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Document 52010XG1203(05)

Schlussfolgerungen der Rates vom 19. November 2010 zur Initiative „Jugend in Bewegung“ — Ein integriertes Konzept für die Bewältigung der Herausforderungen, mit denen sich junge Menschen konfrontiert sehen

ABl. C 326 vom 3.12.2010, p. 9–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 326/9


Schlussfolgerungen der Rates vom 19. November 2010 zur Initiative „Jugend in Bewegung“ — Ein integriertes Konzept für die Bewältigung der Herausforderungen, mit denen sich junge Menschen konfrontiert sehen

2010/C 326/05

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

GESTÜTZT AUF:

1.

die Strategie „Europa 2020“, die im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ehrgeizige Ziele vorgibt, die in den nächsten zehn Jahren erreicht werden sollen, wobei insbesondere unterstrichen wird, dass das Bildungsniveau verbessert, die Beschäftigungsquote angehoben und die soziale Inklusion gefördert werden muss, und in der ein besonderes Kernziel der EU für Bildung (1) sowie weitere Kernziele für Beschäftigung (2), soziale Inklusion (3) sowie für Forschung und Innovation (4) genannt werden;

2.

die Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (5), die nach wie vor Grundlage dieser Zusammenarbeit sind und die Strategie „Europa 2020“ insofern ergänzen, als darin betont wird, dass die allgemeine und berufliche Bildung einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der zahlreichen sozioökonomischen, demografischen, ökologischen und technologischen Herausforderungen, mit denen Europa gegenwärtig konfrontiert ist, leisten kann, und in denen zudem vier strategische Ziele (6) genannt werden, die darauf ausgerichtet sind, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand, die Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung aller Bürger zu gewährleisten;

3.

die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (7), in der festgestellt wird, dass die Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung junger Frauen und Männer eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung ist, ebenso wie die Förderung der persönlichen Entfaltung, des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Engagements. Es ist unbedingt notwendig, dass alle jungen Frauen und Männer befähigt werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. In der Entschließung wird daher zu speziellen Initiativen im Jugendbereich aufgerufen, d. h. zu Maßnahmen und Aktionen, die gezielt auf junge Menschen ausgerichtet sind, in Bereichen wie nicht-formales Lernen, Teilhabe und Freiwilligentätigkeit, Jugendarbeit, Mobilität und Information sowie soziale Inklusion, Kultur und Gesundheit. Zudem werden Initiativen für die durchgängige Berücksichtigung von Jugendbelangen empfohlen, d. h. Initiativen zur Förderung eines sektorübergreifenden Vorgehens zwischen dem Bereich der Jugendpolitik und anderen einschlägigen Politikbereichen;

4.

die Strategie „Europa 2020“, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Union Reformen durchführen sollten, die auf ein intelligentes und integratives Wachstum abzielen, d. h. auf ein wissens- und innovationsgestütztes Wachstum, an dem möglichst viele Menschen teilhaben. Diese Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern, die Forschung zu steigern und Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern. Sie sollten den Unternehmergeist fördern und dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt bestehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer und effizienter anzugehen —

BEGRÜSST:

die Kommissionsmitteilung „Jugend in Bewegung: Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen“ (8), in der ein EU-Rahmenplan für junge Menschen vorgeschlagen wird;

GEHT MIT GROSSEM INTERESSE IN:

die Beratungen über die darin enthaltenen Vorschläge, die vorsehen, dass sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf Ebene der EU neue vorrangige Maßnahmen durchgeführt bzw. bereits bestehende Maßnahmen intensiviert werden, um jungen Menschen zu helfen, die vielen sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen sie sich konfrontiert sehen, zu bewältigen und sich erfolgreich in der wissensbasierten Wirtschaft zu behaupten;

IST SICH FOLGENDER TATSACHEN BEWUSST:

1.

Europas Wohlstand hängt weitgehend von der heutigen jungen Generation ab; trotzdem haben immer noch zu viele junge Menschen erhebliche Schwierigkeiten, ihr Potenzial zu entfalten und ihren Beitrag zur Gesellschaft zu leisten: So verlassen zu viele junge Menschen die Schule ohne Abschluss oder mit unzureichender Qualifikation, finden keinen sicheren Arbeitsplatz und sind von sozialer Ausgrenzung bedroht, was wiederum hohe Kosten für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft insgesamt nach sich zieht. Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist ein stärker integriertes, sektorübergreifendes bildungs-, jugend-, beschäftigungs- und sozialpolitisches Konzept erforderlich, bei dem auf vorhandenen Stärken aufgebaut und wirksame neue Maßnahmen entwickelt werden.

2.

Die Einführung nationaler Strategien und Instrumente des lebenslangen Lernens, die entscheidend dazu beitragen, dass nicht nur junge Menschen, sondern auch Erwachsene während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen erwerben, auffrischen und weiterentwickeln können, ist eine Herausforderung, die viele Mitgliedstaaten noch zu bewältigen haben. Insbesondere bedarf es flexiblerer Lernwege, die es Männern und Frauen in unterschiedlichen Lebensabschnitten ermöglichen, zwischen verschiedenen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und zwischen formalen, nicht-formalen und informellen Lernumfeldern hin- und herzuwechseln, und die auch für Lernende, die nicht den klassischen Zielgruppen angehören, attraktiv sind.

3.

In den kommenden Jahren wird bei immer mehr Arbeitsstellen eine hohe Qualifikation vorausgesetzt werden (9); dennoch ist der Prozentsatz der Menschen mit einem Hochschulabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss (10) und der Anteil der Forscher in der EU geringer als in den konkurrierenden Wirtschaftsräumen. Überdies sind für die Innovationsfähigkeit Europas Wissenspartnerschaften und eine engere Vernetzung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschung und Wirtschaft erforderlich, um das Wissensdreieck zu verstärken. Auf diese Weise lässt sich auch sicherstellen, dass Menschen mit einer Beschäftigung, die nur eine geringe Qualifikation voraussetzt, sich besser auf den wechselnden Bedarf des Arbeitsmarktes einstellen können.

4.

Mit Mobilität zu Lernzwecken lassen sich nicht nur persönliche und sozioökonomische Ziele erreichen, sondern sie kann sich auch als hilfreich erweisen, wenn es darum geht, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und berufliche, pädagogische, sprachliche, interpersonelle und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben oder auszubauen. Sie kann zudem dazu beitragen, die Qualität der Bildungseinrichtungen und ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Auch wenn die Programme und politischen Instrumente der EU in diesem Bereich einen erheblichen Beitrag leisten, gibt es bei der Mobilität zu Lernzwecken nach wie vor ein beträchtliches ungenutztes Potenzial, da sie allzu oft noch die Ausnahme darstellt. Möglichkeiten der Mobilität zu Lernzwecken im Rahmen der formalen Bildung, die bestimmten Gruppen wie jungen Erwachsenen, Lehrern, Ausbildern und sonstigem Lehrpersonal offen stehen, sollten aktiv gefördert werden. Jungen Erwachsenen sollten solche Möglichkeiten auch in nicht-formalen und informellen Lernumfeldern geboten werden. Darüber hinaus gilt es, neue innovative Formen dieser Mobilität einschließlich der virtuellen Mobilität auszuprobieren und gleichzeitig mehr Menschen den Zugang zu ihr zu eröffnen, wobei die Aufmerksamkeit vor allem auf benachteiligte Gruppen und die Geschlechtergleichstellung zu richten ist;

KOMMT DAHER WIE FOLGT ÜBEREIN:

1.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bei der Verwirklichung der Ziele der Initiative „Jugend in Bewegung“ im Rahmen der übergeordneten Strategie „Europa 2020“ zusammenarbeiten und dabei auf Kohärenz mit den bestehenden Vereinbarungen achten, und zwar insbesondere mit denen, die auf Grundlage des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET2020“), der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa getroffen wurden. Bei der Durchführung der Maßnahmen, der Überwachung und der Berichterstattung sollten diese Rahmen und ihre jeweiligen allgemeinen Grundsätze und übergeordneten Ziele beachtet werden. Die Maßnahmen müssen eng aufeinander abgestimmt werden, unter Einbindung und Mitwirkung der einschlägigen Akteure auf allen Ebenen, insbesondere im Wege des strukturierten Dialogs.

2.

Die integrierten Leitlinien zu „Europa 2020“ (11) bieten einen Rahmen für koordinierte politische Maßnahmen, die überwiegend in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Bei der Umsetzung der Initiative „Jugend in Bewegung“ und der übergeordneten Strategie „Europa 2020“ — was die besondere Aufgabe, die Kernziele der EU für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verwirklichen, einschließt — sollte der Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) eine entscheidende Rolle spielen, indem er für eine angemessene Überwachung und kollegiales Lernen (peer learning) sorgt und Beiträge für die Tagungen des Europäischen Rates ausarbeitet.

3.

Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, um jungen Menschen zu helfen, die vielen sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen sie sich konfrontiert sehen, zu bewältigen. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltszwänge sollten diese jedoch in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die politischen Ziele und Investitionen enger mit den Zielen der Strategie „Europa 2020“ und den Schwerpunkten des strategischen Rahmens zu verknüpfen und dadurch eine Optimierung und Rationalisierung zu erreichen.

4.

Die bestehenden EU-Programme, wie das „Programm für lebenslanges Lernen“ und die Programme „Erasmus Mundus“ und „Jugend in Aktion“ decken zwar einen größeren Bereich ab als die Initiative „Jugend in Bewegung“, doch können sie bei der Verwirklichung der Ziele dieser Initiative sowie der Ziele der Strategie „Europa 2020“ im Allgemeinen zweifellos einen wichtigen Beitrag leisten. Der breite Zuschnitt dieser Programme und ihr Beitrag zur Initiative sollten bei der Planung der Nachfolgeprogramme beachtet werden.

5.

Eine größere Mobilität — auch im Hinblick auf Drittländer und Bewerberländer — sollte mit Hilfe der geeigneten Programme und Mechanismen aktiv gefördert werden. Die Mobilität zu Lernzwecken sollte zudem eine qualitative Dimension besitzen und auf einer eingespielten Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung beruhen. Um Qualität und Vielfalt bei der Mobilität zu steigern, sollte untersucht werden, welches Potenzial andere bestehende Formen der Zusammenarbeit bieten. Dennoch sollte Mobilität nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern als Mittel, um den Erwerb von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen zu fördern und persönliche und soziale Herausforderungen zu bewältigen;

IST SICH FERNER IN FOLGENDEM EINIG:

Zur Bewältigung der genannten Herausforderungen müssen in den Mitgliedstaaten und auf Ebene der Europäischen Union — unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips — Maßnahmen ergriffen werden, die zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele und der Kernziele der Strategie „Europa 2020“ sowie der damit verbundenen Leitinitiativen beitragen.

Im Rahmen der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ sollten die folgenden Aktionsschwerpunkte geprüft werden:

 

speziell für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung:

die uneingeschränkte Umsetzung der integrierten Strategien für lebenslanges Lernen fördern;

sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere Menschen mit nachteiligem Hintergrund, die Schlüsselkompetenzen erwerben, die sie benötigen, um in einer wissensbasierten Gesellschaft bestehen zu können;

dafür sorgen, dass mehr Menschen an tertiärer oder gleichwertiger Bildung teilnehmen;

die Qualität und Attraktivität der Bildung auf allen Ebenen, insbesondere der höheren Bildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung steigern;

die Vorteile der Mobilität zu Lernzwecken, was den Erwerb von Wissen, Qualifikationen und Erfahrungen betrifft, zur Geltung bringen;

 

speziell für den Bereich der Jugendpolitik:

ein sektorübergreifendes Vorgehen zwischen dem Bereich der Jugendpolitik und anderen einschlägigen Politikbereichen fördern;

die Qualität und die Quantität der Mobilitätsangebote für alle jungen Menschen, insbesondere für benachteiligte jungen Menschen, in nicht-formalen und informellen Lernumfeldern steigern;

nicht-formales und informelles Lernen fördern und für eine bessere Anerkennung der Lernergebnisse sorgen, damit junge Erwachsene leichter Zugang zur formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und zum Arbeitsmarkt finden;

junge Menschen zur Beteiligung am demokratischen Leben ermuntern;

 

speziell für den Bereich der Beschäftigungspolitik:

Mit den bildungs-, jugend- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen sollten in abgestimmter Weise alle Etappen abgedeckt werden, die junge Menschen auf ihrem Weg von der Ausbildung in die Arbeitswelt durchlaufen müssen. Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen sollten helfen, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Beschäftigungsaussichten junger Menschen zu verbessern und damit einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass das in der Strategie für Beschäftigung und Wachstum „Europa 2020“ festgelegte Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % erreicht wird;

FORDERT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

die bestehenden Maßnahmen uneingeschränkt umzusetzen und weitere politische Initiativen zu entwickeln, die der Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Initiative „Jugend in Bewegung“ im Rahmen der übergeordneten Strategie „Europa 2020“ sowie des besonderen Kernziels der EU für die allgemeine und berufliche Bildung dienen.

Dabei sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission

1.

für eine enge Zusammenarbeit aller einschlägigen Politikbereiche — insbesondere der Bereiche Bildung, Jugend, Soziales, Beschäftigung sowie Forschung und Innovation — sorgen, damit festgestellt werden kann, wo es möglicherweise gemeinsame Ziele gibt;

2.

sicherstellen, dass der Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) und die anderen einschlägigen Ratsformationen ihre Aufgaben im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ uneingeschränkt wahrnehmen und insbesondere dem Europäischen Rat regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-Kernziele vorlegen;

3.

für einen rationellen Einsatz und eine vollständige und effiziente Nutzung der EU-Programme und -Haushaltsmittel sorgen, wobei sie diese erforderlichenfalls mit nationalen und regionalen Ressourcen verknüpfen und den Rückgriff auf Mittel der europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und der Europäischen Investitionsbank in Erwägung ziehen sollten;

4.

versuchen, sonstige, möglicherweise neue Finanzierungsquellen optimal für die Förderung der Mobilität zu Lern- und zu Beschäftigungszwecken zu nutzen;

5.

Überlegungen darüber anstellen, welche Konsequenzen diese Schlussfolgerungen für die nächste Generation von EU-Programmen und den nächsten Finanzrahmen der EU haben werden.


(1)  Dieses Kernziel erstreckt sich auf zwei Bereiche: Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10 % und Anhebung des Anteils der 30-34-Jährigen, die über einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen, auf mindestens 40 %.

(2)  Anhebung der Beschäftigungsquote bei den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern auf 75 %, auch durch die vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung von legalen Migranten.

(3)  Verringerung der Anzahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 20 Millionen.

(4)  Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Entwicklung, insbesondere mit dem Ziel, ein öffentliches und privates Investitionsvolumen auf diesem Gebiet von insgesamt 3 % des BIP zu erreichen.

(5)  ABl. C 119 vom 28.5.2009.

(6)  Ziel 1: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität; Ziel 2: Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung; Ziel 3: Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns; Ziel 4: Förderung von Innovation und Kreativität — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

(7)  ABl. C 311 vom 19.12.2009.

(8)  Dok. 13726/10.

(9)  Der Anteil der Arbeitsplätze, für die eine hohe Qualifikation erforderlich ist, wird sich (nach Schätzungen von Cedefop) zwischen 2010 und 2020 von 29 % auf rund 35 % erhöhen.

(10)  Dieser Prozentsatz lag 2009 (nach Angaben von Eurostat) bei 32,3 %.

(11)  Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten — Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020.


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