Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010IP0133

    Neue digitale Agenda für Europa: 2015.eu Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu (2009/2225(INI))

    ABl. C 81E vom 15.3.2011, p. 45–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.3.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 81/45


    Mittwoch, 5. Mai 2010
    Neue digitale Agenda für Europa: 2015.eu

    P7_TA(2010)0133

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu (2009/2225(INI))

    2011/C 81 E/08

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Bericht über die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Hauptergebnisse der i2010-Strategie 2005–2009“ (KOM(2009)0390),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (KOM(2009)0557),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Thema „Der Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik“ (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zur Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (4),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0066/2010),

    A.

    in der Erwägung, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) praktisch alle Bereiche unseres Lebens durchdringen und untrennbar mit unserem Wunsch nach einer gedeihenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft, nach dem Schutz unserer Umwelt und nach einer demokratischeren, offenen und integrativen Gesellschaft verbunden sind,

    B.

    in der Erwägung, dass Europa eine führende Rolle bei der Entwicklung und Anwendung von IKT spielen und einen Mehrwert für seine Bürger und Unternehmen schaffen sollte und dass der Einsatz von IKT dazu beiträgt, derzeitige strukturelle Herausforderungen zu meistern und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu verwirklichen,

    C.

    in der Erwägung, dass Europa die Früchte dieser digitalen Revolution nur ernten wird, wenn alle EU-Bürger mobilisiert und in die Lage versetzt werden, voll und ganz an der neuen digitalen Gesellschaft teilzuhaben, und wenn der Mensch in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt wird, und in der Erwägung, dass diese digitale Revolution nicht länger als eine evolutionäre Fortentwicklung der industriellen Vergangenheit angesehen werden kann, sondern eher als ein radikaler Umwälzungsprozess,

    D.

    in der Erwägung, dass der Aufbau der digitalen Gesellschaft integrativ und mit Zugang für alle Unionsbürger vor sich gehen und durch eine wirkungsvolle Politik zur Überwindung der digitalen Kluft in der EU flankiert werden sollte, durch die mehr Bürger mit Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT ausgestattet werden, sodass sie die von IKT gebotenen Chancen voll und ganz nutzen können,

    E.

    in der Erwägung, dass zwar für mehr als 90 % der EU-Bevölkerung ein Breitbandanschluss zur Verfügung steht, jedoch nur in 50 % der Haushalte genutzt wird,

    F.

    in der Erwägung, dass wettbewerbsbestimmte Kommunikationsmärkte insofern wichtig sind, als sie sicherstellen, dass die Nutzer größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Qualität und erschwingliche Preise genießen,

    G.

    in der Erwägung, dass das Potenzial Europas untrennbar mit den Fähigkeiten seiner Bevölkerung, seiner Arbeitskräfte und seiner Organisationen verbunden ist, und dass ohne die notwendigen Fähigkeiten nur begrenzter Mehrwert aus den Informations- und Kommunikationstechnologien und der entsprechenden Infrastruktur geschöpft werden kann,

    H.

    in der Erwägung, dass die IKT einen extrem wertvollen Beitrag zu den Bemühungen leisten können, Ländern auf der ganzen Welt eine positive und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und Armut sowie soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zu bekämpfen,

    I.

    in der Erwägung, dass die Bürger, wenn es an ausreichendem Vertrauen in den Rechtsrahmen für den neuen digitalen Raum fehlt, von Kommunikation, freier Äußerung ihrer Meinung und Geschäftsabschlüssen Abstand nehmen werden, dass die Gewährleistung und Durchsetzung grundlegender Rechte auf diesem Gebiet eine wesentliche Bedingung für das Vertrauen der Bürger ist und dass die Gewährleistung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums und anderer Rechte eine wesentliche Bedingung für das Vertrauen der Unternehmen ist,

    J.

    in der Erwägung, dass die Internet-Kriminalität, wie zum Beispiel die Anstachelung zu Terroranschlägen und Hetzattacken sowie die Kinderpornografie, zugenommen hat und Menschen in Gefahr bringt, darunter auch Kinder,

    K.

    in der Erwägung, dass die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur eine wichtige Rolle bei der Förderung von kultureller Vielfalt, Medienpluralismus und partizipativer Demokratie in Europa spielt, sondern auch eine bedeutende Triebkraft für das nachhaltige Wachstum und den wirtschaftlichen Aufschwung der Europäischen Union darstellt und dass die kulturellen und sprachlichen Besonderheiten in der Debatte um die Schaffung eines Binnenmarkts für kreative Inhalte mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden müssen,

    L.

    in der Erwägung, dass sich die europäische demokratische Gesellschaft, die Teilnahme der Bürger an der öffentlichen Debatte und der Zugang zu Informationen in der digitalen Welt auf einen lebhaften und von Wettbewerb gekennzeichneten Pressesektor als vierte Säule der Demokratie stützen,

    M.

    in der Erwägung, dass die unzureichenden Fortschritte hinsichtlich der Schaffung, Verbreitung und Anwendung der IKT Ursache für einen Wachstums- und Produktivitätsrückstand sind und dass die innovativen jungen IKT-Unternehmen mit starkem Wachstumspotenzial Mühe haben, sich dauerhaft auf den Märkten zu etablieren,

    N.

    in der Erwägung, dass der private und der öffentliche Sektor in neue innovative Plattformen und Dienste wie zum Beispiel „Cloud Computing“, elektronische Gesundheitsdienste, intelligente Verbrauchsmessung, intelligente Mobilität usw. investieren muss und dass die Stärkung des europäischen Binnenmarktes das Interesse an Investitionen in die europäische Wirtschaft und die europäischen Märkte steigern und zu weiteren Größenvorteilen führen wird,

    O.

    in der Erwägung, dass in Europa noch kein voll funktionsfähiger „digitaler“ Binnenmarkt für Online-Dienste und Kommunikationsdienste geschaffen worden ist, dass der freie Verkehr von digitalen Dienstleistungen und der elektronische Geschäftsverkehr über Grenzen hinweg gegenwärtig stark durch die bruchstückhaften Vorschriften auf der Ebene der Mitgliedstaaten behindert wird und dass europäische Unternehmen und Gemeinwohldienste wirtschaftlichen und sozialen Nutzen aus dem Einsatz fortgeschrittener IKT-Dienstleistungen und -Anwendungen ziehen werden,

    P.

    in der Erwägung, dass das Internet zwar der am schnellsten wachsende Absatzweg im Einzelhandel ist, aber die Kluft zwischen dem inländischen und dem grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr in der EU immer größer wird und dass laut der Mitteilung der Kommission über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (KOM(2009)0557) durch grenzüberschreitende elektronische Geschäfte ein erhebliches Einsparpotenzial für EU-Bürger vorhanden ist,

    1.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine ambitionierte digitale Agenda und einen Aktionsplan vorzulegen, die Europa in die Lage versetzen, Fortschritte auf dem Weg zu einer offenen und erfolgreichen digitalen Gesellschaft zu machen, die allen Bürgern wirtschaftliche, soziale und kulturelle Chancen bietet; schlägt vor, diese neue digitale Agenda „Agenda 2015.eu“ zu nennen und nach dem Muster der positiven Entwicklungsspirale „2015.eu“ zu gestalten;

    2.

    hebt hervor, dass es wichtig ist, die Bemühungen um einen flächendeckenden Hochgeschwindigkeitszugang zu Festnetzen und mobilen Breitbandnetzen für alle Bürger und Verbraucher fortzusetzen, auch durch Sicherstellung des Wettbewerbs zum Nutzen der Verbraucher; betont, dass dafür gezielte Strategien notwendig sind, die den Wettbewerb und eine effiziente Investitions- und Innovationstätigkeit begünstigen, was neue, verbesserte Zugangsinfrastrukturen angeht, und die Auswahl für die Verbraucher fördern, wenn es um den Zugang zu fairen Bedingungen und zu unter Wettbewerbsbedingungen gebildeten Preisen für alle Bürger geht, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, wodurch dafür gesorgt wird, dass kein europäischer Bürger ausgeschlossen ist;

    3.

    ist der Ansicht, dass jeder Haushalt in der EU bis 2013 zu einem unter Wettbewerbsbedingungen entstandenen Preis einen Breitbandzugang zum Internet haben sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren politischen Instrumente zur Verwirklichung von Breitband-Technik für alle europäischen Bürger zu fördern, wozu auch die Nutzung der EU-Strukturfonds und der digitalen Dividende zur Verbesserung der Versorgung mit mobiler Breitband-Technik und der Qualität dieser Technik gehört; ersucht die Mitgliedstaaten, der europäischen Strategie für Hochgeschwindigkeits-Breitband neuen Antrieb zu geben, indem insbesondere die nationalen Ziele für die Versorgung mit Breitband- und Hochgeschwindigkeitstechnik aktualisiert werden;

    4.

    weist darauf hin, dass bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen einige Unklarheiten bestehen, die die von der Gemeinschaft unterstützten Breitbanddienste beeinträchtigen könnten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit von Behörden, ihre Anforderungen an Netzkapazitäten – als Grundlage für neue Investitionen – zu konsolidieren; fordert die Kommission auf, sich zügig mit diesen Problemen zu befassen;

    5.

    weist darauf hin, dass ländliche Gebiete, von Industrieumstellung betroffene Gebiete und die Regionen, die von erheblicher und dauerhafter natürlicher oder demografischer Benachteiligung betroffen sind, gerade die Regionen in äußerster Randlage, besonders wichtig genommen werden sollten; vertritt die Auffassung, dass eine geeignete Lösung für die konkrete Versorgung mit Breitband-Internet bzw. dem Zugang dazu für die Bürger dieser Regionen innerhalb einer annehmbaren Zeitspanne und zu vertretbaren Kosten in der Anwendung von Technologien für drahtlosen Datenverkehr (einschließlich Satellitentechnik) besteht, die überall eine direkte Anbindung an den Kernbereich des Internet ermöglichen;

    6.

    erinnert daran, dass die Universaldienstverpflichtungen dem Mindestumfang an Dienstleistungen einer vorgegebenen Qualität entsprechen, zu denen alle Endnutzer zu erschwinglichen Preisen Zugang haben sollten, ohne dass der Wettbewerb verzerrt würde und den Verbrauchern und Betreibern zusätzliche Lasten aufgebürdet würden; fordert die Kommission auf, unverzüglich ihre seit langem erwartete Überarbeitung der Regelungen über den Universaldienst vorzulegen;

    7.

    betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass Endnutzer mit Behinderungen den gleichen Zugang wie alle anderen Endnutzer haben, so wie es das Parlament bei seiner Prüfung der Universaldienst- und Nutzerrechte-Richtlinie mit Nachdruck gefordert hat; fordert die Kommission auf, den Bedürfnissen von Nutzern mit Behinderungen in der „Agenda 2015.eu“ weitestgehend Rechnung zu tragen;

    8.

    fordert die Kommission auf, anhand einer Folgenabschätzung zu untersuchen, wie eine EU-weite Übertragbarkeit von Rufnummern verwirklicht werden kann;

    9.

    hebt es als wichtig hervor, Europas Status als der „mobile Erdteil“ aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass 75 % der Mobilfunkteilnehmer bis 2015 Nutzer mobiler Breitband-Technik mit Zugang zu drahtlosen Hochgeschwindigkeitsdiensten sind;

    10.

    erinnert daran, dass es notwendig ist, schneller zu einem harmonisierten und diskriminierungsfreien Einsatz der Frequenzbereiche der digitalen Dividende zu gelangen, ohne dabei bestehende und verbesserte Rundfunkdienste zu beeinträchtigen;

    11.

    fordert die Kommission auf, sich über den Funkfrequenzausschuss mit den praktischen und technischen Anforderungen dafür zu befassen, dass rechtzeitig und mit ausreichend Flexibilität Frequenzen verfügbar gemacht werden, damit der Einsatz neuer Technologien und Dienste wie mobiler Breitbanddienste möglich wird; fordert die Kommission auf, über die Entwicklungen des Wettbewerbs und des Frequenzmarktes Bericht zu erstatten;

    12.

    betont, dass die potenzielle Interferenz zwischen bisherigen und künftigen Frequenznutzern weiter begutachtet und erforscht werden muss, um mögliche negative Folgen für die Verbraucher zu mildern;

    13.

    ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten angesichts der wachsenden Zahl der Internetanschlüsse sich bemühen sollten, bis 2015 den Anschluss von 50 % und bis 2020 den Anschluss von 100 % der Haushalte in der EU an Hochgeschwindigkeitsnetze zu erreichen, sodass die Endnutzer entsprechend den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher zuverlässig und besser versorgt werden; weist darauf hin, dass es bei der Verwirklichung dieser Ziele entscheidend auf einen geeigneten politischen Rahmen ankommt, der private Investitionen ermöglicht, dabei aber den Wettbewerb aufrechterhält und die Auswahl für die Verbraucher begünstigt;

    14.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, das neue Regelwerk im Bereich der elektronischen Kommunikation vor Ablauf der festgelegten Frist in innerstaatliches Recht umzusetzen und uneingeschränkt durchzuführen sowie die einzelstaatlichen Regelungsinstanzen entsprechend mit Befugnissen auszustatten; betont, dass der neue Rechtsrahmen ein berechenbares und schlüssiges Regelungsumfeld schafft, das Investitionen und wettbewerbsbestimmte Märkte für IKT-Netze, -Produkte und -Dienste fördert, wodurch Beiträge zu einem verbesserten Binnenmarkt für die auf die Informationsgesellschaft bezogenen Dienste geleistet werden; verlangt, dass alle Leitlinien für die Anwendung des Telekom-Pakets auf Zugangsnetze der nächsten Generation die in den Richtlinien zur Förderung des Aufbaus dieser Netze eingeführten Konzepte voll zur Geltung bringen;

    15.

    hält es für notwendig, die Wirksamkeit der ordnungspolitischen Koordinierung zu erhöhen, indem sichergestellt wird, dass das GEREK so bald wie möglich uneingeschränkt arbeitsfähig ist;

    16.

    fordert die Akteure auf, offene Modelle des Aufbaus von Kommunikationsnetzen zu nutzen, um zur Ankurbelung von Innovation und Nachfrage beizutragen;

    17.

    verweist auf das Erfordernis der Transparenz und Berechenbarkeit der Rechtsvorschriften und fordert die Kommission auf, weiterhin Grundsätze der besseren Rechtsetzung in die Vorbereitung von legislativen und nichtlegislativen Initiativen einzubinden, insbesondere durch gezielte und rechtzeitige Folgenabschätzungen;

    18.

    weist darauf hin, dass Interoperabilität und Zugänglichkeit miteinander verknüpft sind und die Bausteine darstellen, mit denen eine effiziente Informationsgesellschaft aufgebaut wird, damit Produkte, Infrastrukturen und Dienste zusammenwirken und die Europäer unabhängig von der verwendeten Software auf Dienste und Daten zugreifen können;

    19.

    erklärt sich davon überzeugt, dass Kompetenzen im IKT-Bereich von grundlegender Bedeutung für eine integrative digitale Gesellschaft sind und dass alle EU-Bürger über die relevanten Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT verfügen und Anreize, sie sich anzueignen, erhalten sollten; betont, dass Kompetenzen im IKT-Bereich benachteiligten (d. h. älteren und einkommensschwachen) Personen bei der Integration in die Gesellschaft helfen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen die Ungleichheiten zwischen verschiedenen Gruppen der Gesellschaft in Bezug auf IKT-Kompetenz und Internet-Nutzung, der sogenannten entstehenden zweiten digitalen Kluft, vorzugehen; hebt es als wesentlich hervor, sich dafür einzusetzen, dass Mängel bei den Kenntnissen und Kompetenzen im IKT-Bereich bis 2015 um die Hälfte reduziert werden;

    20.

    fordert, dass Transparenz, Zugänglichkeit und Chancengleichheit bei der Nutzung von IKT-Systemen gewährleistet werden, um deren Benutzerfreundlichkeit für möglichst viele europäischen Bürger zu verbessern;

    21.

    betont, dass alle Primar- und Sekundarschulen, gegebenenfalls mit Unterstützung durch die Regional- und die Kohäsionspolitik, bis 2013 über zuverlässige und hochwertige Internet-Zugänge und bis 2015 über sehr schnelle Zugänge verfügen müssen; hebt hervor, dass Fortbildung in IKT und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln zu einem wesentlichen Bestandteil der Aktivitäten auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens werden sollten, wodurch bessere und besser zugängliche Aus- und Fortbildungsprogramme möglich werden;

    22.

    betrachtet das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln als eine an die Innovationen im IKT-Bereich angepasste Ausbildungsmethode, mit der auch auf die Bedürfnisse von Personen eingegangen werden kann, für die der Zugang zu konventioneller Didaktik erschwert ist, hebt jedoch hervor, dass ein Informationsaustausch zwischen Lehrenden, Lernenden und anderen am Bildungsprozess Beteiligten hier eine Grundvoraussetzung ist; vertritt die Auffassung, dass auch der internationale Austausch gefördert werden muss, damit Bildungseinrichtungen wieder ihre wichtige Rolle in Bezug auf die Völkerverständigung erhalten;

    23.

    empfiehlt, dass grundlegende digitale Kompetenzen ebenso wie Fremdsprachenkenntnisse Kindern bereits im Vorschulalter vermittelt werden, um sie möglichst früh zu kompetenten Benutzern zu erziehen;

    24.

    weist darauf hin, dass den EU-Bürgern unbedingt IKT-Kenntnisse vermittelt werden müssen, um ihnen zu helfen, sich alle Vorteile der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu verschaffen; bekräftigt, dass es dafür zu sorgen gilt, dass die Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und die Kreativität der europäischen Arbeitnehmer den höchsten weltweiten Maßstäben genügen und kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht werden; ist davon überzeugt, dass Kenntnisse und Kompetenzen im IKT-Bereich zentraler Gegenstand der Politik der EU sein sollten, weil sie die Haupttriebfedern der Innovationsgesellschaft Europa sind;

    25.

    empfiehlt, auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einen „Aktionsplan für Kenntnisse und Integration im IKT-Bereich“ ins Leben zu rufen, der sich insbesondere auf folgende Bereiche erstreckt: gezielte Bildungsmöglichkeiten in Bezug auf IKT für Arbeitslose und vom Ausschluss bedrohte Gruppen; Anreize für Initiativen im privaten Sektor, allen Arbeitnehmern Fortbildungsangebote zum Erwerb von Kenntnissen im IKT-Bereich zu machen; eine europaweite Initiative mit dem Titel „Mach Dich schlau fürs Internet!“ („Be smart online!“), deren Ziel es ist, alle Lernenden, einschließlich jener, die Angebote des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildung wahrnehmen, mit der sicheren Nutzung von IKT und Internet-Diensten vertraut zu machen; ein gemeinsame Zertifizierungsregelung für IKT auf EU-Ebene;

    26.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um junge Berufstätige dazu anzuhalten, eine berufliche Laufbahn im IKT-Bereich einzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in der Zwischenzeit in ihren nationalen Lehrplänen für Grundschüler mehr Gewicht auf naturwissenschaftliche Fächer wie Mathematik und Physik zu legen; vertritt die Ansicht, dass eine bessere Datenbasis zur Überwachung der IKT-Kompetenzen benötigt wird, weil schon kurz- bis mittelfristig ein konkreter und dringender Bedarf an Maßnahmen zur Deckung der Nachfrage nach IKT-Qualifikationen in Europa besteht; fordert die EU-Organe auf, weitere Schritte zur Einrichtung einer entsprechenden Datenbasis zu unternehmen;

    27.

    betont, dass alle EU-Bürger mit Hilfe einer europäischen Charta der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Umfeld auf ihre grundlegenden IKT-bezogenen Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht werden sollten; ist der Auffassung, dass diese Charta den gemeinschaftlichen Besitzstand konsolidieren sollte, wozu insbesondere die Nutzerrechte gehören, die sich auf den Schutz der Privatsphäre, die schutzbedürftigen Nutzer, die digitalen Inhalte und die Gewährleistung einer angemessenen Interoperabilität beziehen; bekräftigt, dass die Rechte in der digitalen Welt im Gesamtkontext der Grundrechte zu untersuchen sind;

    28.

    ist der festen Überzeugung, dass der Schutz der Privatsphäre einen Grundwert darstellt und dass alle Nutzer die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben sollten, einschließlich des „Rechts darauf, vergessen zu werden“; fordert die Kommission auf, nicht nur die Themen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre als solche, sondern gerade die speziellen Bedürfnisse von Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Anpassung der Datenschutzrichtlinie an die heutigen Gegebenheiten im IKT-Bereich vorzulegen;

    29.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit im IKT-Bereich zu verbessern, Computerkriminalität und Spamming zu bekämpfen, das Vertrauen der Verbraucher zu festigen und den Datenraum der Europäischen Union gegen alle Arten von Straftaten und Rechtsverletzungen zu schützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich wirksam zu betreiben und auszubauen; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass fast die Hälfte von ihnen noch nicht das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität ratifiziert hat, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, dieses Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen;

    30.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Menschen in Europa über eine sichere elektronische Identifikation verfügen;

    31.

    verlangt, für ein offenes Internet zu sorgen, in dem Bürger das Recht und gewerbliche Nutzer die Möglichkeit haben, auf Informationen zuzugreifen und Informationen zu verbreiten oder Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu benutzen, wie es im neuen Rechtsrahmen vorgesehen ist; fordert die Kommission, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und die nationalen Regulierungsbehörden auf, die Vorschriften zur „Netzneutralität“ zu befürworten, ihre Durchführung genau zu überwachen und dem Europäischen Parlament bis Ende 2010 darüber Bericht zu erstatten; vertritt die Auffassung, dass im Unionsrecht die in der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführte Bestimmung über die „reine Durchleitung“ als entscheidendes Mittel, den freien und offenen Wettbewerb auf dem IKT-Markt möglich zu machen, erhalten bleiben sollte;

    32.

    betont, dass Pluralismus, Pressefreiheit und Achtung der kulturellen Vielfalt die Grundwerte und der Zweck der Europäischen Union sind; fordert daher die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle vorgeschlagenen Strategien der EU mit diesen Werten und Zielen übereinstimmen;

    33.

    begrüßt die rasche Umsetzung der Rechtsakte über das Roaming; betont, dass die Preise für das Mobilfunk-Roaming in der EU, einschließlich der Preise für das Daten-Roaming, weiterhin fortlaufend überwacht werden müssen; fordert das GEREK auf, eine unabhängige Untersuchung der Methoden – außer Preisregulierung – vorzunehmen, die sich einsetzen lassen, um einen Roaming-Binnenmarkt mit funktionierendem Wettbewerb herbeizuführen; fordert die Kommission auf, anhand der vom GEREK vorgenommenen Analyse und ihrer eigenen Prüfung bis 2013 eine langfristige Lösung des Roaming-Problems vorzuschlagen, damit für einen gut funktionierenden, an den Verbrauchern orientierten und von Wettbewerb bestimmten Roaming-Markt gesorgt wird, woraus sich günstigere Preise ergeben;

    34.

    betont, dass die IKT-Dienstleistungen dazu beitragen können, dass Europa den Binnenmarkt in vollem Umfang nutzt; fordert eine wirkungsvolle Strategie für einen IKT-Binnenmarkt, durch den Online-Dienstleistungen in Europa wettbewerbsfähiger, besser zugänglich, Staaten übergreifend und transparent werden, wobei ein Höchstmaß an Verbraucherschutz zu gewährleisten ist, und diskriminierende gebietsmäßige Beschränkungen aufgehoben werden; fordert die EU-Organe auf, die entscheidenden gesetzlichen und administrativen Hemmnisse für grenzüberschreitende Transaktionen über das Internet bis 2013 zu beseitigen; fordert die Kommission auf, ihre laufende Begutachtung des gemeinschaftlichen Besitzstands, soweit er Auswirkungen auf den IKT-Binnenmarkt hat, voranzubringen und gezielte Rechtsetzungsmaßnahmen zu den wesentlichen Hemmnissen vorzuschlagen;

    35.

    fordert eine Untersuchung der harmonisierten Vorschriften in der EU, um die Entstehung eines gemeinsamen Marktes für Internet-gestützte Dienste („Cloud Computing“) und den elektronischen Geschäftsverkehr voranzubringen;

    36.

    fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu erwägen, mit deren Hilfe die Transparenz bei den Bestimmungen und Bedingungen des Internet-Handels von Staat zu Staat und die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzungs- und Streitbeilegungsverfahren verbessert werden können; betont, dass ein effizienter Vertrieb von Erzeugnissen und Waren eine Voraussetzung für den erfolgreichen Ausbau des elektronischen Handels ist, und hebt deshalb hervor, dass die dritte Postrichtlinie (2008/6/EG) zügig umgesetzt werden muss;

    37.

    ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten für das IKT-bezogene Umfeld sorgen sollten, das Unternehmen und insbesondere KMU benötigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zentrale Mehrwertsteuer-Anlaufstellen zu schaffen, damit KMU und Unternehmen Geschäftsvorgänge einfacher als bisher von Staat zu Staat elektronisch abwickeln können, und fordert die Kommission auf, die umfassende Heranziehung von elektronischen Rechnungen zu unterstützen;

    38.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass in Einklang mit dem auf der Ministerkonferenz über elektronische Behördendienste in Manchester 2005 beschlossenen Aktionsplan bis 2015 mindestens 50 % aller öffentlichen Beschaffungen auf elektronischem Weg abgewickelt werden;

    39.

    ist der Ansicht, dass die Richtlinien, die den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft bilden, nahezu zehn Jahre nach ihrer Verabschiedung als überholt erscheinen aufgrund der gestiegenen Komplexität des Internet-Umfelds, der Einführung neuer Technologien und des Umstands, dass die Daten der EU-Bürger in steigendem Maße außerhalb der EU verarbeitet werden; ist der Auffassung, dass die rechtlichen Probleme, die sich aus einer Reihe von Richtlinien ergeben, durch eine schrittweise Aktualisierung gelöst werden können, während andere Richtlinien einer gründlicheren Überarbeitung bedürfen, und dass ein internationaler Rechtsrahmen für den Datenschutz verabschiedet werden muss;

    40.

    hebt den potenziellen Wert der Digitalumstellung von öffentlichen Dienstleistungen (elektronische Behördendienste) für Bürger und Unternehmen hervor, wenn es darum geht, dass öffentliche Dienstleistungen effizienter und auf die persönlichen Bedürfnisse besser zugeschnitten erbracht werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, IKT-Instrumente dazu zu nutzen, die Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern und zu einer partizipativeren Demokratie beizutragen, an der alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppierungen Anteil haben, wobei es neue Nutzer zu sensibilisieren und Vertrauen aufzubauen gilt; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Pläne für die Digitalumstellung von öffentlichen Dienstleistungen aufzustellen, in denen Ziele und Maßnahmen dafür genannt werden, alle öffentlichen Dienstleistungen bis 2015 auf das Internet umzustellen und für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen;

    41.

    betont die Bedeutung, die die Breitbandtechnik für die Gesundheit der europäischen Bürger hat, indem sie die Nutzung effizienter gesundheitsbezogener IT ermöglicht, die Qualität der Versorgung erhöht, die Gesundheitsversorgung auf ländliche Gebiete, Inseln, Berggebiete und dünn besiedelte Gebiete ausdehnt, die häusliche Pflege erleichtert und unnötige Behandlungen und teure Patiententransporte reduziert; weist darauf hin, dass Breitbandtechnik auch dazu beitragen kann, die europäischen Bürger zu schützen, indem sie Informationen und Verfahren im Bereich der öffentlichen Sicherheit und die Bekämpfung und Bewältigung von Katastrophen erleichtert und fördert;

    42.

    betont, dass die IKT besonders für Menschen mit einer Behinderung wichtig sind, weil sie bei ihren alltäglichen Aktivitäten mehr technische Unterstützung als die meisten benötigen; betrachtet es als ein Recht der Menschen mit einer Behinderung, unter gleichen Voraussetzungen an einer raschen Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen der neuen Technologien teilzuhaben, weil sie dadurch an einer ausgrenzungs- und barrierefreien Informationsgesellschaft teilhaben können;

    43.

    betont, dass eine „Fünfte Freiheit“ geschaffen werden muss, die den freien Verkehr von Inhalten und Wissen möglich macht, und dass bis 2015 ein konvergenter und verbraucherfreundlicher Rechtsrahmen für den Zugang zu digitalen Inhalten in Europa hergestellt werden muss, der die Sicherheit für die Verbraucher verbessert und einen gerechten Ausgleich herstellt zwischen den Rechten von Rechteinhabern und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Zugang zu Inhalten und Wissen; fordert die EU auf, in Anbetracht der schnellen technologischen Entwicklung die Debatte über Urheberrechte zu beschleunigen und die Auswirkungen eines europäischen Rechtstitels für das Urheberrecht gemäß Artikel 118 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU zu untersuchen, um einen einheitlichen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten Union einzuführen;

    44.

    stellt fest, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Vielfalt der Kultur und des Pluralismus der Medien sowie der partizipativen Demokratie in Europa spielt, sondern auch ein wichtiger Motor für nachhaltiges Wachstum in Europa ist und daher entscheidend zur wirtschaftlichen Erholung der EU beitragen kann; stellt fest, dass ein Umfeld aufgebaut werden muss, aus dem die Kreativwirtschaft auch in Zukunft unterstützt wird; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission dazu auf, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in allen politischen Initiativen mit Bezug zur Digitalen Agenda umzusetzen;

    45.

    hebt hervor, dass mit einer europäischen Digitalen Agenda die Herstellung und Verbreitung hochwertiger und kulturell vielfältiger Inhalte in der EU gefördert werden muss, um allen EU-Bürgern Anreize zu bieten, digitale Technologien wie etwa das Internet zu nutzen, und um den kulturellen und sozialen Nutzen dieser Technologien für die EU-Bürger zu maximieren; empfiehlt, eine Informationskampagne auf EU-Ebene einzuleiten, um eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen, insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung digitalisierter kultureller Inhalte; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres Legislativprogramms zu prüfen, ob den Mitgliedstaaten die Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf den Online-Vertrieb von Kulturgütern gestattet werden kann;

    46.

    hebt hervor, dass das Internet, das viele neue Chancen für die Verbreitung von Produkten kreativer Tätigkeit und den Zugang zu ihnen eröffnet, auch neue Herausforderungen mit sich bringt, was die Sicherung des Datenraums der Europäischen Union gegen neuartige Straftaten und Rechtsverletzungen betrifft; ist der Ansicht, dass Sanktionen als mögliche Instrumente zur Durchsetzung des Urheberrechts sich grundsätzlich gegen gewerbliche Nutzer und weniger gegen einzelne Bürger richten müssen;

    47.

    ist der Ansicht, dass die EU vor dem Hintergrund der neuen Technologien, der neuen digitalen Verbreitungsmöglichkeiten und des sich wandelnden Verbraucherverhaltens Maßnahmen auf der Angebotsseite fördern und eine Weiterentwicklung der Vorschriften für die Lizenzierung und Abgeltung von Urheberrechten ins Auge fassen muss; verlangt eine verbesserte, effizientere, kohärentere und transparentere Rechteverwaltung, einschließlich eines Systems für die Abgeltung von Rechten, sowohl für musikalische als auch für audiovisuelle Werke, sowie mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften für die kollektive Rechtewahrnehmung;

    48.

    betont, dass in der neuen Digitalen Agenda die Digitalisierung des einzigartigen europäischen Kulturerbes und die Verbesserung des Zugangs für die Bürger wichtiger genommen werden muss; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Digitalisierungspolitik der EU ausreichend finanziell zu unterstützen, und legt dabei sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten nahe, angemessene Lösungen für die derzeitigen rechtlichen Hindernisse zu finden.

    49.

    stellt fest, dass die Zukunft des Projekts „Europäische Digitale Bibliothek“ zu erheblichen Bedenken Anlass gibt, wenn es bezüglich des digitalen Formats der Bibliothek, der Verwaltung, der Effizienz, der Anwendbarkeit, der Nützlichkeit und der groß angelegten Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt nicht zu tiefgreifenden Änderungen kommt;

    50.

    ist der Ansicht, dass es neben der kontinuierlichen Einführung der IKT von grundlegender Bedeutung ist, herausragende Forschungsleistungen im Bereich der IKT zu fördern und öffentliche und private Investitionen in riskante kooperative Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der IKT zu unterstützen; betont, dass Europa eine Führungsrolle innehaben sollte bei der Entwicklung von Internet-Technologien, Internet-gestützten Diensten („Cloud-Computing“), intelligenten Umgebungen, Hochleistungsrechnern und IKT-Anwendungen, die geringe CO2-Emissionen bewirken; schlägt vor, in der nächsten finanziellen Vorausschau die EU-Haushaltsmittel für Forschung im IKT-Bereich zu verdoppeln und die Mittel für die Anwendung von IKT zu vervierfachen;

    51.

    bedauert, dass Europa hinsichtlich seiner Fähigkeit, wissenschaftliche Talente im Bereich der IKT anzuziehen, auszubilden und zu behalten, weiterhin hinter anderen führenden Märkten zurückbleibt und aufgrund besserer Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler und Forscher in den USA einen schwerwiegenden Verlust an intellektuellem Potenzial erleidet; betont, dass Europa zur Lösung dieses Problems mit der Wissenschaft und auch der Wirtschaft zusammenarbeiten muss, um ein dynamisches Programm zur Laufbahnentwicklung zu entwickeln, durch das die entscheidende Rolle der Wissenschaftlergemeinschaft im Rahmen einer breit angelegten IKT-Innovationsstrategie auf Weltniveau gefördert wird;

    52.

    ist der Ansicht, dass alle europäischen Forschungsinstitute und -strukturen bis 2015 durch Ultrahochgeschwindigkeitsnetze mit einer Bandbreite im Gbps-Bereich verbunden werden müssen, um ein Intranet der europäischen Wissenschaft zu schaffen;

    53.

    fordert, in der EU stärker auf die Anwendung von Software mit frei zugänglichem Quellcode zu setzen;

    54.

    fordert zu neuen Investitionen in die Forschung auf, um für eine stärkere Verbreitung bestehender digitaler Instrumente zu sorgen und damit allen Bürgern den Zugang zu kulturellen Inhalten zu gewährleisten;

    55.

    erklärt sich besorgt über den bürokratischen Aufwand beim EU-Rahmenprogramm; fordert die Kommission auf, den bürokratischen Aufwand ohne Gefährdung des Programms durch die Neugestaltung der Verfahren des Rahmenprogramms und die Schaffung eines Nutzergremiums zu beseitigen;

    56.

    fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, inwieweit die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sowie ihre Umsetzung Forschung und Innovation Auftrieb geben, und gegebenenfalls zu ermitteln, welche Verfahren sich bewährt haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausarbeitung von Innovationsindizes für öffentliche Bauaufträge in Erwägung zu ziehen;

    57.

    ist der Ansicht, dass die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine Fähigkeit, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden, in hohem Maße davon abhängen, ob es in der Lage ist, die umfassende und erfolgreiche Anwendung von IKT in Unternehmen zuwege zu bringen; weist darauf hin, dass die KMU noch einen großen Rückstand gegenüber Großunternehmen aufweisen, und macht besonders auf die Garantien aufmerksam, die den Kleinstunternehmen und den kleinen Unternehmen gegeben werden sollten, damit sie nicht von den Vorteilen der Entwicklung der IKT ausgeschlossen sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Förderung der Nutzung von IKT-Werkzeugen in KMU aufzustocken, damit sie ihre Produktivität steigern;

    58.

    fordert die Kommission auf, einen „Digitalplan“ zur Förderung von Internet-Geschäftsmöglichkeiten vorzulegen, der in erster Linie jenen Menschen Alternativen bieten soll, die in jüngster Zeit im Zuge der Finanzkrise arbeitslos geworden sind; ist der Auffassung, dass der Plan die Bereitstellung erschwinglicher Software und Hardware sowie eines kostenlosen Internet-Anschlusses und kostenloser Beratung umfassen sollte;

    59.

    ist der Ansicht, dass die Agenda 2015.eu zum Ziel haben sollte, die IKT zum Bestandteil einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu machen; fordert dazu auf, die IKT einzusetzen, um den Zielkomplex „20-20-20“ der Klimaschutz-Strategie zu erfüllen; vertritt die Auffassung, dass umzusetzende Anwendungen wie z. B. intelligente Stromnetze, intelligente Messsysteme, intelligente Mobilität, intelligente Kraftfahrzeuge, intelligente Wasserbewirtschaftung und elektronische Gesundheitsdienste als Schlüsselinitiativen im Rahmen von „2015.eu“ zu betrachten sind; weist darauf hin, dass der „ökologische Fußabdruck“ des IKT-Bereichs bis 2015 um 50 % verringert werden sollte;

    60.

    ist der Ansicht, dass der internationale Handel auf dem Grundsatz der Fairness beruhen sollte, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Marktöffnung und berechtigtem Schutz der verschiedenen Wirtschaftszweige zu erreichen, wobei auf die Arbeitsbedingungen und die sozialen Bedingungen besonderer Wert gelegt werden sollte;

    61.

    ist der Ansicht, dass die Übernahme der Verantwortung für die „Agenda 2015.eu“ durch alle politischen und räumlichen Ebenen (EU, nationale und regionale Ebene) im Geist des staatlichen Handelns auf mehreren Ebenen und die politische Wahrnehmbarkeit der Agenda entscheidende Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Umsetzung sind; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass regelmäßig Gipfeltreffen zur Digitalen Agenda abgehalten werden, um die Fortschritte auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zu überprüfen und frische politische Impulse zu geben;

    62.

    macht die Kommission besonders darauf aufmerksam, dass es notwendig ist, spezifische, messbare, angemessene, realistische und zeitgebundene Ziele (SMART-Ziele) zu setzen und einen Aktionsplan zu beschließen, durch den alle geeigneten EU-Instrumente aktiviert werden: Finanzierung, nicht zwingende Rechtsinstrumente, Durchsetzung und nötigenfalls gezielte Rechtsvorschriften in allen relevanten Politikbereichen (d. h. elektronische Kommunikation, Bildung, Forschung, Innovation, Kohäsionspolitik); fordert die Kommission auf, eine regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse der „Agenda 2015.eu“ anhand einer breiten Palette von Indikatoren vorzunehmen, durch die eine quantitative und qualitative Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen möglich wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Koordinierung zwischen den EU-Programmen und den nationalen und regionalen Programmen in diesem Bereich Sorge zu tragen;

    63.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 133.

    (2)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 364.

    (3)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 87.

    (4)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 370.


    Top