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Document 52008AE1503

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung KOM(2007) 708 endg./2

ABl. C 77 vom 31.3.2009, p. 23–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 77/23


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“

KOM(2007) 708 endg./2

(2009/C 77/04)

Die Europäische Kommission beschloss am 13. November 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 15. Juli 2008 an. Berichterstatter war Herr PEZZINI.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 447. Plenartagung am 18. September 2008 einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Ausschuss begrüßt die Initiativen der Kommission, mit denen die Gründung und Entwicklung von Kleinstbetrieben stärker gefördert und der Unternehmergeist gestärkt und angeregt werden sollen; und dies im Interesse von mehr Wettbewerbsfähigkeit, größerem Zusammenhalt und einer besser qualifizierten Wissenswirtschaft entsprechend den Zielvorgaben der erneuerten Lissabon-Strategie.

1.2

Der Ausschuss befürwortet zwar die Initiative zur Schaffung einer neuen Gemeinschaftsstruktur für Mikrokredite, hält indes eine reine Anreizmaßnahme an die Adresse der Mitgliedstaaten für unzureichend, weil es für den bankfremden Sektor, der nicht unter die Bankrichtlinien der EU fällt, in vielen Mitgliedstaaten keine ausreichende Rechtsgrundlage und ganz unterschiedliche Bestimmungen gibt.

1.3

Eine Pilotaktion für sozial verantwortliche Kleinstinvestitionen, bei denen Mikrokreditinstitute inner- und außerhalb des Banksektors in einem europäischen Netzwerk im Rahmen eines „Memorandum of Understanding for Socially Responsible Investments“ mit den einzelnen Instituten und der Unterstützung der Branchenverbände zusammenwirken, sollte nach Ansicht des Ausschusses vorrangig auf Akteure „mit geringen Möglichkeiten eines Bankkredits“ zugeschnitten sein:

für die Entwicklung von echten, produktiven und würdigen Arbeitsprojekten;

für die Stärkung und Verbreiterung der Unternehmens-, Kooperations- und Beschäftigungsbasis;

für die Reaktivierung der „empowerment“-Fähigkeiten des Individuums durch Schaffung von Möglichkeiten der Annäherung, Begleitung und Valorisierung von Personen, die von wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

1.4

Der Ausschuss ist überzeugt, dass mit der innovativen Anwendung neuer Technologien auf Mikrokredite der Aktionsradius der Mikrofinanzierung im Rahmen eines Netzwerkes erweitert, der Wettbewerb gesteigert und auf diese Weise die Kosten für die Nutzer gesenkt werden können.

1.5

Nach Ansicht des Ausschusses sollten Maßnahmen zur Förderung von Mikrokrediten außerdem durch Bildungskredite begleitet werden, um die Entwicklung und den Erfolg auf dem Markt zu erleichtern, soziale Ausgrenzung zu vermeiden und die Ziele der Lissabon-Strategie immer besser zu erreichen.

1.6

Der Ausschuss teilt zwar die Auffassung, dass die Änderungen der institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Kleinstkreditwesen in erster Linie auf der Ebene der Mitgliedstaaten und durch die Mechanismen des jährlichen Lissabon-Governance-Zyklus zu vollziehen sind, erachtet es aber gleichzeitig für unverzichtbar, den europäischen Bezugsrahmen zu stärken, insbesondere durch:

die Verwirklichung eines Netzes von Vereinbarungen über sozial verantwortliche Investitionen (MOU) zwischen dem zu errichtenden Europäischen Fonds für Mikrokredite und den einzelnen Mikrokreditinstituten vor Ort, damit das Mikrokreditnetzwerk auf kompatiblen Standards in Bezug auf Solidität, Zahlungsfähigkeit, Diversifizierung des Portfolios (1), Transparenz und Bekämpfung von Zinswucher basiert;

ein Gemeinschaftssystem für das Rating der MFI inner- und außerhalb des Bankensektors, um deren Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Verfügbarkeit von Informationen über Risiken und Performance zu verbessern; zu diesem Zweck könnten gemeinsame Profile festgelegt werden, die den Dialog und Austausch bewährter Verfahren und gleichzeitig die zeitweilige Vergabe eines europäischen MKI-Zeichens (Mikrokreditinstitut) für Qualität und Transparenz ermöglichen, um Gelder anzulocken und das Vertrauen potenzieller Empfänger zu steigern;

Gemeinschaftsinstrumente zur Information und Ausbildung der an Mikrokreditmaßnahmen interessierten Akteure, und zwar sowohl in Bezug auf Interventionsmöglichkeiten und -modalitäten als auch in Bezug auf die Erfordernisse und Modalitäten von Businessplanprojekten — auf der Grundlage vereinfachter und harmonisierter Musterformate — für potenzielle Empfänger;

Gemeinschaftsinstrumente zur Weiterbildung und zum Kapazitätenaufbau für die Führungskräfte und Akteure der MFI, auf der Grundlage von gemeinsamen technischen Know-how-Paketen, mit denen der Wandel der Mikrofinanzierung, die neuen Anforderungen der Nutzer und die Notwendigkeit gemeinsamer Grundlagen zur Erleichterung des Dialogs und des Austauschs bewährter Verfahren auf europäischer Ebene bewältigt werden können;

ein europäisches Netzwerk für Datenbanken auf der Grundlage harmonisierter Kriterien, das die Erhebung und Auswertung standardisierter Daten über erfolgte Transaktionen und die damit zusammenhängenden Risiken ermöglicht und zwar auch im Hinblick auf die Senkung der Kosten der Risikobewertung im Rahmen der einzelnen Mikrokreditoperationen.

1.7

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine eigene gemeinschaftliche Förderstruktur innerhalb der für JEREMIE im Europäischen Investitionsfonds zuständigen Dienststelle ist der Ausschuss der Auffassung, dass auf diese Weise der Initiative keine optimale Öffentlichkeitswirkung zuteil würde, die Koordinierungsrolle, die diese Struktur für die bereits laufenden Initiativen übernehmen sollte, beschnitten würde und auch die anderen Tätigkeiten nicht durch technische Unterstützung flankiert werden könnten. Daher sollte nach Ansicht des Ausschusses eine eigenständige Abteilung geschaffen werden, die als Mikrokreditfonds fungieren kann.

1.8

Die Finanzierung und technische Unterstützung durch die neue Struktur sollte im Übrigen im Interesse der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen nicht nur die neuen, bankfremden MKI, sondern alle MKI umfassen.

1.9

Die Gemeinschaftsinitiative für die MFI sollte auch die Stärkung des sozialen Dialogs und des Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft sowie die Valorisierung der europäischen Netze zum Austausch bewährter Verfahren einschließen, wie etwa das Europäische Micro-FINANCE-Network, das Microfinance Center und die Europäische Plattform für Mikrofinanzierung.

1.10

Nach Auffassung des Ausschusses sollte die MFI-Initiative den Unternehmensverbänden bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und Kompetenz der Antragsteller, der Entwicklung einer tragfähigen Beziehungs- und Vertrauensbasis und bei der Förderung und Begleitung — und zwar auch im Bereich Bildung und Beratung — eine größere Rolle zukommen lassen, um die eigenen Fähigkeiten der Kreditnehmer zur Geltung zu bringen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zu vereinfachen, insbesondere bei der Ausarbeitung von Businessplänen.

1.11

Die Errichtung eines Fonds für Mikrokredite, die in der Regel mit Finanzinstituten, staatlichen Behörden (2), Branchenverbänden und Genossenschaften sowie Garantiekonsortien (Kreditgenossenschaften) in Verbindung gebracht werden, kann für die Ausrichtung des Finanz-Engineering auf soziale Formen der Kreditverwaltung eine wichtige Erfahrung sein.

1.12

Ein sozial geprägtes Verständnis von Kredit, das auch der Gründung eines Fonds für Mikrokredite zugrunde liegen kann, ist eng verbunden mit den Grundsätzen der sozialen Verantwortung der Unternehmen und den Werten einer besseren und flächendeckenderen Beschäftigung.

1.13

Die Förderung der Umweltzertifizierung EMAS kann besser als andere Instrumente das soziale Wachstum der Unternehmen fördern und die mit Bedacht betriebene Verbreitung eines Mikrokreditfonds erleichtern.

2.   Einleitung

2.1

Die Beobachtungsstelle für KMU ist im April 2007 zu der Erkenntnis gelangt, dass das größte Hindernis der Produkt- und Prozessinnovation für die europäischen KMU im Kreditzugang besteht, gefolgt von der Schwierigkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Hingegen konzentrieren sich die Probleme der größeren Unternehmen auf die menschlichen Ressourcen.

2.2

Die größten Diskrepanzen auf dem Markt bestehen aus Mangel an Startkapital, einem unzureichendem Angebot an Mitteln und einer unangemessenen Nachfrage. Mit diesen Aspekten hat sich die Kommission in ihrer Mitteilung „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMUDer besondere Beitrag Europas (3) befasst, zu der sich der Ausschuss mehrfach geäußert hat (4).

2.3

Der EWSA wies insbesondere darauf hin, dass „die Gründung und das Wachstum von Unternehmen stärker als bislang durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden (sollten), wozu ein beschleunigtes und kostengünstigeres Verfahren der Unternehmensgründung, ein besserer Zugang zu Risikokapital, mehr Fortbildungsprogramme für Unternehmer, Maßnahmen zur Erleichterung des Anschlusses an öffentliche Versorgungsnetze und des Zugangs zu öffentlichen Versorgungsleistungen und ein dichteres Servicenetz zur Förderung der KMU gehören“ (5).

2.3.1

Der Ausschuss bekräftigt seinen in früheren Stellungnahmen (6) dargelegten Standpunkt, dass „auch Genossenschaftsunternehmen, Verbundunternehmen und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit (‚mutuals‘) sowie innovative Start-ups und Mikrounternehmen (…) dazu beitragen (können), die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in der EU zu stärken“.

2.4

Andererseits betonte der Ausschuss, dass „ein Kernproblem (…) der verbesserte Zugang zu den Kapitalmärkten“ sei und dass „bei Banken und sonstigen Investoren, darunter Risikokapitalfonds, (…) für eine größere Risikobereitschaft geworben werden (sollte)“ (7).

2.5

Die Europäische Kommission kündigte im Herbst 2007 die Prüfung von Initiativen zugunsten von KMU an, wie z.B. eine europäische Initiative zur Gründung einer neuen Förderstruktur für Kleinstkredite (8).

2.6

Kleinstkredite werden allgemein als ein Finanzinstrument anerkannt, das große Auswirkungen auf das Unternehmertum, die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale und wirtschaftliche Integration hat, aber auch immer noch viele Mängel und Schwachstellen aufweist, die auf die Schwierigkeiten beim Erhalt von Investitionen ins Startkapital des Unternehmens zurückzuführen sind, insbesondere wenn der Antragsteller arbeitslos oder frisch zugewandert ist, einer ethnischen Minderheit angehört oder in einer Konvergenzregion wohnt.

2.7

Ein anderes Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass es für das Finanzinstitut Skalenerträge gibt, die mit den Festkosten der Transaktion verbunden sind, wie etwa das Erheben von Informationen, die Auswertung und die Folgemaßnahmen für das Darlehen. Dies gilt ganz besonders für die Gewährung von Kleinstkrediten an Selbständige und KMU, die nicht hinlänglich transparent sind und nur begrenzte Möglichkeiten haben, dem Finanzinstitut angemessene Informationen zu liefern.

2.8

Kleinstkredite werden international definiert als ein Darlehen in geringer Höhe — unter 25 000 EUR in Europa (9) und 100 000 US-Dollar in den Vereinigten Staaten — an Geringverdiener, die in der Regel keinen Zugang zu Bankendarlehen haben, weil sie entweder nicht ausreichend zahlungsfähig sind und/oder weil sie die Transaktionskosten als zu hoch erachten (10). Nicht unter die Definition von Mikrokredit fällt der Verbraucherkredit.

2.9

Der Ausschuss teilt die Ansicht der Kommission, dass Mikrokredite bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Förderung der sozialen Eingliederung eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig erachtet er es für wesentlich, dass die Hauptaufgabe von Mikrokrediten, nämlich die Förderung des selbständigen Unternehmertums und der Entwicklung von Kleinstbetrieben, gewahrt wird, und sie nicht in soziale Unterstützungsleistungen umgemünzt werden.

2.10

Nach Ansicht des Ausschusses müssen Kleinstkredite in der EU eine Antwort auf die Probleme geben, die dadurch entstanden sind, dass der Markt den Kreditzugang für das Unternehmertum nicht gewährleisten konnte, der wiederum für den Start oder die Erweiterung wirtschaftlicher Tätigkeiten auch im Bereich der Förderpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit erforderlich ist (11).

2.11

Auf Gemeinschaftsebene gewährleistet das vom EIF (12) unterstützte CIP — Microcredit guarantee ein Garantiesystem für Mikrokredite, die von lokalen Finanzinstituten an Kleinstunternehmen (13) vergeben werden; derzeit gibt es jedoch keine gemeinschaftliche Regelung für Mikrokredite, abgesehen von dem Bereich der Bankenkleinstkredite, welcher der europäischen Bankenregelung (14) unterliegt, und einigen Verweisen auf Mikrokredite in verschiedenen EU-Programmen und Initiativen (15).

2.12

Andererseits werden die Kleinstkredite in den Mitgliedstaaten ganz unterschiedlich geregelt und gehandhabt. Lediglich in zwei Mitgliedstaaten gibt es einschlägige Rechtsvorschriften, die den Bereich der bankfremden Mikrofinanzierung regeln (16), auch wenn es in vier anderen Mitgliedstaaten (17) Bestimmungen gegen Zinswucher gibt.

2.13

Der Europäische Rat drängte auf seiner Frühjahrstagung nachdrücklich u.a. darauf, dass „der Zugang zu Finanzmitteln, auch über bestehende EU-Finanzinstrumente, (…) weiter erleichtert werden (sollte)“ (18) und plädierte dafür, „eine höhere Gesamterwerbsbeteiligung zu fördern und der Segmentierung Einhalt zu gebieten, um so für eine aktive soziale Eingliederung zu sorgen“.

2.14

Nach Ansicht des Ausschusses könnte ein breiter angelegter Rechts- und Förderrahmen zu einer stärkeren Förderung bei der Gründung neuer Unternehmen und ihrer Konsolidierung beitragen und dadurch der Gefahr einer Marginalisierung und Ausgrenzung vom Wirtschaftssystem vorbeugen, die zu sozialen und kriminellen Missständen, wie etwa Zinswucher, führen können.

3.   Der Vorschlag der Kommission

3.1

Die Kommission skizziert zwei Handlungslinien:

Verabschiedung eines Reformprogramms durch die Mitgliedstaaten, mit dem die Bedingungen für Kleinstkredite je nach den nationalen Gegebenheiten und Prioritäten verbessert würden, wobei die Kommission mit der Vorgabe quantitativer Ziele für Kredite und bewährter Regelungsverfahren behilflich sein könnte;

Schaffung einer eigenen EU-Förderstruktur für Kleinstkredite innerhalb von JEREMIE, die technische Hilfe und allgemeine Unterstützung bei der Konsolidierung und Entwicklung der Mikrokrediteinrichtungen/-institute sowie angemessene Werbungs- und Aufklärungsmaßnahmen vorsieht.

4.   Rahmen zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung

4.1

Mikrokredite sind ein Weg der sozialen Eingliederung und ermöglichen wirtschaftlich schwachen Personen und Unternehmen, die keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben, Zugang zu Finanzmitteln zu bekommen, die für die Aufnahme und Weiterentwicklung von Einkommen sichernden Aktivitäten unverzichtbar sind.

4.2

Auf Gemeinschaftsebene sollte es der „Small Business Act für Europa“ (19), dessen erklärtes Ziel es ist, die Grundsätze und konkreten Maßnahmen für die Verbesserung des Umfeldes der europäischen KMU festzulegen, ermöglichen, die Hindernisse zu identifizieren und abzubauen, die der Entfaltung des Potenzials von Kleinstunternehmen im Wege stehen, indem die Verwaltungsvereinfachung intensiviert, der Kreditzugang verbessert und angemessene Energie- und Umweltbestimmungen erlassen werden.

4.3

Nach Ansicht des Ausschusses sollten auch die zahlreichen diesbezüglich aktivierten Instrumente besser koordiniert werden, indem man sich die Erfahrungen früherer Instrumente ebenso zunutze macht wie jener, die weiterhin für Mikrokredite genutzt werden, wie es die Kommission selbst in ihrer Mitteilung (20) anregt. Und zwar:

die JEREMIE-Initiative;

die Kleinstkreditgarantien des CIP-Programms (21); die EMN e MFC (22) des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung;

die Initiativen des Europäischen Sozialfonds;

die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums des ELER (23).

4.3.1

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, bei der Definition der neuen Gemeinschaftsmaßnahme für Mikrokredite den positiven Erfahrungen in angemessener Weise Rechnung zu tragen, die bei der Ausarbeitung und mehrjährigen konkreten Anwendung des Rahmenprogramms für Mikrofinanzierung EU/AKP — ein Programm der GD EuropeAid — gesammelt wurden.

4.4   Finanz-Engineering und der „Europäische Fonds für Mikrokredite“

4.4.1

Die europäischen Finanzinstitute haben seit Anfang der 1980er Jahre (24) und vor allem dank der Überlegungen und Anregungen aus den Debatten im Rahmen der „Europäischen Konferenzen für Handwerk und Kleinbetriebe“ (25) in den Mitgliedstaaten die Kultur des Finanz-Engineering (26) verbreitet und gefördert.

4.4.2

Die Notwendigkeit konkreter Leitlinien zum Abbau der Kreditzugangsschwierigkeiten und zur Mitgestaltung des Finanz-Engineering führte die Kommission und die EIB — auch auf Druck der europäischen Organisationen der Kleinbetriebe — zur Schaffung des EIF (27), der sich nach einer kurzen Zwischenzeit, in der er sich auch der Förderung der Kommunikationsnetze widmete (28), wieder auf die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben (KMU) in verschiedenen Garantieformen und vor allem mit Maßnahmen des Finanz-Engineering konzentriert hat.

4.4.3

Dank der Mehrjahresprogramme der Kommission für kleine und mittelständische Unternehmen und für Zusammenarbeit sowie in jüngster Zeit dank des Unterprogramms 1 des CIP (29) wurden die Finanz-Engineeringmaßnahmen entwickelt durch:

die den „Genossenschaften und Kreditgenossenschaften“ (Confidi) der KMU gewährte Finanzgarantie für Kredite;

die Garantie zur Verbriefung (30) des Risikokapitals der Kreditgenossenschaften;

die mittels des „Mezzanine-Kredits“ (31) gewährte Finanzgarantie auf das Kapital;

die Venture Capital-Investitionen, Förderung von Umweltinnovation, Technologietransfer;

die Maßnahmen der Business Angel.

4.4.4

Der EWSA hat bereits mehrfach die — vor allem in den letzten 15 Jahren — von der Kommission, der EIB und dem EIF zur Förderung von Kleinstunternehmen ergriffenen Maßnahmen gewürdigt. Er begrüßt, dass die EIB ihre finanzielle Unterstützung von KMU ausgebaut und modernisiert hat (32), ist aber gleichwohl der Ansicht, dass noch größere Anstrengungen unternommen werden könnten, und zwar auch im Zuge von Programmen, die mit folgenden Akteuren zu vereinbaren wären:

EIB für das Kapital und EIF für die Finanzgarantien;

Finanzinstitutionen der einzelnen Mitgliedstaaten;

Organisationen zur Vertretung der Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe;

Kreditgenossenschaften, die bereits Finanz-Engineering betreiben, und die Finanzgarantie, die sich auf 50 bis 80 % des den Unternehmen gewährten Darlehens beläuft, gewähren.

4.4.5

Auf Ebene der Mitgliedstaaten könnte ein Netz von „Mikrokreditfonds“ errichtet werden, welches über die EIB mit einem Rotationsfonds und mit zusätzlichen Garantien des EIF ausgestattet wird und das auf mehreren Ebenen tätig werden sollte. Auf regionaler (NUTS II) und auf kommunaler Ebene (NUTS III) könnte die Vergabe von Darlehen mittels bestehender Kreditgenossenschaften (33) erfolgen. Diese haben bereits einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich der Entwicklungsfinanzierung (Seed Capital) und könnten mit einem angemessenen und vom EIF abgesicherten Risikokapital ihrerseits eine Finanzgarantie gewähren.

4.4.5.1

Dieser neue Vorschlag sollte im Hinblick auf die Schaffung des Mikrokreditfonds durch die EIB und die Europäische Kommission präzisiert werden. Ziel dieser Initiative ist es, die Mikrofinanzierungsinstitute in Europa durch die Bereitstellung finanzieller Mittel (Beihilfen, Darlehen, Mezzanine- oder Equity-Instrumente) und technischer Unterstützung zu fördern. Dieser Mikrokreditfonds sollte von der EIF mit einem Startkapital in Höhe von 40 Millionen EUR ausgestattet (davon 20 Mio. EUR von der EIB) und nach Auffassung des EWSA in Zukunft verwaltet werden.

4.4.6

Der Mikrokredit sollte für den Erwerb von Material und einfacher Ausrüstung ausreichen, die für den Start einer unternehmerischen Tätigkeit notwendig sind, oder für die Erneuerung von Ausrüstungen, die in einem Kleinstunternehmen (34) immer erforderlich sind.

4.4.6.1

Besondere Aufmerksamkeit verdient nach Ansicht des Ausschusses die Vergabe von Kleinstkrediten an Unternehmerinnen. In diesen Fällen sollte stärker auf die Flexibilität, Modalitäten und Kriterien der Kreditgewährung geachtet werden, um so objektiven sozialen und psychologischen Härten entgegenzuwirken, die sich verschärfen können wegen

Zugehörigkeit zu einer Minderheit;

schwierigen Familienverhältnissen;

Tendenzen zur sozialen Selbstausgrenzung.

4.4.6.2

Die Modalitäten und die Abwicklung des Kleinstkredits für von Frauen ausgeübte Tätigkeiten sollten in erster Linie den vorrangigen Zielen der Eingliederung und sozialen und wirtschaftlichen Integration der Frauen in das Wirtschaftsgefüge der Gesellschaft Rechnung tragen, um so energisch der Gefahr einer Geringschätzung entgegenzuwirken und den Unternehmergeist und die Fähigkeit zur Übernahme von Eigenverantwortung und zum Eingehen von Risiken zu entwickeln.

4.4.7

Der Mikrokredit sollte auch als Chance für junge Menschen verstanden werden, die sich gerne selbständig machen möchten und zwar ausreichende Berufsqualifikationen, aber keine finanziellen Möglichkeiten haben.

4.4.7.1

Als Sicherheit für den Kredit, der auf jeden Fall von einem Finanzinstitut inner- oder außerhalb des Bankensektors vergeben werden muss, dienen in erster Linie die damit angeschafften Ausrüstungen. Was aber die Finanzinstitute dazu bewegt, weniger rigoros bei der Darlehensgewährung (35) zu sein, ist die Tatsache, dass es einen „Fonds für Mikrokredite“ gibt, der über Finanzmittel und Sachverstand verfügt, mit denen er in regelmäßigen Abständen mittels des EIF, der Kreditgenossenschaften und der Branchenverbände die ggf. angehäuften Insolvenzen begleichen kann, der aber auch in der Lage und willens ist, die Höchststandards in Bezug auf Solidität, Diversifizierung und Produktionssteigerung, Transparenz und Bekämpfung von Zinswucher zu fördern (36).

4.4.8

Aus den in den letzten 10 Jahren in den wichtigsten EU-Ländern durchgeführten Untersuchungen zur Zahlungsunfähigkeit von Kleinst- und Kleinbetrieben geht hervor, dass die Insolvenzen die 4 %-Marke der gewährten Kredite (37) nicht überschreiten. Da es sich um einen Anteil unter 5 % handelt, bedeutet das, dass der für die Garantie des von den Finanzinstituten gewährten Kredits anwendbare Multiplikator 20 beträgt.

4.4.9

Mit einem Multiplikator von 20 und einer Finanzgarantie, die 50 % der Insolvenz jedes einzelnen Schuldners abdecken sollte, könnte eine Kreditgenossenschaft mit einem Risikokapital in Höhe von 1 Mio. EUR vielen Unternehmern Kredite bis zu 40 Mio. EUR garantieren (38).

4.4.9.1

Das Kreditgenossenschaftssystem konnte 2007 durch die Gewährung von Garantien den Handwerksbetrieben in Italien Finanzierungen über rund 6 Mrd. EUR ermöglichen.

4.4.10

In der EU-27 werden jedes Jahr ungefähr 500 000 neue Unternehmen gegründet. Ein wenig niedriger liegt die Zahl der Betriebsschließungen (39). 99 % der jährlichen Unternehmensgründungen entfallen auf KMU, von denen mindestens 240 000 Ein-Personen-Unternehmen (40) sind.

4.4.11

Das heißt konkret für das Beispiel in Ziffer 4.4.9, dass eine Mikrokredit-Kasse mit 1 Mio. EUR Risikokapital und Finanz-Engineering 1 600 Kleinunternehmern Darlehen über 25 000 EUR gewähren könnte.

4.5   Die soziale Kreditverwaltung

4.5.1

Kredite sind bekanntermaßen eines der grundlegenden Instrumente wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und der „sozialen Marktwirtschaft“.

4.5.2

Aus diesem Grund haben sich ganz allmählich neue Denkbilder und Vorstellungen von Kredit Bahn gebrochen, der nicht mehr nur als ein einfaches Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Finanzinstitut verstanden wird, sondern aufgrund seines Bezugs zu besseren und sichereren Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Entwicklung als ein Instrument mit hohem sozialem Wert.

4.5.3

Diese neue und umfassendere Vorstellung hat zur Folge, dass die mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken unter vielen Akteuren aufgeteilt werden müssen.

4.5.4

Die Aufteilung der Kreditrisiken auf mehrere Stellen

erhöht die Garantien gegenüber den Finanzinstituten,

senkt den Zinssatz für den gewährten Kredit,

erleichtert es, dem Antragsteller das Darlehen zu gewähren.

4.5.5

Aufgrund des sozialen Wertes muss die Gewährung eines Kredits immer mehr und besser dem Grundsatz der sozialen Verantwortung des Unternehmens untergeordnet werden; dies setzt voraus, dass der Unternehmer die Werte der nachhaltigen Entwicklung teilt und diese entsprechend umsetzt.

4.5.6

Die Umweltzertifizierung EMAS (41) könnte besser als jede andere Zertifizierung innerhalb eines Finanz-Engineeringprozesses als eine an die soziale Funktion des Kredits geknüpfte Bedingung vorausgesetzt werden.

4.5.7

In den letzten Jahren konnten nur einige zehntausend Unternehmen die gemeinschaftlichen Finanierungsinstrumente nutzen (42). Folglich besteht eine große Kluft zwischen der Phänomenologie des Problems und der erzielten Ergebnisse. Man muss also nach konkreten Möglichkeiten suchen, wie die Finanzinstitute in größerem Maße einbezogen und die Ergebnisse gesteigert werden können.

4.5.8

Der Europäische Rat hat auf seiner außerordentlichen Tagung am 20./21. November 2007 in Luxemburg, für die nur ein Punkt — nämlich die Beschäftigung — auf der Tagesordnung stand, u.a. drei konkrete Initiativen auf den Weg gebracht, mit denen den Unternehmen geholfen werden soll, auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben; außerdem wurde die Kommission ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, dank derer die Wirtschaft konsolidiert und die Beschäftigung gesteigert werden könnten. Bei den drei genannten Initiativen handelte es sich um: MET-Start, JEV (Joint European Venture — gemeinsames europäisches Unternehmen) und KMU-Garantie. Zwei von ihnen, nämlich MET-Start und KMU-Garantie, sollten den Kreditzugang erleichtern.

4.5.8.1

Bis Ende 2005 haben über 277 000 KMU die Fazilitäten des Programms Wachstum und Beschäftigung und des Mehrjahresprogramms in Anspruch genommen (43).

4.5.8.2

Die „SME Guarantee Facility“ ist eines der wichtigsten EU-Programme für die KMU (44).

4.5.9

Wenn von Risikokapital in Kleinst- und Kleinunternehmen (23 Millionen bzw. 1,1 Millionen Unternehmen in Europa) die Rede ist, von denen rund 90 % Ein-Personen-Unternehmen oder Personengesellschaften sind, dann geht es um lediglich 5-6 % dieser Betriebe.

4.5.10

Der Ausschuss ist daher der Auffassung, dass zwangsläufig Formen der Kreditförderung gefunden werden müssen, die auch auf Personengesellschaften zugeschnitten sind, wie es für die Instrumente des Finanz-Engineering vorgesehen ist; andernfalls findet es nur teilweise Anwendung und verhindert das Wachstum der Kleinst- und Kleinbetriebe im Bereich der Finanzkultur.

Brüssel, den 18. September 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Vgl. die Untersuchungen des Nobelpreisträgers Harry Markovitz zur Korrelation zwischen Diversifizierung des Portfolios, Reduzierung des Risikos und Kompensationen beim Renditefluss (Effizienzkurve), die eine Stabilisierung des Wirtschaftszyklus zur Folge haben.

(2)  In vielen Staaten fördern die regionalen und lokalen Behörden die Entwicklung von KMU durch Finanzierung der Kreditgenossenschaften.

(3)  KOM(2006) 349 endg., vom 29. Juni 2006.

(4)  Stellungnahme CESE 599/2007, ABl. C 168 vom 20.7.2007, S. 1 — Berichterstatter: VAN IERSEL und GIBELLIER.

(5)  Stellungnahme CESE 982/2007, ABl. C 256 vom 27.10.2007, S. 8 — Berichterstatterin: FAES.

(6)  Stellungnahme CESE 1485/2005 zum Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013), Berichterstatter: WELSCHKE und FUSCO.

(7)  Siehe Fußnoten 4 und 5.

(8)  Die Kommission hat bereits 1997 gemeinsam mit dem EIF Kleinstkredite durch KMU-Garantie gefördert.

(9)  SEK (2004) 1156; Programm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; Beschluss Nr. 1639/2006/EG.

(10)  Vgl. die Website von Eurofi Frankreich: www.eurofi.net.

(11)  Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit.

(12)  EIF, Europäischer Investitionsfonds.

(13)  Für die Definition von Kleinstunternehmen siehe Empfehlung 2003/361/EG.

(14)  Richtlinie 2006/48/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute.

(15)  Vgl. die Initiative JEREMIE; die Initiative für Wachstum und Beschäftigung (Beschluss Nr. 98/347/EG); das Mehrjahresprogramm für KMU; das Programm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Beschluss Nr. 1639/2006/EG); der ELER (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005); der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Verordnung (EG) Nr. 1927/2006).

(16)  Frankreich und Rumänien. Darüber hinaus gibt es in Großbritannien und Finnland einige spezifische Ausnahmeregelungen, auch wenn es keine einschlägigen Rechtsvorschriften gibt.

(17)  Belgien, Deutschland, Italien und Polen.

(18)  13./14. März 2008, Punkt 11.

(19)  Vgl. hierzu die Stellungnahme CESE 977/2008, Berichterstatter: CAPPELLINI.

(20)  Vgl. KOM (2007) 708 endg. Anhang 3.

(21)  CIP, Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013.

(22)  EMN, Europäisches Mikrofinanzierungsnetz; MFC, Mikrofinanzierungszentrum für Mittel- und Osteuropa.

(23)  ELER, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.

(24)  1982: Europäisches Jahr des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe.

(25)  1990: Avignon; 1994:Berlin; 1997 Mailand.

(26)  Das Finanz-Engineering basiert auf dem Grundsatz, dass die finanzielle Unterstützung des Kleinunternehmers, der eine neue Wirtschaftstätigkeit aufnehmen oder in neue Produkte oder Prozesse investieren möchte, nicht begrenzt werden darf auf die Beziehung zwischen dem Kleinunternehmer und dem Finanzinstitut, sondern angesichts der sozialen Aufgabe des Unternehmens, auch andere Akteure mit einbeziehen muss, die auf verschiedenen Ebenen Verantwortung übernehmen und einen Teil der Risiken und Kosten untereinander aufteilen.

(27)  EIF, Europäischer Investitionsfonds. Gegründet 1994 auf Initiative der damaligen GD XXIII (die Generaldirektion zur Unterstützung von Kleinbetrieben und Handwerk, welche die „Europäischen Konferenzen“ organisiert hat). und der GD II (Wirtschaft und Finanzen). Der EIF wurde mit einem Anfangskapital von 1 Milliarde ECU von der EIB, 800 Millionen ECU von der Kommission und 200 Millionen ECU ausgestattet, die als Beteiligungsquote in Anteilen in Höhe von jeweils 2 Millionen den europäischen Finanzinstituten überlassen wurden. Mehr als 50 europäische Finanzinstitute nahmen sofort an der Initiative teil.

(28)  Vgl. die U-Bahn in Lille.

(29)  CIP, Unterprogramm 1: Förderung unternehmerischer Initiative; Unterprogramm 2: Förderung der IKT. Unterprogramm 3: Förderung der intelligenten Energie für Europa.

(30)  Die Verbriefung erfolgt mittels der Abtretung eines Teils oder des Gesamtbetrags der Forderungen einer Kreditgenossenschaft (oder einer Bank) an spezialisierte Finanzinstitute, um insbesondere den Kreditgenossenschaften eine Steigerung ihrer Kreditbürgschaftskapazitäten gegenüber den Unternehmen zu ermöglichen.

(31)  Die Mezzanine-Finanzierung stützt sich stärker auf den Cashflow der finanzierten Unternehmen als auf reale Garantien. Sie kann in zwei Formen erfolgen: 1) als nachrangiger Kredit (festverzinsliche oder Indexanleihe); 2) als Equity kicker (der Kreditgeber/Investor hat Anspruch auf eine prozentuale Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens, für das der Kredit gewährt wird). Die Mezzanine-Finanzierung hat eine Laufzeit von 4 bis 8 Jahre.

(32)  http://www.eib.org/projects/publications/sme-consultation-2007-2008.htm.

(33)  Das Kreditgenossenschaftssystem hat in vielen EU-Ländern eine lange Tradition und ist auch als europäische Vereinigung präsent und aktiv.

(34)  Kleinstunternehmen machen 94 % aller privaten, nichtlandwirtschaftlichen Betriebe in Europa aus.

(35)  Das Finanz-Engineering, mit dem den Finanzinstituten ein guter Risikoteil genommen wird, ermöglicht es ihnen, leichter und kostengünstiger Kredite zu vergeben, insbesondere an neue und wenig bekannte Unternehmer.

(36)  Gemeinsame Aktionen zwischen Banken und Branchenverbänden zugunsten einer besseren Finanzverwaltung der Kleinstbetriebe wurden bereits in den Dokumenten der ersten europäischen Konferenz für Handwerk 1990 in Avignon und der zweiten Konferenz 1994 in Berlin erwähnt; sie wurden insbesondere von den „Deutschen Volksbanken“ gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) weiter entwickelt.

(37)  Vgl. FedartFidi EU, europäischer Verband der handwerklichen Kreditgenossenschaften, der Staaten, die über Kreditgenossenschaftssysteme verfügen.

(38)  5 % von 40 Millionen EUR sind 2 Millionen EUR, aber die Kreditgenossenschaft kommt nur für 50 % der nicht beglichenen Schuld auf, als für 1 Million EUR, die ihr im eigenen Risikokapital zur Verfügung steht. Die Verbriefung dieses Risikofonds kann es den Kreditgenossenschaften ermöglichen, neue Darlehen bis zu einer Obergrenze von 40 Millionen EUR zu gewähren.

(39)  Quelle: Europäische Beobachtungsstelle für KMU.

(40)  49 % der Kleinstbetriebe in der EU haben keine Angestellten. Es handelt sich um Ein-Personen-Unternehmen.

(41)  Vgl. Verordnung Nr. 1836/93/EWG und Verordnung Nr. 761/2001/EG.

(42)  Dokument zur Information über das EU-Programm zur Förderung unternehmerischer Initiative und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, 2006/2010 GD Unternehmen, 2004, Ziffer 118.

(43)  Quelle: KOM (2007) 235 endg. Bericht der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Finanzierungsinstrumente des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2006)

(44)  Bis zum 31.12.2005 erreichte die durchschnittliche Inanspruchnahme des Loan Guarantee window 67 %, des Micro-credit window 66 % und des Equity window 65 %.


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