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Document 52009IP0130

    Die Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik (2008/2219(INI))

    ABl. C 87E vom 1.4.2010, p. 128–132 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.4.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 87/128


    Donnerstag, 12. März 2009
    Die Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik

    P6_TA(2009)0130

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik (2008/2219(INI))

    2010/C 87 E/24

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, von 1994 und auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt von 1992,

    unter Hinweis auf seinen Standpunkt festgelegt in erster Lesung am 14. November 2007 im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zum Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (2),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0086/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig ist, der sehr stark von Naturereignissen abhängig ist und zugleich ein großes Potential an Interventionsmöglichkeiten bietet,

    B.

    in der Erwägung, dass die Landwirtschaft das beste Mittel ist, um die Bodenzerstörung zu verhindern, und daher eine fundierte Strategie zur Förderung der Erhaltung dieser Tätigkeit notwendig ist,

    C.

    in der Erwägung, dass die Landbevölkerung in der Europäischen Union eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Versteppung spielt und dass die Erzeuger in der Union wesentlich zur Erhaltung der Pflanzendecke in Regionen, die von anhaltenden Dürren heimgesucht werden, beitragen, sowie in der Erwägung, dass insbesondere Dauerkulturen, Wiesen und Wälder sich äußerst vorteilhaft auf den Wasserrückhalt auswirken,

    D.

    in der Erwägung, dass besonders in Südeuropa, aber auch in anderen Regionen der EU-Mitgliedstaaten, die landwirtschaftlich genutzten Böden wachsender Umweltzerstörung ausgesetzt sind, die auf schädliche Wechselbeziehungen zwischen menschlichen Tätigkeiten und Witterungsbedingungen zurückzuführen ist,

    E.

    in der Erwägung, dass auch die zu intensive Kultivierung von Flächen zur Erosion der Böden beitragen kann, die dann keinen Ertrag mehr bringen,

    F.

    in der Erwägung, dass die Versteppung gegenwärtig als eine der schwersten Bedrohungen zu betrachten ist, die zur Bodenzerstörung in den Mittelmeerländern führen,

    G.

    in der Erwägung, dass der Boden die Grundlage für die Produktion von menschlicher Nahrung, Futtermitteln, Textilien und Brennstoffen ist und eine wichtige Rolle bei der Abscheidung von CO2 spielt, dass der Boden heute jedoch mehr denn je irreversiblen Schäden durch Wind- und Laminarerosion, Verschmutzung, Versalzung, Versiegelung, den Verlust organischer Stoffe und den Rückgang der biologischen Vielfalt in den Böden ausgesetzt ist,

    H.

    in der Erwägung, dass zu den bereits erfassten negativen Auswirkungen hydrogeologische Störungen, das Eindringen von Meereswasser in das Grundwasser in Küstengebieten, die Versalzung der Böden, der Schwund landwirtschaftlich genutzter Flächen, der Rückgang der biologischen Vielfalt sowie die größere Anfälligkeit gegenüber Bränden, Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen zählen,

    I.

    in der Erwägung, dass diese Änderungen bei den Wechselbeziehungen zwischen der natürlich-anthropogenen Umwelt und der für produktive Zwecke genutzten Umwelt erhebliche Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierzucht, die Ausrichtung auf den Anbau bestimmter Kulturpflanzen auf den Böden und das Angebot an Lebensmitteln haben, was mit deutlichen Folgen für die Lebensmittelsicherheit und – wegen der Aufgabe von Betrieben – für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gefüge der betroffenen Gebiete einhergeht und auch hydrogeologische Auswirkungen mit sich bringt,

    J.

    in der Erwägung, dass die Bewässerung auch zur Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit und zum Auffüllen der Grundwasserleiter dient und dass diese Faktoren bei der Planung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt werden sollten,

    K.

    in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre den Preisanstieg für landwirtschaftliche Rohstoffe noch verschärfen, dass aber gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet sein muss,

    L.

    in der Erwägung, dass bei land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten Möglichkeiten der Verbesserung der CO2-Gesamtbilanz bestehen, wodurch ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen geleistet werden könnte,

    M.

    unter Hinweis auf das oben genannte Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, dessen Ziel die Bekämpfung der Verschlechterung der Bodenqualität von Anbauflächen und der Trockenheit ist, sowie auf die Unterstützung dieses Übereinkommens durch das Europäische Parlament,

    N.

    in der Erwägung, dass die Wasser-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG (3)) als grundlegendes Instrument den Regelungsrahmen für den Schutz der Böden darstellt, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Regionen, die nachhaltige Nutzung von Wasser und den Schutz der verfügbaren Wasserressourcen fördert und gleichzeitig zur Milderung der Auswirkungen von Hochwasser und Dürre beiträgt,

    O.

    in der Erwägung, dass ein integrierter und multidisziplinärer Ansatz verfolgt werden muss, damit nicht erst im Ernstfall nach Lösungen gesucht wird, was weitere negative Auswirkungen und schädliche Kettenreaktionen auslösen könnte,

    P.

    in der Erwägung, dass die Situation eingehend beobachtet werden sollte, damit bestehende Phänomene und das Entstehen neuer Risikosituationen erfasst werden können, indem Satellitenbeobachtungssysteme und geobiochemische (kartografische) Methoden hierfür gezielt zum Einsatz kommen,

    Q.

    in der Erwägung, dass extreme Witterungsbedingungen immer häufiger auftreten und sich dabei Dürreperioden und starke Niederschläge abwechseln, wodurch die Lithosphäre zusehends beeinträchtigt wird, insbesondere in Gebieten in Nord- und Südeuropa, in denen die Böden aufgrund ihrer Struktur stärker gefährdet sind,

    R.

    in der Erwägung, dass weltweit ein Anstieg der Nachfrage nach Lebensmitteln und der Lebensmittelpreise zu verzeichnen war,

    1.

    ist der Ansicht, dass in die Leitlinien der Gemeinsamen Agrarpolitik und bei den Methoden zu ihrer Umsetzung Grundsätze und Instrumente für den allgemeinen Klimaschutz ausdrücklich einbezogen werden müssen, damit insbesondere die durch die Verschlechterung der Bodenqualität verursachten Schäden in Grenzen gehalten werden;

    2.

    betont, dass die gemeinschaftliche Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung des Agrarsektors an den Klimawandel auf einen territorialen Ansatz gestützt sein muss, bei dem der Grad der Gefährdung der verschiedenen Regionen der Europäischen Union berücksichtigt wird; verweist darauf, dass die landwirtschaftlichen Böden in Südeuropa verlässlichen Bewertungen zufolge, die auf internationaler und europäischer Ebene abgegeben wurden, anfälliger für die Auswirkungen des Klimawandels sind;

    3.

    bedauert, dass keine konkreten Ziele festgelegt wurden, als die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beschlossen haben, die Mittelausstattung für die ländliche Entwicklung zu kürzen, und stellt fest, dass im zweiten Pfeiler zu wenig Mittel vorgesehen sind, um den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gerecht zu werden;

    4.

    ist der Ansicht, dass die aktuellen Probleme, einschließlich der Nahrungsmittelknappheit, der Wasserknappheit, des Temperaturanstiegs und der zunehmenden Gesamtverdunstung sowie des Risikos der Bodenzerstörung, neue umfassende und wissenschaftlich fundierte agrarpolitische Maßnahmen erfordern, die sich unter Mittelmeer-Klimaverhältnissen anwenden lassen; vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahmen mit Unterstützung der EU- und der einzelstaatlichen Einrichtungen auch die Erforschung und Entwicklung von Kulturpflanzen, die an die neuen ökologischen Herausforderungen, auch im Bereich Wassereinsparung, angepasst sind, zur Geltung bringen und gleichzeitig den Landwirten ein ausreichendes Einkommen gewährleisten müssen, das ihnen einen europäischen Lebensstandard ermöglicht;

    5.

    ist der Auffassung, dass im Rahmen der Strategie zur Erhaltung der Böden bei den Grundsätzen der GAP, die die Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand betreffen, Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden sollte, mit denen vor allem die Funktionsfähigkeit und die ökologische Nachhaltigkeit bestehender Be- und Entwässerungssysteme überprüft und verbessert wird, indem ökologisch nachhaltige, standortangepasste Wassermanagementpläne erstellt werden und die Landwirte an trockenheitsgefährdeten Standorten hinsichtlich eines erfolgreichen Anbaus standortangepasster Kulturen mit geringerem Wasserverbrauch beraten werden;

    6.

    tritt dafür ein, dass die Europäische Union die Verbesserung des Wassermanagements für landwirtschaftlich genutzte Flächen stärker unterstützt, in deren Zuge es notwendig wäre, effizientere und besser an die jeweiligen Kulturpflanzen angepasste Bewässerungssysteme einzuführen, die diesbezügliche Forschung zu fördern und Anreize für die Nutzung biotechnologischer Fortschritte zu bieten;

    7.

    hält es für notwendig, dass mehrere Gebietskörperschaften im Verbund kleine Speicherbecken zur Bewässerung (Bewässerungsteiche in Hügelgebieten) und zur Brandbekämpfung anlegen und verwalten, die oberhalb der mithilfe des natürlichen Gefälles zu bewässernden Gebiete gelegen sind, wobei für die kostengünstigste Durchführung zu sorgen ist und auch kommunale Abwässer zu verwenden sind, die mit Techniken der pflanzenbiologischen Reinigung und der Oberflächenaufbringung behandelt wurden;

    8.

    verweist darauf, wie wichtig der Terrassenanbau für die Bekämpfung der Erosion und die Verbesserung der Fähigkeit der Böden zur Wasserspeicherung sind, und hält es für sinnvoll, dass Maßnahmen zur Erhaltung, zur Wiederherstellung und zur Errichtung von Terrassen ergriffen werden;

    9.

    ist der Auffassung, dass die land- und forstwirtschaftlichen Strategien Programme zur Bepflanzung landwirtschaftlicher Randböden und/oder verschmutzter Böden enthalten müssen, weil durch die Wurzeln der Sträucher die Verankerung der instabilen oberen Bodenschichten in den unteren stabilen Gesteinsschichten, die als Reinigungssubstrat dienen, sichergestellt ist;

    10.

    spricht sich für die Einführung einer gemeinschaftlichen Forstpolitik aus, deren Hauptziel die Bekämpfung des Klimawandels ist;

    11.

    hält es außerdem für notwendig, Anreize für landwirtschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzendecke zu bieten, damit es nicht zu einer erosionsbedingten Versalzung der Flussbetten kommt;

    12.

    weist darauf hin, dass zahlreiche im Mittelmeerraum vorkommende Sträucherarten eine hohe Widerstandsfähigkeit bei Feuer aufweisen und für die Erholung des Pflanzenbewuchses hervorragend geeignet sind und deshalb gefördert werden sollten, auch weil das Wurzelwerk dieser Arten in der Lage ist, der Bodenerosion entgegenzuwirken;

    13.

    ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck der Anbau von Arten angestrebt werden könnte, die weniger Wasser benötigen, bzw. dass in bestimmten Fällen Frühjahrs- durch Winterkulturen ersetzt werden könnten, die nicht nur weniger Bewässerung benötigen, sondern auch einen wirksamen Schutz der Böden darstellen, weil die Böden in den Erosionsperioden von Pflanzenwuchs bedeckt sind;

    14.

    ist der Überzeugung, dass lokale Baumschulen Sorten entwickeln können, die an ihre Umwelt besser angepasst sind und deren Verwendung deshalb durch spezifische Maßnahmen gefördert werden sollte;

    15.

    fordert, dass die Erhaltung und Neupflanzung von Hecken, insbesondere in Gebieten, in denen diese in den letzten Jahren verschwunden sind, gefördert werden;

    16.

    erkennt die wichtige Rolle pflanzengenetischer Ressourcen für die Anpassung der Landbewirtschaftung an sich wandelnde Klimabedingungen an; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die die Erhaltung und Weiterentwicklung pflanzengenetischer Ressourcen durch Landwirte und Gärtner sowie durch kleine und mittelgroße Pflanzenzuchtbetriebe fördern;

    17.

    weist darauf hin, wie wichtig die Brache für die Sanierung landwirtschaftlich genutzter Flächen und für den Wasserrückhalt ist; fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, an die Böden der Mittelmeer-Ökosysteme angepasste landwirtschaftliche Systeme zu fördern;

    18.

    ist der Ansicht, dass für den Erhalt der organischen Substanzen im Boden mit den Grundsätzen der GAP zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Anreize für die Kohlenstoffeinlagerung und -bindung geschaffen werden müssen, die auf einer optimalen Anwendung der Methoden des Trockenfeldbaus beruhen (geringstmögliche Bearbeitung der Bodenoberfläche, Fruchtwechsel, Verwendung von an ihre Umwelt angepassten Sorten, Eindämmung der Verdunstung, zielgerichtete Düngung, integrierter Pflanzenschutz usw.);

    19.

    fordert die vor Ort zuständigen Stellen auf, an die geänderten Umweltschutzerfordernisse und Umweltbedingungen angepasste Pläne zur Bewirtschaftung der für Bewässerungszwecke vorgesehenen Wasservorräte auszuarbeiten und die entsprechenden Technologien bereitzustellen, für eine gezielte Nutzung der Wasservorkommen in Relation zu ihrer Qualität zu sorgen und Schritte zu unternehmen, damit die zuständigen wasserwirtschaftlichen Stellen die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen optimieren, weil bei den Verteilungssystemen die Wasserverschwendung verringert werden muss;

    20.

    spricht sich dafür aus, eine gemeinschaftliche Stelle zur Dürrebeobachtung als Abteilung der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen einzurichten und die Kapazitäten für eine von der Europäischen Union koordinierte Brandbekämpfung aufzustocken, weil Dürre und Brände zur Wüstenbildung und zur Verschlechterung der landwirtschaftlich genutzten Böden beitragen, ganz besonders in der Mittelmeerregion;

    21.

    betont die Notwendigkeit, die Effizienz der Informationsübertragung durch die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu verbessern;

    22.

    empfiehlt die Entwicklung eines Frühwarnsystems zur kontinuierlichen Überwachung des Zustands der Böden, um rechtzeitig Maßnahmen gegen die Erosion, gegen den Verlust organischer Stoffe, der zu Treibhausgasemissionen führt, sowie gegen den Rückgang von Anbauflächen und der biologischen Vielfalt ergreifen zu können;

    23.

    fordert deshalb die Kommission auf, dass sie im Rahmen ihres im Jahr 2009 vorgesehenen Vorschlags für eine Neudefinition der Berg- und Inselgebiete und anderer Gebiete mit naturbedingten Nachteilen bei den prioritären Bewertungskriterien das Ausmaß des Risikos der Verschlechterung der Bodenqualität und der Wüstenbildung in den überwachten Gebieten einbezieht;

    24.

    hält eine Intensivierung von Forschung, Entwicklung und Innovation für notwendig, wobei den am stärksten von Wassermangel und Dürre betroffenen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist und die Fortschritte im Bereich der Biotechnologie zu berücksichtigen sind;

    25.

    fordert die Kommission auf, im Rahmen der im Jahr 2009 vorgesehenen Halbzeitprüfung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung die Schaffung größerer Anreize zur Unterstützung der in mehreren Mitgliedstaaten im Bereich Forschung und Entwicklung aufgelegten Programme in Betracht zu ziehen, mit denen die Kenntnisse über eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Böden und über die von der Verschlechterung der Bodenqualität betroffenen Gebiete erweitert werden sollen;

    26.

    fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit der Schaffung eines Rahmens zu prüfen, der zur Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels, besonders der Verschlechterung der Bodenqualität, eingesetzt werden könnte;

    27.

    ist der Ansicht, dass geeignete Weiterbildungs- und Schulungsprogramme sowohl für die im Sektor Beschäftigten als auch für die Öffentlichkeit angeboten werden sollten, die dem zweifachen Ziel dienen, spezifische Lösungen zu finden und die Bürger dafür zu sensibilisieren, dass sie gemeinsam für die Nutzung der Ressourcen vor Ort Verantwortung tragen;

    28.

    fordert, dass die Union Informations- und Aufklärungsmaßnahmen insbesondere für Junglandwirte anbietet, mit denen die Einführung landwirtschaftlicher Methoden gefördert wird, die sich günstig auf die Erhaltung des Bodens auswirken, und bei denen insbesondere die Folgen des Klimawandels und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf das Klima im Mittelpunkt stehen;

    29.

    weist in Anlehnung an seine Entschließung vom 5. Juni 2008 zu den Zukunftsperspektiven für Junglandwirte angesichts der derzeitigen Reform der GAP (4) darauf hin, dass bei der Finanzierung von Projekten vor allem für Maßnahmen Mittel gewährt werden sollten, mit denen die Niederlassung von Junglandwirten gefördert werden kann;

    30.

    ist der Ansicht, dass die Union die Unabhängigkeit von Futtermittel- und Lebensmittelimporten und die Selbstversorgung fördern muss, indem sie auch die landwirtschaftlich genutzten Böden und ihre produktiven Eigenschaften besser schützt und insbesondere die nachhaltige Nutzung von Grünland für die Viehhaltung (durch Weidefleischprogramme, Prämien für naturschutzgemäße Beweidung usw.) fördert, um eine größere Unabhängigkeit von Futtermittelimporten zu erreichen; ist der Auffassung, dass die GAP, wenn sie einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit leisten soll, auf ein ausgewogenes Verhältnis von Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Energieproduktion in der EU-Landwirtschaft hinarbeiten muss;

    31.

    fordert, im Rahmen eines weltweiten CO2-Marktes auf die Erhaltung und Sanierung der Wälder sowie auf die Wiederaufforstung mit gemischten Arten hinzuarbeiten, vor allem in den Mitgliedstaaten, die ihre Naturwälder weitgehend verloren haben, und hebt dabei die Notwendigkeit hervor, in der Europäischen Union eine ganzheitliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder umzusetzen;

    32.

    betont, dass die Wälder für den Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen und dass eine ausgewogene Kombination von Wäldern, Wiesen und Weiden und Anbauflächen von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft ist; weist insbesondere darauf hin, dass Böden mit hohem organischen Anteil und einer darauf abgestimmten Rotation der angebauten Kulturpflanzen eine wichtige Funktion haben; warnt davor, dass die zunehmende Ausbeutung der Böden eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung darstellt;

    33.

    fordert, dass es bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten, die der Erhaltung von Wiesen, Dauerweideland und Waldgebieten dienen, die Möglichkeit gibt, für die Schaffung öffentlicher Güter (Speicherung von CO2, biologische Vielfalt, Erhaltung der Böden) „grüne“ Zertifikate zu vergeben;

    34.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den zweiten Pfeiler der GAP zu nutzen, um für landwirtschaftliche Tätigkeiten, die der Erhaltung von Wiesen, Dauerweideland und Waldgebieten dienen, Prämien zu vergeben, und damit einen Beitrag zur Schaffung öffentlicher Güter (Speicherung von CO2, biologische Vielfalt, Erhaltung der Böden) zu leisten; fordert die Kommission auf, die Erhaltung des Grünlandes als Priorität zu behandeln;

    35.

    fordert den Rat und die Kommission auf, Strategien zur Sanierung geschädigter Böden zu prüfen, die in erster Linie auch Anreize zur Eindämmung der Verschlechterung der Bodenqualität umfassen;

    36.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 281.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0473.

    (3)  ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.

    (4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0258.


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