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Document 52014XX0208(03)
Executive Summary of the Opinion of the European Data Protection Supervisor on the Commission Proposal for a Directive of the European Parliament and the Council on electronic invoicing in public procurement
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
ABl. C 38 vom 8.2.2014, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 38 vom 8.2.2014, p. 7–7
(HR)
8.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 38/11 |
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter http://www.edps.europa.eu erhältlich)
(2014/C 38/05)
1. Einleitung
1. |
Die Kommission hat am 26. Juni 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen („Vorschlag“) angenommen. (1) Dieser Vorschlag wurde am 8. Juli 2013 dem EDSB zur Konsultation übermittelt. |
2. |
Das Ziel des Vorschlags ist die „Minderung von Marktzutrittsschranken in der grenzübergreifenden Vergabe öffentlicher Aufträge, die durch eine unzureichende Interoperabilität der Normen für die elektronische Rechnungsstellung geschaffen werden“. (2) Hierfür „würde eine neue, gemeinsame europäische Norm entwickelt und allen Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung gestellt. Alle Vergabebehörden müssten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe dieser Norm entsprechende elektronische Rechnungen akzeptieren, ohne bestehende technische Lösungen zu ersetzen“. (3) |
3. Schlussfolgerungen
28. |
Der EDSB begrüßt die erfolgte Berücksichtigung bestimmter Datenschutzbelange in dem Vorschlag. Er erteilt in dieser Stellungnahme Empfehlungen, wie der Vorschlag weiter unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes verbessert werden kann. |
29. |
Er empfiehlt im Einzelnen Folgendes:
|
Brüssel, den 11. November 2013
Giovanni BUTTARELLI
Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
(1) COM(2013) 449 final.
(2) Zusammenfassung der Folgenabschätzung (SWD(2013) 223 final), Abschnitt 3.1, Seite 4.
(3) Siehe Abschnitt 5.3.4, Seite 7.