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Document 62011FA0023

Rechtssache F-23/11 RENV: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Oktober 2014 — AY/Rat (Öffentlicher Dienst — Beamte — Rückverweisung ans Gericht nach Aufhebung — Beförderung — Beförderungsverfahren 2010 — Abwägung der Verdienste — Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern)

ABl. C 431 vom 1.12.2014, p. 47–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 431/47


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Oktober 2014 — AY/Rat

(Rechtssache F-23/11 RENV) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Rückverweisung ans Gericht nach Aufhebung - Beförderung - Beförderungsverfahren 2010 - Abwägung der Verdienste - Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern))

(2014/C 431/74)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AY (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. F. Jensen)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2010 nach Besoldungsgruppe AST 9 beförderten Beamten aufzunehmen, sowie auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens; vom Gericht nach Urteilsaufhebung zurückverwiesene Rechtssache T-167/12 P

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

AY trägt seine eigenen in den Rechtssachen F-23/11, T-167/12 P und F-23/11 RENV entstandenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union in der Rechtssache F-23/11.

3.

Der Rat trägt seine eigenen in den Rechtssachen T-167/12 P und F-23/11 RENV entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 226 vom 30.7.2011, S. 31.


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