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Document 52010IP0156

    Europäische Investitionsbank (EIB) - Jahresbericht 2008 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2008 (2009/2166(INI))

    ABl. C 81E vom 15.3.2011, p. 135–142 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.3.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 81/135


    Donnerstag, 6. Mai 2010
    Europäische Investitionsbank (EIB) - Jahresbericht 2008

    P7_TA(2010)0156

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2008 (2009/2166(INI))

    2011/C 81 E/23

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2008,

    unter Hinweis auf die Artikel 15, 126, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf Protokoll Nr. 5 über die Satzung der EIB,

    unter Hinweis auf Artikel 287 des EG-Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem die Aufgaben des Rechnungshofs festgelegt sind,

    in Kenntnis seiner Entschließung vom 23. April 2009 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2007 sind (1),

    unter Hinweis auf den im Anschluss an seine Entschließung vom 23. April 2009 erfolgten Schriftverkehr zwischen Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, und Philippe Maystadt,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2008 zum Jahresbericht der EIB für 2006 (3),

    unter Hinweis auf den Beschluss 2006/1016/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (4),

    unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 6. November 2008 zur Rechtsgrundlage des Beschlusses 2006/1016/EG (5),

    in Kenntnis der Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB vom 28. März 2006 (6),

    unter Hinweis auf den Operativen Gesamtplan der EIB für 2009-2011, wie er vom Verwaltungsrat am 16. Dezember 2008 genehmigt wurde,

    unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2003 zu den Ermittlungsbefugnissen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf die EIB (7),

    unter Hinweis auf die zwischen dem Rechnungshof, der EIB und der Kommission geschlossene Dreiervereinbarung über die Durchführung der in Artikel 248 Absatz 3 des EG-Vertrags (8) vorgesehenen Prüfungen des Rechnungshofs, die im Juli 2007 verlängert wurde,

    unter Hinweis auf die am 27. Mai 2008 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank über eine bessere Koordinierung der EU-Darlehenspolitik in Bezug auf Drittländer,

    unter Hinweis auf die zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und der Europäischen Investitionsbank am 9. Juli 2008 unterzeichnete Vereinbarung über Informationen zur Politik der Europäischen Investitionsbank, zu ihren Normen und Verfahren sowie zur Behandlung von Beschwerden einschließlich Beschwerden von Beschwerdeführern, die keine Unionsbürger sind und nicht in der Europäischen Union ansässig sind,

    unter Hinweis auf die überarbeitete Übergangspolitik der EIB in Bezug auf Offshore-Finanzzentren,

    unter Hinweis auf den Jährlichen Tätigkeitsbericht der Beschwerdestelle der EIB für 2008,

    unter Hinweis auf den jüngsten Bericht der EIB an das Parlament über die Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht 2008 des Prüfungsausschusses der EIB an den Rat der Gouverneure,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)0706),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur Strategie EU-2020 (9),

    gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0062/2010),

    A.

    in der Erwägung, dass die EIB durch den Vertrag von Rom gegründet wurde und dass ihre wesentliche Zielsetzung darin besteht, unter Nutzung der Kapitalmärkte und ihrer eigenen Finanzmittel zum Ausbau des Gemeinsamen Marktes und zur Rückführung der Unterschiede in der Entwicklung der einzelnen Regionen beizutragen,

    B.

    in der Erwägung, dass sich die Finanzierungen der EIB innerhalb der Europäischen Union auf sechs politische Prioritäten konzentrieren: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt; Vorbereitung einer wissensbasierten Wirtschaft; Entwicklung der transeuropäischen Verkehrs- und Zugangsnetze; Unterstützung für KMU; Verbesserung und Schutz der Umwelt; sowie Sicherstellung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung,

    C.

    in der Erwägung, dass die Tätigkeiten der EIB außerhalb der Europäischen Union in erster Linie darauf ausgerichtet sind, die außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zu unterstützen,

    D.

    in der Erwägung, dass die EIB nach Maßgabe der Strategie von Lissabon beschlossen hat, ihr gezeichnetes Kapital von 165 Milliarden EUR um 67 Milliarden EUR auf 232 Milliarden EUR aufzustocken, wovon die Mitgliedstaaten bislang 8,2 Milliarden EUR eingezahlt haben,

    E.

    in der Erwägung, dass die Satzung der EIB nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon vorsieht, dass die jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften der EIB insgesamt 250 % nicht nur des gezeichneten Kapitals, sondern auch der Reserven, der nicht zugewiesenen Mittel und der Überschüsse aus der Gewinn- und Verlustrechnung nicht überschreiten dürfen,

    F.

    in der Erwägung, dass der Finanzbedarf aufgrund der durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten Kreditklemme gestiegen ist,

    G.

    in der Erwägung, dass die EIB den KMU, der nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung und der Abschwächung der Klimaveränderungen sowie den Investitionen in die Konvergenzregionen der EU, die vom jüngsten wirtschaftlichen Einbruch besonders hart getroffen sind, besondere Bedeutung beigemessen hat,

    H.

    in der Erwägung, dass die Ziele der Strategie EU 2020 ohne eine ordnungsgemäße Finanzierung nicht erreicht werden können und dass es in Ziffer 35 seiner Entschließung zur Strategie 2020 die Auffassung vertritt, dass die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bei der Unterstützung von Infrastrukturinvestitionen, grünen Technologien, Innovation und KMU eine größere Rolle spielen sollten,

    I.

    in der Erwägung, dass der Umfang der von der EIB vergebenen Darlehen im Laufe des Jahres 2008 beträchtlich zugenommen hat, wobei sich der Betrag der in den Verträgen gezeichneten Darlehen auf 57,6 Milliarden EUR belief und der ausgezahlte Betrag mit 48,6 Milliarden EUR um 10 Milliarden höher lag als angenommen,

    J.

    in der Erwägung, dass der Wert der gezeichneten Projekte im Vergleich zu 2007 um 20,5 % und im Vergleich zu 2006 um 25,9 % zugenommen hat; in der Erwägung ferner, dass im Jahre 2008 insgesamt 89,34 % der Maßnahmen der EIB sich auf Projekte in den Mitgliedstaaten der EU konzentrierten, was einer Zunahme um 2,7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2007 und um 2,25 Prozentpunkte im Vergleich zu 2006 entspricht,

    K.

    in der Erwägung, dass im Jahre 2008 im Vergleich zu 2007 der Wert der gezeichneten Verträge mit Schwerpunkt auf Projekten in Mittel- und Osteuropa um 17 % auf 6 905 Millionen EUR zugenommen hat, was nahezu einer Verdoppelung des Wertes im Vergleich zu 2004 entspricht,

    L.

    in der Erwägung, dass sich 2008 die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern regional wie folgt darstellte: Asien und Lateinamerika 469 Mio. EUR, Osteuropa, südlicher Kaukasus und Russland 170 Mio. EUR, Partnerländer im Mittelmeerraum 1 290 Mio. EUR, Heranführungsländer 3 453 Mio. EUR, AKP-Länder 561 Mio. EUR und Südafrika 203 Mio. EUR,

    Bemerkungen zum Jahresbericht der EIB für das Jahr 2008

    1.

    begrüßt den Jahresbericht 2008 der EIB und ermutigt die Bank, ihre Tätigkeiten zur Förderung der Entwicklung der europäischen Wirtschaft fortzusetzen und das Wachstum zu fördern, die Beschäftigung zu stimulieren und den interregionalen und sozialen Zusammenhalt zu unterstützen;

    2.

    nimmt mit Befriedigung die rasche Reaktion der EIB auf die Weltwirtschaftskrise, indem sie eine Erhöhung ihres Kapitals selbst finanziert und somit ihre Darlehensvergabe zur Unterstützung des europäischen Konjunkturprogramms gesteigert hat, zur Kenntnis und fordert die Bank auf, ihre Programme zur Lenkung der Finanzkrise insbesondere für jene Mitgliedstaaten fortzusetzen, die von der Krise schwer getroffen wurden, und ihre Darlehenstätigkeit in diesen Ländern weiter auszubauen; erwartet, dass durch die Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2009 im Umfang von 75 000 Millionen Euro eine Hebelwirkung für die Investitionen in die Realwirtschaft im Gesamtumfang von etwa 225 000 Millionen Euro ausgelöst wird;

    3.

    stellt fest, dass die neuen Kreditlinien mit Finanzmittlern für KMU im Laufe des Jahres 2008 um 42,4 % auf 8,1 Milliarden EUR angestiegen sind, wovon 4,7 Milliarden EUR im letzten Quartal realisiert wurden; stellt ferner fest, dass 30 Milliarden EUR als „Darlehen für KMU“ in Europa für den Zeitraum 2008 bis 2011 vorgemerkt wurden;

    Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

    4.

    begrüßt die Stärkung des Prüfungsausschusses durch die Anhebung der Anzahl seiner Mitglieder von drei auf sechs und durch seine Beauftragung mit der Aufgabe, festzustellen, dass die Tätigkeiten der Bank der besten Bankenpraxis entsprechen, und darüber hinaus die Konten zu prüfen; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses über einschlägige Erfahrung im Bereich der Bankenaufsicht verfügen; betont jedoch, dass neben der Stärkung des Prüfungsausschusses konkrete Schritte folgen müssen, durch die die EIB alsbald einer geeigneten Bankenaufsicht unterstellt wird;

    5.

    fordert die EIB und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, dass zusätzlich zu den Mitgliedstaaten auch die Europäische Union Anteilseigner der Bank wird (da die EU aufgrund des Vertrags von Lissabon über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt), was seiner Ansicht nach zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission führen würde;

    Bankenaufsicht

    6.

    stellt fest, dass die EIB im Juli 2009 Mitglied der währungspolitischen Maßnahmen des Eurosystems bei der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde und dass diese Mitgliedschaft bestimmte Berichterstattungserfordernisse gegenüber der EZB über die Banque Centrale du Luxembourg (BCL) bedingt, insbesondere in Bezug auf den EIB-Rahmen für die Steuerung des Liquiditätsrisikos;

    7.

    bekundet dennoch seine Überzeugung, dass ein Europäisches Aufsichtswesen erforderlich ist, bei dem die EIB den gleichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterliegt wie Kreditinstitute und auch einer echten aufsichtsrechtlichen Kontrolle, in deren Rahmen die Qualität der finanziellen Lage der EIB begutachtet und sichergestellt wird, dass die Ergebnisse der Bank ordnungsgemäß berechnet und die berufsethischen Verhaltensgrundsätze beachtet werden;

    8.

    unterstützt daher den Vorschlag, dass der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) zu einer mit zusätzlichen Befugnissen ausgestatteten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Rahmen der Europäischen Finanzaufsichtsbehörde ausgebaut werden sollte; empfiehlt, dass alle Finanzinstitutionen und -konzerne, die in mehr als einem EU-Mitgliedstaat tätig sind, einschließlich der EIB, in den Zuständigkeitsbereich der EBA fallen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles zu unternehmen, damit dieses neue Finanzaufsichtssystem seine Arbeit so rasch wie möglich aufnehmen kann;

    Haushaltskontrolle und Haushaltsmanagement

    9

    begrüßt den Umstand, dass die Bank in der Lage gewesen ist, trotz der Volatilität und der Unsicherheit der Märkte ihre qualitativ hochwertige Kreditwürdigkeit zu bewahren; begrüßt ebenfalls den Umstand, dass die Bank ihre Mittelobergrenze von 55 Milliarden EUR auf 60 Milliarden EUR angehoben hat und einen Betrag von 59,5 Milliarden EUR mobilisieren konnte, was im Vergleich zu 2007 (54,7 Milliarden EUR) einem erheblichen Zuwachs entspricht (8,8 %);

    10.

    fordert die EIB auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um ihr AAA-Rating zu erhalten, das für die Gewährleistung optimaler Bedingungen für die von ihr vergebenen Darlehen von wesentlicher Bedeutung ist;

    Externes Mandat und Investitionsinstrumente

    11.

    erwartet die Halbzeitüberprüfung der externen Finanzierung der EIB zum 30. April 2010 und den Vorschlag der Kommission für einen neuen Beschluss anstelle des Beschlusses 633/2009/EG; vertritt die Auffassung, dass sowohl bei der Halbzeitüberprüfung als auch beim neuen Kommissionsvorschlag nicht nur die Empfehlungen des Lenkungsausschusses unter dem Vorsitz von Michel Camdessus, sondern auch die vorangegangenen Empfehlungen des Parlaments berücksichtigt werden sollten; fordert insbesondere eine größere Kohärenz beim externen Mandat der EIB, sowohl hinsichtlich ausreichender Mittel für den gesamten Zeitraum des neuen Mandats als auch hinsichtlich der Verteilung nach geografischen Gebieten;

    12.

    betont, dass die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern mit den im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten politischen Zielen der EU in Einklang stehen sollte; vertritt die Auffassung, dass die EIB als eine von der Politik der EU bestimmte Bank bei der Kreditvergabe ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Regionen in der EU-Nachbarschaft wahren sollte; vertritt die Auffassung, dass in Bezug auf Regionen, in denen sich die Tätigkeit der EIB mit derjenigen anderer regionaler oder internationaler öffentlich finanzierter Finanzinstitutionen überschneiden könnte, eine klare Arbeitsteilung notwendig sein könnte; begrüßt diesbezüglich den Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten; bekräftigt jedoch erneut, dass die derzeitige Kooperationsvereinbarung zwischen der Kommission, der EIB und der EBWE über Finanzierungen in den Ländern der östlichen Nachbarschaft, Russland und Zentralasien überarbeitet werden muss; begrüßt daher, dass der Lenkungsausschuss der „Weisen“ den vom Europäischen Parlament im März 2009 angenommenen Empfehlungen über ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen der EIB und der EBWE zugestimmt hat;

    13.

    erinnert daran, dass es in Ziffer 24 seiner Entschließung vom 22. April 2008 (10) zum Beschluss betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2006 vorschlägt, dass während des Entlastungsverfahrens die EIB dem Haushaltskontrollausschuss ihren Jahresbericht unmittelbar vorstellt und die Durchführung der Investitionsfazilität erläutert; erinnert ferner daran, dass die EEF-Mittel öffentliche Gelder sind, die von den europäischen Steuerzahlern und nicht von den Finanzmärkten stammen;

    14.

    bedauert erneut, dass der Jahresbericht der EIB über das Investitionsinstrument hauptsächlich Finanzinformationen und – wenn überhaupt – sehr wenige Informationen über die mit den verschiedenen finanzierten Programmen erzielten Ergebnisse enthält;

    15.

    stellt fest, dass die anstehende Überprüfung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (11) die Möglichkeit bietet, die Projekte und Ergebnisse des Investitionsinstruments in das Entlastungsverfahren einzubeziehen; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres Vorschlags eine mögliche Lösung für dieses anzustrebende Ziel vorzuschlagen;

    Transparenz und Betrugsbekämpfung

    16.

    nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die EIB den vom Parlament in den letzten Jahren gegebenen Empfehlungen regelmäßig nachgekommen ist;

    17.

    erinnert daran, dass die EIB sich zu förmlichen Überprüfungen ihrer Offenlegungspolitik in einem Abstand von drei Jahren verpflichtet hat, und begrüßt den Umstand, dass die EIB im Mai 2009 eine öffentliche Anhörung zu ihrer Beschwerdepolitik, ihrer Offenlegungspolitik und ihrer Transparenzpolitik in die Wege geleitet hat; bedauert, dass die Offenlegungspolitik nicht wie vorgesehen im Laufe des Jahres 2009 überprüft wurde, und erwartet von der EIB, dass sie diese drei Politikbereiche alsbald überprüft;

    18.

    fordert, dass die EIB in ihrer anstehenden neuen Offenlegungspolitik die Bedingungen für die Zurückhaltung von Informationen eindeutig darlegt, um auf diese Weise für qualitativ hochwertige Transparenznormen zu sorgen;

    19.

    nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in den vergangenen Jahren öffentliche Anhörungen zu einem festen Bestandteil der Transparenzpolitik der EIB wurden, fordert die Bank jedoch auf, dem Engagement der Beteiligten ihre verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen und ihnen dazu eindeutige Leitfäden über ihre mögliche Mitwirkung bei Anhörungen oder Beurteilungen an die Hand zu geben;

    20.

    begrüßt den Umstand, dass die EIB und insbesondere der für die Einhaltung der Vorschriften zuständige Oberste Beamte verstärkt darauf geachtet haben, ein neues Paket von Maßnahmen zum Informantenschutz auszuarbeiten, das im April 2009 veröffentlich wurde und allen Mitarbeitern der EIB sowie allen weiteren Personen, die der Bank Dienste erweisen, einen umfassen Schutz gewährt; weist jedoch die Bank darauf hin, dass die EIB keinerlei Schutz gegen Vergeltungsmaßnahmen externer Beschwerdeführer bereitstellt und fordert die EIB auf, Möglichkeiten zur Behebung dieses Mangels zu prüfen;

    21.

    unterstützt den Ansatz, demzufolge die EIB eine Politik der Nulltoleranz gegenüber Betrug und Korruption verfolgt und fordert die Bank auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission möglichst rasch eine schwarze Liste von Betrügern zu erstellen und ein Verwirkungssystem für Unternehmen auszuarbeiten und umzusetzen, die sich in den Augen der EIB und anderer multilateraler Entwicklungsbanken der Korruption schuldig gemacht haben;

    22.

    begrüßt den Umstand, dass die Offenlegungspolitik der EIB in alle Amtssprachen der EU übersetzt worden ist und fordert die EIB auf, auch den Zugang zu Umweltinformationen, zur Beschwerdepolitik der EIB und zur Transparenzpolitik der EIB in allen Amtssprachen der EU zugänglich zu machen;

    Politik gegenüber Offshore-Finanzplätzen

    23.

    begrüßt den Umstand, dass die EIB einen weiteren Schritt getan und ihre Politik gegenüber Offshore-Finanzplätzen in einer Weise überarbeitet hat, die über die Beibehaltung des bestehenden Verbots einer Finanzierung von Investoren, die in einem Steuerparadies ansässig sind, hinausgeht;

    24.

    nimmt mit Befriedigung die neue Politik der Bank gegenüber Offshore-Finanzzentren zur Kenntnis, die über die bloße Beibehaltung des bestehenden Verbots von Finanzanbietern, die in einem auf einer schwarzen Liste aufgeführten Offshore-Finanzzentrum niedergelassen sind, hinausgeht, insbesondere die von der EIB für alle Partner, die in Offshore-Finanzzentren niedergelassen sind, die zwar nicht auf einer schwarzen Liste stehen, die aber nur schwach reguliert sind, vorgeschriebene Verpflichtung, sich in einem Land niederzulassen, das vor der Unterzeichnung der entsprechenden Verträge kein Offshore-Finanzzentrum ist, wodurch für die künftigen Darlehensaktivitäten der Bank nach dem 31. März 2010 sichergestellt wird, dass kein Darlehensnehmer der EIB in einem nur schwach regulierten Offshore-Finanzzentrum niedergelassen ist;

    25.

    fordert die EIB auf, zu überprüfen, inwieweit dieser neue Politikansatz in Bezug auf Offshore-Finanzplätze auch die Mittel betrifft, die von der EIB zur Bereitstellung von Darlehen für Projekte verwendet werden; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die EIB sicherstellen sollte, dass die aus diesen Mitteln erwirtschafteten Einnahmen nach Abschluss der Projekte nicht in Steueroasen fließen dürfen;

    26.

    bekundet seine Besorgnis darüber, dass es, was die Steuerpolitik angeht, bei der Vergabe und Kontrolle von Globaldarlehen an Transparenz fehlt; weist darauf hin, dass die EIB sicherstellen sollte, dass Empfänger ihrer Darlehen keine Steueroasen oder andere Praktiken wie missbräuchliche Verrechnungspreise nutzen, die zu Steuerhinterziehung oder -umgehung führen könnten; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, zu verlangen, dass Finanzmittler jegliche Verwendung der Global- und Rahmendarlehen, die sie erhalten, offenlegen, einschließlich eines Berichts über ihre Tätigkeiten in jedem einzelnen Land, in dem sie operieren;

    27.

    begrüßt den Jahresbericht 2008 und insbesondere den Tätigkeits- und Corporate-Responsibility-Bericht der EIB-Gruppe, in dem die Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele der Bank, die die politischen Ziele der EU ergänzen und stützen, dargelegt werden;

    Strategie und Ziele

    28.

    begrüßt den Operativen Gesamtplan der EIB für den Zeitraum 2009 bis 2011, in dem die Bank im Vergleich zu den Leitlinien des Operativen Gesamtplans 2008 bis 2010 ihre operativen Tätigkeitsziele erheblich nach oben revidiert hat;

    29.

    betont, dass die EIB auch aufgefordert ist, bei der Verwirklichung der Zielsetzungen im Rahmen der Strategie EU 2020 eine wichtige Rolle zu spielen; fordert die Bank deshalb auf, sicherzustellen, dass ihre Darlehen zu den Bemühungen zur Verwirklichung der Ziele dieser Strategie beitragen werden;

    30.

    stellt fest, dass der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz sowie insbesondere die Konvergenzsäule der EU-Kohäsionspolitik zu den Hauptzielen der EIB gehören;

    31.

    begrüßt die Vergabe von Darlehen in Höhe von insgesamt 21 Mrd. EUR (41 % des Gesamtvolumens der von der EIB in der EU gewährten Darlehen) für Konvergenzprojekte als Beitrag der EIB zum Konvergenzziel;

    32.

    hebt den zusätzlichen Nutzen von Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit der Kommission ergriffen werden, und der Strategie der Bank hervor, die Interventionen des Strukturfonds zusätzlich abzustützen und ihnen zusätzliche Wirksamkeit zu verschaffen;

    33.

    fordert einen verstärkten kombinierten Einsatz von EU-Darlehen und Finanzinstrumenten der EIB insbesondere in den Regionen, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten und in denen die Aufbringung von eigenen Mitteln besonders problematisch ist, um den Zusammenhalt zu unterstützen und eine weitere Verschlimmerung der Lage in den von der Krise am schwersten betroffenen Ländern zu verhindern;

    34.

    fordert künftig im Bericht der EIB eine genauere Beschreibung der Großkredite zur Aufstockung von Beihilfen aus dem EFRE für Regionen, die technologisch fortgeschrittene Programme oder Programme im Bereich erneuerbare oder saubere Energien umsetzen;

    35.

    hebt die wichtige Rolle der EIB bei der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen während der Finanzkrise vor dem Hintergrund hervor, dass KMU 99 % des Geschäftsaufkommens in der EU darstellen und mehr als 100 Millionen Menschen beschäftigen und damit der eigentliche Motor der europäischen Wirtschaft sind;

    36.

    bekennt sich zu den Auswirkungen der eingebauten Hebelwirkung in dem Sinne, dass Finanzmittler mindestens den doppelten Betrag eines EIB-Darlehens an KMU ausleihen müssen und dass die neue Initiative „Darlehen für KMU“ zu einer Verbesserung der finanziellen Bedingungen für KMU führt; fordert die EIB ferner auf, in ihrem nächsten Tätigkeitsbericht weitere Einzelheiten über die effiziente Verwendung dieser Darlehen anzugeben, um sicherzustellen, dass ein Teil des Nutzens, den sie aus EIB-Darlehen ziehen, in angemessener Form an die KMU weitergegeben wird, und Informationen über die Herkunft der Gelder zu liefern;

    37.

    stellt in diesem Zusammenhang fest, dass auf Antrag der EIB-Aktionäre 30 Mrd. EUR als Darlehen für KMU im Zeitraum 2008-2011 eingeplant wurden und dass zwischen 2008 und 2009 die Hälfte dieses Betrags bereitgestellt wurde; betont jedoch die Bedeutung einer hochkarätigen Überwachung, um sicherzustellen, dass die Finanzpartner keine Kredite der EIB horten, um ihre eigenen Bilanzen zu stabilisieren;

    38.

    fordert die EIB unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Wirtschaftskrise noch nicht überwunden ist und die Arbeitslosenzahlen immer noch steigen, auf, in ihrer Darlehenspolitik für die KMU höhere Risikobereitschaft zu zeigen, ohne ihren Triple-A-Status zu gefährden; empfiehlt der EIB, das Risikokapitalmandat von 2006 für den Europäischen Investitionsfonds anzupassen, um den derzeitigen wirtschaftlichen Turbulenzen und der Notwendigkeit, den Zugang von KMU zu Kapital für Risikoprojekte zu verbessern, verstärkt Rechnung zu tragen; fordert, dass die Beteiligung der EIB am Programm Jasmine, die derzeit 20 Mio. EUR umfasst, zumindest verdoppelt wird;

    39.

    erinnert an die Empfehlungen aus seiner Entschließung vom 25. März 2009 (12) zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in deren Ziffer 8 die EIB nachdrücklich aufgefordert wird, „die Natur und die endgültige Bestimmung ihrer Globaldarlehen zur Unterstützung von KMU besser zu überwachen und transparent zu machen“; fordert die EIB auf, bei ihrer Kreditvergabe durch Finanzmittler die Transparenz weiter zu erhöhen und eindeutige Finanzierungsbedingungen für Finanzmittler sowie Effizienzkriterien für die Kreditvergabe auszuarbeiten;

    40.

    fordert die EIB auf, ihre Kreditvergabe an KMU an die Zuteilungen von Strukturfonds in Konvergenzgebieten anzugleichen und eine ausgewogene Unterstützung der einzelnen Arten von KMU zu gewährleisten;

    41.

    fordert die EIB nachdrücklich auf, die Art und den endgültigen Bestimmungszweck ihrer Globaldarlehen zur Unterstützung der KMU besser zu überwachen und diesbezüglich für mehr Transparenz zu sorgen; empfiehlt die Einrichtung eines „Anzeigers“ über die Multiplikatoreffekte der Darlehenstätigkeit der EIB;

    42.

    fordert die EIB auf, in ihren Jahresberichten den Einsatz der Finanzinstrumente zur Ergänzung von Strukturfondsmaßnahmen eingehender und methodisch harmonisierter zu untersuchen; vertritt die Auffassung, dass die Bank in diesem Zusammenhang dem Parlament die Funktionsweise der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis erläutern könnte, die sie in Zusammenarbeit mit der Kommission eingeführt hat; vertritt ferner die Auffassung, dass dem Zusammenspiel dieser Fazilität, der Finanzierung im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms und der Strukturfonds besondere Bedeutung zukommt;

    43.

    stellt fest, dass die Beurteilungsphase der Initiative JEREMIE (Gemeinsame Europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) dem Jahresbericht der EIB zufolge im Laufe des Jahres 2008 abgeschlossen wurde; bedauert, dass diese Beurteilung nicht im Jahresbericht enthalten ist;

    44.

    fordert die EIB auf, in ihrem nächsten Jahresbericht Einzelheiten über die ersten Ergebnisse der beiden im Jahre 2009 eingeleiteten Maßnahmen, der Initiative JASMINE (Gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung von Microfinanz-Institutionen in Europa) und der Umsetzung der Initiative „Mezzanine Facility for Growth“, hinzuzufügen;

    45.

    fordert die EIB auf, alles zu unternehmen, um die bei einzelnen Projekten festgestellten komplizierten und bürokratischen Bestimmungen konsequent zu vereinfachen, um unter besonderer Berücksichtigung der weltweiten Krise die Finanzierung von Projekten zügiger und effizienter zu gestalten;

    46.

    betont, dass der Erfolg der neuen Programme für die europäischen Makroregionen von der Koordinierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit allen Politikbereichen mit territorialen Auswirkungen und von der erfolgreichen Suche nach einer langfristigen Lösung für die Finanzierung von Makroregionen abhängt; fordert deshalb die Bank auf, die Möglichkeit einer EIB- und EIF-Finanzierung zusätzlich zur EU-Finanzierung für diesen Zweck im nächsten im Jahre 2014 beginnenden Finanzplanungszeitraum zu prüfen;

    47.

    fordert die EIB auf, alles zu unternehmen, um Doppelarbeit mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) außerhalb der EU zu vermeiden; wiederholt seine Empfehlungen aus Ziffer 28 seiner oben erwähnten Entschließung vom 25. März 2009 im Hinblick auf eine besser strukturierte Zusammenarbeit zwischen der EIB und der EBWE in Ländern, in denen beide Banken tätig sind;

    *

    * *

    48.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 98.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0185.

    (3)  ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 14.

    (4)  ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 95.

    (5)  Rechtssache C-155/07, Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union, noch nicht in der Slg. veröffentlicht.

    (6)  ABl. C 332 vom 30.12.2006, S. 45.

    (7)  Rechtssache C-15/00, Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Europäische Investitionsbank, Slg. 2003, I-7281.

    (8)  Zukünftiger Artikel 287 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union.

    (9)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0053.

    (10)  ABl. L 88 vom 31.3.2009, S. 253.

    (11)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (12)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0185.


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