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Document 52013IP0268
European Parliament resolution of 12 June 2013 on the Annual Report on EU Competition Policy (2012/2306(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu dem Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik (2012/2306(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu dem Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik (2012/2306(INI))
ABl. C 65 vom 19.2.2016, p. 86–96
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.2.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/86 |
P7_TA(2013)0268
Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu dem Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik (2012/2306(INI))
(2016/C 065/09)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel 101, 102 und 107, |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2011 (COM(2012)0253) und auf das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2012)0141), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (1), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (2), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2008 mit dem Titel „Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise“ (3) (Bankenmitteilung), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2008 mit dem Titel „Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen“ (4) (Rekapitalisierungsmitteilung), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2009 über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft (5) (Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2009 über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (6) (Umstrukturierungsmitteilung), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2008 über einen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (7) (ursprünglicher Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Dezember 2010 über einen vorübergehenden Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (8) (neuer vorübergehender Rahmen, der den am 31. Dezember 2010 ausgelaufenen Rahmen ersetzt), |
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unter Hinweis auf den Schlussbericht der Hochrangigen Expertengruppe für Strukturreformen im EU-Bankensektor vom 2. Oktober 2012 (9), |
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unter Hinweis die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (10), |
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unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (11), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011)“ (12), |
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unter Hinweis auf die Verordnung der Kommission (EU) Nr. 360/2012 vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (13), |
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unter Hinweis auf die vom Parlament in Auftrag gegebenen Studie vom Juni 2011 mit dem Titel „Staatshilfen — Krisenvorschriften für den Finanzsektor und die Realwirtschaft“ (14), |
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unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie vom Juni 2012 mit dem Titel „Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht (15), |
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unter Hinweis auf das Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen „Öffentliche Konsultation: Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz“ (SEC(2011)0173), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Modernisierung des EU-Beihilfensystems“ (COM(2012)0209), |
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unter Hinweis auf den Sonderbericht des Rechnungshofes Nr. 15/2011 mit dem Titel: „Ist durch die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen gewährleistet?“, |
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unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012 (im Folgenden „ETS-Leitlinien“) (16), |
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unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung vom 20. November 2010 über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (17) (nachfolgend als „Rahmenvereinbarung“ bezeichnet), und insbesondere deren Nummern 12 (18) und 16 (19), |
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unter Hinweis auf die Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 29. Juni 2012 (20), |
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unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 22. Februar 2005 zu dem XXXIII. Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik — 2003 (21), vom 4. April 2006 zu dem Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2004 (22), vom 19. Juni 2007 zu dem Bericht über die Wettbewerbspolitik 2005 (23), vom 10. März 2009 zu den Berichten über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 (24), vom 9. März 2010 zu dem Bericht über die Wettbewerbspolitik 2008 (25), vom 20. Januar 2011 zu dem Bericht über die Wettbewerbspolitik 2009 (26) und vom 2. Februar 2012 zu dem Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik (27), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zur Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (28), |
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gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0143/2013), |
A. |
in der Erwägung, dass eine auf den Grundsätzen des offenen Marktes und gleichen Wettbewerbsbedingungen in allen Wirtschaftszweigen beruhende Wettbewerbspolitik zu den Grundelementen der EU zählt und zugleich ein Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft Europas ist, ein Instrument im Dienst der EU-Verbraucher, das für einen sozial und wirtschaftlich gesunden Binnenmarkt sorgt und zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken einzelner Wirtschaftsakteure beiträgt, und ein Schlüsselelement für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts; |
B. |
in der Erwägung, dass der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr bisher wesentlich für das Wachstum Europas ist; |
C. |
in der Erwägung, dass sich die im Herbst 2008 ausgebrochene Wirtschafts-, Finanz- und Schuldenkrise 2011 verschlimmert und so zu einer Rezession der EU-Wirtschaft geführt hat; |
D. |
in der Erwägung, dass die Kommission auf die Krise unter anderem mit dem Erlass von Sondervorschriften über staatliche Beihilfen reagiert und die Wettbewerbspolitik als Instrument zur Krisenbewältigung eingesetzt hat; in der Erwägung, dass dies als vorübergehende Regelung gedacht war und noch ist; |
E. |
in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik von zentraler Bedeutung ist, wenn es gilt, auf die Krise zu reagieren, die Strategie Europa 2020 und den Binnenmarkt zu unterstützen und Fortschritte hin zu einer Bankenunion, einer echten Wirtschafts- und Währungsunion und einer vertieften Integration und mehr Konvergenz zu erzielen; |
F. |
in der Erwägung, dass Protektionismus die Krise nur vertiefen und verlängern würde und eine strenge Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften wesentlich dazu beiträgt, die europäische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen; |
G. |
in der Erwägung, dass der Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik dazu genutzt werden sollte, die generelle Wettbewerbsfähigkeit der Union auszubauen, indem der Wettbewerb ausgeweitet und für neue Akteure geöffnet wird, wodurch gleichzeitig der Binnenmarkt erweitert und vertieft wird, und dass der Bericht sich daher nicht ausschließlich auf die praktische Durchführung der Wettbewerbspolitik durch die Kommission beziehen sollte; |
H. |
in der Erwägung, dass der Wettbewerb nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichermaßen zufriedenstellender Weise funktioniert; |
I. |
in der Erwägung, dass es sich bei den Wirtschaftszweigen, in denen es weniger Wettbewerb gibt, oft gerade um diejenigen handelt, in denen der wirtschaftliche Ertrag relativ gering ist; |
Allgemeine Anmerkungen
1. |
nimmt den Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2011 zur Kenntnis und begrüßt es, dass die neue thematische Struktur den Themen Rechnung trägt, die vom Parlament vorgebracht wurden, und es ermöglicht, die Prioritäten, Ziele und ergriffenen Maßnahmen klar zu erkennen; |
2. |
betont, dass die Wettbewerbspolitik ein Kernstück der sozialen Marktwirtschaft in Europa ist; unterstreicht, dass die Maßnahmen zur Kontrolle von Kartellen, Beihilfen und Unternehmenszusammenschlüssen unbedingt gestärkt werden müssen, um wirtschaftliche Effizienz, einen gut funktionierenden Binnenmarkt und sozialen Fortschritt herbeizuführen; betont, dass für einen besseren Marktzugang für KMU und den dritten Sektor sowie deren Teilnahme am Binnenmarkt eine aktive Wettbewerbspolitik erforderlich ist, mit der die bestehenden Hindernisse beseitigt werden; |
3. |
fordert Konsistenz zwischen der EU-Wettbewerbspolitik und allen anderen EU-Politikbereichen, einschließlich sektorspezifischer Vorschriften, damit sichergestellt wird, dass der Binnenmarkt für Produkte und Dienstleistungen den Bürgern, der Umwelt und den Unternehmen voll zugute kommt; |
4. |
fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden Wettbewerbsverfälschungen und deren wirtschaftliche Auswirkungen sorgfältig zu prüfen; ersucht die Kommission darum, ein mögliches Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich und seine Ursachen festzustellen; |
5. |
betont, dass mit der Durchführung der Wettbewerbspolitik im weiteren Sinne nicht bereits etablierte Unternehmen oder Anbieter von Waren und Dienstleistungen gestärkt werden sollten, sondern vielmehr das übergreifende Ziel verfolgt werden sollte, den Marktzugang für neue Akteure und die Durchsetzung neuer Ideen und Methoden zu erleichtern, sodass ein größtmöglicher Gewinn für die Unionsbürger erzielt wird; |
6. |
weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Ausweitung der Krisenvorschriften über außerordentliche staatliche Beihilfen durch die Umstände bedingt war und dass sie dazu beigetragen hat, weitere finanzielle und wirtschaftliche Instabilität abzuwenden und Protektionismus zu unterbinden und einen Mechanismus für die Umstrukturierung von Banken und die Überwindung der Krise zu schaffen, wobei all diese Maßnahmen in Programmländern mit schwerwiegenden Problemen besonders sinnvoll sind; |
7. |
äußert jedoch Besorgnis darüber, dass die Krisenvorschriften über außerordentliche staatliche Beihilfen ursprünglich eine befristete Maßnahmen sein sollten, inzwischen offensichtlich aber nicht nur vorübergehend angewandt werden; stellt fest, dass das Parlament nun schon in seinem dritten Jahresbericht in Folge die Notwendigkeit betont hat, diese befristeten Maßnahmen so schnell wie möglich einzustellen; bedauert, dass dieser Ansatz in machen Fällen gescheitert ist, und betont, dass aus früheren Eingriffen nun Lehren gezogen und die Verfahrensweisen entsprechend angepasst werden müssen; |
8. |
hält an der Auffassung fest, dass Banken, die staatliche Beihilfen erhalten, ihr Geschäftsmodell auf den tragfähigen Teil ihrer Aktivitäten konzentrieren, den Zugang von Haushalten und Unternehmen zu Krediten verbessern, Vergütungen begrenzen und die Auswirkungen auf Wettbewerber, die keine Unterstützung erhalten, und die EU-Steuerzahler minimieren müssen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Vorschläge der hochrangigen Expertengruppe für Strukturreformen im EU-Bankensektor geprüft werden müssen; |
9. |
betont, dass die derzeitige Konsolidierung im Bankensektor den Marktanteil mehrerer großer Finanzinstitute faktisch vergrößert hat, und fordert deshalb die Kommission mit Nachdruck auf, den Sektor weiterhin sorgfältig zu beobachten, um den Wettbewerb auf den europäischen Bankenmärkten zu erhöhen; |
10. |
erinnert an die Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 29. Juni 2012; stimmt der Auffassung zu, dass der derzeitige Teufelskreis zwischen Banken und Staatsanleihen unbedingt zu durchbrechen ist und ihre Verpflichtungen dringend ausgestaltet werden müssen; |
11. |
fordert die Kommission auf, die Vorschriften über die Kontrolle von Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen streng durchzusetzen, um besser regulierte, transparente, offene und faire Finanzmärkte zu schaffen; begrüßt ihre Untersuchungen in Bezug auf außerbörsliche Derivategeschäfte (OTC-Transaktionen), insbesondere hinsichtlich Datenübermittlung und Dienstleistungen wie Credit Default Swaps (CDS), Zahlungsdienstleistungen oder der Weitergabe von Finanzinformationen an die Märkte; |
12. |
fordert die EU-Wettbewerbsbehörden auf, in Zusammenarbeit mit anderen Instanzen das Verhalten und die Marktauswirkungen großer Finanzakteure oder Oligopole wie Ratingagenturen sowie das Auftreten von Preisvolatilität auf den Finanzmärkten zu beobachten und der Untersuchung von mutmaßlichen Manipulationen von LIBOR, TIBOR und EURIBOR oberste Priorität einzuräumen; |
13. |
ist der Überzeugung, dass die hier genannten Angelegenheiten umfassend untersucht werden sollten, unter anderem um festzustellen, ob alle EU-Instrumente zur Verhinderung solcher Vorfälle eingesetzt wurden; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen solcher Verfälschungen auf die Preisentwicklung in Wirtschaftszweigen wie dem Hypothekenkreditbereich zu untersuchen; |
Unterstützung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
14. |
stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung und Erhaltung des Binnenmarkts und ein entscheidender Motor für Produktivität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene ist, wobei sie eine bedeutende Rolle bei der Förderung fairer und offener Märkte und solider öffentlicher Finanzen sowie bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 spielt, die sich auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beziehen; |
15. |
betont, dass die Vertiefung des Binnenmarktes, der wirtschaftliche Wiederaufschwung, die weltweite Attraktivität des europäischen Marktes, die Verwirklichung der Digitalen Agenda und die Förderung von Forschung und Innovation allesamt einen starken Wettbewerb, eine solide Pluralität der Wirtschaftsteilnehmer und eine zukunftsgerichtete Industriepolitik voraussetzen; stellt fest, dass alle Instrumente zur Kontrolle von Kartellen, staatlichen Beihilfen und Unternehmenszusammenschlüssen erforderlich sind, um die Marktregulierung zu verbessern, Transparenz zu fördern und die Wirtschaft wieder anzuregen; |
16. |
erwartet, dass die Kommission die Wettbewerbspolitik erfolgreich umsetzt und umweltfreundliche Technologien und Ressourcen fördert; ist der Überzeugung, dass die ETS-Leitlinien dazu beitragen sollten, einer Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen, Preissignale zu wahren und Wettbewerbsverfälschungen zu minimieren; ist der Auffassung, dass der derzeit niedrige ETS-Preis wenig zur Förderung klimafreundlicher Technologien beiträgt und den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen verzögert; |
17. |
vertritt die Ansicht, dass staatliche Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern breit angelegten Betrugs und illegaler Finanzpraktiken, die allein dem Ziel der Vermeidung weiteren Schadens und der Wiederherstellung ihrer Rechte dienen, nicht als staatliche Beihilfen zu betrachten sind; |
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
18. |
stellt fest, dass die europäischen Bürger eine hochwertige, flächendeckende und erschwingliche Versorgung mit notwendigen und wichtigen Gemeinwohldienstleistungen wünschen, wobei gleichzeitig der Wettbewerb zwischen den privaten oder öffentlichen Erbringern dieser Dienstleistungen erhöht und einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für sie geschaffen werden sollten; hebt hervor, dass es zu diesem Zweck unbedingt notwendig ist, den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Dienstleistern aufrecht zu erhalten; betont, dass das aktuelle DAWI-Paket in dieser Hinsicht für einen einfacheren, klareren und flexibleren Rahmen sorgen könnte; betont, dass die Kommission nach den AEUV-Wettbewerbsvorschriften dafür zuständig ist, die Vereinbarkeit der Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit den EU-Beihilfevorschriften sicherzustellen, um zu verhindern, dass die Allgemeinheit minderwertige, aber teure Dienstleistungen erhält; erklärt sich besorgt darüber, dass zu viele Dienstleistungen von der Prüfung durch die Wettbewerbsbehörden ausgenommen werden; |
19. |
fordert die EU-Wettbewerbsbehörden auf, die Pharma-, Gesundheits- und Versicherungsmärkte (insbesondere die Märkte für Generika und innovative Arzneimittel) zu überwachen und so den möglichen Missbrauch von Patentrechten oder diskriminierende Praktiken zu ermitteln; stellt fest, dass die Organisation des Gesundheitswesens und des Sozialschutzes zwar in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt, dass diese Dienste aber Kontrollen unterliegen sollten, um die öffentlichen Finanzen nicht zu belasten und das Wettbewerbsrecht und die Rechte der EU-Bürger zu wahren; |
Verbesserung des Verbraucherwohls: sektorielle Entwicklungen
20. |
erklärt sich besorgt darüber, dass die Lebensmittelpreise bei gleichzeitig großer Volatilität der Erzeugerpreise seit Mitte 2007 beträchtlich angestiegen sind, und weist darauf hin, dass die Lebensmittelpreise wesentlich zur Gesamtinflation beitragen; betont, dass der neue Rahmen für Kollektivverhandlungen in der Wertschöpfungskette mit einem wettbewerbsfördernden Verhalten von Erzeugervereinigungen und der Schaffung einer Plattform zur Überwachung der Lebensmittelpreise einhergehen sollte; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden sorgsam den Wettbewerb in der Ernährungswirtschaft im Bezug auf Förderung, Transparenz und Verbraucherpreisentwicklung auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette zu kontrollieren; weist darauf hin, dass die Verbrauchervorteile, die in der Lebensmittelbranche zu erzielen sind, noch vervielfacht werden können, indem vergleichbare auf Wettbewerb abzielende Reformen in allen übrigen Wirtschaftszweigen ebenfalls durchgeführt werden; |
21. |
betont, dass sowohl Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse als auch Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) einen beträchtlichen Anteil an den gesamten erbrachten Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten haben, und es daher auf der Hand liegt, dass beträchtliche Gewinne erzielt werden können, indem Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse effizienter gemacht werden; hebt hervor, dass in dieser Hinsicht unbedingt sichergestellt werden muss, dass die Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse dem Verbraucherschutz Vorrang geben; |
22. |
hebt den Einfluss hervor, den Spekulationen auf den Lebensmittelmärkten auf die Entstehung von Preisvolatilität haben; fordert die Kommission auf, im Bericht über die Wettbewerbspolitik 2012 auf dieses Problem einzugehen und Initiativen zu ergreifen, um Spekulationen auf den Lebensmittelmärkten entgegenzuwirken; |
23. |
fordert die Kommission auf, die nützliche Rolle von Erzeugerverbänden und Genossenschaften bei der Verbesserung der Lage von Kleinbauern und der Stärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber den vorgelagerten Wirtschaftszweigen eingehender zu untersuchen; |
24. |
sieht dem Bericht des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden über dieses Thema mit Interesse entgegen; stellt fest, dass Getreide- und Milchprodukte die in Wettbewerbssachen am häufigsten kontrollierten Wirtschaftszweige sind und legt den nationalen Wettbewerbsbehörden nahe, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu intensivieren; fordert die Kommission auf, die europäische Zuckerbranche zu prüfen, in der 2011 und 2012 eine erhebliche Preisinflation gegeben war; |
25. |
fordert die Kommission erneut nachdrücklich auf, die vollständige Verwirklichung des Energiebinnenmarktpakets voranzutreiben; fordert die Kommission auf, den Wettbewerb auf den Energiemärkten aktiv zu überwachen, sofern ein offener und wettbewerbsbestimmter Energiebinnenmarkt noch nicht vollständig verwirklicht worden ist, gerade dann, wenn die Privatisierung öffentlicher Versorgungsbetriebe ihren Ausgangspunkt in einem System von Monopol- oder Oligopolmärkten hat; |
26. |
fordert die Kommission auf, die Entwicklungen auf dem EU-Markt für Luftfracht- und Kurierdienste sorgfältig zu untersuchen; stellt fest, dass in den Vereinigten Staaten eine Art Duopol auf dem Kurierdienstmarkt besteht und der Markt in den letzten 10 Jahren gegenüber den europäischen Konkurrenten de facto abgeschottet wurde; stellt fest, dass nach weiteren Zusammenschlüssen in diesem Wirtschaftszweig nur noch ein bedeutendes europäisches Unternehmen für Kurierdienste und Logistik im Wettbewerb verbleiben würde und dass dies erhebliche Auswirkungen auf den Preiswettbewerb im Binnenmarkt zum Nachteil der Verbraucher mit sich bringen könnte; |
27. |
betont, dass auf dem amerikanischen Luftverkehrsmarkt für europäische Unternehmen keine gleichen Ausgangsbedingungen bestehen und diesbezüglich sogar noch heute eine offenkundige Unausgewogenheit auf dem Luftverkehrsmarkt EU-USA herrscht, da europäischen Luftfracht-Unternehmen der Zugang zum amerikanischen Binnenmarkt verwehrt wird und sie unter unvorteilhaften Bedingungen zu konkurrieren versuchen; betont, dass dieser ungleiche Markzugang den Wettbewerb verzerrt und letztlich die europäische Logistikbranche und ihre Kunden schädigt; |
Förderung der Legitimität und Wirksamkeit der Wettbewerbspolitik
28. |
befürwortet eine aktive Rolle des Parlaments bei der Gestaltung der Wettbewerbspolitik, einschließlich der Befugnisse als Mitgesetzgeber; ist der Ansicht, dass die Kommission gegenüber dem Parlament uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein und Entschließungen des Parlaments weiterbehandeln muss; tritt für eine Vertiefung des laufenden strukturierten Dialogs ein; |
29. |
fordert die Kommission auf, weiterhin unparteiisch und objektiv zu handeln und für die Verbesserung von Wettbewerbsverfahren offen zu sein; tritt für Verfahrensrechte ein, einschließlich des Rechts von Unternehmen auf Zugang zu den Kommissionsakten im Vorfeld von Anhörungen; |
30. |
fordert die Kommission auf, weiterhin eine Kultur des fairen Wettbewerbs zu fördern, indem allgemeine Grundsätze aufgestellt und entsprechende Bestrebungen von Unternehmen — insbesondere durch die Bekundung von größerem Interesse an der Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften und einer positiveren Einstellung hierzu — unterstützt werden, weil dadurch eine wirksame Präventivwirkung im öffentlichen Interesse entsteht; |
31. |
fordert die Kommission auf, die Anwendung von alternativen Streitbeilegungsverfahren in Erwägung zu ziehen und im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens den lange überfälligen Vorschlag zur Vereinfachung individueller und kollektiver Schadensersatzklagen von Unternehmen oder Verbrauchern vorzulegen, die durch Verstöße gegen das EU-Kartellrecht der EU geschädigt wurden; ist der Auffassung, dass ein solcher Vorschlag den Wettbewerb fördern, nicht aber unbegründete Klagen anregen und kleinere und indirekte Schäden abdecken sollte, und dass er die umfassende Einhaltung der EU-Transparenzvorschriften sicherstellen und bewirken sollte, dass jede Ausnahme im Zusammenhang mit der Kronzeugenregelung konkret und fallbezogen begründet wird, wobei umfassende Kohärenz mit der staatlichen Rechtsdurchsetzung sichergestellt werden muss; |
32. |
verweist erneut auf seine frühere Entschließung vom 2. Februar 2012 über den Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik und die Idee eines möglichen Vorschlags der Kommission zu Sammelklagen; |
33. |
befürwortet die Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden und mit den nationalen Gerichten im Hinblick auf die EU-weite Wirksamkeit und Kohärenz der wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen; unterstützt eine wirksame Verantwortungsaufteilung zwischen Mitgliedern des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden, da einige Märkte tendenziell eine stärkere nationale Ausprägung haben als andere, was auf unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten zurückzuführen ist; fordert die Kommission auf, Konvergenz- und Kooperationsvereinbarungen mit anderen Staaten zu fördern, die auch Bestimmungen zur Regelung eines Informationsaustausches während der Untersuchungen unter geeigneten Bedingungen umfassen; |
34. |
ist sich der Tatsache bewusst, dass die Arbeitsbelastung der Kommission im Bereich der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften hoch ist und weiterhin zunimmt, und wiederholt daher, dass die Kommission mehr Ressourcen benötigt, was insbesondere durch die Zuweisung bestehender Ressourcen geschehen sollte, um zukunftsgerichtet und wirksamer handeln zu können; |
35. |
fordert die Kommission auf, Wettbewerbskultur in der EU und weltweit zu fördern; |
Geldbußenpolitik
36. |
empfiehlt, dass Vergleichsverfahren und gegebenenfalls abschreckende und verhältnismäßige Geldbußen angewandt werden, während gleichzeitig nachteilige wirtschaftliche und soziale Konsequenzen zu vermeiden sind, die sich ergeben könnten, wenn Unternehmen in Schwierigkeiten vom Markt gedrängt werden; |
37. |
stellt fest, dass Geldbußen Unternehmen nicht davon abhalten sollten, die Unternehmensleitung oder verantwortliches Personal intern zur Verantwortung zu ziehen; stellt fest, dass Geldbußen auch die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten sollten, strafrechtlich relevante Fälle zu verfolgen; fordert die Kommission auf, diese Aspekte zu erwägen und darüber Bericht zu erstatten; |
38. |
erklärt sich besorgt darüber, dass sich die Verhängung immer höherer Geldbußen als zu kurz gegriffen erweisen könnte, gerade angesichts potenzieller Arbeitsplatzverluste infolge von Zahlungsunfähigkeit, und fordert die Ausarbeitung einer breiteren Palette differenzierter Instrumente zur Behandlung von Aspekten wie individuelle Verantwortung, Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen, kürzere Verfahren, das Recht auf Verteidigung und ordnungsgemäße Verfahren, Mechanismen, durch die die Wirksamkeit der Anwendung der Kronzeugenregelung sichergestellt wird (insbesondere um Konflikte zu beheben, die durch Verfahren mit Ausforschungsbeweis in den Vereinigten Staaten entstehen), unternehmensinterne Programme zur Einhaltung der Vorschriften und Ausarbeitung europäischer Normen; unterstützt einen Ansatz nach dem Motto „Fordern und Fördern“ mit Geldbußen als einem wirksamen Abschreckungsmittel und Anreizen für ordnungsgemäßes Verhalten; |
39. |
stellt erneut fest, dass die Methode zur Festsetzung von Geldbußen in einem nichtlegislativen Instrument — nämlich den Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen 2006 — enthalten ist, und fordert die Kommission einmal mehr auf, eine detaillierte Berechnungsgrundlage für Geldbußen, basierend auf dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, sowie neue Grundsätze für die Festsetzung von Geldbußen in die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 einzubeziehen; |
40. |
wiederholt seine Forderung nach einer allgemeinen Überprüfung der Leitlinien der Kommission für die Verhängung von Geldbußen, wobei die sechsjährige praktische Erfahrung berücksichtigt werden sollte; ist der Überzeugung, dass im Rahmen dieser Überprüfung die Rolle von Programmen zur Einhaltung der Vorschriften untersucht, die Bedingungen, unter denen Muttergesellschaften, die bestimmenden Einfluss auf eine Tochtergesellschaft ausüben, aber nicht direkt an einem Verstoß beteiligt sind, seitens ihrer Tochtergesellschaften gesamtschuldnerisch für Verstöße gegen das Kartellrecht haftbar gemacht werden können, festgelegt und die Aspekte Kronzeugenregelung, Wiederholungstaten, Umsatzobergrenze und das Zusammenspiel zwischen staatlichen und privaten Verbindlichkeiten erörtert werden sollten; |
41. |
weist nochmals darauf hin, dass die Zahl der Anträge auf Geldbußenermäßigung wegen Zahlungsunfähigkeit, insbesondere von „Monoprodukt“-Unternehmen und KMU, gestiegen ist; vertritt erneut die Ansicht, dass ein System von zeitversetzten Zahlungen und/oder Zahlungen in Teilbeträgen als Alternative zur Senkung von Geldbußen in Betracht gezogen werden könnte, um zu verhindern, dass Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden; |
42. |
begrüßt es, dass die Kommission in ihrem Beschluss (COMP/39.452 vom 28. März 2012) den besonderen Erfordernissen von Monoprodukt-Unternehmen Rechnung getragen hat; |
Sektorspezifische Erwägungen
43. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin Fortschritte bei der Verwirklichung des Binnenmarktes für Verkehr zu erzielen und gleichzeitig einen offenen und fairen Wettbewerb in den Sektoren Verkehr, Post und Fremdenverkehr sicherzustellen, ohne die politischen Ziele der Europäischen Union aus den Augen zu verlieren, wie etwa das ordnungsgemäße Funktionieren von Verkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen, politische Ziele in den Bereichen Gemeinwohldienstleistungen, soziale Standards, Sicherheit und Umweltschutz sowie die Zielvorgaben der EU für die Reduzierung der CO2-Emissionen und der Abhängigkeit vom Öl; begrüßt die Ankündigung einer Binnenmarktakte II, durch die endlich ein einheitlicher europäischer Luftraum geschaffen sowie die Öffnung des Eisenbahnmarktes und die Schaffung eines gemeinsamen Eisenbahnraums weiter verfolgt werden sollen; |
44. |
ist der Meinung, dass die Kommission die Verbindungen zwischen der Wettbewerbspolitik und der Verkehrspolitik weiter stärken sollte, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssektors zu verbessern; |
45. |
fordert die Kommission auf, bei internationalen Verhandlungen stärker zukunftsgerichtet die Angleichung der Wettbewerbsvorschriften zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und Drittländern im Verkehrssektor sicherzustellen; |
46. |
betont, dass es für die Schaffung eines echten europäischen Binnenmarkts und eines fairen Wettbewerbs im Bereich Verkehr von Bedeutung ist, dass der europäische Verkehrsraum einheitlich entwickelt wird und die Entwicklungsunterschiede zwischen den Verkehrsinfrastrukturen und -systemen der Mitgliedstaaten beseitigt werden; |
47. |
betont, dass sich die Besteuerungsunterschiede auf den Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern und auf den intermodalen Verkehr auswirken, und fordert die Kommission auf, in Bezug auf die einzelnen Verkehrsträger einen Gesamtüberblick über die Steuern und die unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme vorzulegen; |
48. |
betont, dass ein freier und unverfälschter Wettbewerb auf europäischer Ebene nur möglich ist, wenn die physischen, technischen und ordnungspolitischen Hindernisse zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden, insbesondere durch die Schaffung interoperabler und effizienter transeuropäischer Verkehrsnetze; |
49. |
begrüßt grundsätzlich die Mitteilung der Kommission über die Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger, betont aber, dass es bei den einzelnen Verkehrsträgern inhärente Unterschiede gibt und dass bei jedem Kommissionsvorschlag zwar die bestehenden Fahrgastrechte gewährleistet werden müssen, aber auch ein verhältnismäßiger und flexibler Ansatz sichergestellt werden muss, bei dem die Unterschiede zwischen den Verkehrsträgern anerkannt werden; |
50. |
fordert die betroffenen Behörden auf, angesichts des Luftverkehrsabkommens EU-USA ihre Kooperation bei der Ausarbeitung vergleichbarer regulatorischer Ansätze zu wettbewerbsrechtlichen Problemen durch Allianzen von Luftverkehrsunternehmen zu intensivieren und aktiv nach Mitteln zu suchen, mit denen die großen Allianzen veranlasst werden können, im transatlantischen Markt stärker miteinander in Wettbewerb zu treten; |
51. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Rechtsvorschriften über den einheitlichen europäischen Luftraum zu beschleunigen, um die Transparenz bei der Preisgestaltung für die Dienstleistungen zu erhöhen, wodurch die Kontrolle der Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit des europäischen Drehkreuzes optimiert werden könnten, und weiterhin daran zu arbeiten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Flughäfen zum Nutzen der Wirtschaft wie auch der Fluggäste zu fördern; |
52. |
fordert die Kommission auf, eine auf Fakten beruhende Übersicht von Fällen vorzulegen, in denen Luftverkehrsunternehmen gegenüber anderen Dienstleistungserbringern durch Sonderbedingungen oder den mutmaßlichen Missbrauch ihrer beherrschenden Stellung auf bestimmten Flughäfen, insbesondere durch die Begrenzung auf ein Handgepäckstück oder andere Beschränkungen des zulässigen Bordgepäcks, im Vorteil sind; |
53. |
ist der Auffassung, dass gewerbliche Tätigkeiten eine wichtige Einnahmequelle für Flughäfen sind und dass solche aggressiven Praktiken unter Umständen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch ein Luftverkehrsunternehmen darstellen können; |
54. |
fordert die Kommission auf, den Handel mit Zeitnischen und deren Nutzung und Zuteilung auf europäischen Flughäfen stärker zu überwachen, um sowohl einen fairen Wettbewerb als auch den Schutz der regionalen Anbindung in ganz Europa herbeizuführen; |
55. |
fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zu überwachen, die Auswirkungen auf Billigfluglinien haben, um sicherzustellen, dass sie nicht einem unfairen Wettbewerb Vorschub leisten; |
56. |
fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überarbeitung der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Bereich Luftverkehr und Flughäfen dafür zu sorgen, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen; |
57. |
stellt fest, dass bei der Liberalisierung des Eisenbahnsektors in Europa nur geringe Fortschritte erzielt wurden und dass diese Situation den Eisenbahnverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern benachteiligt, insbesondere, wenn man die Probleme im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors in ganz Europa berücksichtigt; |
58. |
fordert die Kommission auf, die Schaffung des gemeinsamen europäischen Eisenbahnraums zu vollenden, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Sektor für einen freien und fairen Wettbewerb geöffnet wird, auch durch Maßnahmen, die es effizienten und innovativen Eisenbahngesellschaften ermöglichen, ohne Beschränkungen zu agieren, durch eine eindeutige Trennung zwischen den Infrastruktureigentümern und Eisenbahnunternehmen, durch starke nationale Regulierungsstellen und durch eine Harmonisierung der Personalstatuten; fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Betriebsmodelle der nationalen Eisenbahnunternehmen bei der Vorbereitung der Marktöffnung des innerstaatlichen Schienenpersonenverkehrs zu berücksichtigen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, um die indirekten Wettbewerbsbeschränkungen aufzuheben, die durch unterschiedliche Vorschriften über Sicherheit, Interoperabilität und Zulassung entstehen; |
59. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Schienenverkehr für den fairen Wettbewerb geöffnet wird und dass Dienstleistungen eine bessere Qualität aufweisen, ohne dass sich dies negativ auf die Erbringung von Gemeinwohldienstleistungen auswirkt; |
60. |
betont, dass eine weitere Öffnung des Güterverkehrsmarktes der EU nur akzeptiert werden kann, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsunternehmen sichergestellt sind und für den Schutz des Sozialrechts und der Arbeitsbedingungen für mobile Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten gesorgt ist; |
61. |
betont die Notwendigkeit, unlauteren Wettbewerb im liberalisierten Güterkraftverkehr durch die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sozial-, Sicherheits- und Umweltvorschriften — unter besonderer Berücksichtigung der Öffnung dieses Marktes für Kabotage und der Dumping-Praktiken — zu verhindern; |
62. |
fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge zu unterbreiten, um die erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei Sanktionen für schwerwiegende Verstöße gegen die Unionsvorschriften im Güterkraftverkehr zu beseitigen und so diese Wettbewerbsverzerrungen zu beenden; |
63. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Dritte Postrichtlinie umzusetzen; empfiehlt der Kommission, die sozialen Auswirkungen der Liberalisierung des Postmarktes und der Universaldienstverpflichtung in diesem Bereich, einschließlich der Finanzierung von Universaldiensten, genau zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten; |
64. |
fordert die Kommission unter Hinweis auf den Vertrag von Lissabon, die neuen konsolidierten Kompetenzen und das wirtschaftliche Potenzial des Fremdenverkehrs für die EU auf, eine zukunftsgerichtete Zusammenarbeit zwischen Fremdenverkehrsunternehmen zu erleichtern und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der herausragenden europäischen Reiseziele zu sichern; fordert die Kommission auf, die Verfahren im Fall des Legislativvorschlages zu Pauschalreisen zu beschleunigen, um für einen angemessenen Wettbewerb zu sorgen und sicherzustellen, dass es sich beim europäischen Fremdenverkehrssektor um einen eindeutig freien Markt handelt; |
65. |
ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Beihilfevorschriften der Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020 dienen sollte, indem insbesondere Investitionen in die Realwirtschaft ermöglicht werden und die Ressourcen stärker auf Forschung, Innovation und nachhaltige Entwicklung konzentriert werden; |
66. |
stellt fest, dass der europäische Markt für elektronischen Zahlungsverkehr staatenübergreifend und innerhalb der Staaten noch immer fragmentiert ist; fordert dazu auf, die Maßnahmen und Durchsetzungsmaßnahmen zu treffen, die geboten sind, um einen offeneren, transparenteren, innovativeren und stärker von Wettbewerb bestimmten Binnenmarkt in Bezug auf den Zahlungsverkehr so zu verwirklichen, dass er allen Verbrauchern Vorteile und Auswahl bezüglich der Optionen für Karten-, Internet- und Mobilfunkzahlung, der „mobilen Geldbörsen“, der Interoperabilität, der Kosten und der Diensteportabilität bringt; fordert deshalb die Kommission auf, die Möglichkeiten zu begutachten, neue Marktteilnehmer in den europäischen Markt für Karten-, Internet- und Mobilfunkzahlungen einzubeziehen, und dabei künftige technische Innovationen auf diesem Gebiet zu schützen; ist der Auffassung, dass die Überwachung der multilateralen Abwicklungsgebühren verstärkt werden muss, und begrüßt die in der Binnenmarktakte II enthaltenen Vorschläge in Bezug auf eine Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie und eine Rechtsetzungsinitiative zu multilateralen Bankentgelten; |
67. |
befürwortet die Absicht der Kommission, bezüglich der Transparenz der Finanzmärkte weiterhin wachsam zu sein, ist jedoch der Überzeugung, dass zusätzliche Anstrengungen vonnöten sind, damit rechtzeitig verlässliche und hochwertige Informationen insbesondere über Derivatemärkte zur Verfügung stehen; |
68. |
ist davon überzeugt, dass Wettbewerb zwischen Unternehmen in einem Rahmen stattfinden muss, der für eine wirksame Achtung der Rechte der Verbraucher sorgt, und dass ein System der Sammelklage sowie ein System der alternativen Streitbeilegung entscheidende Instrumente hierfür sind; |
69. |
weist darauf hin, dass die Kommission üblicherweise nur den Missbrauch der Marktstellung durch ein Unternehmen untersucht; ist der Überzeugung, dass dies auf manchen Märkten nicht ausreicht, um dem Risiko von Kartellvereinbarungen vorzubeugen; fordert die Kommission auf zu prüfen, wie das Risiko der Entstehung von Kartellen minimiert und möglichst viel Wettbewerb herbeigeführt werden kann; fordert die Kommission auf, deutliche und transparente Leitlinien für die Wettbewerbspolitik, in denen diese Grundsätze zur Geltung kommen, vorzuschlagen; |
70. |
fordert die Kommission mit Nachdruck auf, auf die vollständige Umsetzung des Energiebinnenmarkt-Pakets hinzuarbeiten, weil bisher noch kein vollständig offener und wettbewerbsbestimmter Energiebinnenmarkt geschaffen wurde; fordert sie auf, den Wettbewerb auf den Energiemärkten aktiv zu überwachen, gerade dann, wenn die Privatisierung öffentlicher Versorgungsbetriebe Monopol- oder Oligopolmärkte zur Folge hat; |
71. |
stellt fest, dass der Mangel an wirksamen Rechtsvorschriften über den Ausgleich für durch Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften entstandene Schäden sich zum Nachteil der Verbraucher auswirkt und dass Geldbußen für solche Verletzungen ausschließlich den öffentlichen Haushalten der Mitgliedstaaten zugute kommen; |
72. |
fordert die Kommission auf, für ausgewogene Verhandlungspositionen von Herstellern und Vertreibern zu sorgen und dabei folgendes zu betonen:
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73. |
begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Interessenträger der Lebensmittelversorgungskette um die Einigung auf Grundsätze der bewährten Praxis in den Beziehungen zwischen Unternehmen und auf Maßnahmen für einen freien und fairen Wettbewerb; fordert die Kommission auf, sich weiterhin für die Überwachung der Umsetzung dieser Grundsätze zu engagieren, und erklärt seine Entschlossenheit, dies in Form seines jährlichen Retail Round Table (Runder Tisch „Einzelhandel“) auch zu tun; |
74. |
weist darauf hin, dass Franchising ein brauchbares Rezept für selbständige Einzelhändler bietet, um in einem wettbewerbsintensiven Umfeld zu überleben; fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Beziehungen zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern zu überwachen, für ausgewogene Verhandlungspositionen zwischen ihnen zu sorgen und gegebenenfalls Vorschläge für Rechtsvorschriften vorzulegen; |
75. |
ist der Auffassung, dass die Kommission neben ihren Beziehungen zum Europäischen Parlament und zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auch ihre Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzorganisationen besser strukturieren sollte und dass diese Beziehungen als wichtiger Bestandteil der Überwachung der Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften betrachtet werden sollten; stellt fest, dass deshalb der Dialog zwischen der GD Wettbewerb der Kommission und diesen Organisationen gefördert und intensiviert werden sollte; |
76. |
begrüßt die Politik auf dem Gebiet staatliche Beihilfen, die zur Stabilität des Finanzsystems beigetragen hat, als sie auf Banken angewandt wurde; verlangt, dass die Kommission die öffentlichen Banken für langfristige Investitionen, einschließlich der Europäischen Investitionsbank, in die Prüfung des Funktionierens des Binnenmarkts einbezieht; |
77. |
ist der Überzeugung, dass Medieneigentum und -management transparent und nicht konzentriert sein sollten; fordert die Kommission auf, den Bezug der geltenden Wettbewerbsvorschriften zu der steigenden Konzentration kommerzieller Medien in den Mitgliedstaaten zu prüfen; fordert die Kommission zudem auf, im Fall einer zu großen Medienkonzentration und bei Bedrohung des Medienpluralismus die Wettbewerbvorschriften anzuwenden und einzugreifen; fordert Vorschriften, die bewirken, dass Interessenkonflikte angemessen angegangen und gelöst werden; |
78. |
fordert die Kommission auf, die Wettbewerbspolitik stärker auf die Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 auszurichten, um die Unterstützung von KMU, dem wichtigsten Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen, zu optimieren; |
79. |
fordert die Kommission auf, in künftigen Jahresberichten gesondert auf die Auswirkungen der Wettbewerbspolitik auf Beschäftigung und Soziales zu verweisen; |
80. |
weist darauf hin, dass die Europäische Union durch Innovation und den Beitrag gut ausgebildeter Mitarbeiter wettbewerbsfähig wird, ohne dass dies mit einer Kürzung der Löhne und/oder Renten einhergehen sollte, und indem hohe Sozialstandards in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden und die Binnennachfrage gestärkt wird; fordert die Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, mehr in allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Entwicklung zu investieren; |
81. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine aktive und integrative Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften in der Europäischen Union zu stärken und um Arbeitssuchenden sichere, hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze zu vermitteln; |
82. |
begrüßt den Ansatz der Kommission zur Definition von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, der Maßnahmen zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt als Dienstleistungen von besonderem Interesse für die Bürger umfasst; |
83. |
fordert die Kommission auf, der Bewertung künftiger Entwicklungen in Bezug auf Beschäftigte von Unternehmen, die sich gerade in einem Umstrukturierungs- oder Privatisierungsprozess befinden, besondere Bedeutung beizumessen, weil Beschäftigung im Rahmen von Privatisierungsprozessen sowohl für die nationalen Regierungen als auch für die Kommission ein zentrales Anliegen sein muss; |
84. |
fordert die Kommission auf, die Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen weiterhin zu überwachen, da die Folgen der Krise noch nicht überwunden sind, und betont die Notwendigkeit, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in den Mitgliedstaaten zu erhalten; |
85. |
fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament weiterhin jährlich über die Entwicklungen und Auswirkungen der Umsetzung der Wettbewerbspolitik Bericht zu erstatten. |
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86. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden zu übermitteln. |
(1) ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
(2) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(3) ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8.
(4) ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2.
(5) ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1.
(6) ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9.
(7) ABl. C 16 vom 22.1.2009, S. 1.
(8) ABl. C 6 vom 11.1.2011, S. 5.
(9) http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/high-level_expert_group/report_de.pdf.
(10) ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 4.
(11) ABl. L 7 vom 11.1.2012, S. 3.
(12) ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 15.
(13) ABl. L 114 vom 26.4.2012, S. 8.
(14) http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?language=en&file=42288 .
(15) http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=74351
(16) ABl. C 158 vom 5.6.2012, S. 4.
(17) ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
(18) „Jedes Mitglied der Kommission gewährleistet, dass es einen regelmäßigen und direkten Informationsfluss zwischen ihm und dem Vorsitz des jeweils zuständigen parlamentarischen Ausschusses gibt.“
(19) „Innerhalb von drei Monaten nach der Annahme einer Entschließung des Parlaments übermittelt die Kommission dem Parlament schriftliche Informationen zu den Maßnahmen, die im Anschluss an die in Entschließungen des Parlaments an sie gerichteten spezifischen Aufforderungen getroffen wurden und unterrichtet das Parlament über die Fälle, in denen sie seinen Standpunkten nicht folgen konnte.“
(20) http://consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/131359.pdf
(21) ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 114.
(22) ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 143.
(23) ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 105.
(24) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 43.
(25) ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 16.
(26) ABl. C 136 E vom 11.5.2012, S. 60.
(27) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0031.
(28) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0494.