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Document 52022M10724

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10724 – ITOCHU / UNDER ARMOUR / DOME) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 210/17

PUB/2022/561

ABl. C 210 vom 25.5.2022, p. 37–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 210/37


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10724 – ITOCHU / UNDER ARMOUR / DOME)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 210/17)

1.   

Am 17. Mai 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

ITOCHU Corporation („Itochu“, Japan),

Under Armour Europe („Under Armour“, Niederlande), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Unter Armour Inc. („Under Armour Inc“, USA),

Dome Corporation („Dome“, Japan).

Itochu und Under Armour übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Dome.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Itochu ist ein börsennotiertes Unternehmen, das in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen tätig ist, unter anderem in der Textilherstellung.

Under Armour ist börsennotiertes Unternehmen, das in den Bereichen Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Bekleidung (Sport- und Freizeitbekleidung), Schuhen und Sportzubehör tätig ist.

Dome ist eine Aktiengesellschaft und verkauft (als Einzelhändler), vertreibt und bewirbt Sportbekleidung und Sportschuhe der Marke Under Armour in Japan.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10724 – ITOCHU / UNDER ARMOUR / DOME

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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