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Document 52014AE4414

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2014-2020) (COM(2014) 332 final)

    ABl. C 230 vom 14.7.2015, p. 82–90 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 230/82


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2014-2020)

    (COM(2014) 332 final)

    (2015/C 230/13)

    Berichterstatter:

    Carlos TRINDADE

    Die Europäische Kommission beschloss am 6. Juni 2014, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020“

    COM(2014) 332 final.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe „Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft“ nahm ihre Stellungnahme am 20. November 2014 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 503. Plenartagung am 10./11. Dezember 2014 (Sitzung vom 11. Dezember) mit 189 gegen 23 Stimmen bei 20 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der EWSA begrüßt die Existenz eines umfassenden, wirtschaftlich und sozial ausgestalteten Rahmens in der EU, der durch die seitens der Mitgliedstaaten an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepassten mehrjährigen europäischen Strategien komplettiert wird. Dennoch gibt es seiner Ansicht nach Schwierigkeiten, Lücken und neue Herausforderungen, für die eine Lösung gefunden werden muss.

    1.2.

    Der EWSA würdigt die erklärte Absicht der Kommission, sich auf die Prävention und die Vereinfachung der Rechtsvorschriften — ohne dadurch das bestehende Schutzniveau infrage zu stellen — sowie deren angemessene Einhaltung zu konzentrieren. Bei der Strategie muss ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Schutzniveau und dem Verwaltungsaufwand der Unternehmen gewährleistet werden.

    1.3.

    Der EWSA begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die KMU legt, für die sie Beratung, Information und Anleitung unter Verwendung von IKT und verstärkter Koordinierung der öffentlichen Stellen zur Unterstützung der KMU vorsieht.

    1.4.

    Der EWSA hält eine bessere Schulung der Arbeitsaufsichtsbeamten und deren zahlenmäßige Verstärkung für unverzichtbar, da in ungefähr der Hälfte der Mitgliedstaaten das von der ILO empfohlene Minimum (1 Aufsichtsbeamter pro 10  000 Arbeitnehmer) nicht erreicht wird.

    1.5.

    Der EWSA empfiehlt, dass die Kommission angesichts der Notwendigkeit, bei jungen Menschen, den Hochschulabsolventen, Praktikanten und Lehrlingen, eine Präventionskultur entstehen zu lassen, entsprechende Maßnahmen ergreift, damit diese eine angemessene praktische Information und Ausbildung erhalten.

    1.6.

    Der EWSA ist sich ebenfalls über die Rolle von Investitionen in die Prävention im Klaren und stimmt uneingeschränkt der Auffassung zu, dass diese nicht allein von den Unternehmen geleistet werden können, sondern auch Sache der Mitgliedstaaten sein müssen. Er dringt auf eine Verstärkung der Investitionen der Unternehmen und der Mitgliedstaaten unter Gewährleistung der Beteiligung der Arbeitnehmer.

    1.7.

    Der EWSA unterstreicht die Schwierigkeiten, die in der EU in Bezug auf verfügbare Daten festzustellen sind, und fordert die Kommission auf, dringend Statistiken und Indikatoren bereitzustellen, die insbesondere das Geschlecht und den Lebenszyklus der Arbeitnehmer berücksichtigen. Die Liste der Berufskrankheiten einschließlich der Arbeitsunfälle wie auch die Bestimmungen über die Meldung und die statistische Analyse dieser Daten müssen auf EU-Ebene geregelt und veröffentlicht werden. Er empfiehlt, die Arbeiten der Fachorganisationen zu verstärken und umfassend bekannt zu machen; außerdem sollte durch die Verbreitung von Informationen und beispielhaften Verfahren eine Präventionskultur gefördert werden. Die Untersuchungen zu neuen Risiken müssen vertieft und auf der Grundlage der entsprechenden Ergebnisse geeignete Maßnahmen (legislativer oder sonstiger Art) ausgearbeitet werden.

    1.8.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer und sämtlicher Sozialpartner auf allen Ebenen und am Arbeitsplatz für die wirksame Umsetzung der Strategie entscheidend ist. Er appelliert an die Kommission, die Debatten und Konsultationen mit den Sozialpartnern zu intensivieren und konzertierte Aktionen zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten müssen den sozialen Dialog und den Abschluss von Tarifverträgen fördern.

    1.9.

    Der EWSA bemängelt, dass die Kommission keine quantifizierten Ziele auf EU-Ebene für Berufsunfälle und Berufskrankheiten festlegt, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, dies im Rahmen ihrer nationalen Strategien zu tun.

    2.   Die Bedeutung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

    2.1.

    Die strategische Bedeutung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Europa ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union explizit in Artikel 151 und 153 festgeschrieben, insbesondere um die Angleichung der Arbeitsbedingungen voranzutreiben.

    2.2.

    Obwohl laut einer neueren Eurobarometer-Umfrage eine große Mehrheit der Arbeitnehmer (85 %) mit den Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz zufrieden ist und es nach Aussage von 77 % an ihrem Arbeitsplatz diesbezügliche Informationen und/oder Schulungen gibt, besteht in der EU in diesem Bereich Verbesserungsbedarf. Die derzeitige Situation ist nämlich äußerst besorgniserregend: Jährlich sterben in der EU mehr als 4  000 Arbeitnehmer durch Arbeitsunfälle, und über drei Millionen Erwerbstätige erleiden einen schweren Arbeitsunfall, der zur Folge hat, dass sie länger als drei Tage bei der Arbeit fehlen. Etwa jeder vierte Arbeitnehmer ist der Ansicht, seine Gesundheit und Sicherheit sei aufgrund seiner Tätigkeit gefährdet oder seine Arbeit beeinflusse seine Gesundheit im Wesentlichen negativ. Schätzungen zufolge beliefen sich in Deutschland die Produktivitätseinbußen durch 460 Mio. Krankheitstage pro Jahr auf 3,1 % des BIP; und im Haushaltsjahr 2010/2011 wurden die Nettokosten, die der Regierung des Vereinigten Königreichs hierdurch entstanden, auf 2,381 Mrd. GBP geschätzt.

    2.3.

    Die Zahl der Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen mit tödlichem Ausgang lag im Jahr 2008 in der EU laut ILO bei 1 60  000, wobei Krebs mit ca. 96  000 Todesfällen die häufigste Todesursache war. In Europa stirbt schätzungsweise alle dreieinhalb Minuten ein Mensch infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Dennoch liegt Europa im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz immer noch an der Spitze.

    2.4.

    Die Kosten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind als Investitionen und nicht nur als Ausgaben zu betrachten. Im Übrigen stellt die Kommission fest, dass jüngsten Schätzungen zufolge die Investitionen in diesem Bereich mit einer hohen Rentabilität verbunden sein können: Diese liegt durchschnittlich bei 2,2 und bewegt sich in einem Spektrum zwischen 1,29 und 2,89. Zum andern entstehen den Unternehmen durch das Fehlen guter Arbeitsbedingungen Kosten, und in einigen Ländern sind die Versicherungsprämien für Unternehmen ohne Arbeitsunfälle im Verhältnis niedriger.

    2.5.

    Trotz gewisser Erfolge der europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 (1) in Bezug auf die Klarstellung der EU-Vorschriften oder die stärkere Beteiligung der Mitgliedstaaten steht fest, dass das Ziel einer geringeren Inzidenz von Berufskrankheiten nicht erreicht wurde und weiterhin erhebliche Mängel bei den KMU bestehen, denen es aufgrund knapper finanzieller wie auch technischer und personeller Mittel sehr schwerfällt, die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Weitere negative Aspekte sind die geringe Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, der Mangel an statistischen Daten und Kontrollen, die unzureichende Verzahnung zwischen den Aspekten Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Umwelt und Chemikalien sowie die schwache Beteiligung der Sozialpartner. Über die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen von Arbeitnehmern in Branchen mit illegaler und atypischer Beschäftigung (insbesondere in bestimmten Agrar-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben), Telearbeitern, Selbstständigen und Hauspersonal liegen noch weniger Informationen vor.

    2.6.

    Bemerkenswert ist, dass die in Europa in den letzten Jahren verzeichnete Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle möglicherweise zum Teil auf Beschäftigungseinbrüche in Hochrisikobranchen zurückzuführen ist, da ja in den meisten Mitgliedstaaten deutliche Kürzungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgenommen wurden — insbesondere in Tätigkeitsfeldern, die im Zusammenhang mit Gesetzgebung, Aufsicht und Prävention stehen.

    2.7.

    Der EWSA stimmt der Ansicht zu, dass die wichtigsten Herausforderungen für die EU ermittelt werden müssen, und schließt sich der Forderung der Kommission nach entschlossenen politischen Maßnahmen zu deren Bewältigung an: bessere Umsetzung effektiver und effizienter Risikopräventionsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten mittels Stärkung der Kapazitäten von KMU, bessere Prävention arbeitsbedingter Krankheiten durch die Verringerung existierender, neuer oder aufkommender Risiken und schließlich die Umsetzung kohärenter und wirksamer Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels.

    2.8.

    Die konzertierten Bemühungen der Mitgliedstaaten bewirken nicht nur einen Rückgang der Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle; sie tragen auch zum Schutz der Investitionen in die Humanressourcen bei, da ein Anstieg der Gesundheitsausgaben und der sozialen Kosten vermieden und dadurch das Wohlergehen der europäischen Gesellschaft gefördert wird.

    3.   Kontext der europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020

    3.1.

    Menschenwürdige Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz können im Einklang mit der Strategie Europa 2020 erheblich zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen. Der strategische Rahmen und die EU-Verordnungen gewährleisten gemeinsam mit den nationalen Strategien und Vorschriften den Schutz ihrer Gesundheit und Sicherheit. Der EWSA bedauert, dass diese Mitteilung verspätet vorgelegt wird und dass die Vorschläge der einstimmig angenommenen Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, der als Dreierausschuss die verschiedenen Interessen in der EU vertritt, darin nicht berücksichtigt werden.

    3.2.

    Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass in der Kommissionsmitteilung nicht die Aufhebung der Blockade von Gesetzesvorhaben vorgesehen ist, insbesondere was die Muskel-Skelett-Erkrankungen und die Überarbeitung der geltenden Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch krebserregende Stoffe angeht. Der EWSA stellt auch fest, dass Hinweise auf die Schaffung eines — bereits vom Europäischen Parlament geforderten — Rechtsrahmens betreffend die Antizipation des Wandels fehlen. Der EWSA ersucht die Kommission, hierfür dringend Lösungen zu finden.

    3.3.

    Der EWSA, der seinerzeit das europäische Ziel der Reduzierung der Zahl der Arbeitsunfälle um 25 % begrüßt hatte (2), nimmt mit Bedauern das Fehlen jedweder Quantifizierung dieses Ziels für den Zeitraum 2014-2020 zur Kenntnis. Der EWSA hatte damals auch das Fehlen eines vergleichbaren Ziels für die Reduzierung der Zahl der Berufskrankheiten kritisiert; ein solches fehlt auch in der hier erörterten Mitteilung, was deshalb ebenso zu beanstanden ist. Es müssen unbedingt europäische Statistikinstrumente für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und die Exposition gegenüber den verschiedenen Berufsrisiken entwickelt werden.

    3.4.

    Die Verbesserung der Umsetzung der Bestimmungen und Verordnungen der EU und der Mitgliedstaaten ist eine Notwendigkeit, die von den Sozialpartnern und der Gesellschaft weitgehend anerkannt wird. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kapazitäten von Kleinstunternehmen und KMU zur Umsetzung effektiver und effizienter Maßnahmen zur Risikoprävention mit Blick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften unbedingt gestärkt werden müssen. Es handelt sich dabei um vorrangige Maßnahmen, die eine öffentliche Politik erfordern, welche mehr Anreize, Unterstützung und maßgeschneiderte fachliche Beratung vorsieht.

    3.5.

    Die technologischen Innovationen und die neuen Formen der Arbeitsorganisation, vor allem die neuen atypischen Arbeitsverhältnisse, führen zu neuen Situationen mit neuen Herausforderungen, aber auch neuen noch nicht hinreichend identifizierten Risiken. Die Ermittlung dieser Risiken und ihre Prävention sowie die Definition der gegenwärtigen und neuen Berufskrankheiten sind dringende Aufgaben. Es ist entscheidend und dringend erforderlich, durch die Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften oder durch neue, den ermittelten Risiken angemessene Rechtsvorschriften Lösungen zu finden.

    3.6.

    Die Fortschritte bei der Lebenserwartung führen zu Veränderungen bei der Bevölkerungsstruktur in Europa, bedeuten aber nicht automatisch eine höhere Lebenserwartung bei guter Gesundheit. Die Arbeitsbedingungen spielen eine wichtige Rolle bei den Gesundheitsproblemen, die mit dem Alter tendenziell zunehmen, insbesondere aufgrund der kumulativen Wirkung bestimmter Berufsrisiken. Eine bessere Prävention ab dem Berufseinstieg über den gesamten Lebenszyklus der Arbeitnehmer hinweg trägt zur Bewältigung der durch den demografischen Wandel bedingten Herausforderungen bei. Zum andern müssen auf nationaler und europäischer Ebene Forschungsmaßnahmen finanziert werden, um die grundlegenden Fragestellungen in diesem Bereich zu ermitteln.

    3.7.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass bezüglich der Sicherheit der Arbeitnehmer und der atypischen Arbeitsverhältnisse eine Verschlechterung in der EU stattgefunden hat und dass die Wirtschaftskrise einige Mitgliedstaaten und sozial unverantwortliche Unternehmen dazu bewogen hat, substanzielle Einschnitte bei Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorzunehmen. Diese Situation ist nicht hinnehmbar.

    3.8.

    Auf der anderen Seite muss gerechterweise hervorgehoben werden, dass einige Unternehmen auf freiwilliger Basis und über ihre rechtlichen Pflichten hinaus Maßnahmen und Aktionen ergriffen haben, um Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Beschäftigten zu fördern. Diese sozial verantwortliche Haltung der betreffenden Unternehmen muss von der Kommission und den Mitgliedstaaten gewürdigt und unterstützt werden, damit eine Kultur der sozialen und ökologischen Verantwortung in den Unternehmen europaweit Verbreitung findet.

    3.9.

    Die EU war in den letzten Jahren dauerhaft mit wirtschaftlicher Stagnation und hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert. Für die Arbeitsmedizin ist die Arbeitslosigkeit ein spezielles Feld, da sie in einigen Fällen mit psychischen Erkrankungen einhergeht. Auch Schwarzarbeiter sind verstärkt hohen Risiken ausgesetzt und von Arbeitsunfällen betroffen. Der EWSA ist der Überzeugung, dass neben grundlegenden Investitionen bessere Lebensbedingungen — insbesondere im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz — ein sehr wichtiger Faktor für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt sind.

    4.   Allgemeine Bemerkungen

    4.1.

    Die Entwicklung des allgemeinen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und seine effektive Umsetzung in der gesamten EU sind für das nachhaltige Wirtschaftswachstum von grundlegender Bedeutung. In einer öffentlichen Konsultation der EU (3) gaben die meisten Befragten (93 % der Teilnehmer) an, dass die Koordinierung auf EU-Ebene fortgesetzt werden sollte, und sprachen sich dafür aus, bei der Einhaltung der Grundsätze der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein hohes Niveau beizubehalten, und zwar unabhängig von der Größe eines Unternehmens.

    4.2.

    Trotz einiger Verbesserungen, die vor allem in Bezug auf Arbeitsunfälle in den letzten Jahren in mehreren Mitgliedstaaten festgestellt werden konnten und vielleicht auch teilweise dem niedrigeren Beschäftigungsniveau geschuldet waren, hat eine Präventionskultur in der EU keine allgemeine Verbreitung gefunden. Die KMU haben hinsichtlich ihrer Mittel und Kapazitäten Schwierigkeiten, die nur durch öffentliche Maßnahmen in den Bereichen Information, Ausbildung, technische Unterstützung und Beratung überwunden werden können. Diese Maßnahmen der öffentlichen Stellen müssen speziell auf die Erfordernisse der einzelnen Wirtschaftszweige zugeschnitten werden.

    4.3.

    Die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter auf Ebene des Unternehmens und des Arbeitsortes bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Berufsrisiken ist ein wesentliches Merkmal des sozialen Dialogs. Finanzielle Unterstützung für Unternehmen darf nur bei Einhaltung der Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährt werden. Die in den verschiedenen europäischen Ländern gemachten Erfahrungen belegen die Bedeutung paritätischer Vereinbarungen, die die Schaffung regionaler oder sektoraler Formen der Vertretung ermöglichen und den sozialen Dialog wie auch die Prävention fördern.

    4.4.

    Die verschiedenen öffentlichen Dienste, die im Bereich Gesundheit und Sicherheit tätig werden, sind nicht ausreichend miteinander verzahnt. Die Verfahren zur Einbeziehung der Sozialpartner auf allen Ebenen bei der Aushandlung und beim Abschluss spezifischer Branchenvereinbarungen sind teilweise ineffektiv und/oder werden zu wenig genutzt; hier sind Verbesserungen notwendig. Durch eine systematischere Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdiensten und den zuständigen Diensten für die Prävention am Arbeitsplatz könnte die Prävention wie auch die Feststellung von Berufskrankheiten verbessert werden. In den Mitgliedstaaten müssen zentrale Kontaktstellen als Verbindung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den KMU eingerichtet werden.

    4.5.

    Im Rahmen der Haushaltsschwierigkeiten haben die meisten Mitgliedstaaten die Finanz- und Personalausstattung bei Einrichtungen und Stellen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (insbesondere Arbeitsaufsicht) gekürzt, die daraufhin ihre Kontroll-, Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten bei den Unternehmen deutlich zurückgefahren haben. Der EWSA fordert, diese vollkommen inakzeptable Entwicklung umzukehren, vor allem weil verstärkt neue und bedeutende Risiken zutage getreten sind und sich die Lebens- und Sicherheitsbedingungen der Arbeitnehmer (zunehmende psychosoziale Risiken, zum Teil bedingt durch Arbeitslosigkeit und unsichere Beschäftigungsverhältnisse) verschlechtert haben.

    4.6.

    Die Mitgliedstaaten müssen Tarifverhandlungen und -abschlüsse durch entsprechende Anreize fördern und den Sozialpartnern eine wichtige und effektive Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit und bei der Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds zuweisen.

    4.7.

    Der EWSA bedauert die geringen Fortschritte bei den EU-Statistiken über Gesundheit und Sicherheit und hält EU-weit einheitliche Definitionen und Anerkennungs- und Meldesysteme für wichtig und dringend erforderlich.

    4.8.

    Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass durch die Einbeziehung der Sozialpartner auf allen Ebenen eine effiziente und effektive Konzipierung und Implementierung der Maßnahmen und Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang müssen die Strukturen des europäischen sozialen Dialogs und der Beratende Dreierausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz eine Schlüsselrolle spielen. Seine häufig einstimmig angenommenen Vorschläge müssen von der Kommission bei der Festlegung ihrer Prioritäten stärker herangezogen werden.

    4.9.

    Was die Rahmenvereinbarungen im Bereich des sozialen Dialogs betrifft, ersucht der EWSA die Kommission um umgehende Prüfung, ob die Repräsentativität und die Übereinstimmung mit dem EU-Recht gewährleistet sind, wobei sich die Kommission folglich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vereinbarungen zu ergreifen.

    4.10.

    Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Europäischen Sozialfonds und andere Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zur Finanzierung von Maßnahmen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.

    4.11.

    Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass mögliche Synergien zwischen der Politik für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und anderen öffentlichen Interventionsbereichen eingehender sondiert werden müssen. Er ist der festen Überzeugung, dass die bisherigen einschlägigen Fortschritte in den meisten Mitgliedstaaten bei Weitem noch nicht ausreichen.

    5.   Besondere Bemerkungen

    5.1.   Nationale Strategien, Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften

    5.1.1.

    Der EWSA unterstützt die Vorgabe der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihre Strategien vor dem Hintergrund des neuen strategischen EU-Rahmens in Abstimmung mit den Sozialpartnern überprüfen sollten. Er empfiehlt allerdings, eine detaillierte Evaluierung der Auswirkungen der vorangegangenen nationalen Strategie vorzunehmen. Die Mitverantwortung der Sozialpartner für die Strategie 2014-2020 sollte von allen Mitgliedstaaten als unverzichtbar betrachtet werden; es müssen einheitliche Indizes und Kriterien gefunden werden, an denen sich systematisch der Grad dieser Mitverantwortung ablesen lässt und die eine systematische Überwachung und Evaluierung ermöglichen.

    5.1.2.

    Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) eine Datenbank für diesen Bereich einrichten und regelmäßige Sitzungen (mindestens zweimal pro Jahr) im Rahmen der EU-OSHA, des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) sowie des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) durchführen müssen.

    5.1.3.

    Die finanzielle und technische Unterstützung für KMU bei der Einführung von OiRA und anderen IT-Werkzeugen in den Mitgliedstaaten muss vorrangig behandelt und schwerpunktmäßig auf Sektoren mit hoher Priorität ausgerichtet werden. Die EU-OSHA muss finanziell und personell verstärkt werden, damit sie in diesem Bereich eine entscheidende Rolle spielen kann. Der EWSA bedauert, dass der ESF in den Mitgliedstaaten nur sehr begrenzt zur Finanzierung von Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung genutzt wurde.

    5.1.4.

    Bei der Ermittlung von bewährten Verfahren und Leitlinien insbesondere für die KMU muss den besonderen Bedingungen der Wirtschaftszweige und der Art der unternehmerischen Tätigkeiten Rechnung getragen werden; die EU-OSHA muss ihre Maßnahmen in diesen Bereichen verstärken und eine Präventionskultur fördern.

    5.1.5.

    Die Arbeitsaufsicht in den Unternehmen muss in den einzelnen Mitgliedstaaten verbessert werden, insbesondere in den Bereichen Information, Beratung, aufkommende Risiken, Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften sowie Ermittlung und Prävention nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Hierzu müssen die Arbeitskontrollen unbedingt gestärkt werden, was die Ressourcen und das Fachwissen angeht.

    5.1.6.

    Der EWSA befürwortet die Evaluierung des Austausch-/Schulungsprogramms für Aufsichtsbeamte sowie die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden im Rahmen des SLIC.

    5.1.7.

    Der EWSA teilt den Standpunkt des SLIC in Bezug auf die Gesundheits- und Sicherheitsfragen, die für die EU strategische Priorität haben müssen, insbesondere Muskel-Skelett-Probleme, Krankheiten mit langer Latenzzeit (berufsbedingte Krebserkrankungen und chronische Erkrankungen wie berufsbedingte Lungenerkrankungen), die korrekte Anwendung von Reach sowie psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz (4). Bei den KMU ist es wichtig, die Kompetenzen im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu verbessern, eine stärkere Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen, leicht zugängliche und aktualisierte Informationen und Leitlinien bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass die großen Unternehmen ihrer Verantwortung hinsichtlich der Verbesserung der Leistung der KMU, mit denen sie zusammenarbeiten, nachkommen.

    5.2.   Vereinfachung der Rechtsvorschriften

    5.2.1.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass die eventuelle Vereinfachung der geltenden Rechtsvorschriften in keiner Weise das derzeitige Niveau und die kontinuierliche Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz für die europäischen Arbeitnehmer infrage stellen darf. Die von der EU durchgeführte öffentliche Konsultation lässt Divergenzen zwischen den Sozialpartnern hinsichtlich der Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften unter Einführung eines neuen politischen Instruments der EU erkennen: 73,4 % der Arbeitnehmerorganisationen sprachen sich gegen diese Vereinfachung aus, während lediglich 4,3 % der Arbeitgeberorganisationen dagegen waren (5). Von allen Befragten (insgesamt 523) waren 40,5 % für die Vereinfachung, 46,1 % dagegen und 13,4 % hatten dazu keine Meinung. Dennoch ist der EWSA der Auffassung, dass bestimmte Verwaltungslasten für die Unternehmen verringert werden können, wobei jedoch keinesfalls die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen der Arbeitnehmer gefährdet werden dürfen.

    5.2.2.

    Als die wichtigsten Gründe für die Beschäftigung mit Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den Unternehmen werden laut der Europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) genannt: Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (90 %), Druck seitens der Arbeitnehmer (76 %) sowie Druck aufgrund von Inspektionen (60 %); bei allen diesen Triebkräften bestand ein starker Druck. Diese Erhebung zeigt auf der anderen Seite, dass von den Unternehmen, die keine regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen durchführen, lediglich 37 % zu komplexe rechtliche Auflagen als Grund dafür angaben.

    5.2.3.

    Der EWSA empfiehlt, dass die Ermittlung möglicher Vereinfachungen und/oder Senkungen von unnötigem Verwaltungsaufwand für die Unternehmen — nach vorangegangener Evaluierung der bestehenden Rechtsvorschriften — das Ergebnis umfassender Debatten und Verhandlungen unter weitreichender Beteiligung der Sozialpartner auf sämtlichen Ebenen sein sollte. Der EWSA verweist auf Artikel 153 des Vertrags, dem zufolge auf europäischer Ebene Mindestvorschriften erlassen werden und die Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen beibehalten oder treffen können, die einen besseren Schutz der Arbeitnehmer sicherstellen. Dies trägt zu schnelleren Fortschritten bei und ermöglicht die Vorwegnahme europäischer Initiativen, wie das Asbestverbot in zahlreichen Mitgliedstaaten noch vor einer entsprechenden Entscheidung seitens der Kommission zeigt.

    5.3.   Neue und aufkommende Risiken

    5.3.1.

    Der wissenschaftliche Kenntnisstand hinsichtlich neuer Risiken muss dringend vertieft werden, um arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten vorzubeugen, wobei die Bemühungen auf EU-Ebene gebündelt werden müssen. Eine verstärkte Interaktion/Koordinierung der verschiedenen europäischen und nationalen Einrichtungen ist unverzichtbar, um angemessene Vorgehensweisen für die Festlegung von Strategien und Rechtsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken zu entwickeln. In Anbetracht der bereits bestehenden Einrichtungen sieht der EWSA keine Notwendigkeit, ein neues unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium einzurichten.

    5.3.2.

    Der EWSA hat systematisch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für bestimmte Arbeitnehmerkategorien zu verbessern (junge Menschen, Frauen, ältere Arbeitnehmer, Migranten, Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmer mit Behinderungen) und die neuen Probleme in Angriff zu nehmen, die sich aus den Veränderungen der Arbeitsorganisation ergeben (insbesondere Stress und psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz); diese Probleme werden von den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und der Gesellschaft weitgehend anerkannt. Nach Auffassung des EWSA müssen diese Probleme angepackt werden, da sie immer mehr zunehmen und mit wirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden sind. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Geschlechterperspektive eine Verzahnung der Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz mit den Fortschritten bei der Gleichstellung ermöglicht.

    5.4.   Statistische Daten

    5.4.1.

    Die erheblichen Schwachstellen hinsichtlich zuverlässiger, aktueller und vergleichbarer statistischer Daten auf EU-Ebene gehören zu den wichtigsten Fragen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Für diese bedauerliche Situation, die sich unbegreiflicherweise schon seit Jahren hinzieht, muss eine Lösung gefunden werden. Der EWSA unterstützt die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, denen die Kommission und die Mitgliedstaaten hohe Priorität einräumen müssen; die Mitgliedstaaten können auf Wunsch zusätzlich detailliertere, an die nationalen Gegebenheiten angepasste Statistiken ausarbeiten. Durch eine Zusammenarbeit mit der WHO bei der Erweiterung des Datenbestands über ICD-10 könnte eine Verwendung der Datenbanken für das Gesundheitswesen und damit eine schnellere und effizientere Datenerfassung ermöglicht werden.

    5.4.2.

    Der EWSA bedauert die Einstellung der statistischen Verarbeitung der Daten über Berufskrankheiten auf europäischer Ebene und fordert die Wiederaufnahme statistischer Erhebungen über die berufsbedingte Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen, wie sie im Rahmen des CAREX-Projekts in den 90er-Jahren durchgeführt wurden. Der EWSA begrüßt die jüngsten Bemühungen der Kommission um die Schaffung einer Datenbank und die Entwicklung eines Modells zur Einschätzung der berufsbedingten Exposition gegenüber bestimmten gefährlichen Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA/EWR-Ländern (HAZCHEM-Projekt).

    5.5.   Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

    5.5.1.

    Der EWSA ist der Meinung, dass die Intensivierung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen — insbesondere mit der IAO, der WHO und der OECD — Priorität haben muss, damit die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen weltweit zurückgeht.

    5.5.2.

    Besondere Aufmerksamkeit muss den Mängeln in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in den weltweiten Lieferketten geschenkt werden, um auf diese Weise zu sichereren Arbeitsplätzen nicht nur in Europa, sondern auf der ganzen Welt beizutragen. Die Einbeziehung dieser Fragen in die Abkommen der EU muss erwogen und die Einhaltung der Übereinkommen und Empfehlungen der ILO durch die Partner der EU gewährleistet werden. Der EWSA verweist auf seine früheren Stellungnahmen zum Thema Asbest und fordert die Kommission auf, konkret Stellung zu beziehen, um ein weltweites Asbestverbot zu erwirken.

    5.5.3.

    Der EWSA schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die internationalen Bestimmungen und Übereinkommen anwenden und die Kommission regelmäßige Berichte über deren effektive Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ausarbeitet.

    Brüssel, den 11. Dezember 2014.

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  Die Inzidenzrate von Unfällen, die zu Fehlzeiten von mehr als drei Tagen führten, konnte zwischen 2007 und 2011 in der EU um 27,9 % gesenkt werden.

    (2)  Siehe ABl. C 224 vom 30.8.2008, S. 88.

    (3)  Öffentliche Konsultation über den neuen politischen Rahmen der EU zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, GD Beschäftigung, Soziales und Integration, Juni 2014.

    (4)  Strategische Prioritäten der EU 2013-2020, Dok.2091_DE, Februar 2012.

    (5)  Öffentliche Konsultation über den neuen politischen Rahmen der EU zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Juni 2014.


    ANHANG

    zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der Stimmen:

    Ziffer 1.8

    Ändern:

     

    „Der EWSA ist der Auffassung, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer und sämtlicher Sozialpartner auf allen Ebenen und am Arbeitsplatz für die wirksame Umsetzung der Strategie entscheidend ist. Er appelliert an die Kommission, die Debatten und Konsultationen mit den Sozialpartnern zu intensivieren und konzertierte Aktionen zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten müssen den sozialen Dialog zwischen den Arbeitgebern und den Vertretern der Arbeitnehmer über Fragen der Gesundheit und Sicherheit und den Abschluss von Tarifverträgen fördern.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen

    :

    66

    Nein-Stimmen

    :

    143

    Enthaltungen

    :

    17

    Ziffer 3.2

    Ändern:

     

    „Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass in der Kommissionsmitteilung nicht die Aufhebung der Blockade von Gesetzesvorhaben vorgesehen ist, insbesondere was die Muskel-Skelett-Erkrankungen und die Überarbeitung der geltenden Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch krebserregende Stoffe angeht. Der EWSA stellt auch fest, dass Hinweise auf die Schaffung eines — bereits vom Europäischen Parlament geforderten — Rechtsrahmens betreffend die Antizipation des Wandels fehlen. Der EWSA ersucht die Kommission, hierfür dringend Lösungen zu finden.

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen

    :

    60

    Nein-Stimmen

    :

    141

    Enthaltungen

    :

    13

    Ziffer 3.5

    Ändern:

     

    „Die technologischen Innovationen und die neuen Formen der Arbeitsorganisation, vor allem die neuen atypischen Arbeitsverhältnisse, führen zu neuen Situationen mit neuen Herausforderungen, aber sie können mitunter auch neuen noch nicht hinreichend identifizierten Risiken mit sich bringen. Die Ermittlung dieser Risiken und ihre Prävention sowie die Definition der gegenwärtigen und neuen Berufskrankheiten sind dringende Aufgaben. Es ist entscheidend und dringend erforderlich, durch die zur Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften oder durch neue, den ermittelten Risiken angemessene Rechtsvorschriften Lösungen zu finden.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen

    :

    77

    Nein-Stimmen

    :

    140

    Enthaltungen

    :

    10

    Ziffer 3.9

    Ändern:

     

    „Die EU war in den letzten Jahren dauerhaft mit wirtschaftlicher Stagnation und hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert. Für die Arbeitsmedizin ist die Arbeitslosigkeit ein spezielles Feld, da sie in einigen Fällen mit psychischen Erkrankungen einhergeht. Auch Schwarzarbeiter können in einigen Fällen sind verstärkt hohen Risiken ausgesetzt und von Arbeitsunfällen betroffen sein. Der EWSA ist der Überzeugung, dass neben grundlegenden Investitionen bessere Lebensbedingungen — insbesondere im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz — ein sehr wichtiger Faktor für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt sind.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen

    :

    62

    Nein-Stimmen

    :

    145

    Enthaltungen

    :

    10

    Ziffer 4.6

    Ändern:

     

    Die Mitgliedstaaten müssen den sozialen Dialog zwischen den Arbeitgebern und den Vertretern der Arbeitnehmer Tarifverhandlungen und -abschlüsse durch entsprechende Anreize fördern und den Sozialpartnern eine wichtige und effektive Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit und bei der Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds zuweisen.

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen

    :

    66

    Nein-Stimmen

    :

    141

    Enthaltungen

    :

    17


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