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Document 52008AE1523

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Mehrsprachigkeit

ABl. C 77 vom 31.3.2009, p. 109–114 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 77/109


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Mehrsprachigkeit“

(2009/C 77/25)

In einem Schreiben vom 4. Februar 2008 ersuchte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margot WALLSTRÖM, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um eine Sondierungsstellungnahme zu folgendem Thema:

„Mehrsprachigkeit“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 18. Juli 2008 an. Berichterstatterin war Frau LE NOUAIL MARLIÈRE.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 447. Plenartagung am 17./18. September 2008 (Sitzung vom 18. September) mit 144 gegen 8 Stimmen bei 13 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme und Zusammenfassung der Schlussfolgerungen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stellt fest, dass dieses Thema zunehmende politische und wirtschaftliche Bedeutung erlangt, bedauert jedoch, dass die Kommission es vorgezogen hat, für das Ende ihres Mandats eine neue Strategie vorzustellen, anstatt in Anknüpfung ihrer „neuen Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“ von 2005 ein konkretes Programm vorzuschlagen.

Der Ausschuss empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Debatte über die angestrebten Zielsetzungen zu beschleunigen und erst anschließend zu erläutern, welche Handlungsentscheidungen in Rahmen einer Koordinierung in den Bereichen Kultur und Bildung getroffen werden sollten.

Er fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission insbesondere mit Blick auf die Auswahl der ersten unterrichteten und erlernten lebenden Sprache auf, die Wahl anderer Optionen als des Angloamerikanischen aufzuwerten und das Erlernen und Sprechen europäischer Sprachen auf der Ebene des außergemeinschaftlichen Austauschs zu fördern.

Der Ausschuss stellt fest, dass ein enger Zusammenhang zwischen den Bedürfnissen der Unionsbürger im sprachlichen Bereich, der europäischen Beschäftigungsstrategie und den Konvergenzzielen der Programmplanung der Europäischen Strukturfonds — insbesondere des Kohäsionsfonds — besteht, und fordert die Bürger auf, diese Fonds für die Beherrschung der eigenen Muttersprache plus zweier lebender Sprachen in Anspruch zu nehmen und die Verwendung dieser Fonds sogar zur Priorität zu machen. Er fügt hinzu, dass diese Zielsetzung zwei qualitative Teilziele enthalten sollte: den Erhalt der Lebendigkeit der europäischen Sprachen und die Diversifizierung der Kenntnisse hin zu den für den kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Austausch der Europäer nützlichen sonstigen Sprachen durch die Förderung der Kenntnis der Kulturen sowie des Friedens und der Freundschaft zwischen den Völkern.

Der Ausschuss stellt fest, dass sich für diejenigen Bevölkerungsgruppen, die am weitesten von menschenwürdiger, d.h. deklarierter und sozial geschützter Arbeit entfernt sind, und für diejenigen, die am weitesten von den städtischen oder touristischen Zentren entfernt sind, nichts zum Positiven wendet, und er fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihren geplanten Maßnahmen keine Diskriminierungen oder Behandlungsunterschiede zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen nicht zu neuen Ausgrenzungen und neuen Frustrationen führen. Er empfiehlt ihnen daher insbesondere, die Sozialpartner und die in diesen Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft zu konsultieren.

Da die Kommission darum bemüht ist, eine interne dienstellenübergreifende Konsultation durchzuführen, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen den Kontext der besseren Rechtsetzung berücksichtigen, um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU nicht zu beeinträchtigen.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich gerade im Rahmen des europäischen Zertifizierungssystem darum bemühen, nicht nur die formellen, sondern auch die informellen Bildungsangebote zu bewerten, damit ihr Umfang gemessen werden kann und sie Gegenstand von Qualifikationsübertragungen und -anerkennungen für alle Bürger und Arbeitnehmer unabhängig von deren Status sein können.

Im Rahmen der sozialen Konzertierung ruft der Ausschuss die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner dazu auf, die Sprachberufe Lehrer, Übersetzer und Dolmetscher zu fördern, um die Verwendung der Amtssprachen in der institutionellen Kommunikation bewältigen zu können, und erinnert daran, dass der Bedarf hierfür auch in der Wirtschaft nicht hinreichend gedeckt ist.

1.   Einleitung

Kurz vor der Schaffung des neuen Geschäftsbereichs „Mehrsprachigkeit und interkultureller Dialog“ und der Ernennung von Leonard ORBAN als hierfür zuständiges Mitglied der Kommission hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) am 6. September 2006 eine Stellungnahme verabschiedet, in der er für „eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“ (1) plädierte.

Wenig später, am 25. Oktober 2007, sprach das Kommissionsmitglied auf Einladung des Präsidenten des EWSA, Dimitris DIMITRIADIS, vor dem Plenum des Ausschusses und bekundete sein Interesse an dessen Arbeiten.

Da Leonard ORBAN beabsichtigte, eine neue Strategie zu diesem Thema vorzustellen, befasste er den Ausschluss mit der Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme.

Der EWSA wünscht daher:

die Folgemaßnahmen zur vorherigen Strategie der Kommission und zu den Empfehlungen, die er zum damaligen Zeitpunkt vorgelegt hatte, zu bewerten;

die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zusammenzufassen;

auf seine Befassung, die im Rahmen einer von der Kommission organisierten, umfassenden öffentlichen Konsultation sowie der Anhörung vom 15. April 2008 erfolgte, rechtzeitig zu reagieren, damit seine Empfehlungen in der von der Kommission für September 2008 geplanten Mitteilung berücksichtigt werden.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stellt fest, dass das Thema Mehrsprachigkeit immer stärker an Bedeutung gewinnt, und zwar nicht etwa als Modeerscheinung, sondern im durchaus realen Kontext der Globalisierung, die immer mehr und immer unterschiedlichere Akteure auf den Plan ruft. Neue Situationen erfordern neue Lösungen und Antworten. Die Welt verändert sich nicht nur in Wirtschaft und Technik, sondern auch in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur und Staatsbürgerschaft. Bestimmte Erscheinungen, die es schon von jeher bzw. seit langem gibt, treten verstärkt hervor und werden sichtbar, ja unübersehbar.

2.2

Die kulturelle Dimension hat in den unterschiedlichsten Bereichen, von der Arbeits- über die Geschäftswelt bis hin zu Freizeit und Tourismus, eine Entwicklung genommen, die der EWSA in all ihren Ausprägungen verstehen lernen muss, damit er die Anliegen der Bürger an die Institutionen herantragen sowie praktische und intelligente Lösungen vorschlagen kann, und zwar insbesondere durch die Teilnahme an Konsultationen und durch Impulse für die Einleitung von Debatten.

Die Vielzahl unterschiedlicher Meinungen ist ein Beleg für das Interesse der Unionsbürger an dieser Frage, von der sie als Menschen alle gleichermaßen betroffen sind.

2.3

In der bereits genannten Stellungnahme empfahl der EWSA Folgendes:

„Die Kommission klärt die Mitgliedstaaten auf, indem sie ihnen die in den geforderten nationalen Plänen herzustellenden Verbindungen oder in deren Rahmen durchzuführenden zusätzlichen Maßnahmen genauer erläutert, und macht deutlich, dass die Mehrsprachigkeit einen möglichen Beitrag zur politischen und kulturellen Integration der EU leistet und ein Katalysator für Verständigung und soziale Eingliederung ist,

der Umfang des Bildungsangebots muss auf europäischer Ebene abgestimmt werden, wenn langfristig Ergebnisse erzielt werden sollen, und das potenzielle Fähigkeitenreservoir darf nicht auf eine begrenzte Zahl von Sprachen reduziert werden,

alle mehrsprachigen Praktiken im beruflichen, kulturellen, politischen, wissenschaftlichen und sozialen Bereich müssen gefördert und unterstützt werden,

als Sachverständige sollten nicht nur Fachleute aus sozialen und wissenschaftlichen Fächern, sondern auch Sprachpraktiker, Linguisten, Dolmetscher, Übersetzer sowie Sprachlehrer und Sprachenspezialisten hinzugezogen werden,

die heutigen Generationen junger und weniger junger Erwachsener müssen im Rahmen dieser Zielsetzungen mit Hilfe des lebenslangen Lernens und durch die Achtung ihrer kulturellen Rechte angemessen und stärker berücksichtigt werden, wenn die Kommission mit der Programmphase beginnt,

die Kommission sollte sich nicht nur auf die akademischen Arbeiten stützen, sondern auch auf die Maßnahmen der in diesem Bereich aktiven Verbände, und die von der Zivilgesellschaft ergriffenen Initiativen unterstützen.“

2.4

Insgesamt verwies der EWSA auf die Notwendigkeit, die größtmögliche Zahl von Bürgern in diese Strategien zur Förderung des Erlernens, Praktizierens und Beherrschens von Sprachen einzubeziehen und realistische Mittel zu finden, um dieses Ziel zu erreichen. Er warnte vor neuen sozialen Diskriminierungen und rief dazu auf, auch in anderen Weltsprachen zu kommunizieren und sich nicht auf die im Binnenmarkt praktizierten Sprachen zu beschränken, damit Europa seine sprachlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Barrieren überwinden kann. Er plädierte für einen Ansatz, in dem die wirtschaftlichen, kulturellen und staatsbürgerlichen Aspekte ausgewogen berücksichtigt werden, und sprach sich für ein massives Aufholen im Bereich Arbeit und Beschäftigung aus.

2.5

Der EWSA erinnerte auch daran, dass sich die Sprach- und Kulturräume und die politischen und wirtschaftlichen Strukturen in der Welt verändert haben und die Tendenz zum Aussterben bestimmter Sprachen bedauerlicherweise mit der Assimilierung bzw. dem Verschwinden bestimmter sozialer und politischer Einheiten einhergeht. Europa ist mit denselben Herausforderungen wie andere Regionen der Welt konfrontiert, d.h. 1) mit der Tendenz, dass sich in den länderübergreifenden Beziehungen die Verwendung einer einzigen Sprache durchsetzt, 2) mit der Vielfalt der Regionalsprachen und der Gefahr, dass bestimmte Idiome verloren gehen — allerdings mit einem Unterschied: dem Status der offiziellen Nationalsprachen in diesem vereinten (bzw. — je nach Sichtweise des Integrationsgrads der EU — sich auf dem Weg zur Einheit befindenden) politischen Gebilde.

2.6

Die EU ist mit der gleichen Identitätsangst konfrontiert, die jeder kulturelle oder sprachliche Ansatz freilegt; sie hat aber auch Stärken, die sie im Laufe ihres Aufbauprozesses erworben hat, wie etwa die Instrumente zur Förderung ihres sozialen und territorialen Zusammenhalts, die gemeinsamen Kriterien der repräsentativen und partizipativen Demokratie oder die auf Solidarität beruhenden Sozialmodelle.

2.7

Sind demografische Herausforderungen und kulturelle Interessen miteinander verknüpft, so ergeben sich jedoch wichtige Fragen, die man durchaus mutig stellen sollte: Welches Interesse haben die Europäer an ihren eigenen Sprachen? Daran, sie mit anderen zu teilen, sie zu bewahren, sie lebendig zu halten und nicht sterben zu lassen, kurzum: sie untereinander und mit anderen zu sprechen?

3.   Besondere Bemerkungen

3.1

Die Kommission leitete am 14. September 2007 eine öffentliche Konsultation ein, die am 15. April 2008 mit einer Konferenz endete, auf der sie vor zahlreichen im Kultur- und Bildungsbereich tätigen Vereinigungen und Verbänden folgende Ergebnisse der Arbeitsgruppen präsentierte:

Bericht der Intellektuellengruppe unter Leitung von Amin MAALOUF;

Wirtschaftsforum unter dem Vorsitz von Etienne DAVIGNON;

ELAN-Bericht: „Auswirkungen mangelnder Fremdsprachenkenntnisse in den Unternehmen auf die europäische Wirtschaft“ des National Centre for Languages (nationales Zentrum für Sprachen), Vereinigtes Königreich;

offizielle Konsultationen der Ausschüsse (AdR und EWSA);

Konsultation der Mitgliedstaaten: Ministerkonferenz, Februar 2008;

Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zum Thema Mehrsprachigkeit;

Beiträge aus der Online-Konsultation.

3.2

Im Rahmen der Debatten wurden verschiedene Herausforderungen angesprochen:

Wirtschaftliche Herausforderungen.

Politische Herausforderungen (Mehrsprachigkeit und regionale Integration).

Herausforderungen im kulturellen Bereich (Mehrsprachigkeit und Interkulturalität).

Die persönliche und kollektive Kommunikation kann dazu führen, dass Sprache als ein Kommunikationshilfsmittel unter vielen erachtet wird. Zukunft der Literatur?

Mehr- und Vielsprachigkeit: Einige Teilnehmer stellen sich die Frage, ob wir in einem einsprachig werdenden Sprachumfeld individuelle Vielsprachigkeitskompetenzen brauchen.

Der Europarat hat unterstrichen, dass es wichtig ist, Minderheitensprachen zu schützen und ihre Verwendung zu erleichtern, wenn man folgende Fragen wirksam angehen will: Nationalismus: Die Mehrsprachigkeit im Dienste der Vielfalt darf keine Gefahr von Ausgrenzung bergen.

Zahlreiche Teilnehmer thematisieren die Frustration und Ungleichheit gegenüber den Sprachen, die Konfrontation der europäischen Sprachen untereinander und mit den übrigen Sprachen in der Welt sowie die Gegenüberstellung der einzelstaatlichen Kulturpolitiken.

Kulturelle Rechte und soziale Rechte: Viele Teilnehmer fragen sich, welche Mittel für derartige Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Es wurde auch der Sonderfall Roma angesprochen, und zwar bezüglich ihrer Integration im Allgemeinen und der Möglichkeit, ihre Sprache zu erlernen und zu bewahren, im Besonderen.

In Bezug auf Arbeit und Beschäftigung das Recht der Arbeitnehmer, in ihrer eigenen Sprache arbeiten zu dürfen, ohne dass ihnen Sprachkenntnisse abverlangt werden, die mit den zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kenntnissen in keinem Verhältnis stehen, sowie Fragen der Sicherheit, die sich aufgrund eines Umfelds mit mehreren nicht bzw. nur unzureichend beherrschten Sprachen ergeben.

3.3   Allgemeine Ziele, die von der Kommission auf dieser Anhörung zur Förderung der Sprachenvielfalt vorgestellt wurden

3.3.1

Diversifizierung der Sprachkompetenzen innerhalb der EU („Englisch allein reicht nicht aus“).

Das Ziel, das von dem für Mehrsprachigkeit zuständigen Kommissionsmitglied Leonard ORBAN in seinem Referat im Rahmen dieser Anhörung wie auch an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht worden ist, besteht eindeutig darin, die nur auf das Englische ausgerichtete Tendenz umzukehren.

3.3.2

Sozialer Bereich:

Betonung der Bedeutung der Sprachen für den sozialen Zusammenhalt;

Erleichterung der Integration von Einwanderern, Ermutigung zum Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes, Förderung der Verwendung und Bewahrung der Muttersprache und ihrer Weitergabe an die Nachfahren; Anerkennung der Sprachen der Migranten als Ressource und Bereicherung.

3.3.3

Wirtschaftlicher Bereich:

Ausbau der Sprachkompetenzen mit Blick auf die Beschäftigung der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;

transversale Integration der Mehrsprachigkeitsaspekte in die europäische Politik, ausgehend von einer Bestandsaufnahme.

3.3.4

Mehrsprachigkeitsaspekt im Zusammenhang mit der Außenpolitik der EU:

Die Kommission bestätigt das „Ziel von Barcelona“, das heißt: 1 Muttersprache + 2 lebende Sprachen je Bürger, aufgegliedert in 1 Muttersprache + 1 internationale Sprache + 1 so genannte „Sprache des Herzens“ oder „persönliche Adoptivsprache“ (in Anlehnung an den von der Intellektuellengruppe unter Leitung von Amin MAALOUF erstellen Bericht).

3.3.5

Mittel und Methoden:

Die Kommission möchte das informelle Lernen vom Typ „Unternehmenskompetenzsystem“, fördern, mit dem das Verständnis und der Zugang beschleunigt werden, sie hat dieses Thema jedoch nicht im Einzelnen ausgeführt. Sie macht deutlich, dass den Unionsbürgern die Gelegenheit gegeben werden soll, beispielsweise im Bus oder an anderen öffentlichen Orten mit ausländischen Sprachelementen in Kontakt zu kommen, und sich der Lerneffekt durch „Gewöhnung“ einstellen würde.

3.3.6

In Bezug auf die Zukunft:

Zur Weiterentwicklung dieser Politik möchte sich die Kommission innerhalb einer mittelfristigen Rahmenstrategie auf eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stützen und europäischen Mehrwert beisteuern.

3.4   ELAN-Bericht (2):

Im ELAN-Bericht wird ausgeführt, inwiefern es für die Unternehmen von Nutzen ist, über qualifizierte vielsprachige Arbeitskräfte zu verfügen. Es wird jedoch keine Typologie des Bedarfs im Verhältnis zu den besetzten Arbeitsplätzen und Stellen bzw. nach Wirtschaftszweig aufgestellt. Die Kommission täte gut daran, von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Sitz in Dublin (oder einer anderen europäischen Einrichtung) eine präzisere Typologie des berufsspezifischen Bedarfs von Unternehmen und Arbeitnehmern entwerfen zu lassen.

3.4.1

Bericht des Wirtschaftsforums unter dem Vorsitz von Etienne DAVIGNON (3):

In diesem Ende Juni 2008 veröffentlichten Bericht wird aus Sicht des Wirtschaftsforums aufgezeigt, weshalb es wichtig ist, in Sprachkenntnisse zu investieren. Es wird eine Bilanz der bereits ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Sprachen in Unternehmen gezogen, und es werden Empfehlungen formuliert, wie die Unternehmen ihre Leistungsfähigkeit in der „mehrsprachigen“ Geschäftskommunikation verbessern können. So sollen sie „… feststellen, welche Sprachkenntnisse in ihrem Unternehmen vorhanden sind; die Einstellungsverfahren und die Entwicklungsstrategien im Personalmanagement überarbeiten; in Sprachunterricht investieren; Muttersprachler verschiedener Sprachen beschäftigen; Sprachtechnologie von Übersetzern, Dolmetschern, Kommunikatoren und Kulturmediatoren einsetzen; die internationale Mobilität der Beschäftigten ausbauen“. Auf diese Weise werden in dem Bericht auch Empfehlungen für Europa und die EU-Institutionen sowie für die lokalen, regionalen und nationalen Regierungen formuliert und Argumente zugunsten der Mehrsprachigkeit entwickelt.

3.5   Bericht der Intellektuellengruppe unter Leitung von Amin MAALOUF (4):

Der Ausschuss billigt die Initiative der Kommission, eine Gruppe namhafter Intellektueller zu konsultieren, deren Bericht vom Vertreter der Gruppe im Rahmen der Anhörung am 15. April als „wahrscheinlich den bestgeschriebenen und lesbarsten aller bisherigen Berichte der Kommission“ bezeichnet wurde — was in gewisser Weise zutrifft, und die vorschlug, das Erlernen einer internationalen Sprache und einer „affektiven oder Adoptivsprache“ zur Überlegung zu unterbreiten, mit anderen Worten: ein Erlernen ohne Eigeninteresse oder wirtschaftliche Hintergedanken, rein aus persönlicher Neigung. Auch wenn es sich hierbei um einen großzügigen Vorschlag handelt, der die Vektorrolle der Kultur und Kommunikation der Sprachen anerkennt, wird mit ihm postuliert, dass alle Bürger die gleiche Lust auf und Zeit für eine linguistische Betätigung dieser Art haben, was bei weitem nicht der Fall ist — aus kulturellen Gründen oder auch deshalb, weil die Mehrheit der Unionsbürger nicht über die nötige Kaufkraft verfügt für „qualifizierende“ kulturelle Praktiken, wie diese von Professor Pierre BOURDIEU definiert wurden.

So lässt sich zwar sagen, immer mehr (junge) Europäerinnen und Europäer würden den Nutzen einer Beherrschung lebender europäischer oder nichteuropäischer Fremdsprachen erkennen; immer mehr Menschen merken jedoch auch, welche Schwierigkeiten sie haben, ihr Leben zu bestreiten und ihre Kinder großzuziehen. Auch ist festzustellen, dass die europäische Gesellschaft — ohne überall den Klassenkampf sehen zu wollen — nach wie vor segmentiert ist und dass auf die Kohäsionsfonds zurückgegriffen werden sollte, gerade zur Erfüllung der Lissabon-Ziele.

Der potenzielle Beitrag des Grundtvig-Programms, der Programme für Erwachsenenbildung und des lebenslangen Lernens sollte daher bei der Konzertierung zwischen den Dienststellen der Kommission quantifiziert und konkret beziffert werden, bevor sie den Mitgliedsatten, dem Rat und dem Parlament vorgelegt werden. Dies würde es ermöglichen, die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bildungsbereich um einen europäischen Mehrwert zu ergänzen.

Der Ausschuss stellt fest, dass dadurch die Frage der Wahl des Englischen als erste lebende Sprache nicht gelöst wird, es sei denn, man überließe die Problematik ganz den Mitgliedstaaten und den Eltern, und die Kommission stellte sie gar nicht erst zur Diskussion. Gewiss, „Englisch allein genügt nicht“, auch wenn das Englische von der EU nach wie vor als Sprache des internationalen Handelsaustauschs akzeptiert wird. Der Ausschuss macht die Kommission, die Mitgliedstaaten, den Rat und das Europäische Parlament darauf aufmerksam, dass der vorgeschlagene Weg ein Ansatzpunkt, aber keine Lösung ist.

3.6   Stellungnahmeentwurf des AdR (5)

In der Stellungnahme des AdR wird argumentiert, die Sprachenproblematik für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sei von größter Bedeutung, da sie nicht nur die Frage der Beschäftigung, sondern auch des Zusammenlebens zwischen Europäern und Nichteuropäern bestimme, und zwar auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in allen Bereichen, angefangen vom Gesundheitswesen („Arbeitkräftemangel“) über personenbezogene Dienstleistungen, Vorschul- und Schulunterricht und die Integration von Migranten bis hin zum Tourismus. Zudem präge sie das Leben einer wachsenden Zahl von Regionen. Der AdR schlägt daher zu Recht vor, die Kohäsionsfonds in Anspruch zu nehmen und im Vorfeld der strategischen Entscheidungen konsultiert zu werden.

3.7   Informationsbericht „Arbeitsdokument der Kommission — Bericht über die Durchführung des Aktionsplans ‚Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt‘“ (6)

Der Ausschuss befürchtet, dass es zu Lethargie führen könnte, würde die Notwendigkeit einer Zuweisung von EU-Mitteln verleugnet, d.h. zu einer Zunahme der Vorschriften, die in keinem gesunden Verhältnis zum Anstieg des Bedarfs steht, und das Ergebnis könnte sich mittel- und langfristig als enttäuschend erweisen. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten daher zum Nachdenken auf: denn das Fernsehen allein genügt nicht, und die informellen Bildungsangebote müssen messbar sein. Der Ausschuss erkennt jedoch an, dass die Koordinierungsmethode der Kommission ein administrativer Fortschritt wäre, wenn auch nicht unbedingt ein Schritt in Richtung der Bürger.

4.   Fazit

4.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist der Ansicht, dass der offenkundige gute Wille der Kommission wie eine Beschwörung wirkt, dass sie jedoch — über die Forderungen an die Mitgliedstaaten bezüglich der Anpassung der Bildungssysteme hinaus — kein konsequentes Handeln der Europäischen Union vorschlägt.

4.2

Der Ausschuss empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Ansatz fortzuführen und dabei die Diversifizierung hin zu anderen internationalen Verkehrssprachen als dem Englischen zu berücksichtigen.

4.3

Die Mitgliedstaaten sollten bei ihrem Angebot an europäischen Sprachen auf sämtlichen Bildungsstufen (Vorschulen, Primar- und Sekundarstufe, Hochschulbildung sowie lebenslanges Lernen) auch weiterhin verwandtschaftliche Bindungen und Bezüge der sprachlichen und geografischen Nähe fördern und dabei auf ihre Vielfalt achten.

4.4

Im Rahmen der Erwachsenenbildung, wie sie die Kommission anstrebt  (7) , muss die Notwendigkeit berücksichtigt werden, mehr Bürgerinnen und Bürger in die Bemühungen einzubeziehen, ihre Muttersprache plus zwei lebende Sprachen zu beherrschen, und zwar dadurch, dass das Angebot angepasst und das Interesse und die Motivation durch konkrete bürgernahe Maßnahmen gefördert, das Sachwissen der bereits vor Ort tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und der Fachkräfte des öffentlichen und privaten Sektors mit einbezogen, der soziale und staatsbürgerliche Dialog erleichtert sowie dafür gesorgt wird, dass die neuen Initiativen keine diskriminierenden Ungleichheiten zwischen Bürgern schaffen, die kaum Zugang zum kulturellen Austausch haben.

4.5

Die Demokratisierung und das informelle Lernen, wie sie von der Kommission propagiert werden, müssen im Rahmen des europäischen Zertifizierungssystems präzise bewertet werden, damit

die Resonanz der von den Mitgliedstaaten, der Kommission und anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auf den Weg gebrachten Maßnahmen gemessen werden kann;

sie Gegenstand von Qualifikationsübertragungen und -anerkennungen für alle Bürger und Arbeitnehmer unabhängig von deren Status sein können.

4.6

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen konkret in die Entwicklung des künftigen pädagogischen Angebots eingebunden werden, und zwar mit Mitteln, die den ehrgeizigen Zielen der Kommission angemessen sind.

4.7

Da von den Erwägungen der Kommission über die wirtschaftlichen Erfordernisse der Unternehmen in erster Linie Unternehmen und Arbeitnehmer betroffen sind, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission die Sozialpartner dazu anhalten, diese Frage im Rahmen des sozialen Dialogs zu thematisieren, um sich gemeinsamen mit den Herausforderungen zu befassen und die am besten geeigneten Lösungen und Verfahren zu finden.

4.8

Das Eintauchen in ein lebendiges Umfeld, das für das Sprechen einer Sprache erforderlich ist und untrennbar mit ihrer gefestigten Beherrschung einhergeht, muss auf allen Ebenen und für alle Zielgruppen erlaubt sein und gefördert werden. Hierbei besteht bei denjenigen Bevölkerungsschichten, die weniger Erfahrung mit dem länderübergreifenden Austausch haben, d.h. Menschen mit geringerer Mobilität, besonders dringender Bedarf, und es müssen konkrete Mittel und Ausrüstungen gefunden werden. Niemand kann zum Reisen gezwungen werden, nur können es sich einige weniger leisten als andere. Englisch allein reicht nicht aus — Fernsehen ebenso wenig.

4.9

Bei den Sprachen der Migranten sollte das Hauptaugenmerk auf ihre Ressourcenfunktion gerichtet werden. Hier gibt es mehrere Denkschulen: die einen vertreten die Meinung, Migranten hätten die Pflicht, die Sprache des Aufnahmelandes zu erlernen, um sich zu integrieren, ja um Zugang zum Hoheitsgebiet der EU zu erlangen, während die anderen der Ansicht sind, Migranten hätten ein Recht darauf, die Sprache des Aufnahmelandes zu beherrschen, um dort arbeiten, leben und für ihre Rechte eintreten zu können, und die öffentlichen Instanzen trügen die Verantwortung dafür, diese Ausbildung zu organisieren. Wie dem auch sei: Von der Theorie zur Praxis ist es ein weiter Weg. Mehrere Experimente zeigen, dass nicht alle beispielhaften Verfahren gefördert wurden, sondern dass — ganz im Gegenteil — die Zuschüsse für zahlreiche Vereinigungen sogar gestrichen wurden. Die pädagogische Herausforderung, die es heute zu bewältigen gilt, ist enorm, denn die Menschen lernen nicht in allen Altersstufen auf gleiche Weise. Der Ausschuss empfiehlt in diesem Zusammenhang die Lektüre von Forschungsarbeiten, in denen der jedem Spracherwerb zugrunde liegende interkulturelle Austausch veranschaulicht wird  (8). Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, sämtliche Lehrer und Erzieher — aus der Vorschul- über die Erwachsenenbildung bis hin zum lebenslangen Lernen — zu konsultieren und mit einzubeziehen. Die zwei am meisten betroffenen Parteien sind die Lernenden und die Unterrichtenden, auch mit Blick auf die künftige Anerkennung der so genannten informell erworbenen Kenntnisse (9).

4.10

Zu den Sprachen, die in Europa gesprochen werden, zählen die Regional- und Nationalsprachen sowie die Sprachen der Migranten. Dies ist ein ganz erheblicher Beitrag, und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Europa sind denn auch zwei wesentliche Aspekte maßgeblich: die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa sowie Toleranz und Respekt gegenüber den Migranten. Der soziale und territoriale Zusammenhalt der EU ist längst nicht mehr nur wirtschaftlicher oder politischer Natur und wird heute wie auch in Zukunft untrennbar mit seiner kulturellen Dimension verbunden sein.

4.11

Deshalb müssen die Sprachen der Migranten ebenso wie die europäischen Idiome an die Nachfahren weitergegeben werden, und da eine Sprache nur weiterlebt, wenn sie gesprochen wird, sollten auch die Migranten als Ressourcen für die Unterrichtung bzw. Weitergabe ihrer Muttersprache an die Zielgruppen angesehen werden, die ihre Kommunikationsmöglichkeiten erweitern wollen.

4.12

Dies bedeutet, dass die europäische Zivilgesellschaft heute andere Ziele anstrebt und es nicht genügt, ihr die Vorzüge der Vielsprachigkeit in einem mehrsprachigen Umfeld anzupreisen; sie möchte, dass ihre Initiativen in Vereinigungen, ja ihre Bedürfnisse, anerkannt werden, und verlangt in jedem Fall entsprechende Mittel aus öffentlicher oder privater Hand zur Erreichung dieses Ziels.

4.13

Dies bringt auch mit sich, dass die Sozialpartner akzeptieren, dass sie langfristig denken und gemeinsamen festzulegen müssen, welche Qualifikationen erforderlich sind, welche Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Erstausbildung und des lebenslangen Lernens eingeführt werden müssen und welche öffentlichen und privaten Investitionen es zu erwägen gilt, wobei auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu achten ist.

4.14

Wird das Sprachenlernen auch als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie gesehen, wird die Relevanz der vorstehenden Empfehlung besonders deutlich.

4.15

In der Charta der Grundrechte ist in Artikel 21 und 22 vorgesehen, die sprachliche Vielfalt zu fördern und Diskriminierungen aufgrund der Sprache zu verbieten. Die Kommission sollte daher prüfen, welche Mitgliedstaaten über einschlägige Rechtsvorschriften verfügen. Sie sollte im Bedarfsfalle die Agentur für Grundrechte befassen und sie prüfen lassen, ob die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Durchführungssysteme haben, zu Verzerrungen oder Ungleichbehandlungen unter Europäern führt, insbesondere im Bereich der Mobilität, der Einstellung usw. Zu diesem Zweck muss z.B. zwischen zwei Relevanzstufen unterscheiden: einerseits dem Niveau der Sprachkenntnisse, die für die Ausführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Stelle erforderlich sind (Kontakt mit ausländischen Zielgruppen oder Kunden), und andererseits dem Niveau der Sprachkenntnisse, das für die Übermittlung von Anweisungen für die Ausführung einer Aufgabe in der Sprache des Ausführenden erforderlich sind.

4.16

Der Ausschuss wird speziell in Bezug auf diese Durchführung darauf achten, was die Kommission in der für September 2008 erwarteten Strategie vorschlagen wird, und welche Fortschritte im Vergleich zu ihrer vorherigen Strategie zu verzeichnen sind.

4.17

Bezüglich der kulturellen Rechte der Unionsbürger, der aufhältigen Drittstaatsangehörigen und der Außenzusammenarbeit der EU könnte sich die Kommission auf die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt stützen und in Absprache mit den bereits auf kulturellem Gebiet tätigen Vereinigungen und den nichtstaatlichen Organisationen Leitlinien vorschlagen, die aus der Ratifizierung der Konvention durch die Mitgliedstaaten Konsequenzen für Europa ziehen.

4.18

Die Mobilität wird einerseits von den Sozialpartnern gefördert und andererseits von einigen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und öffentlichen Instanzen wie der Kommission als ein Allheilmittel gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftemangel erwartet. Das sprachliche Hindernis wird allerdings noch zu wenig herausgestellt. Anzuführen sind hier beispielsweise die Schwierigkeit, im Rahmen des lebenslangen Lernens Berufsbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig Ziele im sprachlichen Bereich zu verfolgen, oder auch die fehlende Möglichkeit für beruflich mobile Eltern, ihre Kinder in den Schulen ihrer Wahl einzuschreiben, wie dies etwa bei den Roma in mehreren europäischen Ländern und bestimmten Gruppen von Italienern in Deutschland der Fall ist. Die Kommission sollte diese Frage nicht allein den Mitgliedstaaten überlassen, sondern eine Informationsanfrage zum Thema sprachliche Diskriminierung von Kindern verschiedener europäischer Nationalität in der Schule starten.

4.19

Weiterhin sind auch die Schwierigkeiten anzuführen, auf die die Verwaltungen der Mitgliedstaaten wie auch die Sozialpartner bei der Anwendung der „Entsenderichtlinie“ aus Gründen des Verständnisses vor Ort gestoßen sind; diese wurden von der Kommission nicht vernachlässigt, müssen jedoch — wie oben ausgeführt — im Wege einer ordnungsgemäßen Konzertierung mit den Parteien (Kommission, Mitgliedstaaten, Sozialpartner, lokale und nationale Behörden, Arbeitsagenturen usw.) angegangen werden (10).

4.20

Und schließlich muss auch an die Mittel gedacht werden, die jenseits der offiziellen interinstitutionellen Kommunikation für die Sprachenregelung der Institutionen zur Verfügung stehen: Der Ausschuss stellt fest, dass dies nach wie vor eine heikle Frage ist, da zahlreiche öffentlich zugängliche Dokumente nicht übersetzt sind, was einmal mehr die Frage der Mittel aufwirft. Dazu zählen u.a. die Seiten nach der Startseite im Internetauftritt der europäischen Institutionen, insbesondere des Europäischen Rates oder des EU-Ratsvorsitzes.

Brüssel, den 18. September 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Stellungnahme des EWSA vom 26.10.2006 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“, Berichterstatterin: Frau LE NOUAIL MARLIÈRE (ABl. C 324 vom 30.12.2006).

(2)  Vgl. Bericht „ELAN: Auswirkungen mangelnder Fremdsprachenkenntnisse in den Unternehmen auf die europäische Wirtschaft“

(http://ec.europa.eu/education/policies/lang/doc/elan_de.pdf).

(3)  Vgl. Bericht des Wirtschaftsforums für Mehrsprachigkeit bei der Europäischen Kommission

(http://ec.europa.eu/education/languages/news/news1669_en.htm).

(4)  Vgl. Bericht der von der Kommission eingesetzten Intellektuellengruppe für den interkulturellen Dialog unter dem Vorsitz von Amin MAALOUF: „Eine lohnende Herausforderung: Wie die Mehrsprachigkeit zur Konsolidierung Europas beitragen kann“

(http://ec.europa.eu/education/languages/pdf/doc1646_de.pdf).

(5)  Vgl. Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema Mehrsprachigkeit, Berichterstatter: Roberto PELLA (CdR 6/2008).

(6)  Vgl. KOM(2007) 554 endg./2 vom 15.11.2007.

(7)  Vgl. insbesondere KOM(2006) 614 endg. und KOM(2007) 558 endg.

(8)  Vgl. http://www.newcomersinturkey.com — Noureddine ERRADI hat lange Jahre für Informationszentren für Migranten in den Niederlanden gearbeitet und pädagogische Instrumente für Ausbilder und politische Berater in den lokalen und regionalen Agenturen und Gebietskörperschaften erstellt.

(9)  Stellungnahme der Fachgruppe SOC vom 11.9.2008 zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)“, Berichterstatterin: Frau LE NOUAIL MARLIÈRE (CESE 1066/2008).

(10)  Stellungnahme des EWSA vom 29.5.2008 zum Thema „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen — Vorteile und Potenziale bestmöglich nutzen und dabei den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten“, Berichterstatterin: Frau LE NOUAIL MARLIÈRE (ABl. C 224 vom 30.8.2008).


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