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Document 52007TA1219(15)

    Bericht über den Jahresabschluss 2006 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

    ABl. C 309 vom 19.12.2007, p. 86–93 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 309/86


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2006 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

    (2007/C 309/15)

    INHALT

    1-2

    EINLEITUNG

    3-6

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    7-13

    BEMERKUNGEN

    Tabellen 1-4

    Antworten des Zentrums

    EINLEITUNG

    1.

    Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Gemeinschaftsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme.

    2.

    In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2006.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung des Zentrums, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

    4.

    Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

    5.

    Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung:

    Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeAbgesehen von dem in Ziffer 13 beschriebenen Sachverhalt sind die dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    BEMERKUNGEN

    7.

    Bei den im Jahr 2006 für Sachausgaben (Titel II) bereitgestellten Mitteln wurden mehr als 43 % der Mittelbindungen auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. Bei den operationellen Ausgaben (getrennte Mittel im Rahmen von Titel III) wurden mehr als 20 % der Zahlungsermächtigungen annulliert. Der Hof stellte eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen, einen großen Umfang an Mittelübertragungen von Titel I (Personalausgaben) auf Titel III (operationelle Ausgaben) und eine Konzentration der Mittelübertragungen am Jahresende fest. Der Haushaltsgrundsatz der Spezialität wurde nicht strikt eingehalten.

    8.

    Das Zentrum hat kein Inventarisierungsverfahren definiert oder dokumentiert, um die Vermögenswerte korrekt und vollständig zu ermitteln, zu erfassen und zu aktivieren.

    9.

    Trotz der Fortschritte im Jahr 2006 war die Dokumenation der wichtigsten Verfahren, einschließlich der internen Kontrollverfahren, noch nicht vollständig abgeschlossen.

    10.

    Das Zentrum hat die Kosten für den Schulbesuch der Kinder einiger Bediensteter in voller Höhe erstattet. Für diese Erstattungen gab es keine Rechtsgrundlage.

    11.

    In zwei Fällen prüfte das Zentrum in der Vorauswahlphase nicht sorgfältig genug, ob die in der Stellenausschreibung verlangte Berufserfahrung tatsächlich gegeben war, mit der Folge, dass die erfolgreichen Bewerber nach dem offiziellen Stellenangebot abgelehnt werden mussten. Es wurde nicht wirksam kontrolliert, ob es sich bei den von den Bewerbern als Nachweis für ihre Berufserfahrung vorgelegten Dokumenten um stichhaltige Belege handelte. Dadurch hätten unnötige Kosten und rechtliche Risiken vermieden werden können.

    12.

    Im Falle eines Beschaffungsverfahrens (4) war die Situation für die Bieter wegen des komplizierten Systems zur Bewertung der Angebote und des Fehlens klarer und vollständiger Informationen über die Vergabekriterien und ihre jeweilige Gewichtung undurchsichtig. Bei einem Rahmenvertrag (5) stellte das Zentrum weder in der Auftragsbekanntmachung noch in den Ausschreibungsunterlagen ausreichende Informationen über den geschätzten Gesamtwert des Auftrags zur Verfügung. Ein im Dezember 2003 von einer nicht dazu befugten Person unterzeichneter Dienstleistungsauftrag über IT-Wartungsarbeiten (6) blieb trotz der darin enthaltenen Ungenauigkeiten in Bezug auf Menge und Preis bis Ende 2006 in Kraft.

    13.

    In seiner Zuverlässigkeitserklärung für das Jahr 2005 (7) hatte der Hof darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Berufungsausschusses des Zentrums über die Gewährung einer nicht im Statut vorgesehenen Entschädigung für einen immateriellen Schaden einer Rechtsgrundlage entbehrte. Trotz der Bemerkung des Hofes wurde die betreffende Entschädigung (8) im Jahr 2006 gezahlt.

    Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Hubert WEBER

    Präsident


    (1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  Der Jahresabschluss wurde am 17. März 2007 erstellt und ging beim Hof am 14. Juni 2007 ein.

    (4)  Jährlicher Wert: rund 125 000 Euro.

    (5)  Jährlicher Wert: rund 80 000 Euro.

    (6)  Jährlicher Wert: rund 15 000 Euro.

    (7)  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 61.

    (8)  Betrag: 3 000 Euro.


     

    Tabelle 1

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki

    Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

    Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 des Rates vom 25. Oktober 2004)

    Leitungsstruktur

    (Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) des Rates Nr.2051/2004 vom 25. Oktober 2004)

    Dem Zentrum für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

    (Angaben für 2005)

    Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

    (Angaben für 2005)

    Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

    Die Tätigkeit hat folgende Ziele:

    Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung;

    Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;

    Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen;

    Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen;

    Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten.

    (Auszüge aus Artikel 150 des Vertrags)

    Ziele des Zentrums

    Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Cedefop den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen.

    Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

    Aufgaben

    Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten;

    Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung;

    Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen;

    Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann;

    Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum.

    Verwaltungsrat

    Pro Mitgliedstaat:

    ein Vertreter des Staates;

    ein Vertreter der Arbeitgeberverbände;

    ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und drei Vertreter der Kommission.

    Vorstand bestehend aus

    dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats (jeweils einer aus jeder der drei Gruppen), den Koordinatoren der Gruppen und einem Vertreter der Kommission.

    Direktor

    Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt; er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus, und ihm obliegt die tägliche Geschäftsführung des Zentrums.

    Interne Kontrolle

    Interner Auditdienst der Kommission.

    Interner Prüfer des Zentrums (seit 16. Dezember 2006).

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Endgültiger Haushaltsplan

    17,6 (17,1) Millionen Euro

    Zuschuss der Gemeinschaft: 95 % (96 %)

    Personalbestand am 31. Dezember 2006

    Anzahl der im Stellenplan vorgesehen Dienstposten: 95 (91),

    davon besetzt: 81 (85),

    sonstige Dienstposten: (Vertragspersonal und abgeordnete nationale Sachverständige): 42 (38).

    Personalbestand insgesamt: 123 (123),

    davon entfallen auf

    operative Tätigkeiten: 84 (85),

    administrative Tätigkeiten: 34 (33),

    sonstige Tätigkeiten: 5 (5).

    Bericht des Cedefop an die Ministerkonferenz in Helsinki mit einer Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagen-Maastricht-Ziele betreffend die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Berufsbildung. Das Cedefop erstellte das Grundlagendokument für das Helsinki-Kommuniqué.

    Ausarbeitung des vierten Forschungsberichts mit Schwerpunkt auf der Modernisierung der Berufsbildung. Er enthält Forschungsergebnisse zur Reform und Innovation der Berufsbildung, zum sozialen Zusammenhalt und zum Kompetenzbedarf.

    Eine Agora-Konferenz und eine Veröffentlichung zum Thema ältere Arbeitnehmer und lebenslanges Lernen vermittelte einen umfassenden Überblick über dieses zunehmend wichtige Thema.

    In Bezug auf die Ermittlung der Kompetenzerfordernisse konzentrierte sich das Cedefop im Jahr 2006 auf Methoden für Kompetenzprognosen zur Vorbereitung einer mittelfristigen Kompetenzprognose für alle Mitgliedstaaten. Die wissenschaftliche Qualität der Europäischen Zeitschrift für Berufsbildung wurde verbessert (es wurden drei Ausgaben veröffentlicht ebenso wie 2005), diese Zeitschrift liefert einen Beitrag zu einer qualifizierten Forschung im Bereich der Berufsbildung.

    Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 für allgemeine und berufliche Bildung leistete das Cedefop Beiträge zu Gruppen und Arbeitsgruppen der EU zu Lernergebnissen, nicht formalem Lernen, Qualitätssicherung, lebenslangen Orientierungsangeboten, Lehrkräften und Ausbildern, zum Europäischen Qualifikationsrahmen und zum europäischen System zur Anrechnung von Ausbildungsleistungen in der Berufsbildung. Ebenso wie Europass sind dies Beispiele für europäische Ansätze und Instrumente zur Schaffung eines Europäischen Raums der Berufsbildung. Europass (zu dem das Cedefop einen wesentlichen Input leistet und mit der EU zusammenarbeitet) ist eine erfolgreiche Initiative, die von einer rasch wachsenden Zahl europäischer Bürger angenommen und genutzt wird. Bis Ende 2006 wurden mehr als eine Million Musterformulare für Lebensläufe heruntergeladen und fast eine Million Lebensläufe online erstellt.

    Das Programm Leonardo Da Vinci über Studienbesuche, die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sektorale Ansätze im Bereich der Berufsbildung liefern weitere Beispiele für Beiträge des Cedefop zur Entwicklung der Berufsbildung in der EU.

    Die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung bei der Einbeziehung von Beitrittsländern/Bewerberländern und anderen wurde fortgesetzt, und zusätzlich hat das Cedefop begonnen, offiziell mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zwecks Förderung von Synergieeffekten zusammenzuarbeiten.

    Durch die Modernisierung der Website, die verstärkte Pressearbeit sowie fortgesetzte Tätigkeiten in den Bereich Dokumentation (mit ISO-Zertifikat) und Veröffentlichung — sowohl online als auch in Papierform — wurden die Sichtbarkeit des Cedefop erhöht und das Bewusstsein für Berufsbildungsfragen geschärft.

    Einige Daten: Im Jahr 2006 wurden 24 Konferenzen und Seminare sowie 24 Workshops und 21 Vorträge/Besuche beim Cedefop organisiert; es gab 43 (60) Veröffentlichungen, die Anzahl der registrierten Benutzer des Electronic training village (ETV) stieg auf 64 828 (60 440), und bei 36 Projekten (29 Projekte) wurde die Arbeit fortgesetzt. Studienbesuche: 844 (762) Teilnehmer.

    Quelle: Angaben des Zentrums.

    Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

    Tabelle 2

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

    (1000 euro

    Einnahmen

    Ausgaben

    Herkunft der Einnahmen

    Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

    Erhobene Einnahmen

    Zuweisung der Ausgaben

    Mittel des Haushaltsjahrs

    Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

    ausgewiesen

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    verfügbar

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    Eigene Einnahmen

     

     

    Titel I

    Personal (NGM)

    9 443

    8 483

    8 145

    338

    960

    213

    213

    173

    0

    40

    Zuschuss der Gemeinschaft

    16 700

    14 589

    Titel II

    Sachausgaben (NGM)

    1 419

    1 281

    738

    559

    123

    334

    334

    297

    0

    38

    Sonstige Einnahmen

    140

    75

    Titel III

    Operationelle Ausgaben (GM)

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    — VE

    5 978

    5 722

    0

    0

    256

    0

    0

    0

    0

    0

    — ZE

    5 978

    0

    4 527

    0

    1 451

    0

    0

    0

    0

    0

    Zweckgebundene Einnahmen

    723

    649

    Zweckgebundene Einnahmen

    723

    387

    65

    584

    74

    511

    337

    179

    333

    0

    Insgesamt

    17 563

    15 313

    VE insgesamt

    17 563

    15 872

    0

    1 480

    1 413

    1 058

    884

    0

    333

    77

    ZE insgesamt

    17 563

    0

    13 475

    1 480

    2 607

    1 058

    0

    649

    333

    77

    NGM

    :

    Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

    GM

    :

    Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

    VE

    :

    Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

    ZE

    :

    Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

    Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


    Tabelle 3

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

    (1000 Euro)

     

    2006

    2005

    Betriebliche Erträge

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    14 146

    14 620

    Sonstige Zuschüsse

    457

    399

    Sonstige Erträge

    279

    291

    Insgesamt (a)

    14 882

    15 309

    Betriebliche Aufwendungen

    Personalaufwand

    8 166

    9 091

    Sachaufwand

    480

    502

    Sonstige Verwaltungsaufwendungen

    1 181

    1 460

    Betriebliche Aufwendungen

    4 340

    5 021

    Insgesamt (b)

    14 167

    16 074

    Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

    715

    – 765

    Erträge aus Finanztransaktionen (e)

    0

    1

    Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

    4

    4

    Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

    –4

    –3

    Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

    711

    – 768


    Tabelle 4

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

    (1000 Euro)

     

    2006

    2005

    Anlagevermögen

    Immaterielle Anlagewerte

    92

    136

    Sachanlagen

    4 887

    5 218

    Umlaufvermögen

    Kurzfristige Vorfinanzierungen

    552

    80

    Kurzfristige Forderungen

    443

    294

    Barmittel und Barmitteläquivalente

    3 919

    3 344

    Aktiva insgesamt

    9 893

    9 072

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

    Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

    317

    204

    Abrechnungsverbindlichkeiten

    3 777

    3 780

    Passiva insgesamt

    4 094

    3 984

    Nettovermögen

    Kumulierte Überschüsse/Verluste

    5 088

    5 856

    Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

    711

    – 768

    Nettovermögen insgesamt

    5 799

    5 088

    Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

    9 893

    9 072


    ANTWORTEN DES ZENTRUMS

    7.

    Das Zentrum hat weitere Anstrengungen unternommen, um die Planung und Überwachung der Aufstellung und Ausführung seines Haushalts zu verbessern, und wird diese Bemühungen noch verstärken. Das wird dazu beitragen, die Mittelübertragungen zu verringern und die Spezialität des Haushalts zu erhöhen.

    8.

    Obwohl die vom Rechnungshof beschriebene Situation nicht die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse des Zentrums betraf, hat das Zentrum damit begonnen, das Inventarverwaltungssystem weiterzuentwickeln und die Dokumentation zu verbessern um es verlässlicher zu machen und die jeweiligen Zuständigkeiten eindeutiger festzulegen. Das soll bis zum Jahresende 2007 umgesetzt werden. Eine spezielle Schulung für alle damit befassten Mitarbeiter ist für Dezember 2007 geplant.

    9.

    Im Jahre 2006 hat das Zentrum in den sensibelsten Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt. Trotz seiner beträchtlichen Anstrengungen konnte das Zentrum die Dokumentation seiner Verfahren jedoch nicht abschließen, was zum Teil daran lag, dass die Einstellung eines internen Prüfers erst im Dezember 2006 erfolgen konnte. Das Zentrum wird weiter daran arbeiten, seine Dokumentation bis zur ersten Jahreshälfte 2008 fertig zu stellen.

    10.

    Der Grund für die Erstattung, die gleichwohl auf einer nicht verlängerten Entscheidung aus dem Jahre 1997 basierte, bestand darin, dass die englischsprachigen Schulen hohe Gebühren erheben und in Thessaloniki keine Europaschule ansässig ist. Die Maßnahme verursachte zusätzliche Kosten in Höhe von 2 900 EUR pro Kind und Jahr (im Schuljahr 2006/2007 profitierten davon zwei Angestellte mit insgesamt vier Kindern). Das Zentrum hat seinen Fehler erkannt und im Juli 2007 einen Verwaltungsvermerk an alle Mitarbeiter geschickt, in dem auf die einschlägigen Bestimmungen des Statuts hingewiesen wurde.

    Zudem setzt sich das Zentrum für die Errichtung einer Europaschule in Thessaloniki ein, die von den zuständigen griechischen Behörden organisiert werden soll.

    11.

    Am 29. Januar 2007 wurde ein interner Leitfaden für Prüfungsausschüsse herausgegeben, der unter anderem klare Leitlinien für die Berechnung des zeitlichen Umfangs der Berufserfahrung enthält. Zudem wurden die Kontrollen während der Vorauswahlphase sowie vor der offiziellen Veröffentlichung der Stellenangebote verstärkt.

    12.

     

    1)

    Seit Juli 2007 hat das Zentrum als Reaktion auf die Feststellung des Rechnungshofes Anstrengungen unternommen, um zu gewährleisten, dass die Gewichtungen der Unterkriterien in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind.

    2)

    Das Verfahren für den Rahmenvertrag wurde im Oktober 2005 eingeleitet (der Vertrag wurde im März 2006 unterzeichnet). Seit Januar 2007 stellt das Zentrum systematisch bei jeder Akquisition in den Ausschreibungsunterlagen Informationen über ihren Umfang bereit.

    3)

    Das derzeit zuständige Direktorat hatte von diesem Vorgang keine Kenntnis. Infolgedessen wurde der betreffende IT-Auftrag im Jahre 2007 nicht verlängert. Ein neues offenes Vergabeverfahren wurde eingeleitet und im Februar 2007 abgeschlossen.

    13.

    Die Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit vom Rechnungshof bestritten wird, entspricht den vom Verwaltungsrat des Zentrums angenommenen Statutsbestimmungen. Das Zentrum hat den Juristischen Dienst der Kommission als Reaktion auf die Erklärung des Rechnungshofes aus dem Jahre 2005 um eine Stellungnahme ersucht. Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme, die dem Rechnungshof übermittelt wurde, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Berufungsausschusses vollauf bestätigt. Angesichts der erneuten Bemerkung des Rechnungshofes wird das Zentrum das Kollegium der Verwaltungschefs konsultieren.


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