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Document 52009XC1110(01)

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (Veröffentlichung der Hinweise auf von der OIML erstellte normative Dokumente und der Liste der Teile davon, die sich auf grundlegende Anforderungen beziehen (nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie)) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 268 vom 10.11.2009, p. 1–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 268/1


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (1)

(Veröffentlichung der Hinweise auf von der OIML erstellte normative Dokumente und der Liste der Teile davon, die sich auf grundlegende Anforderungen beziehen (nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie))

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 268/01

MI-002:   Gaszähler

in Bezug auf:

OIML R 137-1 (2006)

Grundlegende Anforderungen der Messgeräterichtlinie (Anhang I bzw. MI-002)

OIML R 137-1 (2006)

Anmerkung

Anhang I

 

 

1.1

5.3.1

Abgedeckt

1.2

7.4.15 Tabelle 6, A.1

Abgedeckt

1.3

7.3.5

Abgedeckt

1.3.1

5.1, A.4.2.1, A.4.2.2

Abgedeckt

1.3.2

 

 

a) M1

a) M2

7.4.13, A.5.1, A.5.2

Abgedeckt

a) M3

 

Nicht zutreffend

b)

7.4.13

Abgedeckt für Zähler von bis zu 10 kg

1.3.3

 

 

a) E1

7.4.15, A.6.1.1, A.6.1.2, A.6.2, A.6.3, A.6.4, A.7.3, A.7.4, A.7.5

Abgedeckt

a) E2

 

Nicht zutreffend

a) E3

 

Nicht zutreffend

b)

7.4.15

Abgedeckt

1.3.4

7.4.15, A.7

Abgedeckt für Spannungsschwankungen

1.4

 

 

1.4.1

5.3.1, 7.4, A.1

Abgedeckt für Klasse 0.5 oder wenn die Fehlergrenzen beim Anlegen der Einflussgrößen eingehalten werden

1.4.2

A.4.2.1, A.4.2.2

Abgedeckt

2

 

Nicht zutreffend

3

7.4.4

Abgedeckt

4

6.1.3

Abgedeckt

5

7.4.9

Abgedeckt

6

3.1.1, 6.5

Abgedeckt

7

 

 

7.1

3.1.4, 4.3.1

Abgedeckt

7.2

3

Abgedeckt

7.3

7.4.11

Abgedeckt für mechanische Zähler

7.4

 

Nicht zutreffend

7.5

3.1.1, 3.1.4

Abgedeckt

7.6

6.2.1, 7.3.5, 7.4.16, 4.2.4

Abgedeckt, ausgenommen das Prüfverfahren

8

 

 

8.1

6.3.1, 4.3.4.2

Abgedeckt

8.2

4.3.14.3.3

Abgedeckt

8.3

7.4.16, 4.2.4, 4.3.4.1

Abgedeckt

8.4

4.3.1, 7.4.1.16

Abgedeckt

8.5

6.1.1

Abgedeckt

9

 

 

9.1

4.2.1

Abgedeckt, ausgenommen Angaben über Zusatzeinrichtungen

9.2

4.2.1

Abgedeckt

9.3

4.2

Abgedeckt für Angaben auf dem Kennzeichnungsschild

9.4

 

Nicht zutreffend

9.5

6.2.2, 6.1.1

Abgedeckt

9.6

 

Nicht zutreffend

9.7

4.1

Abgedeckt

9.8

4.2

Abgedeckt

10

 

 

10.1

6.1.1

Abgedeckt

10.2

6.1.1

Abgedeckt

10.3

2.1.10, 6.3

Abgedeckt

10.4

 

Nicht zutreffend

10.5

3.1.5

Abgedeckt

11

 

 

11.1

 

Nicht zutreffend

11.2

 

Nicht zutreffend

12

 

Abgedeckt

Anhang MI-002

 

 

Begriffsbestimmungen

2.1.1, 2.3.3, 2.3.2, 2.3.4, 2.4.4 & 7.4.11

Abgedeckt

1

7.3.5

Abgedeckt

1.1

5.2

Abgedeckt für Klasse 1.5, wenn Qmax/Qmin ≥ 150

Abgedeckt für Klasse 1.0, wenn Qmax/Qmin ≥ 20

1.2

 

Nicht abgedeckt

1.3

5.1

Abgedeckt

1.4

5.1

Abgedeckt, ausgenommen drei Temperaturbereiche in OIML R 137-1

1.5

4.2.4

Abgedeckt

2

 

 

2.1

5.3.3

Abgedeckt, ausgenommen die Anforderung für Fehler mit dem gleichen Vorzeichen in Anhang MI-002 Nummer 2.1

2.2

5.3.4

Abgedeckt, wenn die gewählte Temperatur zwischen 15 °C und 25 °C liegt

3

 

 

3.1

 

 

3.1.1

7.4.15

Abgedeckt

3.1.2

7.4.15

Abgedeckt

3.1.3

7.4.15, 2.2.10

Abgedeckt für den ersten Satz der Anforderung

3.2

7.4.8

Abgedeckt

4

 

 

4.1

 

 

4.1.1

7.4.9

Abgedeckt

4.1.2

7.4.9

Abgedeckt

4.2

 

 

4.2.1

7.4.9

Nicht abgedeckt

4.2.2

7.4.9

Nicht abgedeckt

5

 

 

5.1

6.4.2

Nicht abgedeckt

5.2

6.4.4

Abgedeckt durch eine der Alternativen

5.3

6.1.2

Nicht abgedeckt

5.4

3.4, 7.4.5

Abgedeckt

5.5

6.2.1

Abgedeckt

5.6

3.2, 7.4.5

Abgedeckt

6

4.1

Abgedeckt bei Verwendung der Einheit kg oder m3

Hinweis:

Der Spalte „Anmerkung“ ist die Übereinstimmung zwischen der OIML R 137-1 und der betreffenden Anforderung der Richtlinie 2004/22/EG zu entnehmen.

Die Angabe „Abgedeckt“ kann folgende Bedeutung haben:

die Anforderung der OIML R 137-1 deckt sich mit der der Messgeräterichtlinie oder

die Anforderung der OIML R 137-1 ist weitreichender als die der Messgeräterichtlinie oder

alle Anforderungen der OIML R 137-1 genügen den Anforderungen der Messgeräterichtlinie (selbst wenn die Messgeräterichtlinie andere Alternativen zulässt).

Wird der Anforderung nicht vollauf genügt, wird kurz erläutert, was abgedeckt ist.

Die Angabe „Nicht abgedeckt“ bedeutet, dass die Anforderung der Messgeräterichtlinie nicht mit der betreffenden Anforderung der OIML R 137-1 übereinstimmt oder nicht in der OIML R 137-1 enthalten ist.

Die Angabe „Nicht zutreffend“ bedeutet, dass die Anforderung des Anhangs I der Messgeräterichtlinie auf Gaszähler keine Anwendung findet.

MI-002:   Mengenumwerter

in Bezug auf:

OIML R 140 (2007)

Richtlinie 2004/22/EG

Grundlegende Anforderungen von Anhang I bzw. MI-002

OIML R 140 (2007)

Anmerkung

Anhang I

 

 

1.1

T.2.6, T.3.4, 9.1.1

Abgedeckt

1.2

T.2.16, T.2.17.2, 9.1.2, A.1

Abgedeckt für Störungen

1.3

T.1.22, 7.1.3, A.2, A.4

Abgedeckt, sofern der Hersteller alle erforderlichen Angaben macht

1.3.1

7.1.3, A.4.1, A.4.2, T.1.22

Abgedeckt

1.3.2 a)

 

 

M1

M2

7.1.3, A.4.4

Abgedeckt für Schwingungen

M3

 

Nicht zutreffend

1.3.2 b)

7.1.3.1, A.4.4

Abgedeckt für Schwingungen

1.3.3 a)

 

 

E1

7.1.3, 10.2.8, A.4, A.4.5.a, A.4.5.b, A.4.6, A.4.7, A.4.8, A.4.11, A.4.12, A.4.13

Abgedeckt

E2

 

Nicht zutreffend

E3

 

Nicht zutreffend

1.3.3 b)

A.4

Abgedeckt, ausgenommen kurze Unterbrechungen bei Gleichstromversorgung

1.3.4

6.4.9, A.4, A.4.9, A.4.10

Abgedeckt, ausgenommen Schwankungen der Netzfrequenz und netzfrequente magnetische Felder

1.4

 

 

1.4.1

A.1, A.4

Abgedeckt bei modularem Ansatz

1.4.2

A.4.3

Abgedeckt

2

 

Nicht zutreffend

3

 

Nicht abgedeckt

4

8.2.1.3, 8.6.1.3

Abgedeckt

5

9.1.1, 9.1.2, 9.1.3

Abgedeckt

6

9.1.1, 9.1.2, 9.1.3, 9.1.5, 9.3

Abgedeckt

7

 

 

7.1

7.6

Abgedeckt

7.2

7.3.4, 8.5, 8.6, 8.7

Abgedeckt

7.3

9.3.5, 9.3.6

Abgedeckt

7.4

 

Nicht zutreffend

7.5

8.6.1.1, 8.6.1.2

Abgedeckt

7.6

9.3, 10.2.3

Abgedeckt, ausgenommen das Prüfverfahren

8

 

 

8.1

7.1.1.1, 7.1.1.2, 7.3.2, 8.6.1.4, 8.6.1.5

Abgedeckt

8.2

7.6

Abgedeckt

8.3

7.6.2, 10.2.3

Abgedeckt, ausgenommen die Kennzeichnung der Software auf dem Gerät

8.4

7.6.2

Abgedeckt

8.5

7.1.4.6, 8.7.2

Nicht abgedeckt

9

 

 

9.1

7.5.1, 7.5.2, 7.1.1.2

Abgedeckt für Angaben auf dem Kennzeichnungsschild

9.2

 

Nicht zutreffend

9.3

7.5.1, 10.2.3, 10.2.8.2

Abgedeckt

9.4

 

Nicht zutreffend

9.5

8.2.1.2, 7.1.4.1

Abgedeckt

9.6

 

Nicht zutreffend

9.7

5.1

Abgedeckt

9.8

7.5.1

Abgedeckt

10

 

 

10.1

8.2.1.1

Abgedeckt

10.2

7.1.4.1, 7.1.4.3, 8.2.1.1

Abgedeckt

10.3

T.1.5, 8.3, 8.4

Abgedeckt

10.4

 

Nicht zutreffend

10.5

 

Abgedeckt, sofern der Mengenumwerter mit einer lokalen Sichtanzeige ausgestattet ist

11

 

 

11.1

 

Nicht zutreffend

11.2

7.1.4.6, 8.7.2, 9.1.5

Abgedeckt

12

 

Abgedeckt

Anhang MI-002

 

 

Begriffsbestimmungen

1.1, 2, 6.3, 7.3, 8.5, 8.6

Abgedeckt

Gaszähler

Mengenumwerter

Mindestdurchfluss

Höchstdurchfluss

Übergangsdurchfluss

Überlastdurchfluss

Basiszustand

T.1.9, T.1.12, 7.3.2.1, T.1.14, 7.3.1

Abgedeckt

1

7.1.2.1, 8.6.1.1, 9.3.6

Nicht abgedeckt

1.1

 

Nicht zutreffend

1.2

 

Nicht abgedeckt

1.3

7.3, 7.5.1

Abgedeckt

1.4

7.1.3, A.4.1, A.4.2, T.1.22

Abgedeckt

1.5

7.1.3, A.4, A.4.9, A.4.10, T.1.22

Abgedeckt

2

 

 

2.1

 

Nicht zutreffend

2.2

 

Nicht zutreffend

3

 

 

3.1

 

 

3.1.1

T.2.17.2, T.2.17.4, 9.1.2, 9.1.3, 9.1.4

Abgedeckt

3.1.2

9.1.1, 9.1.2, 9.1.3, 9.1.5, 9.3.6

Abgedeckt

3.1.3

T.2.17.2

Abgedeckt

3.2

 

Nicht zutreffend

4

 

 

4.1

 

 

4.1.1

 

Nicht zutreffend

4.1.2

 

Nicht zutreffend

4.2

 

 

4.2.1

 

Nicht zutreffend

4.2.2

 

Nicht zutreffend

5

 

 

5.1

9.2.1

Nicht abgedeckt

5.2

9.2.2

Abgedeckt, wenn die Batterie eine Lebensdauer von 5 Jahren aufweist

5.3

 

Nicht zutreffend

5.4

 

Nicht zutreffend

5.5

 

Nicht zutreffend

5.6

 

Nicht zutreffend

6

5.1

Abgedeckt, wenn die Masse in Tonnen angegeben ist

7

7.3.1, 10.2.2

Abgedeckt

8

6.3.3

Abgedeckt, sofern die Umgebungstemperatur bei Referenzbedingungen auf ± 3 °C gehalten wird, ausgenommen Klasse C gemäß OIML R 140

9

 

 

9.1

9.3.6

Abgedeckt

9.2

7.1.4, 8.2, 8.7.1

Lediglich abgedeckt für die Parameter und sofern der Umwerter mit einer lokalen Sichtanzeige ausgestattet ist

Hinweis:

Der Spalte „Anmerkung“ ist die Übereinstimmung zwischen der OIML R 140 und der betreffenden Anforderung der Richtlinie 2004/22/EG zu entnehmen.

Die Angabe „Abgedeckt“ kann folgende Bedeutung haben:

die Anforderung der OIML R 140 deckt sich mit der der Messgeräterichtlinie oder

die Anforderung der OIML R 140 ist weitreichender als die der Messgeräterichtlinie oder

alle Anforderungen der OIML R 140 genügen den Anforderungen der Messgeräterichtlinie (selbst wenn die Messgeräterichtlinie andere Alternativen zulässt).

Wird der Anforderung nicht vollauf genügt, wird kurz erläutert, was abgedeckt ist.

Die Angabe „Nicht abgedeckt“ bedeutet, dass die Anforderung der Messgeräterichtlinie nicht mit der betreffenden Anforderung der OIML R 140-1 übereinstimmt oder nicht in der OIML R 140 enthalten ist.

Die Angabe „Nicht zutreffend“ bedeutet, dass die Anforderung des Anhangs I der Messgeräterichtlinie auf Umwerter keine Anwendung findet.

MI-007:   Taxameter

in Bezug auf:

OIML R 21 (2007)

Grundlegende Anforderungen von Anhang I bzw. MI-007

OIML R 21 (2007)

Anmerkung

Anhang I

 

 

1.1

2.4.5.4, 2.5.5

Abgedeckt

1.2

A.5.4.5

Abgedeckt

1.3

3.5.2

Abgedeckt

1.3.1

3.5.1, 5.1.2

Abgedeckt

1.3.2 a)

 

 

M1:

 

Nicht zutreffend

M2:

 

Nicht zutreffend

M3:

A.5.4.4

Abgedeckt

1.3.2 b)

 

Abgedeckt

1.3.3 a)

 

 

E1

 

Nicht zutreffend

E2

 

Nicht zutreffend

E3

A.5.4.3, A.5.4.5, A.5.4.6, A.5.4.7

Abgedeckt, wenn die Feldstärke 24 V/m beträgt

1.3.3 b)

Anhang A

Abgedeckt

1.3.4

Anhang A

Abgedeckt

1.4

 

 

1.4.1

A.5.1

Abgedeckt

1.4.2

5.1.2

Abgedeckt

2

7.5

Abgedeckt

3

5.2.6

Abgedeckt

4

 

Abgedeckt

5

4.1

Abgedeckt

6

3.3

Abgedeckt

7

 

 

7.1

4.2.1

Abgedeckt

7.2

4.1, 4.9.1

Abgedeckt

7.3

 

Nicht zutreffend

7.4

 

Nicht zutreffend

7.5

4.1

Abgedeckt

7.6

4.2.3, 4.11

Abgedeckt, wenn das Prüfverfahren in der Bedienungsanleitung beschrieben ist

8

 

 

8.1

5.2.3.2

Abgedeckt

8.2

4.2.5

Abgedeckt

8.3

4.11.2.

Abgedeckt

8.4

4.10

Abgedeckt

8.5

 

Nicht zutreffend

9

 

 

9.1

4.12, 4.12.1

Abgedeckt

9.2

 

Nicht zutreffend

9.3

 

Nicht abgedeckt

9.4

 

Nicht zutreffend

9.5

 

Nicht zutreffend

9.6

 

Nicht zutreffend

9.7

3.4, 4.9.1

Abgedeckt

9.8

4.12.2

Abgedeckt

10

 

 

10.1

4.9.1

Abgedeckt

10.2

4.9.1

Abgedeckt

10.3

4.9.2

Abgedeckt

10.4

4.9.1

Abgedeckt

10.5

 

Nicht zutreffend

11

 

 

11.1

 

Nicht zutreffend

11.2

 

Nicht zutreffend

12

4.2.3

Abgedeckt

Anhang MI-007

 

 

Begriffsbestimmungen

 

 

Taxameter

2.1.1

Abgedeckt

Fahrpreis

2.3.1.1

Abgedeckt

Umschaltgeschwindigkeit

2.3.1.2

Abgedeckt

Standardberechnungsmodus S (einfache Tarifberechnung)

2.3.1.3.1

Abgedeckt

Standardberechnungsmodus D (doppelte Tarifberechnung)

2.3.1.3.2

Abgedeckt

Betriebseinstellung

2.3.3, 2.3.3.1, 2.3.3.2, 2.3.3.3

Abgedeckt

1

3.1

Abgedeckt

2

2.3.3.2, 2.3.3.3, 3.1

Abgedeckt

3

4.3

Abgedeckt

4

5.2.3, 4.2.2

Abgedeckt

5

4.2.3, 4.2.5

Abgedeckt

6.1

A.5.4.4

Abgedeckt

6.2

3.5.1, 3.5.2

Abgedeckt

7

3.2.1.1

Abgedeckt

8

 

 

8.1

Siehe Angaben zu Anhang I Nummer 1.3.3

Abgedeckt

8.2

5.1.3

Abgedeckt

9

5.2.5

Abgedeckt

10

3.1

Abgedeckt

11

4.5.3.b)

Abgedeckt

12

4.5.4

Abgedeckt

13

4.9.1

Abgedeckt

14.1

4.2.4

Abgedeckt

14.2

4.2.5

Abgedeckt, wenn OIML R 21 (2007) Nummer 4.2.5.i) obligatorisch ist

14.3

Siehe Angaben zu Anhang I Nummer 8.3

Abgedeckt

15.1

4.7

Abgedeckt

15.2

4.7

Abgedeckt

15.3

4.9.1

Abgedeckt

16

4.8

Abgedeckt

17

4.1, 4.14.1

Abgedeckt

18

5.2.4, 3.2.1.1

Abgedeckt

19

4.14.1, 4.2.1

Abgedeckt

20

4.2.1

Abgedeckt

21

3.3

Abgedeckt

22

3.7

Abgedeckt

23

3.4

Abgedeckt

Hinweis:

Der Spalte „Anmerkung“ ist die Übereinstimmung zwischen der OIML R 21 und der betreffenden Anforderung der Richtlinie 2004/22/EG zu entnehmen.

Die Angabe „Abgedeckt“ kann folgende Bedeutung haben:

die Anforderung der OIML R 21 deckt sich mit der der Messgeräterichtlinie oder

die Anforderung der OIML R 21 ist weitreichender als die der Messgeräterichtlinie oder

alle Anforderungen der OIML R 21 genügen den Anforderungen der Messgeräterichtlinie (selbst wenn die Messgeräterichtlinie andere Alternativen zulässt).

Wird der Anforderung nicht vollauf genügt, wird kurz erläutert, was abgedeckt ist.

Die Angabe „Nicht abgedeckt“ bedeutet, dass die Anforderung der Messgeräterichtlinie nicht mit der betreffenden Anforderung der OIML R 21 übereinstimmt oder nicht in der OIML R 21 enthalten ist.

Die Angabe „Nicht zutreffend“ bedeutet, dass die Anforderung des Anhangs I der Messgeräterichtlinie auf Taxameter keine Anwendung findet.

MI-008 KAPITEL II:   Ausschankmaße

in Bezug auf:

OIML R 138 (2007)

Grundlegende Anforderungen der Messgeräterichtlinie (Anhang I bzw. MI-008 II)

OIML R 138 (2007)

Anmerkung

Anhang I

 

 

1.1

5.1

Abgedeckt

1.2

 

Nicht zutreffend

1.3

 

Nicht zutreffend

1.3.1

 

Nicht zutreffend

1.3.2 a)

 

Nicht zutreffend

1.3.2 b)

 

Nicht zutreffend

1.3.3 a)

 

Nicht zutreffend

1.3.3 b)

 

Nicht zutreffend

1.3.4

 

Nicht zutreffend

1.4

 

 

1.4.1

 

Nicht zutreffend

1.4.2

 

Nicht zutreffend

2

 

Nicht abgedeckt

3

 

Nicht abgedeckt

4

4.4

Abgedeckt

5

4.2

Abgedeckt

6

 

Nicht abgedeckt

7

 

 

7.1

 

Nicht abgedeckt

7.2

4.2

Abgedeckt

7.3

 

Nicht zutreffend

7.4

 

Nicht zutreffend

7.5

4.2

Abgedeckt

7.6

 

Nicht zutreffend

8

 

 

8.1

 

Nicht zutreffend

8.2

 

Nicht zutreffend

8.3

 

Nicht zutreffend

8.4

 

Nicht zutreffend

8.5

 

Nicht zutreffend

9

 

 

9.1

5.2.4, 5.2.1, 5.2.5

Abgedeckt, wenn die Referenztemperatur 20 °C beträgt

9.2

 

Nicht zutreffend

9.3

 

Nicht zutreffend

9.4

 

Nicht zutreffend

9.5

 

Nicht zutreffend

9.6

5.2.1

Abgedeckt

9.7

3

Abgedeckt, wenn es sich um SI-Einheiten handelt

9.8

5.2.1

Abgedeckt

10

 

 

10.1

 

Nicht zutreffend

10.2

5.2.1

Abgedeckt

10.3

 

Nicht zutreffend

10.4

 

Nicht zutreffend

10.5

 

Nicht zutreffend

11

 

 

11.1

 

Nicht zutreffend

11.2

 

Nicht zutreffend

12

 

Abgedeckt

Anhang MI-008 Kapitel II

 

 

Begriffsbestimmungen

 

 

Ausschankmaß

2.2

Abgedeckt

Strichmaß

2.9

Abgedeckt, wenn ein Strich als Messmarkierung verwendet wird

Randmaß

2.7

Abgedeckt

Umfüllmaß

2.2

Abgedeckt

Fassungsvermögen

2.7, 2.5, 2.9, 4.6.1

Abgedeckt

1

 

 

1.1

5.2.5

Abgedeckt, wenn die Referenztemperatur 20 °C beträgt

1.2

4.5

Abgedeckt

2

5.1.1, 4.1.1

Abgedeckt

3

4.2

Abgedeckt

4

 

 

4.1

4.4

Abgedeckt

4.2

 

Nicht abgedeckt

5

 

 

5.1

5.2.1

Abgedeckt

5.2

5.2.2

Abgedeckt für bis zu 3 Füllstandsmarkierungen

5.3

4.2, 5.2.2

Abgedeckt

Hinweis:

Der Spalte „Anmerkung“ ist die Übereinstimmung zwischen der OIML R 138 und der betreffenden Anforderung der Richtlinie 2004/22/EG zu entnehmen.

Die Angabe „Abgedeckt“ kann folgende Bedeutung haben:

die Anforderung der OIML R 138 deckt sich mit der der Messgeräterichtlinie oder

die Anforderung der OIML R 138 ist weitreichender als die der Messgeräterichtlinie oder

alle Anforderungen der OIML R 138 genügen den Anforderungen der Messgeräterichtlinie (selbst wenn die Messgeräterichtlinie andere Alternativen zulässt).

Wird der Anforderung nicht vollauf genügt, wird kurz erläutert, was abgedeckt ist.

Die Angabe „Nicht abgedeckt“ bedeutet, dass die Anforderung der Messgeräterichtlinie nicht mit der betreffenden Anforderung der OIML R 138 übereinstimmt oder nicht in der OIML R 138 enthalten ist.

Die Angabe „Nicht zutreffend“ bedeutet, dass die Anforderung des Anhangs I der Messgeräterichtlinie auf Ausschankmaße keine Anwendung findet.


(1)  ABl. L 135 vom 30.4.2004.


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