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Document 62011FA0083

    Rechtssache F-83/11: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 20. Juni 2012 — Cristina/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeines Auswahlverfahren — Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren über die Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen — Rechtsbehelfe — Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Verwaltungsbeschwerde abzuwarten — Zulässigkeit — Besondere Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren — Erforderliche Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Art der Aufgaben)

    ABl. C 287 vom 22.9.2012, p. 40–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 287/40


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 20. Juni 2012 — Cristina/Kommission

    (Rechtssache F-83/11) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren über die Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Verwaltungsbeschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Besondere Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren - Erforderliche Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Art der Aufgaben)

    2012/C 287/74

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Alma Yael Cristina (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 — Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Frau Cristina trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


    (1)  ABl. C 340 vom 19.11.2011, S. 41.


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