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Document 52017TA1206(29)
Report on the annual accounts of the European Training Foundation for the financial year 2016, together with the Foundation’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung
Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung
ABl. C 417 vom 6.12.2017, p. 181–186
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/181 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung
(2017/C 417/29)
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“, auch „ETF“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (1) (Neufassung (EG) Nr. 1339/2008) errichtet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Berufsbildungsprogramme zur Hand. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Stiftung (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Stiftung
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
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16. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG
17. |
Im Jahr 2016 wurde im Auftrag der Kommission eine externe Bewertung der Stiftung durchgeführt. Dies war der erste Schritt einer Querschnittsevaluierung der vier Agenturen, die im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration tätig sind (7). Die Bewerter gelangten zu der Schlussfolgerung, dass die erhebliche Umstrukturierung der Stiftung seit 2011 keine wesentlichen negativen Auswirkungen hatte und von den internen und externen Interessenträgern vorwiegend positiv beurteilt wird, insbesondere hinsichtlich der Strategie und der Wirksamkeit. Die Leitungsstruktur der Stiftung wurde als effizient und wirksam betrachtet. In der Bewertung wird außerdem betont, dass die Stiftung ihre Überwachungskapazitäten seit 2011 weiter verbessert hat, dass sie ihre Tätigkeiten und Erfolge aber noch klarer darstellen muss. Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Indikatoren im Rahmen einer einzigen Interventionslogik sowie die Verwendung einer gemeinsamen Terminologie in der gesamten Stiftung würden zu einer Verbesserung beitragen. Die Stiftung erarbeitete einen Plan zur Umsetzung der Empfehlungen der Bewerter. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
18. |
Bereits in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Stiftung betonte der Hof, dass die Situation bezüglich der Räumlichkeiten der Stiftung unbefriedigend ist und die Gefahr birgt, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann. Die Situation ist unverändert geblieben, seit das für die Verwaltung des Gebäudekomplexes zuständige Konsortium, das einen Teil der Räumlichkeiten in dem Komplex selbst nutzte, im Jahr 2011 abgewickelt wurde und die entsprechenden Räume leer hinterließ. Der Mitgliedstaat, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, muss dringend eine Lösung für dieses Problem finden. Im Sitzabkommen werden angemessene Räumlichkeiten bis zum Jahr 2027 garantiert. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
19. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung sind auf ihrer Website www.etf.europa.eu verfügbar.
(3) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Stiftung bereitgestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
(6) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
(7) Die anderen Agenturen, die bewertet werden sollen, sind die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin), die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2013 |
Ende 2013 verfügte die Stiftung über ein Guthaben von 7,5 Mio. Euro auf Konten einer einzigen Bank mit einer niedrigen Bonitätseinstufung (F3, BBB) (1). |
Abgeschlossen |
(1) Der Betrag wurde auf 1,8 Mio. Euro reduziert.
ANTWORT DER STIFTUNG
Die Stiftung nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.