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Document 52014IP0236

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 zu der EU-Strategie für die Arktis (2013/2595(RSP))

ABl. C 378 vom 9.11.2017, p. 174–181 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 378/174


P7_TA(2014)0236

Strategie der EU für die arktischen Gebiete

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 zu der EU-Strategie für die Arktis (2013/2595(RSP))

(2017/C 378/20)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zur Arktis, von denen die letzte im Januar 2011 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis: Fortschritte seit 2008 und nächste Schritte“ (JOIN(2012)0019) und auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2008 mit dem Titel „Die Europäische Union und die Arktis“ (COM(2008)0763),

unter Hinweis auf die vorbereitende Maßnahme „Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung der Entwicklung der Arktis“,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses aus dem Jahr 2013 zur Politik der EU für den arktischen Raum,

unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf das Programm des Arktischen Rates für den Zeitraum 2013 bis 2015 unter kanadischem Vorsitz,

unter Hinweis auf die in Kiruna angenommene Erklärung des Arktischen Rates vom 15. Mai 2013,

unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen EU-Grönland 2007–2013 und das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und Grönland,

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 5. Februar 2014 zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (1),

unter Hinweis auf das von 2014 bis 2020 laufende EU-Programm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“,

unter Hinweis auf die Erklärung zum 20. Jahrestag der Zusammenarbeit im europäisch-arktischen Bereich der Barentssee, die am 3./4. Juni 2013 in Kirkenes abgegeben wurde,

unter Hinweis auf die nationalen Strategien und Strategiepläne für den arktischen Raum betreffende Angelegenheiten von Finnland, Schweden, Dänemark und Grönland, Norwegen, Russland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und dem Vereinigten Königreich,

unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf dem Parlamentarischen Forum der Nördlichen Dimension im September 2009 in Brüssel, im Februar 2011 in Tromsø und im November 2013 in Archangelsk angenommen wurden,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des dritten Ministertreffens der erneuerten Nördlichen Dimension, das am 18. Februar 2013 in Brüssel stattfand,

unter Hinweis auf die Prioritäten des Euro-Arktischen Barents-Rates für den Zeitraum 2013 bis 2015 unter finnischem Vorsitz,

unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf der 9. Konferenz der Parlamentarier der Arktis, die vom 13. bis 15. September 2010 in Brüssel stattfand, und auf der 10. Konferenz der Parlamentarier der Arktis, die vom 5. bis 7. September 2012 in Akureyri stattfand, angenommen wurden, sowie auf die Erklärung des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier der Arktis (SCPAR), die am 19. September 2013 in Murmansk zum Thema Beobachterstatus der EU im Arktischen Rat angenommen wurde;

unter Hinweis auf die Empfehlungen des Nordischen Rates aus dem Jahr 2012,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (4),

unter Hinweis auf den Bericht des Gemischten Parlamentarischen EWR-Ausschusses vom 28. Oktober 2013 über die Arktispolitik,

unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Oktober 2013 in der Rechtssache C-583/11 P und vom 25. April 2013 in der Rechtssache T-526/10 betreffend den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission vom 10. August 2010 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (5),

unter Hinweis auf den Panelbericht der Welthandelsorganisation (WTO) vom 25. November 2013 mit dem Titel „European Communities — measures prohibiting the importation and marketing of seal products“ [Europäische Gemeinschaften — Maßnahmen zum Verbot der Einfuhr und Vermarktung von Robbenerzeugnissen], Kapitel 1.3.5 (betreffend die am 29. Januar 2013 erlassene Vorabentscheidung), und auf die Beschwerdeschrift der EU an das Berufungsgremium der WTO vom 29. Januar 2014,

unter Hinweis auf den „Nordregio Report 2009:2 (Strong, Specific and Promising — Towards a Vision for the Northern Sparsely Populated Areas in 2020) [Stark, besonders und verheißungsvoll — auf dem Weg zu einer Vision für die dünn besiedelten Gebiete im Norden 2020]“,

gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die EU ein Interesse an der Arktis hat, das sich aus ihren Rechten und Pflichten aus dem Völkerrecht, ihrem Engagement in der Umwelt- und Klimapolitik und in anderen Politikbereichen und den entsprechenden Finanzmitteln und Forschungstätigkeiten sowie wirtschaftlichen Interessen ergibt;

B.

in der Erwägung, dass die Kommission und die Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ihre gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis: Fortschritte seit 2008 und nächste Schritte“ im Juni 2012 veröffentlicht haben;

C.

in der Erwägung, dass der Rat seine Schlussfolgerungen zu der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des EAD vom Sommer 2012 noch nicht veröffentlicht hat;

D.

in der Erwägung, dass sich das Parlament durch seine Delegation für die Beziehungen zur Schweiz, zu Island und zu Norwegen und in der Konferenz der Parlamentarier der Arktis aktiv an den Arbeiten des SCPAR beteiligt;

E.

in der Erwägung, dass Dänemark, Finnland und Schweden Anrainerstaaten der Arktis sind; in der Erwägung, dass das einzige indigene Volk der EU, die Samen, in den arktischen Regionen Finnlands und Schwedens sowie Norwegens und Russlands lebt,

F.

in der Erwägung, dass Frankreich, Deutschland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Polen, Spanien und Italien — allesamt Beobachter im Arktischen Rat — beträchtliches Engagement in der Arktis und großes Interesse an einem künftigen Dialog und einer künftigen Zusammenarbeit mit dem Arktischen Rat zeigen;

G.

in der Erwägung, dass Island und Norwegen als engagierte und verlässliche Partner durch den EWR und das Schengener Übereinkommen mit der EU verbunden sind;

H.

in der Erwägung, dass die Arktis ein bewohntes Gebiet mit souveränen Staaten ist; in der Erwägung, dass der europäische Teil der Arktis industrialisierte und moderne Gesellschaften, ländliche Gebiete und indigene Gemeinschaften umfasst; in der Erwägung, dass die aktive Einbeziehung dieser Gebiete in die Entwicklung der Politik der EU für den arktischen Raum eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, Legitimität, gegenseitiges Verständnis und Unterstützung vor Ort für das Engagement der EU in der Arktis zu gewährleisten;

I.

in Erwägung des langjährigen Engagements der EU in der Arktis durch ihre Einbindung in die Politik der Nördlichen Dimension gemeinsam mit Russland, Norwegen und Island sowie in die Zusammenarbeit im Barentsseeraum und insbesondere in den Euro-Arktischen Barents-Rat und den Barents-Regionalrat, durch die strategischen Partnerschaften mit Kanada, den Vereinigten Staaten und Russland und durch ihre Beteiligung als aktiver Ad-hoc-Beobachter im Arktischen Rat in den letzten Jahren;

J.

in der Erwägung, dass der Arktische Rat am 15. Mai 2013 in Kiruna den Beschluss fasste, den Antrag der EU auf Erlangung des Status eines ständigen Beobachters positiv zu bescheiden; in der Erwägung, dass dieser positive Beschluss die Bedingung einschließt, dass die Streitfrage des Verbots des Handels mit Robbenerzeugnissen zwischen der EU und Kanada beigelegt wird; in der Erwägung, dass die EU und Kanada im Begriff sind, diese Streitfrage beizulegen; in der Erwägung, dass die EU bereits mit dem genannten Status als ständiger Beobachter im Arktischen Rat tätig ist;

K.

in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen erheblichen Beitrag zur Forschung in der Arktis leisten; in der Erwägung, dass EU-Programme, darunter das neue Rahmenprogramm „Horizont 2020“, und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds wichtige Forschungsvorhaben in der Region unterstützen, die nicht zuletzt den Völkern und Volkswirtschaften der Anrainerstaaten der Arktis zugutekommen;

L.

in der Erwägung, dass bis 2050 nur 20 % der weltweiten Reserven an fossilen Brennstoffen ausgeschöpft werden können, wenn der Anstieg der Durchschnittstemperatur weniger als zwei Grad Celsius betragen soll;

M.

in der Erwägung, dass die Arktis Schätzungen zufolge über etwa ein Fünftel der weltweiten unerschlossenen Kohlenwasserstoffreserven verfügt, dass es diesbezüglich jedoch umfangreicherer Forschung bedarf;

N.

in der Erwägung, dass das zunehmende Interesse, das Akteure aus China, Japan, Indien und anderen Ländern, die keine Anrainerstaaten der Arktis sind, am arktischen Raum zeigen, sowie die von ihnen für die Polarforschung bereitgestellten Finanzmittel und die Bestätigung von Südkorea, China, Japan, Indien und Singapur als Beobachter im Arktischen Rat auf ein wachsendes weltweites geopolitisches Interesse an der Arktis hindeuten;

O.

in der Erwägung, dass Forschung und Entwicklung, Folgenabschätzungen und der Schutz der Ökosysteme mit wirtschaftlicher Investition und Entwicklung einhergehen müssen, damit die nachhaltige Entwicklung des arktischen Raums gewährleistet wird;

P.

in der Erwägung, dass es nach wie vor höchste Priorität hat, zu erwartende wirtschaftliche Chancen und Interessen durch nachhaltige Entwicklung mit soziokulturellen, ökologischen und Umweltaufgaben in Einklang zu bringen, was sich auch in den nationalen Strategien der Anrainerstaaten der Arktis für den arktischen Raum widerspiegelt;

1.

begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Juni 2012 als wichtigen Baustein, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der EU-Politik für die Arktis zu gewährleisten;

2.

bekräftigt seine Forderung nach einer einheitlichen EU-Politik für den arktischen Raum sowie einer kohärenten Strategie und einem konkreten Aktionsplan für das Engagement der EU in der Arktis, wobei der Schwerpunkt auf sozioökonomischen und umweltbezogenen Fragen liegen sollte; ist der Auffassung, dass eine solche strategische Entscheidung unerlässlich ist, um die Legitimität des Engagements der EU in der Arktis und die Unterstützung der Bevölkerung vor Ort für dieses Engagement zu gewährleisten;

3.

betont, dass die zunehmende Nutzung der Ressourcen im arktischen Raum von der Achtung der indigenen und nicht-indigenen Bevölkerung vor Ort getragen sein, zum Wohl dieser Bevölkerung beitragen und in umfassender Verantwortung für die fragile arktische Umwelt erfolgen muss;

4.

verweist auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die unterschiedlichen Wirtschaftszweige in der Arktis und Subarktis, wie etwa den Tourismus, das Seeverkehrsgewerbe, erneuerbare Energieträger, Umwelttechnologie und saubere Technologie, Erdgas und Erdöl, die Offshore-Industrie, die Forst- und Holzwirtschaft, den Bergbau, Verkehrsdienstleistungen und Kommunikation, Informationstechnologien und E-Lösungen, Fischerei und Aquakultur sowie landwirtschaftliche und traditionelle Existenzgrundlagen wie die Rentierhaltung; würdigt deren Auswirkungen und Bedeutung sowohl vor Ort als auch in ganz Europa und hebt das Engagement europäischer Akteure aus Wirtschaft, Forschung und Entwicklung hervor;

5.

nimmt die in Kiruna angenommene Erklärung des Arktischen Rates vom Mai 2013 und dessen Beschluss über den Status der EU sowie weiterer staatlicher Stellen als ständige Beobachter zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die ungelöste Streitfrage des Verbots von Robbenerzeugnissen mit Kanada weiterzuverfolgen und das Europäische Parlament ordnungsgemäß über den weiteren Fortgang zu unterrichten; bedauert die Auswirkungen, die die EU-Verordnung über das Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen auf Teile der Bevölkerung und insbesondere die Kultur und Existenzgrundlagen der indigenen Bevölkerung hervorgebracht hat;

6.

erinnert an den Status der EU und ihrer Mitgliedstaaten als aktive Mitglieder anderer Strukturen mit Relevanz für die Arktis, wie etwa der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD); betont die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Organe der EU auf solche Bereiche auszurichten, in denen die politischen, umweltbezogenen oder wirtschaftlichen Interessen der EU und der EU-Mitgliedstaaten berührt werden; betont insbesondere die Notwendigkeit, bei der Verwendung, Änderung oder Entwicklung von EU-Programmen oder -Strategien, die sich auf die Arktis auswirken oder auswirken können, die Interessen der EU und der europäischen Anrainerstaaten und -regionen der Arktis zu berücksichtigen, sodass sie dem arktischen Raum insgesamt dienen;

7.

betrachtet den Euro-Arktischen Barents-Rat (BEAC) als ein wichtiges Forum für die Zusammenarbeit zwischen Dänemark, Finnland, Norwegen, Russland, Schweden und der Kommission; nimmt die Arbeit des BEAC in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Bildung und Forschung, Energie, Kultur und Tourismus zur Kenntnis; weist auf die beratende Funktion der Arbeitsgruppe Indigene Völker (WGIP) innerhalb des BEAC hin;

8.

befürwortet nachdrücklich die Freiheit der Forschung in der Arktis und regt zu einer breit angelegten Zusammenarbeit zwischen den im Bereich der multidisziplinären Erforschung der Arktis und dem Aufbau von Forschungsinfrastruktur aktiven Staaten an;

9.

erinnert an die Beiträge, die die EU zu Forschung und Entwicklung leistet, und das Engagement europäischer Wirtschaftsteilnehmer in der Arktis;

10.

betont, dass zuverlässige Informationsnetzwerke mit hoher Kapazität sowie digitale Dienste von wesentlicher Bedeutung für die Ankurbelung der wirtschaftlichen Tätigkeit und das Wohlergehen der Menschen in der Arktis sind;

11.

fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie das Projekt Galileo oder Vorhaben wie die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung, die Auswirkungen auf die Arktis haben könnten, so entwickelt werden können, dass sie eine sicherere und schnellere Navigation in arktischen Gewässern ermöglichen, so dass insbesondere in die Sicherheit und Zugänglichkeit der Nord-Ost-Passage investiert wird, um zu einer besseren Vorhersehbarkeit von Eisbewegungen und einer besseren Kartierung des arktischen Meeresbodens und dem Verständnis der für die Geodynamik dieses Gebiets ausschlaggebenden Prozesse beizutragen;

12.

betont den Bedarf an zuverlässigen Überwachungs- und Beobachtungssystemen, mit denen die sich ändernden Bedingungen in der Arktis verfolgt werden können;

13.

betont, dass Kompetenzzentren erforderlich sind, um für Sicherheit, Notfallvorsorge und Rettungseinrichtungen zu sorgen; empfiehlt, dass die EU aktiv zum Aufbau solcher Kompetenzzentren beiträgt;

14.

begrüßt die Festlegung ökologisch und biologisch wertvoller Gebiete in der Arktis im Rahmen des CBD als wichtigen Vorgang, um den wirksamen Erhalt der biologischen Vielfalt in der Arktis zu gewährleisten, und betont, dass in den Küstenregionen, Meeresgewässern und Festlandgebieten der Arktis ein Ansatz des ökosystembasierten Managements angewandt werden muss, wie es von der für ökosystembasiertes Management zuständigen Fachgruppe des Arktischen Rates hervorgehoben wurde;

15.

bekräftigt, dass die ernstzunehmenden Umweltprobleme in den arktischen Gewässern besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, damit bei allen Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten der Umweltschutz in der Arktis gewährleistet und zugleich berücksichtigt wird, dass die Gefahr schwerer Unfälle besteht, auf die wirksam reagiert werden muss, wie dies in der Richtlinie 2013/30/EU vorgesehen ist; fordert die Mitgliedstaaten der EU und des EWR auf, bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Betreibern von Offshore-Erdöl und Erdgasanlagen nach Maßgabe von Artikel 4 der Richtlinie 2013/30/EU die finanzielle Fähigkeit der Antragsteller zu prüfen, alle Haftungsverbindlichkeiten, die aus Offshore-Erdöl und Erdgasaktivitäten in der Arktis entstehen können, zu decken, wobei hierzu auch die Haftung für Umweltschäden in dem in der Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) vorgesehenen Umfang zählt;

16.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv für die höchsten Umweltsicherheitsstandards in den arktischen Gewässern einzusetzen;

17.

begrüßt, dass Mitglieder des Arktischen Rates das Übereinkommen über die Seenotrettung und das Übereinkommen zur Bekämpfung von Ölverschmutzung umgesetzt haben; hält es jedoch für bedauerlich, dass das Übereinkommen keine spezifischen verbindlichen gemeinsamen Normen enthält;

18.

betont die Notwendigkeit eines verbindlichen Instruments zur Verhütung von Umweltverschmutzung;

19.

betont, dass ein aktives Engagement der EU in allen maßgeblichen Arbeitsgruppen des Arktischen Rates erforderlich ist;

20.

nimmt die Entscheidung der isländischen Regierung zur Kenntnis, die Beitrittsverhandlungen mit der EU zu beenden; fordert die Kommission und den EAD auf, gute Beziehungen zu Island aufrechtzuerhalten und eine engere Zusammenarbeit mit dem Land in Bereichen von gemeinsamem Interesse wie Entwicklung des Seeverkehrs, Fischerei, geothermische Energie und Umwelt voranzubringen, wobei bestehende Instrumente umfassend genutzt werden sollten und die Zusammenarbeit zwischen in der EU ansässigen und isländischen Akteuren im Hinblick auf die Arktis gefördert werden sollte sowie zu gewährleisten ist, dass europäische Interessen in dieser strategisch wichtigen Region keinen Schaden nehmen;

21.

begrüßt die Vorbereitungen für einen Arktischen Wirtschaftsrat, der dem Arktischen Rat in beratender Funktion angegliedert werden soll, und hebt den Anteil europäischer Unternehmen und Einrichtungen hervor, die in der Arktis einen Beitrag leisten und dort investieren, was auf eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen nicht nur der drei EU-Mitgliedstaaten, die Anrainerstaaten der Arktis sind, sondern auch anderer (Beobachter-) Staaten schließen lässt, wobei der globale Charakter vieler Unternehmen zu berücksichtigen ist;

22.

betont, dass Investitionen auf umwelt- und sozialverträgliche Weise getätigt werden müssen;

23.

begrüßt die Arbeit von Bottom-up-Initiativen, die für ein ausgewogenes und langfristiges Engagement von europäischen und nichteuropäischen Unternehmen sorgen können, und fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, wie europäische Unternehmen in die nachhaltige und langfristige ausgewogene sozioökonomische Entwicklung in der Arktis eingebunden werden können;

24.

betont, dass die EU berücksichtigen muss, dass Rohstoffaktivitäten lokale Nutzwirkungen erzielen und vor Ort Akzeptanz finden müssen; erkennt die derzeitige Lücke zwischen einschlägiger Kompetenz in der Gewinnung und Verarbeitung von Bodenschätzen und zu erwartendem künftigem Bedarf bei der Weiterentwicklung der Region an; schlägt vor, dass Akteure aus dem arktischen Raum durch Beteiligung an gemeinsamen Vorhaben auf europäischer Ebene wie etwa der Innovationspartnerschaft für Rohstoffe themenübergreifend Informationen und Kompetenz austauschen können;

25.

ersucht die Kommission angesichts der großen Zahl an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und zivilen Aktivitäten insbesondere im europäischen Teil der Arktis, des Barentsseeraums und darüber hinaus, Vorgehensweisen zu entwickeln, die auf die bessere Nutzung bestehender Finanzierungsinstrumente der EU und die Sicherung eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Schutz und der Entwicklung der Arktis ausgerichtet sind, wenn Finanzmittel der EU für die Arktis verwendet werden sollen;

26.

betont die entscheidende Bedeutung der Regional- und Kohäsionspolitik der EU im Hinblick auf die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit;

27.

fordert außerdem die Schaffung wirksamerer Synergien zwischen bestehenden Programmen, etwa im Rahmen des Programms Interreg IV, des Programms für die nördlichen Randgebiete (NPP), des Programms Kolarctic, des Programms Baltic und der Strategie für ein blaues Wachstum, sowie Beiträgen zur Finanzierung der Partnerschaften der Nördlichen Dimension wie der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension (NDEP) und der Verkehrs- und Logistikpartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDPTL) sowie anderer Mittel des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), um die effiziente Bereitstellung von Mitteln zu ermöglichen und klare Investitionsprioritäten für das Engagement in der Arktis festzulegen; fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, im Sinne einer kohärenten Bereitstellung von Mitteln für die Arktis zusammenzuarbeiten und dadurch das Zusammenwirken zwischen den internen und externen Programmen und Vorhaben der EU im Hinblick auf den arktischen und den subarktischen Raum so wirksam wie möglich zu gestalten;

28.

betont, dass eine EU-Arktis-Strategie erfordert, dass eine angemessene Unterstützung aus dem Haushalt bereitgestellt wird;

29.

ist der Auffassung, dass die Politik der Nördlichen Dimension auf der Grundlage von regionaler Zusammenarbeit und pragmatischen Partnerschaften als erfolgreiches Modell für Stabilität, gemeinsame Verantwortung und Engagement unter Beteiligung der EU, Islands, Norwegens und Russlands dient;

30.

unterstreicht diesbezüglich die Bedeutung von Prioritäten für den arktischen Raum wie etwa eine gut funktionierende Infrastruktur und Logistik, Entwicklung im arktischen Raum, Förderung von Investitionen in Fachwissen über kaltes Klima und einschlägige umweltfreundliche Technologien sowie Unterstützung für regionales und ländliches Unternehmertum und insbesondere für KMU; fordert die EU auf, bei der Einbindung solcher Prioritäten für den arktischen Raum in ihre Wachstumsstrategie Europa 2020 und in Programme wie „Horizont 2020“ und die Innovationsunion sowie in weitere Forschungsprogramme der Union größere Anstrengungen zu unternehmen;

31.

bekräftigt seine Unterstützung für die Gründung eines Informationszentrums EU-Arktis als vernetztes Unternehmen mit einem ständigen Büro in Rovaniemi im Zusammenhang mit der vorbereitenden Maßnahme „Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung der Entwicklung der Arktis“, die von der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer gemeinsamen Mitteilung von 2012 befürwortet und vom Arktis-Zentrum der Universität Lappland zusammen mit einem Netz europäischer Exzellenzzentren, die sich mit der Arktis beschäftigen, mit dem Ziel durchgeführt wurde, einen effizienten Zugang zu Informationen über die Arktis, Dialoge auf allen Ebenen und Kommunikation zu gewährleisten, um Informationen und Wissen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in der Arktis nutzbar zu machen, und fordert die Kommission auf, dies voranzutreiben;

32.

erwartet diesbezüglich die Ergebnisse des 18-monatigen Vorhabens der vorbereitenden Maßnahme „Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung der Entwicklung der europäischen Arktis“, die in diesem Frühjahr veröffentlich werden sollen; fordert die EU auf, im Anschluss daran rasch mit der Gründung des Informationszentrums EU-Arktis fortzufahren;

33.

betont, dass es eine spezielle Schnittstelle für die Arktis geben muss, um in Brüssel eine offene, parteien- und themenübergreifende Plattform anzubieten, durch die das Verständnis zwischen einem breiten Spektrum interessierter Akteure in der Arktis und der EU gefördert und die Bereiche Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft miteinander verbunden werden;

34.

empfiehlt insbesondere im Rahmen der Gestaltung der EU-Arktis-Politik die Stärkung des regelmäßigen Austauschs und der Konsultationen zu mit der Arktis zusammenhängenden Themen mit regionalen, lokalen und indigenen Interessenträgern des europäischen Teils der Arktis, um das gegenseitige Verständnis zu fördern; betont, dass diese Konsultationen erforderlich sind, um die Erfahrung und das Fachwissen der Region und ihrer Einwohner zu nutzen und die grundlegende Legitimität des weiteren Engagements der EU als Akteur in der Arktis zu gewährleisten;

35.

regt an, dass innerhalb der EU-Organe eine stärkere Koordinierung zwischen der Kommission und dem EAD stattfinden sollte, insbesondere da die die Arktis betreffenden Themen bereichsübergreifend sind;

36.

erkennt an, dass die Gewässer um den Nordpol größtenteils internationale Gewässer sind;

37.

weist darauf hin, dass die Energiesicherheit eng mit dem Klimawandel zusammenhängt; vertritt die Auffassung, dass die Energiesicherheit verbessert werden muss, indem die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen verringert wird; betont, dass die Veränderung der Arktis eine der größten Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit der EU ist; hebt hervor, dass auf diesen Risikomultiplikator durch eine konsequentere Strategie der EU für die arktischen Gebiete und eine verstärkte Politik für in der EU produzierte erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz eingegangen werden muss, wodurch die Abhängigkeit der Union von externen Energiequellen beträchtlich vermindert und damit ihre Sicherheitsposition verbessert wird;

38.

unterstützt den Vorstoß von fünf Anrainerstaaten der Arktis, vorbeugende Übergangsmaßnahmen zu vereinbaren, um in Zukunft jede Fischerei auf hoher See in der Arktis zu unterbinden, bevor geeignete Regulierungsmechanismen eingeführt worden sind, und unterstützt die Entwicklung eines Netzwerks von Schutzgebieten in der Arktis und insbesondere den Schutz der internationalen Meeresgebiete rund um den Nordpol, die außerhalb der Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten liegen;

39.

fordert die Mitgliedstaaten und die EWR-Staaten auf, die internationale Verpflichtung aus dem CBD mitzutragen, 10 % jeder Küsten- und Meeresregion zu schützen;

40.

fordert die EU auf, alles daran zu setzen, um wirtschaftliche Tätigkeiten und praktikablen sozioökologischen Schutz und Umweltschutz bzw. -entwicklung auf nachhaltige Weise miteinander in Einklang zu bringen, um das Wohlergehen innerhalb der Arktis zu sichern;

41.

betont, dass die Erhaltung entwickelter und nachhaltiger Gemeinschaften mit einer hohen Lebensqualität in der Arktis äußerst wichtig ist und dass die EU in dieser Angelegenheit eine entscheidende Rolle spielen kann; fordert die EU diesbezüglich auf, ihre Arbeit in den Bereichen des ökosystembasierten Managements, der multilateralen Zusammenarbeit, der wissensbasierten Beschlussfassung und der engen Zusammenarbeit mit den Einwohnern und indigenen Völkern vor Ort zu verstärken;

42.

erkennt den Wunsch der Einwohner und Regierungen des arktischen Raums, die hoheitliche Rechte und Pflichten besitzen, an, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fortzusetzen und gleichzeitig die traditionellen Existenzgrundlagen der indigenen Völker und die sehr sensible Natur der arktischen Ökosysteme zu schützen;

43.

erkennt die grundlegende Bedeutung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung an, durch die Regionen im Hohen Norden mit besonderen Merkmalen und Problemen weiterhin auf angemessene Mechanismen zur Förderung von Innovation und nachhaltigem Wachstum zurückgreifen können;

44.

bekräftigt seine Aussagen über die Rechte indigener Völker im Allgemeinen und der Samen als einzigem indigenen Volk der EU im Besonderen;

45.

unterstützt die von der Kommission veranstalteten Treffen mit sechs Vereinigungen im Polargebiet lebender indigener Völker, die als ständige Teilnehmer im Arktischen Rat anerkannt sind; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Berücksichtigung ihrer Stimmen in EU-Debatten gewährleistet werden kann und diesen Vereinigungen Mittel zur Verfügung gestellt werden können;

46.

erkennt an, dass EU-Maßnahmen zur Stärkung der Hochschul- und Forschungseinrichtungen in dem Gebiet entscheidend sind, um innovative Umfelder und Mechanismen für den Technologietransfer zu stärken; betont, wie wichtig es ist, dass der Aufbau von Netzen der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen innerhalb der Region und darüber hinaus unterstützt wird und Möglichkeiten für die Finanzierung von Forschung bereitgestellt werden, vor allem in Bereichen, in denen die Region nachweislich Erfolge erzielt hat, um in den Regionen der Arktis eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung herbeizuführen;

47.

betont die große Bedeutung, die die Sicherheit neuer Welthandelsrouten, die durch den Arktischen Ozean führen, insbesondere für die EU und die Volkswirtschaften ihrer Mitgliedstaaten, die 40 % der weltweiten Handelsschifffahrt kontrollieren, hat;

48.

begrüßt die Arbeit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zum Abschluss des verbindlichen Polarkodex für die Schifffahrt; regt eine Zusammenarbeit sowohl in der Forschung als auch bei Investitionen an, damit eine solide und sichere Infrastruktur für die Schifffahrtswege in der Arktis geschaffen werden kann, und betont, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten aktiv für die Grundsätze der Freiheit der Schifffahrt und der friedlichen Durchfahrt einsetzen sollten;

49.

betont, dass die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) über ausreichend Mittel verfügen muss, um die von der Seeschifffahrt sowie Erdöl- und Erdgasanlagen in der Arktis herrührende Verschmutzung zu überwachen und ihr vorzubeugen;

50.

fordert die Staaten in der Region auf, sicherzustellen, dass die derzeitigen Verkehrsrouten sowie die Verkehrsrouten, die möglicherweise in der Zukunft entstehen, dem internationalen Schiffsverkehr offenstehen, und von der Einführung willkürlicher einseitiger Belastungen finanzieller oder verwaltungstechnischer Art abzusehen, die den Schiffsverkehr in der Arktis behindern könnten, mit Ausnahme international vereinbarter Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt;

51.

stellt fest, dass Infrastrukturverbindungen entwickelt werden müssen, die den arktischen Raum mit dem übrigen Europa verbinden;

52.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Schwerpunkt auf Verkehrskorridore wie Straßen-, Schienen- und Seeschifffahrtsverbindungen zu legen, um grenzüberschreitende Verbindungen in der europäischen Arktis aufrechtzuerhalten und zu fördern sowie Waren aus der Arktis auf die europäischen Märkte zu bringen; vertritt die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass die EU ihre Verkehrsinfrastruktur weiterentwickelt (Fazilität „Connecting Europe“, TEN-V), die Verbindungen zur europäischen Arktis und innerhalb dieser verbessert werden müssen;

53.

weist erneut auf das Recht der Völker der Arktis hin, selbst über ihre Existenzgrundlagen zu bestimmen, und erkennt ihren Wunsch nach einer nachhaltigen Entwicklung der Region an; fordert die Kommission auf, darzulegen, welche EU-Programme genutzt werden könnten, um diese langfristige, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, und Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen ein konkreterer Beitrag zur Erfüllung dieses Wunsches geleistet werden kann;

54.

nimmt die jüngsten Erkundungstätigkeiten im europäischen Teil der Arktis und der Barentssee zur Kenntnis und hebt die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Norwegen und Russland hervor, die die Anwendung der höchsten verfügbaren technischen Standards im Bereich des Umweltschutzes beim Aufsuchen von Erdöl und Erdgas in der Barentssee zum Ziel hat; verweist insbesondere auf die Bedeutung der kontinuierlichen Entwicklung neuer Technologien, die speziell für die Umwelt der Arktis konzipiert wurden, wie die Technologie für Installationen unterhalb des Meeresbodens;

55.

erinnert an die Stellung der EU als einer der größten Verbraucher von Erdgas aus der Arktis und betont die Rolle von Erdgas aus einer sicheren Versorgungsquelle, das nach den höchstmöglichen Standards gefördert wird, als wichtiges Brückenelement für den Übergang zu einer Wirtschaft der Zukunft mit geringen CO2-Emissionen; unterstützt den schrittweisen, auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips beruhenden Ansatz bei der Entwicklung von Energieressourcen in der Arktis, wobei anerkannt wird, dass die Regionen der Arktis sehr unterschiedlich sind;

56.

verweist auf die engen Beziehungen der EU zu Grönland und die geostrategische Bedeutung dieses Gebiets; nimmt die Prioritäten der grönländischen Regierung zur Kenntnis, die die wirtschaftliche Entwicklung und die Gewinnung von Rohstoffen wieder stärker in den Vordergrund stellt; fordert die Kommission und den EAD auf, zu prüfen, wie die EU und in der EU ansässige Akteure aus Wissenschaft, Technologie und Wirtschaft die nachhaltige Entwicklung Grönlands begleiten und unterstützen können, damit sowohl Umweltbelange als auch die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt werden; äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über den begrenzten Erfolg der von einem Vizepräsidenten der Kommission und Grönland unterzeichneten Absichtserklärung;

57.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Anrainerstaaten der Arktis zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0075.

(2)  ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 66.

(3)  ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 99.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0094.

(5)  ABl. L 216 vom 17.8.2010, S. 1.


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