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Document 52011AP0464
System of taxation applicable in the case of parent companies and subsidiaries of different Member States * European Parliament legislative resolution of 26 October 2011 on the proposal for a Council directive on the common system of taxation applicable in the case of parent companies and subsidiaries of different Member States (recast) (COM(2010)0784 – C7-0030/2011 – 2010/0387(CNS))
Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Neufassung) (KOM(2010)0784 – C7-0030/2011 – 2010/0387(CNS))
Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Neufassung) (KOM(2010)0784 – C7-0030/2011 – 2010/0387(CNS))
ABl. C 131E vom 8.5.2013, p. 156–158
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 131/156 |
Mittwoch, 26. Oktober 2011
Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten *
P7_TA(2011)0464
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Neufassung) (KOM(2010)0784 – C7-0030/2011 – 2010/0387(CNS))
2013/C 131 E/25
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation – Neufassung)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2010)0784), |
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gestützt auf Artikel 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0030/2011), |
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gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten (1), |
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unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 25. März 2011 an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung gemäß Artikel 87 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung, |
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gestützt auf die Artikel 87 und 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0314/2011), |
A. |
in der Erwägung, dass der vorliegende Vorschlag nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte zusammen mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt, |
1. |
billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und mit den nachstehenden Änderungen; |
2. |
fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; |
3. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
4. |
fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; |
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
VORSCHLAG DER KOMMISSION |
GEÄNDERTER TEXT |
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Abänderung 1 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 9 |
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Abänderung 2 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe a |
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Abänderung 3 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe b |
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(1) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.