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Document 62012TN0336

Rechtssache T-336/12: Klage, eingereicht am 1. August 2012 — Klizli/Rat

ABl. C 287 vom 22.9.2012, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/37


Klage, eingereicht am 1. August 2012 — Klizli/Rat

(Rechtssache T-336/12)

2012/C 287/67

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Yousef Klizli (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Z. Garkova-Lyutskanova)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss 2012/256/GASP des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 126, S. 9) für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 126, S. 3) für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund:

Der Kläger sei fälschlicherweise als eine Person aufgeführt, die das Regime finanziell unterstütze.

2.

Zweiter Klagegrund:

Die angefochtenen Handlungen des Rates seien ohne jede Rechtsgrundlage ergangen und verstießen gegen die Begründungspflicht, das Recht auf ein faires Verfahren, den Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz und das Eigentumsrecht; ferner verstießen sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und verletzten den guten Ruf des Klägers.


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