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Document 62013TB0226
Case T-226/13 P: Order of the General Court of 21 October 2013 — Marcuccio v Commission (Appeal — Civil service — Action at first instance dismissed as manifestly devoid of any basis in law — Letter concerning compliance with a judgment of the Civil Service Tribunal sent to the appellant’s representative in the appeal brought against that judgment — Appeal clearly inadmissible in part and clearly unfounded in part)
Rechtssache T-226/13 P: Beschluss des Gerichts vom 21. Oktober 2013 — Marcuccio/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrend — Versand eines Schreibens mit Einzelheiten zur Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil — Rechtsmittel teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet)
Rechtssache T-226/13 P: Beschluss des Gerichts vom 21. Oktober 2013 — Marcuccio/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrend — Versand eines Schreibens mit Einzelheiten zur Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil — Rechtsmittel teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet)
ABl. C 359 vom 7.12.2013, p. 14–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 359/14 |
Beschluss des Gerichts vom 21. Oktober 2013 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-226/13 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrend - Versand eines Schreibens mit Einzelheiten zur Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil - Rechtsmittel teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet)
2013/C 359/27
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt. G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kaiser und G. Gattinara)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom. 6. Februar 2013, Marcuccio/Kommission (F-67/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstanden sind. |
3. |
Herr Marcuccio wird verurteilt, dem Gericht nach Art. 90 seiner Verfahrensordnung den Betrag von 2 000 Euro zu erstatten. |