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Document 52016AP0458

P8_TA(2016)0458 Geltungsbeginn: Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn (COM(2016)0709 — C8-0457/2016 — 2016/0355(COD)) P8_TC1-COD(2016)0355 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 1. Dezember 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn

ABl. C 224 vom 27.6.2018, pp. 199–200 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/199


P8_TA(2016)0458

Geltungsbeginn: Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn (COM(2016)0709 — C8-0457/2016 — 2016/0355(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2018/C 224/38)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0709),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0457/2016),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2016 zur delegierten Verordnung der Kommission vom 30. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards für die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung von Basisinformationsblättern sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zur Bereitstellung solcher Dokumente (C(2016)03999 — 2016/2816(DEA)), insbesondere Ziffer 4 (1),

nach Anhörung der Europäischen Zentralbank,

nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 23. November 2016 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0356/2016),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0347.


P8_TC1-COD(2016)0355

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 1. Dezember 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2016/2340.)


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