This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52016AP0239
European Parliament legislative resolution of 7 June 2016 on the draft Council decision on the conclusion of Revision 3 of the Agreement of the United Nations Economic Commission for Europe concerning the adoption of uniform technical prescriptions for wheeled vehicles, equipment and parts which can be fitted and/or used on wheeled vehicles and the conditions for the reciprocal recognition of approvals granted on the basis of these prescriptions (‘Revised 1958 Agreement’) (13954/2015 — C8-0112/2016 — 2015/0249(NLE))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (13954/2015 — C8-0112/2016 — 2015/0249(NLE))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (13954/2015 — C8-0112/2016 — 2015/0249(NLE))
ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 148–148
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 86/148 |
P8_TA(2016)0239
Einheitliche technische Vorschriften für Radfahrzeuge: UNECE-Übereinkommen ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (13954/2015 — C8-0112/2016 — 2015/0249(NLE))
(Zustimmung)
(2018/C 086/22)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13954/2015), |
— |
unter Hinweis auf die Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (13954/2015), |
— |
unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0112/2016), |
— |
gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0185/2016), |
1. |
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu übermitteln. |