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Document 52017IR2108

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Finanzierung des Klimaschutzes als wirksames Mittel zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris

ABl. C 54 vom 13.2.2018, pp. 9–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 54/9


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Finanzierung des Klimaschutzes als wirksames Mittel zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris

(2018/C 054/03)

Berichterstatter:

Marco Dus (IT/SPE), Mitglied des Gemeinderates von Vittorio Veneto, Treviso

Referenzdokument:

Initiativstellungnahme

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

erinnert daran, dass es für die derzeitige Erderwärmung unanfechtbare wissenschaftliche Beweise gibt und dass diese Veränderungen bedeutende und zunehmende Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit haben werden. Insbesondere hat der Klimawandel beträchtliche Auswirkungen auf die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verwalteten Gebiete, die oftmals an vorderster Front stehen, wenn es darum geht, die von immer extremeren Naturereignissen verursachten Schäden einzudämmen und in Anpassungsmaßnahmen zu investieren;

2.

ist auch besorgt über die Folgen des Klimawandels außerhalt der EU, wo die Kapazitäten, extreme Umweltereignisse zu bewältigen und sich vor Ort an den stattfindenden Wandel anzupassen, häufig begrenzt sind, und erinnert daran, dass dies direkte Auswirkungen auf die Migration haben kann;

3.

ist der Auffassung, dass es bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU viel Spielraum zur Verbesserung ihrer Fähigkeiten gibt, im Bereich des Klimawandels Investitionen zu tätigen (und sie von außerhalb der EU anzuziehen), ungeachtet einiger Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Haushaltszwängen, der Fähigkeit zur langfristigen Planung und der Verwaltung komplexer Projekte. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die gute Gesamtleistung der EU, deren Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß 9,6 % beträgt, noch weiter zu verbessern;

4.

stellt heraus, dass die zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels erforderlichen Investitionen sehr umfangreich sind und sich nicht mit lokalen und regionalen Ressourcen und auch nicht ausschließlich mit öffentlichen Mitteln finanzieren lassen; begrüßt deshalb die internationalen, europäischen und nationalen Initiativen zur Mobilisierung privater Investitionen;

Internationale Maßnahmen

5.

betont erneut, dass der Klimawandel ein weltweites Problem ist, zu dessen möglichst wirksamer Bewältigung es eines Mehrebenenansatzes unter Beteiligung unterschiedlicher Interessenträger bedarf (multi-level und multi-stakeholders governance). Vor diesem Hintergrund wird die Europäische Kommission aufgefordert, sich u. a. im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) dafür einzusetzen, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Blick auf eine wirksamere Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris anerkannt und aufgewertet wird;

6.

ist der Auffassung, dass ungeachtet der beachtlichen Bestrebungen und Anstrengungen einiger Entwicklungsländer die schleppende Umsetzung des Übereinkommens von Paris durch einige Länder nicht länger hinnehmbar ist. Auch der Wunsch der Vereinigten Staaten von Amerika, die eingegangenen Verpflichtungen aufzukündigen, ist nicht nachvollziehbar; wiederholt nachdrücklich, dass das Festhalten an den Zielen des Übereinkommens keine Option, sondern eine Notwendigkeit ist; fordert deshalb die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die EU im Kampf gegen den Klimawandel auf der internationalen Ebene zum echten Vorreiter wird; zu diesem Zweck müssen die Innovations- und Entwicklungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem schrittweisen Übergang zu einem neuen wirtschaftlichen und finanziellen Modell in vollem Umfang ausgeschöpft werden;

7.

ist der Ansicht, dass die nächste Klimakonferenz COP 23 in Bonn kein Sachverständigentreffen bleiben darf, sondern zu konkreten Fortschritten bei der vollständigen Umsetzung des Übereinkommens von Paris führen sollte, insbesondere mit Blick auf die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen (Notwendigkeit der Mobilisierung langfristiger Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen, Überarbeitung des Finanzierungsmechanismus usw.);

8.

schlägt vor, mit Blick auf die künftige COP 24 in Kattowitz eine internationale Debatte im Rahmen des UNFCCC über mögliche ergänzende Indikatoren zum Konzept der Treibhausgasemissionen auf den Weg zu bringen, um anschließend wirksamere Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels vorschlagen zu können;

9.

ist der Ansicht, dass in einem internationalen Kontext, in dem einige Staaten nur wenig Ehrgeiz an den Tag legen, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl für die Beteiligung und die Sensibilisierung der Bevölkerung für Themen des Klimawandels als auch für Investitionsanreize und die Umsetzung konkreter Vorhaben von wesentlicher Bedeutung ist. Zu diesem Zweck müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jedoch über das entsprechende Bewusstsein, die Bereitschaft und die Kapazitäten für eine direkte Finanzverwaltung verfügen. In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuss die hervorragenden Ergebnisse des Bürgermeisterkonvents sowie seine jüngste Ausweitung außerhalb der EU heraus; ruft die Europäische Kommission folglich auf, diese Initiative zu stärken und den globalen Bürgermeisterkonvent durch technische und finanzielle Unterstützung möglichst intensiv zu fördern, insbesondere in Ländern, in denen die nationalen Ziele eindeutig zu niedrig gesteckt sind;

10.

anerkennt, dass ein Teil der Lösung in einer wirksameren Funktionsweise der globalen Finanzmärkte besteht; ist deshalb der Auffassung, dass es von vorrangiger Bedeutung ist, die Investoren besser über die mit dem Klimawandel zusammenhängenden Gefahren und Chancen aufzuklären, damit sie verstärkt in nachhaltigere Lösungen investieren, und begrüßt die abschließenden Empfehlungen der vom Rat für Finanzstabilität eingesetzten Task-Force „klimabezogene Finanzinformationen“; ruft die Europäische Kommission jedoch auf, die Auswirkungen einer Offenlegung der Klimarisiken zu bewerten, um beispielsweise für den Fall eines raschen Anstiegs der Versicherungskosten ein Instrument zur finanziellen Entlastung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu schaffen;

11.

begrüßt die Initiative der OECD zur Gründung des Zentrums für grüne Finanzierung und Investition (Centre on Green Finance and Investment), das den Übergang zu einer grünen, emissionsarmen und klimaresistenten Wirtschaft unterstützen soll, und spricht sich für eine Koordinierung der internationalen und der europäischen Initiativen aus;

Maßnahmen auf europäischer Ebene

12.

weiß um die verschiedenen positiven Initiativen der EU im Bereich der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, so u. a. die Einsetzung einer hochrangigen Sachverständigengruppe für nachhaltige Finanzierung durch die Europäische Kommission, den Europäischen Energieeffizienzfonds, die Klimaschutzanleihen der Europäischen Investitionsbank, das Europäische Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA) für technische Unterstützung, die Finanzierungsinstrumente des LIFE-Programms und vieles mehr; begrüßt insbesondere die Verweise auf die ökologische Nachhaltigkeit im Aktionsplan der Europäischen Kommission für die Kapitalmarktunion; erachtet all diese Initiativen zwar als sehr positiv, empfiehlt jedoch, Überschneidungen zu vermeiden und der Koordinierung zwischen sämtlichen politischen Bereichen und den Initiativen auf europäischer Ebene die größtmögliche Aufmerksamkeit zu schenken;

13.

empfiehlt der Europäischen Kommission insbesondere mit Blick auf eine bessere Koordinierung der laufenden Initiativen und die Gewährleistung einer größeren Kohärenz der europäischen Politik, mögliche Synergien zwischen der hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen und der neuen hochrangigen Expertengruppe zur Unterstützung der Finanzierung der Kreislaufwirtschaft zu prüfen;

14.

schlägt vor dem Hintergrund der Debatte über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Zeit nach 2020 vor, in allen Finanzierungsprogrammen den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit zu den übergreifenden dominierenden Aspekten zu machen und sowohl im Rahmen des MFR in seiner Gesamtheit als auch im Rahmen der wichtigsten Finanzierungsprogramme Mindestmittelzuweisungen für den Klimaschutz vorzusehen (angefangen bei den Strukturfonds und beim neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation), und plädiert dafür, dass diese Prioritäten mit den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der EU im Einklang stehen;

15.

schlägt vor, neben der Ex-ante-Folgenabschätzung der EU-Legislativvorschläge stets eine Abschätzung der Klimafolgen und eine Bewertung des Beitrags zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris durchzuführen. Diese Maßnahmen sollten als Vorbereitung für die Entwicklung einer langfristigen einheitlichen und nachhaltigen Klimaschutzstrategie dienen, die im Einklang mit den jüngsten Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs (1) umfassendere Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel ermöglicht;

16.

fordert die Europäische Kommission auf, die Europäische Bankaufsichtsbehörde damit zu beauftragen, so bald wie möglich — jedoch nach angemessener Konsultation der Interessenträger und Beteiligung des Privatsektors — eine präzise Klassifizierung für nachhaltige Assets einzuführen, die ausgehend von den bestehenden Initiativen (z. B. grüne Anleihen der EIB) klare und verbindliche Definitionen für „Klimaschutzfinanzierung“, „grüne Finanzierung“, „nachhaltige Finanzierung“ und „Kreislauffinanzierung“ umfasst. Eine gemeinsame europäische Typologie sollte darüber hinaus mit Leitlinien für die Investoren und einer besonderen Kennzeichnung auf der Grundlage geeigneter Leistungsindikatoren einhergehen, um eine zusammenfassende und einfache Bewertung der Qualität der Assets vornehmen zu können;

17.

ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen vorhersehbaren und stabilen Regelungsrahmen für Investitionen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz zu schaffen. Dies ist für die Förderung der Beteiligung des privaten Sektors an der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen von größter Bedeutung;

18.

fordert das Europäische Parlament und den Rat nachdrücklich auf, bei der Überprüfung der Bankenaufsichtsvorschriften die mögliche Aufnahme eines Faktors zur Unterstützung umweltfreundlicher Lösungen (in Anlehnung an den von der Kommission im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung CRR vorgeschlagenen Faktor zur Unterstützung von Infrastrukturen) ernsthaft in Erwägung zu ziehen, um durch eine Lockerung der Kapitalanforderungen für Einrichtungen, die Darlehen für nachhaltige Investitionen und Klimaschutzmaßnahmen vergeben, Mittel für private Investitionen freizusetzen;

19.

anerkennt, dass ein Teil der Lösung für das Problem des Klimawandels ein effizienter und wirksamer Markt für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten sein könnte, der durch das europäische Emissionshandelssystem (EHS) geregelt wäre — vorausgesetzt, er würde im Rahmen einer ehrgeizigen Strategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien umgesetzt; bedauert deshalb, dass die endgültige Annahme des von der Europäischen Kommission 2015 vorgelegten Vorschlags zur Änderung des EHS noch aussteht, während die Preise für die Emissionszertifikate nach wie vor zu niedrig sind; bekräftigt, dass ein Mindestprozentsatz der EHS-Versteigerungserlöse direkt von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verwaltet und in die Stärkung der lokalen Widerstandsfähigkeit investiert werden sollte; ruft die Kommission außerdem auf, außerordentliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen und beispielsweise einen Mindestpreis für CO2-Emissionen festzulegen oder erneut die Einführung einer europäischen CO2-Steuer zu erwägen;

20.

ruft die Europäische Kommission auf, die Unsicherheiten in Bezug auf Investitionen in Biokraftstoffe auszuräumen, die darauf zurückzuführen sind, dass hierfür lediglich vorübergehende Ausnahmen für Biokraftstoffe von den Vorschriften über staatliche Beihilfen für Energie- und Kohlenstoffsteuern gewährt wurden; wichtig ist auch der Abbau des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, damit er nicht höher ist als bei fossilen Brennstoffen;

21.

ruft die Europäische Kommission auf, in ihren Entwicklungshilfeprogrammen für Drittländer den Anteil der für den Klimaschutz und die ökologische Nachhaltigkeit vorgesehenen Haushaltsmittel zu erhöhen — im Einklang mit der vom Europäischen Parlament unlängst angenommenen Verordnung zur Gründung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), in der für Investitionen in den Klimaschutz eine Zielvorgabe von 28 % des Gesamthaushalts des Fonds festgelegt wurde; spricht sich außerdem dafür, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU stärker in die Projekte einzubinden, damit sie ihre positiven Erfahrungen an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Drittländer weitergeben und zur Stärkung ihrer Kompetenzen beitragen können; ist der Auffassung, dass die Grundsätze der „Klimagerechtigkeit“ im Mittelpunkt der internationalen Maßnahmen stehen sollten, um zu gewährleisten, dass die Investitionen auf Menschenrechten basieren und auf die Unterstützung der am stärksten durch den Klimawandel gefährdeten Kommunen ausgerichtet sind. Dabei sollte u. a. auch ein Klima der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im Einklang mit Ziel 17 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten (2) geschaffen werden;

22.

betont, dass die oft sehr strengen Vorschriften über staatliche Beihilfen und/oder europäischen Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Behörden bisweilen Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz erschweren können; fordert die Europäische Kommission deshalb auf, die Spielräume für buchhalterische Vergünstigungen für derartige Investitionen auszuloten;

23.

hält die Schaffung eines Ad-hoc-Instruments für zweckmäßig, mit dessen Hilfe sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen besseren Überblick über die bestehenden Initiativen verschaffen sowie einen besseren Zugang zu Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und eine angemessene technische Unterstützung erhalten können; erklärt deshalb seine Bereitschaft, die Europäische Kommission bei der Erarbeitung eines Handbuchs zu unterstützen, das eine einfache und vollständige Übersicht über die für lokale und regionale Gebietskörperschaften verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten auf europäischer und internationaler Ebene enthält; schlägt ferner vor, allen Interessenträgern auf einem Internetportal eine Kurzübersicht zur Verfügung zu stellen und somit eine einzige Informationsquelle über alle zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen verfügbaren Fonds zu schaffen;

Nationale und lokale Maßnahmen

24.

appelliert an die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in die Konzipierung der nationalen Energie- und Klimaschutzpläne einzubinden, um eine bessere Abstimmung zwischen den nationalen und den lokalen/regionalen Plänen zu gewährleisten — im Einklang mit Artikel 4 des Übereinkommens von Paris, in dem die auf nationaler Ebene festgelegten Beiträge zur Senkung der Treibhausgasemissionen geregelt sind;

25.

erinnert an den Vorschlag zur Stärkung der Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus seiner Stellungnahme zur Mitteilung der Europäischen Kommission Sicherung der Vorteile aus der EU-Umweltpolitik durch regelmäßige Umsetzungskontrollen (COM(2016) 316) (3), mit dem er die Europäische Kommission auffordert, mit den zuständigen nationalen Behörden, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, dem EU-Bürgermeisterkonvent, dem Globalen Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie und dem Internationalen Rat für lokale Umweltinitiativen (International Council for Local Environmental Initiatives, ICLEI) bei der Entwicklung des Konzepts lokal und regional festgelegter Beiträge und der Methoden zur Einführung dieser Beiträge zusammenzuarbeiten. Lokale und regionale Gebietskörperschaften, die auf diesem Gebiet vorangehen, könnten anfangs freiwillig auf der Grundlage eines „Nachweises der Richtigkeit des Konzepts“ einbezogen werden;

26.

spricht sich dafür aus, dass die nationalen Energie- und Klimaschutzpläne Programme für mittelfristige Klimaschutzinvestitionen für die wichtigsten geplanten Aktionen, die jeweilige Ebene (national bzw. subnational), die für die Schließung der Finanzierungslücken erforderliche Art der Unterstützung sowie eine Bewertung des Einsatzes innovativer Finanzinstrumente umfassen;

27.

erinnert daran, dass die Aktionspläne für nachhaltige Energie für die Erreichung der auf nationaler und auf EU-Ebene festgelegten Beiträge zur Senkung der Treibhausgasemissionen von großer Bedeutung sind, und schlägt vor, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wirksamer einzubinden, indem die Umsetzung dieser Pläne, die Berichterstattungsverfahren sowie das Überwachungssystem vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang sollte eine Angleichung zwischen nationalen Strategien und den Aktionsplänen für nachhaltige Energie und Klimaschutz (SECAP) der lokalen Gebietskörperschaften in Erwägung gezogen werden. Mittel für die SECAP sollten im Einklang mit der Methodik des Bürgermeisterkonvents von der Kommission stärker gefördert und von den Mitgliedstaaten unterstützt werden;

28.

anerkennt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützt werden müssen, um sich ein klares Bild von den Klimarisiken vor Ort machen und die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können. Eine Verbesserung der Bewertung, der Meldung und der Bekanntmachung der sozioökonomischen Folgen würde zu einer besseren Vermittlung der Auswirkungen der Klimaschutzmaßnahmen auf die Gesellschaft sowie zu einer fundierten Entscheidungsfindung und Mittelzuweisung auf lokaler Ebene beitragen. Die auf der Europäischen Plattform für Klimaanpassung (4) verfügbare Umweltrisikokartierung ist eine positive und nützliche Initiative, auch wenn sie noch zu wenig bekannt ist und in Bezug auf die regionalen und lokalen Daten nur fragmentierte Informationen enthält; Es besteht die allgemeine Notwendigkeit, das Bewusstsein der Öffentlichkeit auf lokaler Ebene für EU-Maßnahmen und -Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel zu schärfen; ruft die Europäische Kommission auf, die Plattform in Bezug auf die Erfassung von Daten und die Verbreitung von Informationen stärker zu unterstützen und der regionalen und lokalen Ebene mehr Aufmerksamkeit zu schenken, da sie die ersten sind, die in Krisen Maßnahmen ergreifen;

29.

unterstreicht darüber hinaus, dass die Schaffung von Instrumenten wie grüne Anleihen und gemeinsame Bürgschaften für eine Erleichterung der Finanzierung wichtig ist. Diese können von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit bzw. mit Unterstützung von den nationalen und europäischen Institutionen entwickelt werden. Hierfür gibt es derzeit zahlreiche gute Beispiele;

30.

ruft die Mitgliedstaaten auf, Aktionen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen der lokalen Gebietskörperschaften durch spezifische Programme zu fördern (siehe beispielsweise den luxemburgischen Klimapakt (5), in dessen Rahmen für lokale Gebietskörperschaften, die sich für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz stark machen, zusätzliche Mittel vorgesehen sind) oder eventuelle interne Sachzwänge im Bereich der öffentlichen Finanzen zu lockern oder auch andere Formen der Unterstützung bereitzustellen;

31.

fordert alle politischen Entscheidungsträger und insbesondere die nationalen Regierungen nachdrücklich auf, ehrgeizige Maßnahmen vorzuschlagen und durchzuführen, die in erster Linie nicht auf kurzfristige Wahlerfolge ausgerichtet sind sondern auf die Folgen des Handelns (bzw. Nichthandelns) für die kommenden Generationen sowohl in Bezug auf die Gesundheit und die Umweltqualität als auch in Bezug auf die Wirtschaft; schlägt deshalb vor, die Beihilfen für Wirtschaftstätigkeiten mit starken Umweltauswirkungen (d. h. emissionsstarke Tätigkeiten) unter Berücksichtigung des Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen schrittweise zurückzufahren und innerhalb einer angemessen kurzen Frist, auf jeden Fall aber bis spätestens 2035 gänzlich einzustellen;

32.

empfiehlt, ein allgemeines Paket gemeinschaftlicher und integrierter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des CO2-Abdrucks sowohl alter als auch neuer Gebäude zusammenzustellen; empfiehlt außerdem Mindestanforderungen für die Energieeffizienz und -leistung neuer Gebäude sowie eine Aufstockung der für die Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden erforderlichen Mittel;

Brüssel, den 10. Oktober 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  „Landscape-Analyse: Maßnahmen der EU in den Bereichen Energie und Klimawandel 2017“. Abrufbar unter: http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/LR17_01/LR_ENERGY_AND_CLIMATE_DE.pdf.

(2)  Ziel 17: Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen (Revitalize the global partnership for sustainable development) — www.un.org/sustainabledevelopment/globalpartnerships/.

(3)  Entwurf einer Stellungnahme zum Thema Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (ENVE-VI/021), Verabschiedung auf der Plenartagung im Oktober 2017.

(4)  http://climate-adapt.eea.europa.eu/.

(5)  http://www.pacteclimat.lu/fr.


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