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Document 62010CN0321

Rechtssache C-321/10: Klage, eingereicht am 5. Juli 2010 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

ABl. C 246 vom 11.9.2010, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/28


Klage, eingereicht am 5. Juli 2010 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

(Rechtssache C-321/10)

()

2010/C 246/47

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und J. Sénéchal)

Beklagter: Königreich Belgien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG sei am 14. Mai 2009 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 108, S. 1.


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