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Document 52016IP0268

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes (2016/2731(RSP))

ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 95–100 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/95


P8_TA(2016)0268

Aufschwung des Raumfahrtmarktes

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes (2016/2731(RSP))

(2018/C 086/11)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Titel XIX Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Februar 2013 mit dem Titel „Raumfahrtindustriepolitik der EU“ (COM(2013)0108),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ (COM(2011)0152),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Europäische Cloud-Initiative — Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“ (COM(2016)0178),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2010 mit dem Titel „Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS)“ (COM(2010)0308),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 512/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (4),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (5),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (6),

unter Hinweis auf die einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und die ministerielle Erklärung von Amsterdam vom 14. April 2016 zum vernetzten und automatisierten Fahren;

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2016 über Raumfahrtfähigkeiten für die europäische Sicherheit und Verteidigung (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Raumfahrtindustriepolitik der EU — Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2011 mit dem Titel „Verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme — kurz- und mittelfristige Politik der EU“ (10),

unter Hinweis auf die Studie vom Januar 2016 mit dem Titel „Space Market Uptake in Europe“ (11),

gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Weltraumaktivitäten der EU von großer Bedeutung für den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, Innovation, Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, den sozialen Zusammenhalt, die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten auf hohem Qualifikationsniveau, für Unternehmen und für neue Chancen für die vorgelagerten wie auch die nachgelagerten Märkte sind;

B.

in der Erwägung, dass Dienste in den Bereichen Satellitennavigation, Erdbeobachtung und satellitengestützte Kommunikation in erheblichem Maße zur Umsetzung eines breiten Spektrums von Strategien der Union beitragen sollten; in der Erwägung, dass die EU-Bürger erheblichen Nutzen aus Diensten in den Bereichen Satellitennavigation und Erdbeobachtung ziehen könnten;

C.

in der Erwägung, dass anhand der Umsetzung von Leitprogrammen im Bereich der Raumfahrt der Mehrwert der Zusammenarbeit auf EU-Ebene deutlich wird; in der Erwägung, dass es der EU nach wie vor an einer integrierten und kohärenten Raumfahrtpolitik mangelt;

D.

in der Erwägung, dass der autonome Zugang zum Weltraum von strategischer Bedeutung für die EU ist; in der Erwägung, dass äußerst zuverlässige und genaue Positions- und Zeitinformationen und Erdbeobachtungsdaten von grundlegender Bedeutung für die Stärkung der Unabhängigkeit der EU sind, und in der Erwägung, dass bei dem Programm für das Europäische GNSS und beim Programm Copernicus ein einzigartiger innovativer Ansatz für den Technologieeinsatz verfolgt wird; in der Erwägung, dass die Union bis 2020 über 11 Mrd. EUR in die Infrastruktur dieser beiden Programme investieren wird;

E.

in der Erwägung, dass die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS), durch die die GPS-Signale verbessert werden, bereits in Betrieb ist und dass das System Galileo bald in Dienst gestellt wird; in der Erwägung, dass das Programm Copernicus in Betrieb genommen wurde, dass den Nutzern seine wichtigsten Dienste bereits zur Verfügung stehen und dass die Daten weltweit kostenfrei verfügbar sind;

F.

in der Erwägung, dass sich die im Rahmen der Weltraumforschung entwickelten Technologien in hohem Maße gegenseitig befruchten und Nebeneffekte in anderen Politikbereichen haben;

G.

in der Erwägung, dass die in der EU vorhandene Infrastruktur in den Bereichen Datenspeicherung, Netzwerke und Hochleistungsrechentechnik miteinander verknüpft werden muss, um die Kapazität für die Verarbeitung und Speicherung großer Mengen von Satellitendaten zu entwickeln, und deshalb für die Förderung einer starken und wettbewerbsfähigen nachgelagerten Wirtschaft im Bereich der Erdbeobachtung von Bedeutung ist,

H.

in der Erwägung, dass mit dem Europäischen GNSS den Erwartungen zufolge in den kommenden zwei Jahrzehnten ein wirtschaftlicher und sozialer Nutzen in Höhe von ca. 60–90 Mrd. EUR erzeugt wird; in der Erwägung, dass das Jahresumsatzpotenzial für 2030 auf dem Markt für nachgelagerte Erdbeobachtungsdienste auf ca. 2,8 Mrd. EUR geschätzt wird, wovon über 90 % aus dem Programm Copernicus stammen sollen;

I.

in der Erwägung, dass der Aufschwung bei den auf Weltraumdaten basierenden nachgelagerten Anwendungen und Diensten die Erwartungen bisher nicht erfüllt hat; in der Erwägung, dass zur vollständigen Erschließung des Potenzials des Marktes für Weltraumdaten sowohl die öffentliche als auch die private Nachfrage angeregt und die Marktfragmentierung und sämtliche technischen, gesetzlichen und sonstigen Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts im Bereich der raumfahrtbezogenen Produkte und Dienste ausgeräumt werden müssen;

J.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2016 ihre Absicht bekanntgegeben hat, eine EU-Raumfahrtstrategie vorzulegen, und dass sie im April 2016 eine öffentliche Konsultation eingeleitet hat; in der Erwägung, dass der Strategie mit dieser Entschließung zugearbeitet wird;

Raumfahrtstrategie und Marktaufschwung

1.

regt an, dass die Kommission eine umfassende, ehrgeizige und vorwärtsgerichtete Strategie vorlegt, durch die die Führungsposition der EU in den Bereichen Raumfahrttechnologien und -dienste kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt und für den autonomen Zugang zum Weltraum für die EU sowie für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die EU-Raumfahrtindustrie Sorge getragen wird;

2.

ist der Ansicht, dass der Aufschwung des Marktes in den Bereichen Weltraumdaten, Raumfahrtdienste und Raumfahrtanwendungen einer der Hauptbestandteile der Strategie sein sollte, um den sozioökonomischen Nutzen der EU-Raumfahrtprogramme zu maximieren;

3.

fordert die Kommission auf, als Teil der anstehenden Strategie einen Vorschlag für eine klare EU-Raumfahrtindustriepolitik vorzulegen;

4.

hebt hervor, dass die zukünftige Entwicklung der EU-Raumfahrtprogramme nutzerorientiert erfolgen und durch die Bedürfnisse der öffentlichen, privaten und wissenschaftlichen Anwender bestimmt sein sollte;

5.

weist auf die breite Palette an Interessenträgern hin, die an der Umsetzung der EU-Raumfahrtpolitik beteiligt sind, insbesondere die Kommission, die Agentur für das Europäische GNSS (GSA), die Europäische Weltraumorganisation (ESA), die Copernicus-Dienstleister (Eumetsat, die Europäische Umweltagentur, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, Frontex, das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage, die Gemeinsame Forschungsstelle, Mercator Ocean), die Mitgliedstaaten und die Industrie; fordert diese Interessenträger auf, ihre Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, insbesondere zwischen der EU und der ESA; fordert die Kommission auf, eine Hauptrolle bei der Entwicklung neuer Fähigkeiten der EU-Industrie zu spielen, damit der Zugang zu Daten, der Aufschwung des Marktes und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessert werden;

6.

unterstreicht, dass für die EU-Raumfahrtaktivitäten ein vereinfachtes institutionelles Umfeld notwendig ist, um den Aufschwung bei den öffentlichen und den privaten Nutzern zu fördern; fordert die Kommission auf, auf diesen Bedarf in ihrer Strategie einzugehen und klare Festlegungen der Rollen der einzelnen Akteure vorzunehmen;

7.

hebt die Bedeutung der regionalen Dimension hervor; unterstützt die verstärkte Einbeziehung regionaler lokaler Stellen in eine erfolgreiche EU-Raumfahrtpolitik; besteht darauf, dass lokale Initiativen auf nationaler Ebene koordiniert werden müssen, um Überschneidungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu verhindern;

Technische Hindernisse

8.

begrüßt die erzielten Fortschritte bei den beiden Leitinitiativen Galileo und Copernicus; ist der Ansicht, dass die beiden Programme als einander ergänzend betrachtet und weitere Synergieeffekte gefördert werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Zeitplan einzuhalten, um eine rasche und vollständige Inbetriebnahme der Infrastruktur im Weltraum und auf der Erde und das Anlaufen der Dienste sicherzustellen, die durch die beiden Leitinitiativen bereitgestellt werden; ist der Ansicht, dass es von grundlegender Bedeutung ist, weitere Verzögerungen zu vermeiden, damit das Vertrauen des Privatsektors gewahrt wird; betont erneut, dass eine Abdeckung von Südost- und Osteuropa, Afrika und dem Nahen Osten durch das Europäische GNSS in Verbindung mit der Erweiterung EGNOS weltweite Vermarktungschancen bietet;

9.

unterstützt die Entwicklung integrierter Anwendungen, die sowohl EGNOS als auch Galileo und Copernicus nutzen;

10.

ist der Ansicht, dass die Verbreitung der Daten von Copernicus zu stark fragmentiert ist und dass ein auf die gesamte EU gerichteter Ansatz von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass die Industrie in der EU diese Daten nutzt; unterstreicht, dass ein verbesserter Zugriff auf Erdbeobachtungsdaten von Copernicus eine Vorbedingung für die Entwicklung eines starken nachgelagerten Wirtschaftssektors ist; betont insbesondere, dass ein schnellerer Zugriff auf große Pakete von Erdbeobachtungsdaten wie zum Beispiel Zeitreihen benötigt wird;

11.

fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass Copernicus-Daten für unabhängige IKT-Plattformen bereitgestellt werden, was die Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung und den problemlosen Zugriff auf große Datenmengen ermöglichen und es erleichtern würde, Datenpakete aus möglichst vielen Quellen zu integrieren und den Nutzern zu übermitteln; ist der Ansicht, dass durch solche Plattformen

die Nachfrage angekurbelt werden sollte, was dazu beitragen würde, die gegenwärtige Fragmentierung zu überwinden und einen Binnenmarkt für Erdbeobachtungsdaten zu schaffen, ohne dass Regulierungsmaßnahmen nötig wären;

der offene und diskriminierungsfreie Zugang für die Nutzer sichergestellt werden sollte;

die Industrie in die Lage versetzt werden sollte, nach ihrem eigenen Ermessen Dienstleistungen über die Plattformen anzubieten;

weitere Bemühungen der Mitgliedstaaten, der ESA, der Industrie und der europäischen Cloud für offene Wissenschaft ergänzt werden sollten;

12.

empfiehlt der Kommission außerdem, eng mit den Mitgliedstaaten und der ESA bei der Schaffung eines hinreichend integrierten Infrastruktursystems mit angemessenen Datensicherheitsniveaus zusammenzuarbeiten;

13.

betont, dass die Marktakzeptanz von Galileo erheblich behindert wird, wenn keine kompatiblen Chipsätze und Empfänger existieren; begrüßt daher, dass im Haushaltsplan für das Europäische GNSS Mittel für das Finanzierungsprogramm für grundlegende Elemente eingestellt sind, das von der GSA geleitet wird und die Entwicklung solcher Elemente zum Ziel hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihrer Halbzeitüberprüfung zu untersuchen, ob diese Mittel aufgestockt werden sollten;

14.

fordert die die GSA auf, ihre Zusammenarbeit mit den Herstellern von Chipsätzen und Empfängern fortzusetzen, um ihre Bedürfnisse zu erfassen und ihnen die erforderlichen technischen Informationen und Spezifikationen zur Verfügung zu stellen, damit sichergestellt ist, das möglichst viele Geräte für die Nutzer mit Galileo kompatibel sind; ist der Ansicht, dass die Bedürfnisse der Industrie in den Entwicklungsprozess des Programms integriert werden sollten, damit das System auch weiterhin die Marktanforderungen erfüllt; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass Galileo von der Industrie als eine Referenzkonstellation in Multikonstellationsempfänger integriert wird;

15.

weißt erneut darauf hin, das Galileo Vorteile bietet, durch die es sich von anderen GNSS-Konstellationen abhebt, wie zum Beispiel die Authentifizierung im Rahmen des offenen Dienstes und die sehr hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit des kommerziellen Dienstes; betont, dass diese komparativen Vorteile so schnell wie möglich angeboten werden müssen, damit sie dazu beitragen können, dass Galileo eine Referenzkonstellation wird und dass die Vorteile gegenüber den konkurrierenden Systemen beworben werden können;

16.

betont, dass die erforderlichen technischen Standards eingeführt sein müssen, damit Weltraumdaten und -dienste genutzt werden können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, thematische Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten einzurichten, damit diese Standards geschaffen werden;

Markthindernisse

17.

ist der Ansicht, dass die Tätigkeiten des öffentlichen Sektors, einschließlich der von beauftragten EU-Agenturen, vorhersehbar sein sollten, damit Investitionen im Privatsektor angeregt werden; verficht den Grundsatz, dass zukünftige raumfahrtbasierte Dienste hauptsächlich durch kommerzielle Unternehmen angeboten und von diesen beschafft werden sollten, sofern dem keine triftigen Gründe wie zum Beispiel konkrete Sicherheitsrisiken entgegenstehen; schlägt vor, die Halbzeitüberprüfung der Verordnungen für die Programme Copernicus und Galileo zu nutzen, um für eine stärkere Einbeziehung des Privatsektors in die Beschaffung von Dienstleistungen zu sorgen;

18.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Zusammenhang mit Copernicus-Daten schnellstmöglich die Rolle der grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen (d. h. die Produkte, die im Rahmen der Politik des offenen und kostenfreien Zugangs angeboten werden sollen, und die Verfahren, mittels deren neue Produkte hinzugefügt werden können) festzulegen und außerdem die Dienstleistungen zu bestimmen, die dem nachgelagerten Sektor überlassen bleiben sollten; fordert die Kommission auf, den Bedarf an Erdbeobachtungsdaten mit sehr hoher Auflösung für interne operative Zwecke der EU zu untersuchen; ist der Ansicht, dass solche Daten von kommerziellen Anbietern in der EU beschafft werden könnten, um der EU-Industrie zu einer starken Stellung zu verhelfen, die es ihr ermöglicht, ihre Produkte auf den kommerziellen Weltmärkten zu verkaufen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auch Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Beschaffung von raumfahrtbasierten Dienstleistungen durch öffentliche Stellen gefördert wird, unter anderem durch die Unterstützung der vorkommerziellen Auftragsvergabe insbesondere zur Unterstützung innovativer KMU;

19.

fordert, die Bemühungen zu intensivieren, durch die das Bewusstsein für das Potenzial der EU-Raumfahrtprogramme im öffentlichen und im privaten Sektor sowie unter den Endnutzern gestärkt werden soll, und die Nutzung von Weltraumdaten im öffentlichen Sektor und in der Geschäftswelt zu fördern; ist der Ansicht, dass ein nutzergesteuerter Ansatz für die Problemlösung, bei dem die politischen Erfordernisse mit den betreffenden betriebsfähigen satellitenbasierten Diensten in Einklang gebracht werden, wirksam sein kann; empfiehlt der Kommission, den Austausch bewährter Praktiken zu fördern, wie zum Beispiel das Programm Space for Smarter Government (Nutzung des Weltraums für eine bessere Regierungsführung) des Vereinigten Königreichs; ist der Ansicht, dass die Kommission eine wichtige Rolle bei der Erhebung des Bedarfs des öffentlichen Sektors spielen und dazu beitragen kann, Nachfrage bei den Nutzern zu generieren;

20.

begrüßt die verschiedenen Sensibilisierungsaktivitäten seitens der Kommission, der GSA, der ESA, der Copernicus-Diensteanbieter, der nationalen Weltraumagenturen und anderer Interessenträger; hebt als erfolgreiche Beispiele bewährter Verfahren die jährlichen Konferenzen zur EU-Raumfahrtpolitik, die Konferenzen „European Space Solutions“, die „Space Days“ (Weltraumtage), die „European Space Expo“ (EU-Weltraumausstellung), den Galileo-Zeichenwettbewerb und den Erdbeobachtungswettbewerb „Copernicus Masters“ hervor;

21.

ist der Ansicht, dass die Bemühungen zur Förderung und Vermarktung des Copernicus-Programms verstärkt werden sollten;

22.

fordert die GSA auf, ihre Anstrengungen zur Förderung und Vermarktung der Systeme Galileo und EGNOS fortzuführen und Informationen über die Bedürfnisse der Nutzer und die Entwicklungen im Markt für Satellitennavigation zur Verfügung zu stellen;

23.

ist der Auffassung, dass die Kommission bei der Propagierung der Vorteile der von Copernicus und Galileo gelieferten Weltraumdaten auch auf das Netz der Europe-Direct-Zentren in den Mitgliedstaaten zurückgreifen und außerdem die öffentlichen Stellen bei der Feststellung ihrer Bedürfnisse unterstützen sollte;

Die Raumfahrt in den politischen Strategien der EU

24.

empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Infrastruktur der EU-Raumfahrtprogramme und die durch sie gebotenen Dienstleistungen in verwandten Politikbereichen und Programmen genutzt werden; ist der Ansicht, dass die Kommission die Verbindungen zwischen den Weltraumressourcen und den Aktivitäten in Politikbereichen wie Binnenmarkt, industrielle Basis, Beschäftigung, Wachstum, Investitionen, Energie, Klimaschutz, Umwelt, Gesundheit, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Tourismus, digitaler Binnenmarkt, Regionalpolitik und lokale Planung stärken sollte; ist der Auffassung, dass Aufgabenbereiche wie Migration, Grenzschutz und nachhaltige Entwicklung ein großes Potenzial bieten;

25.

setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, dass die Kommission in Bezug auf sämtliche bestehenden und neuen politischen Initiativen eine „Weltraumprüfung“ durchführt, damit sichergestellt wird, dass die EU-Weltraumressourcen bestmöglich genutzt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften dahingehend zu überprüfen, ob Änderungen erforderlich sind, um die Nutzung von Satellitendaten und -dienstleistungen (GNSS, Erdbeobachtung, Telekommunikation) im Interesse sozioökonomischer und anderer Nutzeffekte anzuregen, und bei sämtlichen neuen Rechtsvorschriften eine „Weltraumprüfung“ durchzuführen;

26.

regt an, dass die Kommission Möglichkeiten prüft, das Europäische GNSS und Copernicus in der Nachbarschaft- und Entwicklungspolitik der Union zu nutzen und zum Gegenstand von Verhandlungen über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten internationalen Organisationen zu machen;

27.

unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Daten des Europäischen GNSS für die Verbesserung der Sicherheit und die effiziente Nutzung intelligenter Verkehrs- und Verkehrsleitsysteme; verweist auf die Verordnungen zu eCall und zu digitalen Fahrtenschreibern, die dazu beitragen werden, die Akzeptanz von Galilei und EGNOS zu fördern; regt an, dass sich die Kommission auch weiteren relevanten Anwendungsbereichen widmet, die der Sicherheit der EU-Bürger und ihrem Schutz vor Gefahren dienen, wie zum Beispiel Systemen für Notrufe mit Standortermittlung; fordert die Kommission auf, diesbezüglich Rechtsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, damit die Kompatibilität der GNSS- Chipsätze mit Galileo/EGNOS sichergestellt wird, insbesondere in der zivilen Luftfahrt und bei kritischen Infrastrukturen;

28.

hebt hervor, dass Weltraumdaten und -dienstleistungen eine wesentliche Rolle dabei spielen können, die EU in die Lage zu versetzen, bei wichtigen technischen Entwicklungstrends wie dem Internet der Dinge, intelligenten Städten, Massendaten und vernetzten bzw. Fahrzeugen eine Führungsrolle einzunehmen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Erklärung von Amsterdam, in der die Rolle von Galileo und EGNOS hervorgehoben wird;

Zugang zu Finanzmitteln und Fachwissen

29.

betont, dass die Finanzierung der Entwicklung nachgelagerter Anwendungen und Dienstleistungen und des nachgelagerten Marktes insgesamt verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, beim kommenden MFR zu prüfen, ob ein größerer Anteil des EU-Raumfahrthaushalts für diese Zwecke vorgesehen werden sollte;

30.

betont, dass die EU über einen breitgefächerten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten verfügt, mittels deren der nachgelagerte Raumfahrtsektor (Horizont 2020, ESIF, COSME, EFSI usw.) unterstützt werden kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Instrumente koordiniert und konzentriert anzuwenden, auch durch die Förderung von Beratungsdiensten; regt an, dass die Kommission auch innovative und flexible Finanzierungsinstrumente einführt und das Problem der unzureichenden Verfügbarkeit von Risikokapital in Angriff nimmt; hebt hervor, dass dem einfacheren Zugang zu Finanzmitteln für neu gegründete Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, vor allem, um ihren Erfolg in der Anfangsphase des Markteintritts zu unterstützen;

31.

fordert die Kommission auf, die Internationalisierung von Raumfahrtunternehmen, einschließlich KMU, durch einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und eine angemessene Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Raumfahrtindustrie sowie durch spezielle Maßnahmen der EU zur Sicherstellung des unabhängigen Zugangs der Union zum Weltraum zu fördern;

32.

empfiehlt, die Verbindung zwischen FuE und der Unterstützung für Programme zur Unternehmensentwicklung zu stärken; ist insbesondere der Ansicht, dass das Potenzial des Rahmenprogramms Horizont 2020 für Innovationen im Raumfahrtsektor besser ausgeschöpft werden sollte; fordert eine geeignete Strategie zur Verbreitung der weltraumbezogenen Forschungsergebnisse von Horizont 2020 in der Geschäftswelt und ist der Ansicht, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Privatunternehmen bei der Entwicklung von Anwendungen und Dienstleistungen gefördert werden muss;

33.

ist überzeugt, dass durch Raumfahrtindustriecluster, Inkubatoren und ähnliche Initiativen der Aufschwung des Marktes unterstützt wird, Innovationen gefördert und Synergien zwischen dem Raumfahrt- und dem IKT-Sektor und anderen Branchen gefördert werden; begrüßt die Anstrengungen bestimmter Mitgliedstaaten in diesem Bereich sowie die Gründerzentren der ESA; ist der Ansicht, dass die Kommission sich auf diese Initiativen stützen sollte, um eine kohärente EU-Strategie zur Förderung des Unternehmertums im Raumfahrtbereich zu erarbeiten, und dass sie Möglichkeiten entwickeln sollte, um die Initiativen mit der Gesamtwirtschaft zu verbinden; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, die geographischen Ungleichgewichte bei solchen Aktivitäten, bei denen die mittel- und osteuropäischen Staaten hinterherhinken, zu korrigieren; unterstreicht, dass die Zusammenarbeit, der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren und die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturressourcen gestärkt werden müssen;

34.

ist der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ihre Bemühungen intensivieren sollten, Kenntnisse und Unternehmertum zu fördern und Studenten technischer Universitäten sowie junge Wissenschaftler und Unternehmer für den Raumfahrtsektor zu begeistern; ist der Ansicht, dass dies dazu beitragen wird, führende wissenschaftliche Kapazitäten im Raumfahrtbereich zu wahren und die Abwanderung hochgebildeter und professioneller Fachleute in andere Teile der Welt zu verhindern;

o

o o

35.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 72.

(2)  ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 44.

(3)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(4)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1.

(5)  ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 77.

(6)  ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0267.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0534.

(9)  ABl. C 227 E vom 6.8.2013, S. 16.

(10)  ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 1.

(11)  Space Market Uptake in Europe, Studie für den ITRE-Ausschuss, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung А, 2016, ISBN 978-92-823-8537-1.


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