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Document 52018M9018

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9018 — Cerberus Group/WFS Global Holding) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 255 vom 20.7.2018, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 255/18


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9018 — Cerberus Group/WFS Global Holding)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2018/C 255/07)

    1.   

    Am 13. Juli 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Promontoria Holding 264 B.V. („Promontoria“, Niederlande), Teil der Cerberus-Gruppe (Vereinigte Staaten von Amerika),

    WFS Global Holding S.A.S. („WFS“, Frankreich).

    Cerberus übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von WFS.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Promontoria: Unternehmen, das von der Cerberus-Gruppe kontrolliert wird, einer Private-Equity-Gesellschaft, die in unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte aller Art investiert,

    —   WFS: Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten für den Luftverkehr (Vorfeld-, Fluggast- und Ladungsumschlagsdienste) sowie anderen Frachtdiensten (Offline-Dienste und Speditionsdienste per Lkw). WFS ist in Nordamerika, der Karibik, Europa, Asien und Afrika tätig.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9018 — Cerberus Group/WFS Global Holding

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 229-64301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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