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Document 52016IP0266

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zur Weiterbehandlung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2015 zu dem Bericht des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika über Folterungen durch die CIA (2016/2573(RSP))

ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 77–83 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/77


P8_TA(2016)0266

Weiterbehandlung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2015 zu dem Bericht des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika über Folterungen durch die CIA

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zur Weiterbehandlung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2015 zu dem Bericht des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika über Folterungen durch die CIA (2016/2573(RSP))

(2018/C 086/09)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 2, 3, 4, 6, 7 und 21,

gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 2, 3, 4, 18 und 19,

unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die dazugehörigen Protokolle,

in Kenntnis der einschlägigen Menschenrechtsinstrumente der Vereinten Nationen, insbesondere des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 und der dazugehörigen Protokolle sowie des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006,

unter Hinweis auf die Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 zu Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen,

unter Hinweis auf den VN-Menschenrechtsratsbericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dessen Schwerpunkt auf der Einsetzung von Untersuchungskommissionen als Reaktion auf Muster oder Praktiken der Folter oder anderer Formen der Misshandlung liegt,

unter Hinweis auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Rechtssachen Nasr und Ghali gegen Italien (Abu Omar) vom Februar 2016, al-Nashiri gegen Polen und Husayn (Abu Zubaydah) gegen Polen vom Juli 2014 sowie El-Masri gegen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom Dezember 2012,

unter Hinweis auf die anhängigen und laufenden Rechtssachen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Abu Zubaydah gegen Litauen und al-Nashiri gegen Rumänien),

unter Hinweis auf das italienische Gerichtsurteil, in dessen Rahmen 22 CIA-Agenten, ein Pilot der US-Luftstreitkraft und zwei italienische Agenten wegen ihrer Beteiligung an der Entführung von Abu Omar — eines Imams aus Mailand — im Jahr 2003 in Abwesenheit zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Juni 2009 zur Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay und zur künftigen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung auf der Grundlage gemeinsamer Werte, des Völkerrechts und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2011 zu Guantánamo: unmittelbar bevorstehende Entscheidung über ein Todesurteil (1), seine anderen Entschließungen zu Guantánamo, zuletzt vom 23. Mai 2013 über Gefangene im Hungerstreik (2), seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Todesstrafe (3) und zu den Leitlinien der EU zur Todesstrafe,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und zum rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen, die zur Halbzeitbilanz des nichtständigen Ausschusses angenommen wurde (4), seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (5), seine Entschließung vom 11. September 2012 zu der behaupteten Beförderung und zum rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA: Weiterbehandlung des Berichts des TDIP-Ausschusses des EP (6), und seine Entschließung vom 10. Oktober 2013 zu der behaupteten Beförderung und zum rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA (7),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. und 6. Juni 2014 zu den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit und zu dem Bericht der Kommission aus dem Jahre 2013 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2012) (8), und seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2013–2014) (9),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2014„Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“ (COM(2014)0158),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2015 zu dem Bericht des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika über Folterungen durch die CIA (10),

unter Hinweis auf die Brüsseler Erklärung mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention“, die im März 2015 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die abgeschlossene Untersuchung nach Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu der unrechtmäßigen Inhaftierung und Verbringung von Terrorverdächtigen durch die CIA sowie auf das an alle Vertragsparteien der EMRK gerichtete Ersuchen des Generalsekretärs des Europarates, ihm bis zum 30. September 2015 Informationen über frühere oder laufende Untersuchungen, relevante Gerichtsverfahren vor innerstaatlichen Gerichten oder andere den Gegenstand dieser Untersuchung betreffende Maßnahmen vorzulegen (11),

unter Hinweis auf die parlamentarische Sondierungsmission seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Bukarest (Rumänien) vom 24. und 25. September 2015 sowie auf den dazugehörigen Missionsbericht,

unter Hinweis auf die von seinem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 13. Oktober 2015 ausgerichtete öffentliche Anhörung zu dem Thema „Untersuchung zu dem mutmaßlichen Verbringen und rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA“,

unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Studie von 2015 für seinen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit dem Titel: „A quest for accountability? EU and Member State inquiries into the CIA Rendition and Secret Detention Programme“ (Auf der Suche nach Rechenschaft? Untersuchungen der EU und der Mitgliedstaaten zu dem Programm der CIA für Auslieferungen und geheimen Inhaftierungen),

unter Hinweis auf den offenen Brief von Menschenrechtssachverständigen der Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 11. Januar 2016 an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika anlässlich des 14 Jahrestags der Einrichtung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay,

unter Hinweis auf die in jüngster Zeit angenommenen Entschließungen und veröffentlichten Berichte der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in Bezug auf die Menschenrechte von Gefangenen in Guantánamo, darunter ihr Zugang zu medizinischer Versorgung, den Bericht von 2015 des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE-ODIHR) und die Beschlüsse der Sondergruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen,

unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu den Folgemaßnahmen zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2015 zu dem Bericht des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika über Folterungen durch die CIA (O-000038/2016 — B8-0367/2016 und O-000039/2016 — B8-0368/2016),

unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die EU nicht nur in ihrer Innenpolitik, sondern auch in ihren Außenbeziehungen auf den Grundsätzen der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten und auf der Achtung der Menschenwürde und des Völkerrechts beruht; in der Erwägung, dass sich die Verpflichtung der EU zur Wahrung der Menschenrechte, die durch Inkrafttreten der EU-Charta der Grundrechte und den Beitrittsprozess zur Europäischen Menschenrechtskonvention gestärkt wurde, in allen Politikbereichen widerspiegeln muss, damit die Menschenrechtspolitik der EU wirksam ist;

B.

in der Erwägung, dass sich mit dem Schwerpunkt auf dem „Krieg gegen den Terrorismus“ das Kräfteverhältnis innerhalb von Staaten in gefährlicher Weise in Richtung weitreichender Befugnisse der Regierungen zum Nachteil der Parlamente und der Justiz verschoben hat, was dazu geführt hat, dass in bislang nicht gekanntem Ausmaß auf Staatsgeheimnisse verwiesen wird, wodurch öffentliche Untersuchungen von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen verhindert werden;

C.

in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt gefordert hat, dass die Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gemäß den EU-Verträgen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, den einzelstaatlichen Verfassungen und den Rechtsvorschriften über die Grundrechte gewahrt bleiben müssen, und zwar auch bei der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich;

D.

in der Erwägung, dass das Parlament das unter Führung der Vereinigten Staaten laufende Programm der Central Intelligence Agency (CIA) für Auslieferungen und geheime Inhaftierungen, unter dem diverse Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben, darunter unrechtmäßige und willkürliche Inhaftierung, Entführung, Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Verletzungen des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sowie Verschleppungen unter Nutzung des europäischem Luftraums und Hoheitsgebiets durch die CIA, infolge der Arbeitsergebnisse seines nichtständigen Ausschusses zur mutmaßlichen Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Verbringung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen entschieden verurteilt hat;

E.

in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, die für diese Taten Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, um die Menschenrechte im Rahmen der Innen- und Außenpolitik der EU wirksam zu schützen und zu fördern und für rechtmäßige und wirksame sicherheitspolitische Maßnahmen zu sorgen, die auf Rechtsstaatlichkeit basieren;

F.

in der Erwägung, dass das Parlament mehrfach gefordert hat, die Beteiligung der Mitgliedstaaten der EU an dem Programm der CIA zur geheimen Inhaftierung und außerordentlichen Auslieferung umfassend zu untersuchen;

G.

in der Erwägung, dass der 9. Dezember 2015 der erste Jahrestag der Veröffentlichung der Studie des für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständigen Ausschusses des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika (Senate Select Committee on Intelligence — SSCI) über das Haft- und Verhörprogramm der CIA und deren mit verschiedenen Formen der Folter verbundene Behandlung von Gefangenen in den Jahren 2001 bis 2006 war; in der Erwägung, dass aus der Studie neue Fakten hervorgehen, die die Mutmaßung stützen, dass mehrere Mitgliedstaaten der EU und ihre Behörden und Beamten sowie Agenten ihrer Sicherheits- und Nachrichtendienste am Programm der CIA zur geheimen Inhaftierung und außerordentlichen Überstellung beteiligt gewesen waren, in einigen Fällen mittels Korruption auf der Grundlage von Beträgen in wesentlicher Höhe, die ihnen von der CIA im Austausch für ihre Kooperation gezahlt wurden; in der Erwägung, dass die Studie nicht dazu geführt hat, dass in den USA jemand in irgendeiner Weise für die Programme der CIA für Auslieferungen und geheimen Inhaftierungen zur Rechenschaft gezogen wurde; in der Erwägung, dass die USA es bedauerlicherweise unterlassen haben, mit Untersuchungen in Europa hinsichtlich einer europäischen Mittäterschaft bei den CIA-Programmen zu kooperieren, und dass bislang keine mutmaßlichen Täter in Untersuchungshaft genommen wurden;

H.

in der Erwägung, dass Mark Martins, der Chefankläger der Militärkommissionen in Guantánamo Bay, bestätigt hat, dass sich die in der Zusammenfassung der SSCI-Studie über das Haft- und Verhörprogramm der CIA geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben;

I.

in der Erwägung, dass eingehende Analysen auf der Grundlage der in der SSCI-Zusammenfassung enthaltenen Informationen durchgeführt wurden, mit denen vorangegangene Ermittlungsergebnisse in Bezug auf die Beteiligung mehrerer Länder, darunter EU-Mitgliedstaaten, bestätigt wurden und sich neue Untersuchungsfelder aufgetan haben;

J.

in der Erwägung, dass das vorherige Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 10. Oktober 2013 das derzeit amtierende Parlament aufgefordert hat, das ihm vom nichtständigen Ausschuss zur mutmaßlichen Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Verbringung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen übertragene Mandat auch weiterhin wahrzunehmen und umzusetzen und in der Folge auch dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Empfehlungen nachverfolgt, die sich möglicherweise neu ergebenden Aspekte untersucht und seine Ermittlungsbefugnisse umfassend genutzt und ausgebaut werden;

K.

in der Erwägung, dass in den in jüngster Zeit angenommenen Entschließungen und veröffentlichten Berichten der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in Bezug auf die Menschenrechte von Gefangenen in Guantánamo mehrfach die Sorge geäußert wurde, dass zumindest einige der Gefangenen nicht angemessen medizinisch versorgt werden oder in den Genuss entsprechender Rehabilitierungsmaßnahmen kommen; in der Erwägung, dass in dem OSZE-ODIHR-Bericht in ähnlicher Weise mit Sorge auf den Menschenrechtsschutz in Guantánamo verwiesen wurde, darunter das Vorenthalten der Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren; in der Erwägung, dass laut den Beschlüssen der Sondergruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen eine Reihe von Gefangenen in Guantánamo willkürlich festgehalten wird;

L.

in der Erwägung, dass US-Präsident Barack Obama, zugesagt hatte, die Hafteinrichtung in Guantánamo Bay bis Januar 2010 zu schließen; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten von Amerika am 15. Juni 2009 eine gemeinsame Erklärung zur Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay und zur künftigen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung auf der Grundlage gemeinsamer Werte, des Völkerrechts und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass Präsident Obama dem Kongress am 23. Februar 2016 einen Plan zur endgültigen Schließung des Militärgefängnisses in Guantánamo Bay zugeleitet hat; in der Erwägung, dass sich an den Verfahren zur Aufnahme eines Teils der Gefangenen nur wenige EU-Mitgliedstaaten beteiligen;

M.

in der Erwägung, dass keiner der damit in Zusammenhang gebrachten Mitgliedstaaten umfassende und wirksame Ermittlungen durchgeführt hat, deren Ziel es ist, die Täter gemäß dem Völkerrecht oder dem einzelstaatlichen Recht vor Gericht zu stellen bzw. dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen nach der Veröffentlichung der Studie des US-Senats zur Rechenschaft gezogen werden;

N.

in der Erwägung, dass die Mitglieder der Sondierungsmission des EP-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Rumänien bedauerlicherweise das Gebäude der Nationalen Registratur für Verschlusssachen (ORNISS) nicht besichtigen durften, das dem Vernehmen nach von der CIA als geheime Hafteinrichtung genutzt wurde;

O.

in der Erwägung, dass das Parlament in einer Entschließung vom 11. Februar 2015 seinen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres aufgefordert hat, seine Ermittlungen in Zusammenarbeit mit seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und insbesondere mit seinem Unterausschuss für Menschenrechte zu der mutmaßlichen Verbringung und zum rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA wieder aufzunehmen und dem Plenum innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Bericht vorzulegen;

1.

betont die einzigartige Bedeutung und den strategischen Charakter der transatlantischen Beziehung in Zeiten zunehmender globaler Instabilität; ist der Auffassung, dass diese Beziehung, die auf gemeinsamen Interessen und Werten fußt, weiter gestärkt werden muss, und zwar auf der Grundlage der Achtung des Multilateralismus, der Rechtsstaatlichkeit und der Konfliktlösung am Verhandlungstisch;

2.

weist erneut darauf hin, dass es die Anwendung erweiterter Verhörmethoden entschieden verurteilt, die im Rahmen des Völkerrechts untersagt sind und unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit, Sicherheit und menschenwürdige Behandlung sowie das Recht auf Freiheit von Folter, die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Verfahren und auf Rechtsbeistand sowie auf gleichen Schutz aller durch das Gesetz darstellen;

3.

bringt ein Jahr nach der Veröffentlichung der Studie des US-Senats seine ernste Sorge über die Apathie zum Ausdruck, die Mitgliedstaaten und EU-Organe an den Tag legen, wenn es darum geht, die grundlegenden Menschenrechtsverletzungen und Folterungen, die zwischen 2001 und 2006 auf europäischem Boden verübt wurden, zuzugeben, sie zu untersuchen und die Mitschuldigen und Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

4.

begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Februar 2016 in der Rechtssache Nasr und Ghali gegen Italien (44883/09), in dem festgestellt wurde, dass die italienischen Staatsorgane Kenntnis von der an dem ägyptischen Imam Abu Omar verübten Folter hatten und eindeutig von dem Grundsatz des „Staatsgeheimnisses“ Gebrauch machten, um dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen de facto straffrei ausgingen; fordert die italienische Exekutive auf, den Grundsatz des „Staatsgeheimnisses“ in Bezug auf den ehemaligen Leiter des Militärischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SISMI) und drei weitere Ex-Mitarbeiter von SISMI nicht anzuwenden, damit der Gerechtigkeit Genüge getan wird, ohne dass dem Hürden im Wege stehen;

5.

bedauert es, dass nur eine interfraktionelle Sondierungsmission im September 2015 in Rumänien stattgefunden hat; fordert weitere Sondierungsmissionen des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten, die in der Studie des US-Senats über das Haft- und Verhörprogramm der CIA als Mitschuldige bei diesem Programm genannt werden, darunter Litauen, Polen, Italien und das Vereinigte Königreich;

6.

betont, dass die auf gemeinsamen Werten wie der Förderung von Frieden und Sicherheit, der Demokratie und den grundlegenden Menschenrechten basierende transatlantische Zusammenarbeit im Rahmen der Außenbeziehungen der EU von zentraler Bedeutung ist und bleibt; weist erneut auf den eindeutigen, in der Gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten und der EU aus dem Jahr 2009 niedergelegten Standpunkt hin, dass die gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus den völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechen müssen, insbesondere jenen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, und dass dies unsere Länder stärker und sicherer machen wird; fordert die USA auf, in diesem Zusammenhang sich nach besten Kräften zu bemühen, die Rechte von EU-Bürgern in gleichem Maße wie die von US-Bürgern zu achten;

7.

ist der Auffassung, dass im Rahmen der transatlantischen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung die Grundrechte, Grundfreiheiten und die Privatsphäre, wie sie durch das EU-Recht gewährleistet sind, zum gemeinsamen Nutzen der Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks geachtet werden müssen; fordert die Fortsetzung des politischen Dialogs zwischen den transatlantischen Partnern über Fragen der Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, darunter der Schutz der Bürger- und Menschenrechte im Sinne einer wirksamen Bekämpfung des Terrorismus;

8.

bedauert es, dass über ein Jahr nach der Veröffentlichung der Studie des US-Senats und der Annahme der Entschließung des Parlaments, in der die Vereinigten Staaten aufgefordert wurden, die zahlreichen Verstöße gegen die Menschenrechte, die sich aus den Programmen der CIA zur Auslieferung und geheimen Inhaftierung ergeben haben, zu untersuchen und zu ahnden und bei allen Ersuchen von Mitgliedstaaten der EU im Zusammenhang mit den CIA-Programmen zu kooperieren, noch niemand zur Rechenschaft gezogen wurde und die US-Regierung es unterlassen hat, mit EU-Mitgliedstaaten zu kooperieren;

9.

fordert die Vereinigten Staaten erneut auf, die zahlreichen Verstöße gegen die Menschenrechte, die sich aus den Programmen der CIA zur Auslieferung und geheimen Inhaftierung unter der Führung der vorherigen US-Regierung ergeben haben, weiterhin zu untersuchen und zu ahnden und bei allen Ersuchen von Mitgliedstaaten der EU um Informationen, Auslieferung oder wirksame Rechtsmittel für Opfer im Zusammenhang mit den CIA-Programmen zu kooperieren; legt dem für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständigen Ausschuss des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika (SSCI) nahe, die vollständige Fassung seiner Studie über das Haft- und Verhörprogramm der CIA zu veröffentlichen; hebt das grundlegende Fazit des Senats der Vereinigten Staaten hervor, dem zufolge durch die von der CIA angewandten, mit Gewalt verbundenen und rechtswidrigen Methoden keine Informationen gewonnen werden konnten, anhand deren weitere Terroranschläge verhindert wurden; weist erneut darauf hin, dass es die Anwendung von Folter und Verschleppung auf das Schärfste verurteilt; fordert die USA ferner auf, im Rahmen der Untersuchung der jüngsten Anschuldigungen wegen Folterungen und Misshandlungen in Guantánamo die entsprechenden völkerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, so auch im Hinblick auf mehrfache Auskunftsgesuche von EU-Mitgliedstaaten bezüglich Personen, die in Geheimgefängnissen der CIA inhaftiert gewesen waren, sowie das Gesuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Folter hinsichtlich seines Mandats, Guantánamo zu inspizieren und von der CIA gefolterte Personen zu befragen;

10.

bedauert den Abschluss der vom Generalsekretär des Europarats gemäß Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention durchgeführten Untersuchung, da die Untersuchungen in einer Reihe von Mitgliedstaaten noch ausstehen und da weitere Folgemaßnahmen in diesem Zusammenhang vonnöten sind; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die Mutmaßungen, denen zufolge es Geheimgefängnisse in ihren Hoheitsgebieten gegeben hat, in denen Personen im Rahmen der CIA-Programme festgehalten wurden, unter uneingeschränkter Wahrung der Transparenz zu untersuchen und die an diesen Maßnahmen beteiligten Personen, darunter staatliche Akteure, strafrechtlich zu verfolgen und dabei alle neuen Beweise einschließlich der laut der Zusammenfassung des SSCI getätigten Zahlungen zu berücksichtigen, die inzwischen zutage getreten sind; bedauert das langsame Tempo der Ermittlungen, die beschränkte Rechenschaftspflicht und den übermäßige Rückgriff auf Staatsgeheimnisse;

11.

fordert Litauen, Rumänien und Polen nachdrücklich auf, umgehend transparente, gründliche und wirksame strafrechtliche Ermittlungen wegen geheimer Hafteinrichtungen der CIA auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet unter umfassender Berücksichtigung aller offengelegten Tatsachenbeweise durchzuführen, die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, den Ermittlern zu ermöglichen, eine umfassende Untersuchung der für illegale Überstellungen genutzten Flugverbindungen durchzuführen und Personen zu kontaktieren, von denen bekannt ist, dass sie an der Organisation der fraglichen Flüge beteiligt waren oder daran teilgenommen haben; fordert von den Staaten ferner, forensische Untersuchungen der Hafteinrichtungen und der medizinischen Versorgung der dort Inhaftierten sowie Analysen von Telefonaufzeichnungen und Geldüberweisungen durchzuführen und zu erwägen, die Anträge potenzieller Opfer auf die Anerkennung als Opfer bzw. die Beteiligung an den Ermittlungen zuzulassen, und dafür Sorge zu tragen, dass alle entsprechenden Straftaten auch in Zusammenhang mit der Verbringung von Inhaftierten geprüft werden, bzw. die Ergebnisse aller bis dahin durchgeführten Untersuchungen zu veröffentlichen;

12.

besteht darauf, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Polen und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vollstreckt werden, wozu auch die Einhaltung dringender einzelner und allgemeiner Maßnahmen gehört; bekräftigt die Forderung des Ministerkomitees des Europarats an Polen, diplomatische Zusicherungen von den USA zu erbeten und zu erhalten, was die Nichtanwendung der Todesstrafe und ein faires Verfahren anbelangt, sowie rechtzeitig gründliche und wirksame strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, dafür zu sorgen, dass man sich mit allen entsprechenden Straftaten auch in Bezug auf alle Opfer befasst und dass die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; begrüßt in diesem Sinne die Absicht der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, ein unabhängiges Ad-hoc-Untersuchungsgremium einzurichten, und fordert mit Nachdruck dessen rasche Gründung mit internationaler Unterstützung und Mitwirkung;

13.

erinnert daran, dass der ehemalige Direktor des rumänischen Nachrichtendienstes, Ioan Talpes, gegenüber dem Europäischen Parlament eingeräumt hat, dass er in voller Kenntnis der CIA-Präsenz auf rumänischem Hoheitsgebiet war und die Genehmigung erteilt hatte, ein Regierungsgebäude an die CIA zu „vermieten“;

14.

ist besorgt darüber, dass Untersuchungen der Parlamente und der Justiz von Einzelstaaten im Hinblick auf die Beteiligung einiger Mitgliedstaaten an dem Programm der CIA behindert wurden und dass Unterlagen rechtswidrig der Geheimhaltung unterworfen wurden, was dazu führte, dass Personen, die gegen die Menschenrechte verstoßen haben, somit de facto straffrei ausgingen;

15.

weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen in seinem Urteil vom 24. Juli 2014 ausdrücklich bestätigt hat, dass öffentliche Quellen und die Summe von Indizien, die dabei helfen, die Beteiligung von Mitgliedstaaten am CIA-Auslieferungsprogramm näher zu beleuchten, zulässige Beweismittel in Gerichtsverfahren sind, insbesondere in dem Fall, wenn die Öffentlichkeit oder Gerichte aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ keine Einsicht in amtliche Dokumente von Staaten erhalten;

16.

begrüßt die bislang von Rumänien unternommenen Anstrengungen und fordert den rumänischen Senat auf, die weiterhin für geheim erklärten Inhalte seines Berichts von 2007 freizugeben, insbesondere die Anhänge, auf die sich die Schlussfolgerungen der Untersuchung des rumänischen Senats gründen; fordert Rumänien erneut auf, die Vorwürfe zu untersuchen, wonach es ein Geheimgefängnis gegeben hat, die an diesen Vorgängen Beteiligten strafrechtlich zu verfolgen, wobei alle neu aufgetauchten Beweismittel berücksichtigt werden, und die Untersuchung zügig abzuschließen;

17.

weist darauf hin, dass die Daten, die man im Zuge der Untersuchung des litauischen Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und Verteidigung über die Beteiligung Litauens am Programm der CIA für geheimen Inhaftierungen gesammelt hat, nicht veröffentlicht wurden, und fordert die Freigabe der Daten;

18.

bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Mitglieder der Sondierungsmission trotz mehrerer Gesuche (ein Schreiben des Vorsitzenden des EP-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres an den rumänischen Außenminister und ein weiteres Gesuch während der Sondierungsmission an den Staatssekretär) das Gebäude mit dem Namen „Bright Light“ (Helles Licht) nicht betreten durften, das laut mehreren und amtlichen Angaben als Hafteinrichtung genutzt worden sein soll;

19.

fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, die Untersuchung der Beteiligung von EU-Mitgliedstaaten an dem Programm der CIA zur geheimen Inhaftierung und außerordentlichen Auslieferung in vollem Maße und aktiv zu unterstützen, was insbesondere für diejenigen gilt, die in der Zeit der untersuchten Ereignisse Regierungsämter in den betreffenden Ländern bekleideten;

20.

fordert die Kommission und den Rat auf, dem Plenum vor Ende Juni 2016 über die Folgemaßnahmen im Anschluss an die Empfehlungen und Forderungen Bericht zu erstatten, die das Europäische Parlament im Laufe der Ermittlungen zu der mutmaßlichen Verbringung und zum rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA und in seinen darauffolgenden Entschließungen formuliert hat, sowie über die Ergebnisse der in den Mitgliedstaaten durchgeführten Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen;

21.

fordert einen regelmäßigen und strukturierten interparlamentarischen Dialog zwischen der EU und den USA, insbesondere zwischen dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments und seinem jeweiligen Pendant im Repräsentantenhaus und Senat der USA, und fordert dass dieser Dialog mithilfe aller Mittel für Zusammenarbeit und Dialog, die der Transatlantische Dialog der Parlamentsmitglieder (Transatlantic Legislators’ Dialogue — TLD) bietet, gestärkt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang das 78. Treffen des TLD zwischen dem Europäischen Parlament und dem US-Kongress, das vom 26. bis 28. Juni 2016 in Den Haag stattfinden soll und das die Gelegenheit bietet, diese Zusammenarbeit zu verstärken, da die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung ein wesentlicher Bestandteil der Erörterungen sein wird;

22.

weist darauf hin, dass Transparenz der Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft ist, ohne die die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber ihren Bürgern nicht möglich ist; ist daher zutiefst darüber besorgt, dass sich Regierungen immer häufiger über Gebühr auf die „nationale Sicherheit“ berufen und dabei einzig und allein oder vornehmlich das Ziel verfolgen, eine öffentliche Kontrolle durch die Bürger, denen gegenüber die Regierung rechenschaftspflichtig ist, oder durch die Justiz, die über die Gesetze des Landes wacht, zu verhindern; weist auf die große Gefahr hin, dass demokratische Mechanismen der Rechenschaftspflicht außer Kraft gesetzt werden und Regierungen dadurch faktisch von ihrer Rechenschaftspflicht entbunden werden;

23.

bekundet sein Bedauern darüber, dass das Versprechen des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Guantánamo spätestens im Januar 2010 zu schließen, noch nicht umgesetzt worden ist; fordert die Behörden der USA erneut auf, das System der Militärkommissionen zu überarbeiten, um faire Verfahren zu gewährleisten, Guantánamo zu schließen und den Einsatz von Folter, Misshandlung und unbefristeter Inhaftierung ohne Verfahren unter allen Umständen zu verbieten;

24.

bedauert es, dass es der US-Regierung nicht gelungen ist, eines ihrer Hauptziele zu erreichen, nämlich die Hafteinrichtung am Militärstützpunkt der Vereinigten Staaten in Guantánamo Bay zu schließen; spricht sich für alle erdenklichen weiteren Bemühungen aus, um diese Hafteinrichtung zu schließen und für die Freilassung der ohne Anklage inhaftierten Personen zu sorgen; fordert die USA auf, sich mit den von internationalen Menschenrechtsgremien vorgebrachten Anliegen in Bezug auf die Menschenrechte von Gefangenen zu beschäftigen, darunter der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und die Bereitstellung von Rehabilitierungsmaßnahmen für überlebende Folteropfer; weist darauf hin, dass Präsident Obama in seiner Ansprache vom 20. Januar 2015 zur Lage der Nation seine Entschlossenheit bekräftigt hat, sein Wahlversprechen von 2008 einzulösen und das Gefängnis in Guantánamo Bay zu schließen, und begrüßt zudem den Plan, den er am 23. Februar 2016 dem Kongress übermittelt hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gefangenen, deren Entlassung offiziell bewilligt wurde, Asyl zu gewähren;

25.

bekräftigt seine Überzeugung, dass normale Strafgerichte und die Zivilgerichtsbarkeit am besten geeignet sind, den Status der Insassen von Guantánamo zu klären; betont nachdrücklich, dass Gefangene, die sich in Gewahrsam der Vereinigten Staaten befinden, unverzüglich im Einklang mit den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit angeklagt und vor Gericht gestellt oder aber freigelassen werden sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass die gleichen Standards für ein faires Verfahren unterschiedslos für alle gelten sollten;

26.

fordert die staatlichen Stellen der USA auf, gegen Gefangene in Guantánamo Bay nicht die Todesstrafe zu verhängen;

27.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Vertreter der zuständigen Behörde für Militärkommissionen („Convening Authority“), dem Außenminister der USA, dem Präsidenten der USA, dem Kongress und dem Senat der USA, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter, dem Generalsekretär des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 132.

(2)  ABl. C 55 vom 12.2.2016, S. 123.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0348.

(4)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 833.

(5)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 309.

(6)  ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0418.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0173.

(9)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0286.

(10)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0031.

(11)  http://website-pace.net/documents/19838/2008330/AS-JUR-INF-2016-06-EN.pdf/f9280767-bf73-44a1-8541-03204e2dfae3


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