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Document 62013TA0140
Case T-140/13: Judgment of the General Court of 9 December 2014 — Netherlands Maritime Technology Association v Commission (State aid — Spanish scheme of early depreciation of certain assets acquired through financial leasing — Decision finding no State aid — Formal investigation procedure not initiated — Serious difficulties — Circumstances and length of the preliminary examination — Insufficient and incomplete examination)
Rechtssache T-140/13: Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2014 — Netherlands Maritime Technology Association/Kommission (Staatliche Beihilfen — Spanische Regelung über die vorzeitige Abschreibung bestimmter Vermögensgegenstände, die durch Finanzierungsleasing erworben wurden — Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt — Keine Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens — Ernsthafte Schwierigkeiten — Umstände und Dauer des Vorprüfungsverfahrens — Unzulänglichkeit und Unvollständigkeit der Prüfung)
Rechtssache T-140/13: Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2014 — Netherlands Maritime Technology Association/Kommission (Staatliche Beihilfen — Spanische Regelung über die vorzeitige Abschreibung bestimmter Vermögensgegenstände, die durch Finanzierungsleasing erworben wurden — Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt — Keine Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens — Ernsthafte Schwierigkeiten — Umstände und Dauer des Vorprüfungsverfahrens — Unzulänglichkeit und Unvollständigkeit der Prüfung)
ABl. C 34 vom 2.2.2015, p. 34–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 34/34 |
Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2014 — Netherlands Maritime Technology Association/Kommission
(Rechtssache T-140/13) (1)
((Staatliche Beihilfen - Spanische Regelung über die vorzeitige Abschreibung bestimmter Vermögensgegenstände, die durch Finanzierungsleasing erworben wurden - Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt - Keine Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens - Ernsthafte Schwierigkeiten - Umstände und Dauer des Vorprüfungsverfahrens - Unzulänglichkeit und Unvollständigkeit der Prüfung))
(2015/C 034/39)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Netherlands Maritime Technology Association, vormals Scheepsbouw Nederland (Rotterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt K. Struckmann und G. Forwood, Barrister)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso, L. Flynn und P. Němečková)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: N. Díaz Abad und A. Sampol Pucurull, abogados del Estado)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. November 2012 zur staatlichen Beihilfe SA.34736 (12/N) betreffend die Umsetzung einer steuerlichen Regelung durch das Königreich Spanien, die eine vorzeitige Abschreibung bestimmter durch Finanzierungsleasing erworbener Vermögensgegenstände erlaubt
Tenor
1. |
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. |
2. |
Die Netherlands Maritime Technology Association trägt ihre eigenen und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten. |
3. |
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten. |