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Document 52007XC0419(03)
Publication of an application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 85 vom 19.4.2007, p. 9–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.4.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 85/9 |
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2007/C 85/03)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beantragte Eintragung einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ZUSAMMENFASSUNG
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates
„PECORINO DI FILIANO“
EG-Aktenzeichen: IT/PDO/005/0279/25.02.2003
g.U. ( X ) g.g.A. ( )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:
Name |
Ministero delle Politiche Agricole e Forestali |
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Anschrift: |
|
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Telefon: |
(39) 06 481 99 68 |
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Fax: |
(39) 06 42 01 31 26 |
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E-Mail: |
qtc3@politicheagricole.it |
2. Vereinigung:
Name |
Consorzio per la tutela del Pecorino di Filiano |
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Anschrift: |
|
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Telefon: |
(39) 0971 83 60 10 |
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Fax: |
(39) 0971 83 60 09 |
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E-Mail: |
— |
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Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Sonstige ( ) |
3. Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.3 — Käse
4. Spezifikation:
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name: „Pecorino di Filiano“
4.2. Beschreibung: „Pecorino di Filiano “ist ein aus roher Schafsvollmilch hergestellter Hartkäse; die verwendete Milch muss bei einem oder zwei Melkvorgängen gewonnen worden sein und aus Tierhaltungsbetrieben in dem unter Punkt 4.3 bezeichneten Gebiet stammen.
Es handelt sich um einen Käse „a pasta semicotta“, d.h. bei dem der Käsebruch nur schwach erhitzt wird. Der Käselaib ist zylindrisch, mit planen Oberflächen, wobei die Seiten leicht nach außen gewölbt sein können. Die Rinde ist goldgelb bis, bei den reifsten Käsen, dunkelbraun und weist das charakteristische Korbabdruckmuster auf; sie wird oberflächig mit nativem Olivenöl und Weinessig behandelt.
Die Käsemasse ist weiß bis strohgelb (letzteres beim höchsten Reifezustand) und hat eine kompakte Konsistenz; sie weist unregelmäßig verteilte winzige Löcher auf.
Der Geschmack ist anfangs mild und fein und wird mit Erreichen der Mindestreife leicht pikant, was sich stärker ausprägt, je länger die Reifung dauert.
Der Fettgehalt in der Trockenmasse darf nicht unter 30 % liegen.
Der Käselaib wiegt zwischen 2,5 und 5 kg, ist 15 bis 30 cm breit und 8 bis 18 cm hoch.
Das Erzeugnis wird nach einer Reifelagerung von mindestens 180 Tagen in den Verkehr gebracht.
4.3. Geografisches Gebiet: Milcherzeugung und -verarbeitung sowie Reifelagerung des hergestellten Käses müssen in dem in der Spezifikation definierten Gebiet erfolgen, zu dem 30 Gemeinden der Provinz Potenza (Region Basilicata) gehören. Diese Gemeinden liegen in dem Gebirgsabschnitt des Apennin zwischen dem Massiv des Monte Vulture bis zur Montagna grande di Muro Lucano und damit in einem Gebiet, das sich durch Böden vulkanischen Ursprungs und Naturweiden mit zahlreichen wild wachsenden aromatischen Kräutern auszeichnet.
4.4. Ursprungsnachweis: In dem Gebiet wird seit jeher Schafskäse hergestellt. Schafe wurden dort bereits zu den Zeiten der Eroberung durch die Römer gehalten. Die Betriebe lagen vorwiegend in der Nähe der Via Appia, welche die Mittelachse eines dichten Netzes von „tratturi “genannten Driften für den Viehauf- und -abtrieb bildete.
In weniger weit zurückliegenden Zeiten spielte die Schafskäseherstellung eine wichtige Rolle in der Wirtschaft des Königreichs Neapel, dessen Hauptstadt das natürliche Absatzgebiet darstellte.
Das Geschlecht der Doria, die aufgrund einer Schenkung von Kaiser Karl V. seit 1530 die Feudalgewalt in dem Gebiet um den Monte Vulture (das sich weitgehend mit dem Erzeugungsgebiet des Pecorino di Filiano deckt) innehatten, baute Betriebe für die Tierhaltung und die Verarbeitung von Milch und Wolle auf: In den Familienbetriebsregistern ist festgehalten, dass Filiano (was sich 1952 von der Gemeinde Avigliano, von dem es einen Ortsteil bildete, administrativ loslöste) bis zu 10 000 Schafe auf sich vereinigen konnte, welche im Sommer aus der Flussebene des Ofanto auf die Höhen der Valle di Vitalba getrieben wurden.
Grundlage der Ernährung der Schafe sind ausgezeichnete Weiden, auf denen vorwiegend Lolch, Klee, Rispengras, Schwingel, Flughafer, Süßklee, Thymian und gemeiner Fenchel wachsen, und das mineralsalzreiche kühle Wasser aus den Vulkangesteinsschichten des Monte Vulture. Nur der Spezifikation entsprechende Milch darf in die Verarbeitungsbetriebe verbracht werden.
Das zum Milchgerinnung verwendete Lab wird nach einem strengen, in der Spezifikation beschriebenen Verfahren aus Zicklein- und Lammmägen gewonnen.
Die Reifelagerung, bei kleineren Verarbeitungsbetrieben häufig aber auch die Käseherstellung, erfolgt in natürlichen Tuffgrotten oder unterirdischen Räumen, die dem Erzeugnis seine Frische und seine besonders hochwertigen organoleptischen Merkmale verleihen.
Zum Ursprungsnachweis tragen darüber hinaus auch die besonderen Verpflichtungen bei, denen sich sämtliche beteiligten Betriebe (Milcherzeuger, Käsereien, Reifungsbetriebe und, falls davon unterschieden, Abpackbetriebe) unterwerfen: Auf diese Weise ist in jedem Augenblick die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses garantiert, da die zugelassene Kontrolleinrichtung Dokumentenprüfungen und Betriebsbesuche vornimmt.
4.5. Herstellungsverfahren: Die zur Herstellung des Pecorino di Filiano verwendete Milch stammt von Schafen der Rassen Gentile di Puglia, Gentile di Lucania, Leccese, Comisana, Sarda und ihren Kreuzungen.
Die durch Abseihung gesäuberte Milch wird nach traditioneller Art in Kesseln bis auf 40 °C erhitzt; bei einer Temperatur zwischen 36 und 40 °C wird das auf handwerkliche Weise nach den in der Spezifikation aufgeführten Vorschriften gewonnene Lab hinzugefügt.
Der Bruch wird mit einem großen, an der Spitze verdickten Holzlöffel kräftig gerührt, bis er in reiskorngroße Flocken zerfallen ist.
Nach einer mehrminütigen Ruhezeit in der Molke wird der Bruch abgeschöpft und in Abtropfbehälter aus Schilfgras oder anderen Materialien gefüllt, die lebensmittelgeeignet sind und eine schilfartige Form besitzen.
Die Molke wird durch leichten Druck mit den Händen ausgepresst. Danach werden die Rohkäselaibe 15 Minuten lang in nicht über 90 °C erhitzte Molke getaucht.
Die Salzung der Laibe erfolgt durch Bestreuen oder Eintauchen in gesättigte Salzlake.
Bei der Reifung des Käses in den charakteristischen Tuffgrotten oder geeigneten unterirdischen Räumen ist eine konstante Temperatur von 12-14 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 70-85 % einzuhalten. Die Reifung dauert mindestens 180 Tage. Ab dem 20. Reifungstag kann der Käse oberflächig mit nativem Olivenöl und Weinessig behandelt werden.
Pecorino di Filiano wird das ganze Jahr über hergestellt.
4.6. Zusammenhang: Der Schafskäse trägt den Namen der Gemeinde Filiano in der Provinz Potenza, Region Basilicata, dem früheren Lucanien.
Auf ihrem Höhepunkt befindet sich die Produktion im Frühjahr und Frühsommer, und zwar aus verschiedenen Gründen: In dieser Zeit erhalten die Schafe auf den Bergwiesen bestes Frühjahrsfutter, in der Osterzeit werden mehr Lämmer nachgefragt, und es werden mehr Geburten geplant. Auf diese Weise kann genau zu der Zeit mehr Milch produziert werden, in der auf den Naturweiden die meisten Futterpflanzen vorhanden sind, wie Lolch, Klee, Rispengras, Schwingel, Knäuelgras, Wicke, Flughafer, Süßklee (Arzneimittel), Thymian, Malve und gemeiner Fenchel.
Die Milch wird im Allgemeinen in kleinen handwerklich arbeitenden Käsereien verarbeitet, die jeweils selbst das Lab nach der in der Spezifikation beschriebenen traditionellen Methode zubereiten, welche ebenfalls der Konformitätskontrolle unterliegt. Die Herstellungsmethode wird dem Grundstoff gerecht, so dass das Erzeugnis optimale organoleptische Merkmale erhält. Erwähnenswert sind der Einsatz von Rohmilch, die Frist von höchstens 24 Stunden seit dem ersten Melkvorgang, innerhalb deren die Milch verarbeitet werden muss, und die spezifische Zubereitungsweise des für die Dicklegung der Milch verwendeten Labs.
Ein weiteres Element, das den Zusammenhang mit dem Gebiet belegt, ist die Reifung des Käses in natürlichen Tuffgrotten oder, wo diese nicht vorhanden sind, in Räumen, die die gleiche Temperatur und Luftfeuchtigkeit aufweisen. Die Tierhaltungs- und Verarbeitungsbetriebe, die „Pecorino di Filiano “herstellen, nutzen diese ganz besonderen Räume, die dem Erzeugnis seine allseits geschätzten Merkmale in Bezug auf Frische und organoleptische Eigenschaften verleihen.
Ein weiterer Beleg für den Ruf, den der Käse im vergangenen Jahrhundert erlangt hat, besteht in dem Erfolg des Erzeugerfestes des Pecorino di Filiano, das seit rund 30 Jahren alljährlich unter großer Beteiligung der Käsehersteller, Experten und Verbraucher stattfindet.
4.7. Kontrollstelle:
Name |
AGROQUALITA |
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Anschrift: |
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Telefon: |
(39) 06 47 82 24 63 |
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Fax: |
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E-Mail: |
agroqualita@agroqualita.it |
4.8. Etikettierung: Beim Inverkehrbringen muss das Erzeugnis das besondere Markenzeichen tragen, das aus einem ovalen Brandzeichen besteht, in welchem der Buchstabe F zusammen mit einem Stern von dem Schriftzug „PECORINO di FILIANO “umgeben ist. Hinzu kommt noch der Schriftzug „denominazione di origine protetta “oder die entsprechenden Abkürzung „D.O.P. “(g.U.).
Das Erzeugnis kann auch in Portionen in den Verkehr gebracht werden, die der Hälfte oder dem Viertel des zulässigen Laibs entsprechen.