Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014IE3718

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Der europäische Film im digitalen Zeitalter (Initiativstellungnahme)

    ABl. C 230 vom 14.7.2015, p. 47–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 230/47


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Der europäische Film im digitalen Zeitalter

    (Initiativstellungnahme)

    (2015/C 230/07)

    Berichterstatterin:

    Anna Maria DARMANIN

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 6. November 2014, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    Der europäische Film im digitalen Zeitalter“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 11. November 2014 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 503. Plenartagung am 10./11. Dezember 2014 (Sitzung vom 10. Dezember) mit 190 gegen 9 Stimmen bei 1 Enthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Mitteilung der Kommission „Der europäische Film im digitalen Zeitalter — Brückenschlag zwischen kultureller Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2014) 272 final), in der vollkommen zu Recht einige Diskussionspunkte und Überlegungen in Bezug auf diese sehr wichtige Branche in Europa vorgebracht werden.

    1.2.

    Der EWSA betont, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Wert der audiovisuellen Branche in wirtschaftlich-kommerzieller Hinsicht und ihrer Bedeutung für das europäische Kulturerbe bestehen muss. Natürlich sind diese beiden Aspekte nicht losgelöst voneinander zu betrachten.

    1.3.

    Ideen für ein oder mehrere innovative, neue Geschäftsmodelle müssen dringend offen diskutiert werden, damit die Möglichkeiten der digitalen Welt genutzt werden können. Der EWSA fordert die Akteure der Branche, die Kommission und die nationalen Regierungen auf, neuen Geschäftsmodellen gegenüber offen zu sein und diese zu fördern.

    1.4.

    Das Thema Finanzierung wird angesprochen werden müssen: Zwar muss die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden, nicht jedoch auf Kosten des kulturellen Werts europäischer Filme. Für die Finanzierung sind hauptsächlich die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich. Dennoch sollte eine offene Debatte darüber eingeleitet werden, wie die Finanzierung optimiert werden kann, und es sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Dazu gehören eine öffentliche Finanzierung, durch die private Mittel angezogen werden, eine rationellere Nutzung öffentlicher Ressourcen und Komplementarität zwischen EU- und nationalen Finanzhilfen sowie private Mittel von neuen Marktbeteiligten, wie Internetanbietern und Telekommunikationsfirmen.

    1.5.

    Die Stärkung des kreativen Umfelds sollte ebenfalls eine der Hauptprioritäten einer Strategie für diese Branche sein. In der Mitteilung der Kommission sollte dies berücksichtigt und es sollten folgende Bereiche erfasst werden: das Ausbildungssystem, die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche, die Förderung von Talenten, der künstlerische Ausdruck, die Erzeugung von Mehrwert sowie die europäische Filmkompetenz und die Sprache.

    1.6.

    Der EWSA teilt die Auffassung, dass das Publikum im Mittelpunkt der Debatte über die audiovisuelle Branche stehen muss, weil es einerseits Zielgruppe audiovisueller Produkte ist, andererseits aber oft auch Trends vorzeichnet und damit Entwicklungen prägt.

    1.7.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Datenerhebung auf europäischer Ebene eine größere Rolle spielen sollte, um ein besseres Bild der Branche zu erhalten.

    1.8.

    Der EWSA betont, dass die Kommission in ihrer Mitteilung als eines der Problemfelder auch die derzeitigen Arbeitsbedingungen der Angestellten, Selbstständigen und KMU in der Filmbranche näher beleuchten sollte, die heutzutage zum Teil in unterschiedlicher Weise prekären Bedingungen ausgesetzt sind. Dies ist zum einen auf die Besonderheiten der Branche selbst, zum anderen jedoch auch auf mangelnde Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen, sodass versucht wird, an den Arbeitsentgelten zu sparen.

    1.9.

    Die Filmkompetenz ist aus Sicht des EWSA ein wichtiger Punkt, um mehr Europäer dazu zu bewegen, sich für den europäischen Film zu interessieren und zu begeistern. Der EWSA empfiehlt deshalb, die Filmkompetenz auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern.

    1.10.

    Ein weiterer Bereich, in dem nach Meinung des EWSA mehr getan werden müsste, ist die Barrierefreiheit, weshalb sich Forschung und Innovation auf die Überwindung von Hindernissen wie Sprache und Behinderungen richten sollten.

    1.11.

    Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Europäische Filmforum sollte alle Interessenträger des audiovisuellen Sektors zusammenbringen und ist ein wichtiges Forum für den Dialog aller Beteiligten über zentrale Fragen, mit denen die Branche konfrontiert ist. Der EWSA befürwortet dieses lang erwartete Konsultationsforum und hält es für wichtig, dass alle Interessenträger der Branche im selben Maße beteiligt sind. Dies gilt auch für kleinere Gruppen von Interessenträgern, wie Vertreter der Verbraucher und Arbeitnehmer.

    1.12.

    Diskussionen über die wichtigsten Probleme und Chancen im digitalen Zeitalter sollten im Mittelpunkt dieses Forums stehen und in Strategien und konkrete Maßnahmen für die Branche münden.

    1.13.

    Außerdem betont der EWSA, dass die digitale Welt, auch wenn sie sich schnell wandelt und von der Branche vielleicht als Herausforderung empfunden wird (auch mit Blick auf die Satellitenkommunikation nach den Plänen der EU für 2020), der Filmindustrie doch eine Vielzahl von Chancen eröffnet.

    2.   Inhalt der Kommissionsmitteilung

    2.1.

    Die ganz einzigartige und sehr kreative Filmindustrie in Europa ist Ausdruck unserer kulturellen Vielfalt. Sie trägt erheblich zur Bereicherung des kulturellen Erbes in Europa bei, befindet sich jedoch angesichts verschiedener Herausforderungen in einer angespannten Lage.

    2.2.

    Die Kommission hat in der Vergangenheit eine Reihe von Richtlinien für spezielle Bereiche der Filmindustrie, wie z. B. Urheberrechte, erlassen. Dies ist die erste Mitteilung aus neuerer Zeit, die sich der gesamten Branche widmet.

    2.3.

    Die Europäische Kommission weist in ihrem Papier auf folgende Besonderheiten der europäischen Filmbranche hin:

    das europäische Publikum in den verschiedenen Ländern — nur wenige europäische Filme erreichen ausländische Kinos oder werden im ausländischen Fernsehen ausgestrahlt;

    der Wandel der Konsumgewohnheiten — an der Beliebtheit des Films hat sich trotz neuer Trägermedien nichts geändert. Während die Zahl der Kinobesucher zurückgeht, sehen sich Konsumenten Filme nun verstärkt im Fernsehen und auf VoD-Plattformen an;

    Schwierigkeiten bei der internationalen Vermarktung europäischer Filme — unter anderem wegen der Zersplitterung von Produktion und Finanzierung sowie begrenzter Möglichkeiten für den internationalen Vertrieb.

    2.4.

    In der Kommissionsmitteilung sollen diese Probleme als erste Reflexionsgrundlage ermittelt und angegangen werden. Es geht um folgende Bereiche:

    Finanzierung,

    das Geschäftsmodell innerhalb der Branche,

    zusätzliche Impulse für die Kreativwirtschaft,

    Publikumszugang.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Initiative der Kommission, eine Diskussionsgrundlage für alle Interessenträger und andere Akteure des audiovisuellen Sektors in Europa zu schaffen. Ein solcher Dialog ist unbedingt erforderlich und hätte schon lange stattfinden müssen, nicht nur um die Vorteile zu nutzen, die der digitale Wandel und aufkommende Technologien bieten, sondern auch, um diese vielfältige und komplexe Branche weiter zu stärken.

    3.2.

    Der EWSA stimmt der Kommission hinsichtlich der besonderen Herausforderungen, auf die in der Mitteilung nachdrücklich hingewiesen wurde, zu. Allerdings möchte der EWSA einen weiteren Punkt, der in der Mitteilung nicht berücksichtigt wurde, hinzufügen, und zwar das Arbeitsumfeld, mit dem Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer gegenwärtig in dieser Branche konfrontiert sind.

    3.3.

    Was die Kernbereiche, die angegangen werden müssen, betrifft, so stimmt der EWSA den in der Mitteilung genannten Bereichen zu. Seiner Auffassung nach sollten jedoch folgende Bereiche zusätzlich diskutiert und in Angriff genommen werden:

    das Ausbildungssystem, wobei es in der Ausbildung nicht nur um die Förderung unternehmerischer Qualitäten gehen darf,

    die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld,

    das Verhältnis von Theater und Kino,

    eine umfassendere Datenerfassung sowie bewährte Methoden als Vorbild,

    der Binnenmarkt und das Verhältnis von Rechten des geistigen Eigentums und Urheberrechten in der Branche.

    3.4.

    Außerdem betont der EWSA, dass die digitale Welt, auch wenn sie sich schnell wandelt und von der Branche vielleicht als Herausforderung empfunden wird, der Filmindustrie eine Vielzahl von Chancen eröffnet. Dazu gehören auch die Satellitenkommunikation gemäß den Plänen der EU für 2020 zur Förderung der Satelliteninfrastruktur sowie die Nutzung von Satelliten zum flexibleren, umweltfreundlicheren und kosteneffizienteren Vertrieb von Filmen an Kinos.

    4.   Besondere Bemerkungen

    Das Finanzierungsumfeld des audiovisuellen Sektors

    4.1.

    Der Ausschuss unterstützt das Konzept, dass die öffentliche Finanzierung für diesen Sektor nicht unbedingt erhöht, sondern vielmehr optimiert werden sollte, damit die Branche größeren Nutzen davon hat. Die öffentliche Finanzierung ist Sache der Mitgliedstaaten; Finanzhilfen der EU sollten darauf gerichtet sein, die Wirkungskraft der örtlichen Finanzierung weiter zu erhöhen. Eine solche öffentliche Finanzierung sollte jedoch dazu genutzt werden, um zusätzliche private Mittel zu mobilisieren.

    4.2.

    Das Finanzierungsmodell der audiovisuellen Industrie muss darauf beruhen, dass verschiedene Arten von Produkten durch eine Mischung aus direkten Darlehen und Finanzmitteln mit Hebelwirkung gefördert werden, sodass privaten Investoren der Zugang zum Markt erleichtert wird. Die Hebelwirkung öffentlicher Mittel ist wesentlich, damit öffentliche Ressourcen rationeller eingesetzt und die Bemühungen auf kulturelle Produkte konzentriert werden können.

    4.3.

    Der Ausschuss hebt hervor, dass es schwierig ist, wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig den künstlerischen Ausdruck zu wahren. Die öffentliche Finanzierung sollte beiden Aspekten in ausgewogener Weise gerecht werden.

    4.4.

    Zusätzlich zu den von der Kommission gestellten Fragen zur öffentlichen Finanzierung als Grundlage für die Debatte möchte der EWSA folgende Punkte ergänzen:

    4.4.1.

    Auf supranationaler Ebene ist zu erwägen, eine Marke für Filme aus „Europa“ zu entwickeln. Zwar ist die nationale Herkunft von Bedeutung und sollte im Abspann der Filme an zentraler Stelle hervorgehoben werden, dennoch ist es wichtig, die Entwicklung einer europäischen Marke im internationalen Umfeld und auch auf nationaler Ebene voranzutreiben.

    4.4.2.

    Garantiefonds und steuerliche Anreize sind dabei die wichtigsten Instrumente. Insbesondere wenn sie mit den Baseler Abkommen vereinbar sind, fördern Garantiefonds die Vergabe von Bankendarlehen, und steuerliche Anreize fördern das Eigenkapital sowie die Kapitalbeteiligung. Diese Finanzinstrumente müssen so gestaltet sein, dass sie Instrumente auf EU-Ebene ergänzen, insbesondere die Finanzinitiative Kreatives Europa, die Garantiefonds für PIME und die EU-Strukturfonds.

    4.4.3.

    Es ist sinnvoll, weitere Fördermittel wie die Programme „Horizont 2020“ und „Erasmus+“ auch in diesem Sektor einzusetzen. Alle Fördermittel sollten gleichrangig zur Anwendung kommen, nicht nur das Programm „Kreatives Europa“.

    4.5.

    In der Mitteilung der Kommission werden private Investitionen zur Finanzierung der Branche in Betracht gezogen. Der EWSA empfiehlt, dass neue Akteure in der Digitalbranche zur Finanzierung beitragen, beispielsweise Telekommunikationsunternehmen und Anbieter von Inhalten.

    4.6.

    Einzelinitiativen genügen nicht: Die Staaten und die EU müssen eine Infrastruktur für die Finanzierung der audiovisuellen Industrie entwickeln, mit deren Hilfe verschiedene finanzielle und sonstige Dienstleistungen, auch Dienstleistungen zum Aufbau von Kapazitäten, umgesetzt und gefördert werden können, die der gesamten Produktionskette in der Branche dienen, von der Entwicklung über die Produktion bis zum Vertrieb.

    Ein innovatives Geschäftsumfeld

    4.7.

    Der EWSA beteiligt sich an der Debatte über die Rechte des geistigen Eigentums, den digitalen Binnenmarkt und die AVMS-Richtlinie, unterstützt aber auch den Ansatz, unkonventionelle Geschäftsmodelle zu testen, die im gegenwärtigen technischen Umbruch des digitalen Zeitalters sinnvoll eingesetzt werden können. Der EWSA betont ferner, dass alle derzeit für die Branche ergriffenen Maßnahmen stärker gebündelt werden sollten.

    4.8.

    Neue Geschäftsmodelle müssen entwickelt und der Mut zu klaren Entscheidungen sollte unterstützt werden. Dazu ist es aus Sicht des EWSA allerdings notwendig, dass alle Interessenträger offen und umfassend in die Diskussion über neuartige Geschäftsmodelle einbezogen werden. Zudem ist es wichtig, dass diese Debatte auch innerhalb der Branche selbst geführt wird.

    4.9.

    Nach Überzeugung des EWSA ist dieser Aspekt maßgeblich für den Erfolg der Branche, weshalb er alle Interessenträger auffordert, offen gegenüber neuen Geschäftsmodellen zu sein, nicht nur, um die Vorteile des digitalen Zeitalters voll ausschöpfen zu können, sondern auch zur Anpassung an die sich schnell ändernden Konsumgewohnheiten.

    4.10.

    In den Köpfen der Produzenten und Rundfunkveranstalter muss ein kultureller Wandel stattfinden: Künftig werden Produkte für Kino und Fernsehen neben Crossmedia-Produkten stehen. Produzenten und Rundfunkveranstalter müssen in Abhängigkeit von der Art der Produkte unterschiedliche Geschäftsmodelle sowie je nach Art und kommerziellem Potenzial der jeweiligen Produkte unterschiedliche Finanzrahmen und Veröffentlichungsstrategien entwickeln. Zugleich muss staatlicherseits das Modell der öffentlichen Finanzierung überdacht und eine ausgewogenere Mischung von Fördermitteln anstrebt werden.

    4.11.

    Außerdem sollte man vermeiden, einfach nur an bestehenden Geschäftspraktiken herumzudoktern, ohne dabei einen völlig neuen Blickwinkel einzunehmen. Flexiblere Verwertungsfenster liefern beispielsweise nicht unbedingt die Geschäftslösungen, die im digitalen Zeitalter gefordert sind.

    Stärkung des kreativen Umfelds

    4.12.

    Der EWSA teilt die Ansicht, dass eine Kooperation zwischen Filmhochschulen grundlegend für die Weiterentwicklung des Sektors ist. Außerdem ist es wichtig, dass Bereiche der Branche wie die Filmhochschulen ebenfalls in den europaweiten Dialog aller Interessenträger einbezogen werden.

    4.13.

    Ein weiterer Punkt, auf den einzugehen wäre, sind die besonderen Schwierigkeiten, die die rasche technische Entwicklung den Filmhochschulen bereitet, die ihre Studenten häufig an bereits veralteten Technologien ausbilden. Die Absolventen sind dann oftmals nicht gerüstet für das technische Umfeld, das sie in der Branche erwartet.

    Zugänglichkeit und Publikumsgewinnung

    4.14.

    Der EWSA stimmt zu, dass auch das Publikum im Fokus der Branche stehen muss. Deshalb betont er, dass zweckdienliche Daten auf europäischer Ebene erhoben und dass auch Verbraucherorganisationen in die Debatte der Interessenträger, beispielsweise in das Europäische Filmforum, einbezogen werden sollten.

    Datenerhebung und -analyse

    4.15.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Datenerhebung auf europäischer Ebene eine größere Rolle spielen sollte, um ein besseres Bild der Branche zu erhalten. Dabei ist es notwendig, dass nicht nur die Publikumszahlen erfasst werden, sondern auch die Verwendung der Finanzmittel auf den unterschiedlichen Ebenen, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sowie Arbeitsumfeld und -bedingungen.

    4.16.

    Der EWSA meint ferner, dass eine Datenquelle auf nationaler und europäischer Ebene erschlossen werden muss, die auch jene Daten umfasst, die von Finanzinstituten zur Bewertung und Steuerung von Investitionsrisiken genutzt werden.

    Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen

    4.17.

    Der EWSA ist nachdrücklich der Meinung, dass Fragen von Arbeitsbedingungen und Arbeitsumfeld vermehrt diskutiert und fokussiert werden sollten. Momentan ist die Branche so heterogen, dass nicht genügend Daten zu den Arbeitsbedingungen vorliegen, weshalb dieser Bereich zu sehr aus dem Blick gerät.

    4.18.

    Leider nehmen prekäre Arbeitsverhältnisse in der Branche zu. Einerseits liegt das an den Besonderheiten der Branche selbst (beispielsweise den Zeitzwängen in der Produktion), andererseits aber auch an der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit, aufgrund derer bei den Arbeitsentgelten zu sparen versucht wird.

    4.19.

    Deshalb fordert der EWSA die Kommission auf, diese Problematik in die Mitteilung aufzunehmen und ebenfalls zur Diskussion zu stellen. Vertreter der Arbeitnehmer der Filmbranche müssen an der Debatte der Interessenträger und am Europäischen Filmforum teilnehmen.

    Das Europäische Filmforum

    4.20.

    Der EWSA unterstützt die Anregung der Kommission, ein Europäisches Filmforum ins Leben zu rufen. Es ist längst überfällig, dass sich die Branche zusammensetzt und die für ihre Wettbewerbsfähigkeit im heutigen digitalen Zeitalter ausschlaggebenden Themen diskutiert.

    4.21.

    Dabei ist es grundlegend, dass alle Interessenträger gleichermaßen in die Debatte involviert werden. Auch kleinere, weniger „mächtige“ Interessengruppen sowie Vertreter der Verbraucher und Arbeitnehmer sollten einbezogen werden.

    4.22.

    Das Fernsehen ist zwar nicht im selben Maße wie die Filmbranche von der Digitalisierung betroffen, sollte aber als wichtiger Bestandteil des audiovisuellen Sektors auch einbezogen und im größeren Rahmen der Debatte diskutiert werden.

    Förderung der europäischen Filmkompetenz

    4.23.

    Die Filmkompetenz ist aus Sicht des EWSA ein wichtiger Punkt, um mehr Europäer für den europäischen Film zu begeistern, sodass ihr Interesse am europäischen Film steigt. Deshalb empfiehlt der EWSA, die Filmkompetenz auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern. Davon würde nicht nur die Filmbranche selbst profitieren, sondern es würde auch ein wichtiges Element herausgestellt werden, das Ausdruck der kulturellen Vielfalt Europas ist. Das gängige Modell für mehr Wertschätzung des Films funktioniert in Schulen möglicherweise nicht, weshalb der EWSA vorschlägt, Modelle und Kampagnen zu initiieren, die den Erfolg, die Schönheit und die Kunst des europäischen Films hervorheben.

    Barrierefreiheit

    4.24.

    Sprache kann ein Hindernis bei der Rezeption von Filmen beim europäischen und internationalen Publikum sein. Sie ist eine physische Barriere, aber zugleich auch Teil der kulturellen Vielfalt. Darüber hinaus sind Filme ein gutes Hilfsmittel für den Ausbau von Fremdsprachenkenntnissen. Trotzdem sollten nach Ansicht des EWSA Mittel aus dem Programm „Horizont 2020“ auch in einen innovativen Ansatz für eine kosteneffiziente Synchronisierung mithilfe führender und künftiger Technologien investiert werden.

    4.25.

    Darüber hinaus empfiehlt der EWSA dem audiovisuellen Sektor nachdrücklich, mit den verfügbaren Hilfsmitteln dafür zu sorgen, dass sich auch ein Publikum mit Seh- und/oder Hörstörungen oder -behinderungen an seinen Produkten erfreuen kann. Die Forschung sollte gleichfalls darauf gerichtet sein, solche Hilfsmittel für Barrierefreiheit preiswerter zu machen.

    Brüssel, den 10. Dezember 2014

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    Top