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Document 52006AE0969

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft (//EG, Euratom) KOM(2006) 99 endg. — 2006/0039 (CNS)

    ABl. C 309 vom 16.12.2006, p. 103–106 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    16.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 309/103


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft (//EG, Euratom)“

    KOM(2006) 99 endg. — 2006/0039 (CNS)

    (2006/C 309/21)

    Der Rat der Europäischen Union beschloss am 26. April 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 93 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

    Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 428. Plenartagung am 5./6. Juli 2006 (Sitzung vom 5. Juli) Frau CSER zur Hauptberichterstatterin und verabschiedete mit 84 gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Zusammenfassung der Stellungnahme

    1.1

    Gemäß Artikel 9 des Beschlusses des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft (1) war die Kommission verpflichtet, vor dem 1. Januar 2006 eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems für den Zeitraum 2007-2013 vorzunehmen und hierzu geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Das Europäische Parlament hat einen Antrag auf Überarbeitung der Kriterien zur Bestimmung der Beitragszahlungen gestellt. Die Kommission hat ihren Vorschlag im Einvernehmen mit dem Rat erarbeitet und zur Prüfung vorgelegt.

    1.2

    Die EU-Organe und -Einrichtungen haben den Vorschlag geprüft; der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat ihn unter Berücksichtigung seiner eigenen früheren Stellungnahmen bewertet (ECO/148) und wiederholt auf den wesentlichen Zusammenhang zwischen den gemeinschaftlichen Politikbereichen und der EU-Haushaltspolitik hingewiesen.

    1.3

    Der Ausschuss hat sich mit der künftigen Verwendung der Eigenmittel aus den drei Quellen und mit der Bewertung des in dem Kommissionsdokument formulierten Vorschlags zur Schaffung einer direkten Eigenmittelquelle der Europäischen Union befasst.

    1.4

    Der EWSA hat eine chronologische Übersicht über die Schaffung des Eigenmittelsystems und die fortlaufenden Anpassungen erstellt, die „vierte Einnahmequelle“ analysiert und die Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs („VK-Korrektur“) sowie die allgemeine Korrektur bewertet.

    1.5

    Im Dezember 2005 hat der Europäische Rat unter britischem Vorsitz im Laufe der Überprüfung der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 eine politische Einigung erzielt. Er hat seinen früheren Beschluss abgeändert und neue Leitlinien formuliert. Des Weiteren hat er die Kommission aufgefordert, einen neuen Beschluss zu erarbeiten und das beigefügte Arbeitsdokument zur „VK-Korrektur“ sowie ihren früheren Vorschlag zur allgemeinen Korrektur abzuändern.

    1.6

    Trotz des geänderten Kommissionsvorschlags bleibt der EWSA bei den Schlussbemerkungen seiner früheren Stellungnahmen, da in dem vorgelegten Vorschlag keine grundlegenden Veränderungen enthalten sind. Der Vorschlag ist lediglich das Ergebnis politischer Verhandlungen. Gleichwohl ist die Änderung der Methode zur Berechnung des seit 20 Jahren unveränderten „Britenrabatts“ von historischer Bedeutung, da sie ein erster Schritt hin zur Abschaffung dieses Korrekturmechanismus sein kann.

    2.   Der Ansatz des EWSA als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft

    2.1

    Der Ausschuss trägt als dynamischer, engagierter Akteur erheblich zur Überwindung der Kluft zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den europäischen Institutionen bei, und zwar sowohl auf Ebene der EU als auch auf der der Mitgliedstaaten. Der Ausschuss hat eine Mittlerfunktion, er nimmt zu den Zielen der Kommissionsdokumente zur Phase des Nachdenkens Stellung und fördert die aktive Mitwirkung der Bürger an der Umsetzung der Politik der Union in den einzelnen Bereichen (Aktionsplan, Plan D, Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik).

    2.2

    Gemäß diesen Dokumenten haben die Unionsbürger das Recht, über das Handeln und die Beweggründe der EU im Bilde zu sein. In seiner Stellungnahme zur Phase des Nachdenkens hat der EWSA die Erwartungen der Bürger formuliert, wie die Politik für die Zukunft der EU inhaltlich ausgestaltet werden soll. In diesem Zusammenhang begrüßt er die interinstitutionelle Vereinbarung vom 4. April 2006, die eine Aufstockung der Mittel des Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung des Europäischen Rates vorsieht. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Aufstockung begrenzt ausfällt und dass die Ziele mit dieser Finanziellen Vorausschau nicht so verwirklicht werden können, dass sie den Ambitionen voll gerecht werden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine frühere Stellungnahme (2).

    3.   Einleitung

    3.1

    Die Erweiterung von 2004 ist ein historisches Ereignis, denn sie hat ermöglicht, dass 450 Millionen Europäer nach 50 Jahren der Trennung wieder vereint sind. Für das institutionelle System eines Europa, das bis dato nur 15 Mitgliedstaaten zählte, hat die Erweiterung zudem ernsthafte Bemühungen um eine Erneuerung unverzichtbar gemacht. Die Annahme von Gemeinschaftsmaßnahmen für eine sich auf 25 und demnächst auf 27 Mitglieder erweiternde EU sowie die Bestimmung und Schaffung der notwendigen Mittel haben die Zusammenarbeit zwischen „alten“ und „neuen“ Ländern auf eine harte Probe gestellt. In diesem Prozess hätten die Kommissionsmitteilung von 2004 „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union — 2007-2013“ sowie der darauf beruhende Kommissionsvorschlag zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 zur Verwirklichung der Ziele dieser gemeinsamen Zukunft beigetragen.

    3.2

    Der Annahme der Kommissionsmitteilung bildete die Ausgangsbasis für den Beschluss zur Finanziellen Vorausschau. Das Europäische Parlament hat sich in seiner Meinungsbildung von den Prioritäten der EU leiten lassen. In dem Beschluss des Europäischen Rates von Juni 2005 wurde eine strengere Hierarchisierung des Ausgabenbedarfs und der notwendigen Ausgaben vorgeschrieben.

    3.3

    Der EU-Haushalt ist kleiner als der jeweilige nationale Etat, für den durchschnittlich 45 % des Nationaleinkommens aufgewandt werden, während der Gemeinschaftshaushalt nur knapp über 1 % liegt. Die Kommission hat empfohlen, die Mittelobergrenze in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 bei 1,24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) beizubehalten.

    3.4

    Es ist schlichtweg unrealistisch, mehr Europa für weniger Geld zu erwarten. Die neuen Gemeinschaftsmaßnahmen erfordern eine zusätzliche Finanzdeckung. Die Ausgaben für die in der neuen Finanziellen Vorausschau vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten des Zusatznutzens der EU wurden angesichts der dreifachen Anforderung Leistungsfähigkeit, Effizienz und Synergie festgelegt.

    3.5

    Zur Erreichung dieser Ziele sind die Leitlinien zugrunde zu legen, die mehr finanzielle Transparenz, gezieltere Ausgaben, eine größere Effizienz und eine korrektere Bewertung des Zusatznutzens der EU vorsehen.

    3.6

    Aufgrund der unzureichenden Transparenz der Eigenmittelstruktur, der begrenzten Finanzautonomie sowie der Komplexität und Undurchschaubarkeit des Systems werden Änderungen umso dringlicher. Der ausschließlich für Großbritannien — seit Mitte der 80er Jahre geltende — Anpassungsmechanismus hat zu Forderungen nach einer allgemeinen Korrektur beziehungsweise Änderung des Systems geführt.

    4.   Die Finanzielle Vorausschau der EU zwischen 2007 und 2013 infolge des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 2005

    4.1

    Wie der Europäische Rat ebenfalls in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom Dezember 2004 anerkannt hat, besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Finanziellen Vorausschau und dem Problem der Eigenmittel, dem Korrekturmechanismus und der notwendigen Anpassung des bestehenden Systems.

    4.2

    Auf seiner Tagung im März 2005 hat der Europäische Rat die Ziele der Lissabon-Strategie bekräftigt und das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ins Zentrum dieser Strategie für die kommenden Jahre gerückt.

    4.3

    Auf dem informellen Gipfeltreffen von Oktober 2005 in Hampton Court wurde nicht über das europäische Gesellschaftsmodell, sondern über die Herausforderungen der Globalisierung beraten. Die neue Finanzielle Vorausschau der EU für 2007-2013 muss neue Prioritäten widerspiegeln: Forschung und Entwicklung, Innovation, Energie, Politik, Bildung (einschließlich Investitionen in das Hochschulwesen), Förderung der regionalen Einwanderung zu wirtschaftlichen Zwecken und Bewältigung des demografischen Wandels.

    4.4

    Auf seiner Tagung vom Dezember 2005 hat der Europäische Rat den Haushaltsrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013 gebilligt. Unter Berücksichtigung dieser politischen Einigung und auf der Grundlage des geänderten Kommissionsvorschlags wird in der zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission unterzeichneten interinstitutionellen Vereinbarung der Siebenjahresrahmen aufgestellt. Der Abschluss der Vereinbarung hing wesentlich von dem Ausgang des Dialogs mit dem Europäischen Parlament ab. Die Struktur des Finanzrahmens wird der doppelten Anforderung — Finanzierung der neuen Herausforderungen der EU einerseits und Deckung des erweiterungsbedingten Haushaltsbedarfs andererseits — nur teilweise gerecht.

    4.5

    Der Europäische Rat vom Dezember 2005 hat beschlossen, dass im Laufe der Revision der bis 2008/2009 fälligen mehrjährigen Finanziellen Vorausschau über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der EU auch die Überprüfung des Eigenmittelsystems ebenfalls abgeschlossen werden soll. Diese Bestimmung wurde im Mai 2006 in die interinstitutionelle Vereinbarung aufgenommen.

    4.6

    Die Kommission hat die Erarbeitung eines Weißbuchs vorgeschlagen, in dem eine Zwischenbilanz über den Finanzrahmen sowie über die Einnahmen und Ausgaben gezogen wird. Es besteht die Forderung, das derzeitige Eigenmittelsystem der Europäischen Union durch transparentere, unabhängigere Einnahmen zu ersetzen. Die Kommission nimmt die Absicht des Europäischen Parlaments zur Kenntnis, eine Konferenz mit den nationalen Parlamenten zu veranstalten. Der EWSA bekundet seinen Wunsch, darin einbezogen zu werden.

    5.   Das System der Eigenmittel

    Während der zweijährigen Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau wurde der Gesamtheit des Eigenmittelsystems nur wenig Aufmerksamkeit zuteil.

    5.1

    Eine vollständige Bewertung dieses Systems ist unmöglich ohne eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsmittel für die europäische Integration. Diese Entwicklung lässt sich in vier Zeiträume zwischen 1957 und 2006 untergliedern:

     

    1957-1969: Zeitraum, in dem jede Gemeinschaft ihren eigenen Haushalt besitzt

     

    1970-1987: Zeitraum der einheitlichen Jahreshaushalte

     

    1988-1999: Zeitraum der beiden ersten von den gemeinschaftlichen Politikbereichen bestimmten Finanzrahmen

     

    2000-2006: Zeitraum der vom Haushalt bestimmten gemeinschaftlichen Politikbereiche

    Von Anfang an wurden die einzelnen Haushalte in der Geschichte der europäischen Integration von der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele und der Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedstaaten bestimmt.

    Insgesamt lässt sich beobachten, dass in dem Zeitraum der beiden ersten Finanzrahmen die Verpflichtungsermächtigungen parallel zur Entwicklung der gemeinschaftlichen Politikbereiche aufgestockt wurden — mit entscheidenden Auswirkungen auf die Haushaltsrahmen der Gemeinschaft.

    5.2

    In der Debatte über die Agenda 2000 ist es den Nettozahlern des EU-Haushalts gelungen, unter dem Motto „Ausgabenstabilisierung“ die Verringerung des budgetären Handlungsspielraums zu erreichen. Sie haben diese Ausgabenstabilisierung damit begründet, dass die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Haushaltsdisziplin eingehalten werden müsse.

    5.3

    Seit dem Scheitern des Gipfeltreffens im Juni 2005 wurde die Überprüfung der Ausgaben und der Eigenmittel des Gemeinschaftshaushalts zu einer entscheidenden Frage. Allerdings waren die Eigenmittel bislang noch nicht Gegenstand einer eingehenden Debatte. Auf Initiative des britischen Ratsvorsitzes wurde eine Überprüfungsklausel auf der Grundlage des im Juni 2005 von der Europäischen Kommission unterbreiteten Vorschlags angenommen, den der luxemburgische Ratsvorsitz bereits in seine Schlussvorschläge integriert hatte. Zum Inhalt der Überprüfungsklausel und zum Reformzeitplan waren die Mitgliedstaaten geteilter Ansicht. Die im Rahmen der Überprüfung stattfindende Debatte über die Zukunft des Gemeinschaftshaushalts sorgte erneut für Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten, wobei die Positionen der Nettozahler vorherrschten. Es war offensichtlich, dass es vor 2013 keine großen Reformen geben würde.

    5.4

    Eine rein buchhalterische Prüfung des Verhältnisses der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt unter bloßer Berücksichtigung des Nettosaldos der zugewiesenen Ausgaben und der Beiträge ergibt erhebliche, zutiefst irreführende Unterschiede. Die Positionen der Direktempfänger oder Direktzahler sagen nichts aus über die auf europäischer Ebene erzielte Rendite, d.h. welchen Beitrag die gemeinschaftlichen Politikbereiche zum zusätzlichen Anstieg des Einkommens auf makroökonomischer Ebene im einheitlichen Binnenmarkt leisten.

    5.5

    Wie er bereits in seinen früheren Stellungnahmen unterstrichen hat, kann der EWSA diesen Ansatz nicht akzeptieren, nämlich dass die Positionen der Nettozahler Vorrang genießen vor den Gemeinschaftsmaßnahmen, die der Verwirklichung der Gemeinschaftsziele dienen.

    5.6

    Der Ausschuss ist der Ansicht, dass sich die Rolle der Gemeinschaftsmaßnahmen bei der Festlegung des Haushalts mit der Haushaltsdisziplin auf europäischer Ebene vereinbaren lässt. Im ersten Delors-Paket war erstmals davon die Rede, sich eine Haushaltsdisziplin aufzuerlegen, was jedoch nicht ausschließt, dass die Gemeinschaftsmaßnahmen in dem Verhältnis zwischen den einzelnen Politikbereichen und dem EU-Haushalt eine entscheidende Rolle spielen.

    5.7

    Die steigenden Mittel aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE-Mittel), die nach 2007 noch wichtiger werden, sind ein gutes Beispiel für Gerechtigkeit. Allerdings kann die Zunahme der BNE-Beiträge an sich offenbar die Tendenz fördern, dass die Position des Zahlers zunehmend eine entscheidende Rolle spielt. Die BNE-Mittel stammen nämlich — per Direkttransfer — aus dem Haushalt der Mitgliedstaaten und sollen nicht etwa die tatsächlichen EU-Eigenmittel sichern.

    6.   Das Arbeitsdokument zur VK-Korrektur

    6.1

    Die Änderungen des Eigenmittelbeschlusses ermöglichten bis spätestens Anfang 2009 die Erarbeitung eines neuen Dokuments, das am 1. Januar 2007, spätestens jedoch Anfang 2009 — eventuell rückwirkend — in Kraft treten könnte. Gegenüber dem früheren Vorschlag wird darin der einheitliche MwSt-Abrufsatz von 0,30 % beibehalten, doch sind — abweichend — zwei Ausnahmen vorgesehen: Für den Zeitraum 2007–2013 wird der MwSt-Abrufsatz für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 % reduziert. Für denselben Zeitraum können die Niederlande und Schweden in den Genuss einer Reduzierung ihres jährlichen BNE-Beitrags um brutto 605 Mio. EUR beziehungsweise 150 Mio. EUR kommen.

    6.2

    Spätestens ab 2013 wird sich das Vereinigte Königreich uneingeschränkt an der Finanzierung der Erweiterungskosten für die nach dem 30. April 2004 beigetretenen Länder — nicht jedoch an den marktbezogenen GAP-Ausgaben — beteiligen. Gegenüber dem derzeit geltenden Beschluss kann der zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs die Obergrenze von 10,5 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 nicht überschreiten. Im Falle einer anderen Erweiterung als der Erweiterung durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens wird die Korrektur angepasst. In seinen Beschlüssen zur Überprüfung des Eigenmittelsystems hält der Rat erneut eine gründliche Revision des Finanzrahmens für notwendig, fordert eine Überprüfung der EU-Mittel — einschließlich der GAP und des Britenrabatts — und erwartet einen einschlägigen Bericht für 2008/2009.

    6.3

    Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Reduzierung des MwSt-Satzes vor der Berechnung der VK-Korrektur berücksichtigt, die BNE-Beiträge jedoch erst nach dieser Berechnung gesenkt werden. 17 Mitgliedstaaten plädieren für eine Umsetzung dieser beiden Maßnahmen nach der Berechnung der VK-Korrektur, während London weiterhin für deren vorherige Berücksichtigung eintritt. Der Vorschlag des Vereinigten Königreichs bedeutet eine Erhöhung des Betrags der VK-Korrektur und folglich auch der Belastungen für die anderen Mitgliedstaaten.

    6.4

    Der EWSA stimmt der Bemerkung des Rechnungshofs zu, dass jeglicher Korrekturmechanismus die Einfachheit und Transparenz des Eigenmittelsystems gefährdet. Der Rechnungshof hat zahlreiche Bemerkungen zu dem derzeitigen Eigenmittelsystem und seinen Mängeln formuliert und insbesondere hinsichtlich der Verwaltung, der Kohärenz und Transparenz festgestellt und hervorgehoben. Zugleich weist der Rechnungshof darauf hin, dass sich das Haushaltsungleichgewicht nicht mit einer Berechnungsregel lösen lasse.

    6.5

    Unter den bescheidenen Änderungen des Eigenmittelsystems ist die Anpassung der Methode zur Berechnung des Britenrabatts von besonderer Bedeutung. Die Vereinbarung vom Dezember 2005 sieht vor, dabei die den neuen Mitgliedstaaten zugewiesenen Ausgaben — mit Ausnahme der marktbezogenen GAP-Ausgaben und der Direktzahlungen an die Erzeuger — ab 2009 progressiv und nach 2011 vollständig herauszunehmen. So lässt sich verhindern, dass der Britenrabatt proportional zu den Erweiterungskosten steigt.

    7.   Allgemeine Bemerkungen

    7.1

    Der Ausschuss teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass die MwSt- und die BNE-Mittel (ursprünglich zur Ergänzung der Eigenmittel der EU) im Laufe der Zeit zur wichtigsten Finanzierungsquelle des Gemeinschaftshaushalts geworden sind, und dass die Ergänzung des derzeitigen Eigenmittelsystems durch Ausnahmeregelungen die Komplexität des Systems, seine mangelnde Transparenz in den Augen der Bürger und seine Ungerechtigkeit nur verstärkt und so ein Finanzsystem geschaffen hat, das inakzeptable Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten verursacht.

    7.2

    Der EWSA stimmt der Einschätzung des Europäischen Parlaments zu, dass die sich erweiternde EU mit geeigneten, ihren wachsenden politischen Ambitionen entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden muss. Die Finanzielle Vorausschau bildet einen Finanzrahmen, der die Entwicklung der Prioritäten der EU unter Berücksichtigung der Haushaltsdisziplin garantieren soll. Es handelt sich hierbei nicht um einen Siebenjahreshaushalt.

    7.3

    Der EWSA weist darauf hin, dass die 1993 für die 15 Mitgliedstaaten beschlossene Eigenmittelobergrenze unverändert blieb: Sie ist auf 1,31 % des BNE der EU insgesamt für die Verpflichtungsermächtigungen und auf 1,24 % desselben Betrags für die Zahlungsermächtigungen festgesetzt.

    8.   Zusammenfassung

    8.1

    Ausgehend von den vorstehenden Ausführungen lässt sich die vom Europäischen Rat im Dezember 2005 erzielte politische Einigung nach Ansicht des Ausschusses insgesamt so verstehen, dass die 2000 angelaufene vierte Etappe der Entwicklung des Gemeinschaftshaushalts, d.h. der Zeitraum der vom Haushalt bestimmten Gemeinschaftspolitik, bis 2013 verlängert wird.

    8.2

    Der Schlüssel für den nächsten Haushalt besteht in der Abkehr von der Dominanz der Positionen der Nettozahler; wir brauchen einen gemeinsamen Etat, der völlig oder großenteils von den Haushalten der Nationalstaaten unabhängig ist. Nur echte Eigenmittel können diese Unabhängigkeit garantieren.

    8.3

    Der EWSA erklärt, dass die Autonomie des Gemeinschaftshaushalts nur mit einem Eigenmittelsystem gewährleistet werden könnte, das entweder auf gemeinsamen Politikbereichen oder auf echten gemeinschaftlichen Eigenmitteln — beispielsweise einer Gemeinschaftssteuer — oder auf einer Kombination beider Optionen beruht. Mit Blick auf die Zukunft der EU könnte die passendste Lösung für die Gemeinschaftsmethode darin bestehen, dass die Gemeinschaftspolitik zur Schaffung von Ressourcen herangezogen wird.

    8.4

    Das Weiteren ist der Ausschuss trotz des — in der Finanzsouveränität begründeten — starken Widerstandes gegen eine Gemeinschaftssteuer der Ansicht, dass die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele die Schaffung von Eigenmitteln erfordert, welche die BNE-Beiträge ersetzen.

    8.5

    Bei der Anpassung des Eigenmittelsystems ist dafür zu sorgen, dass die Grundsätze der Transparenz, Wirksamkeit, Flexibilität und verhältnismäßigen Finanzierung angewandt werden.

    Wirksamkeit der Ressourcen: Die Mittel müssen sich erheblich auf die Höhe des Haushalts auswirken;

    Transparenz und Einfachheit: Der Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt muss für die Bürger leicht verständlich sein;

    Ausgabeneffizienz: Die administrativen Erhebungskosten dürfen gegenüber dem Mittelumfang nicht zu hoch ausfallen;

    Gleiche Bruttobeiträge: Die Belastungen müssen — unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lage der Bürger — gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilt werden.

    Brüssel, den 5. Juli 2006

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  ABl. C 253 vom 7.10.2000.

    (2)  ABl. C 74 vom 23.3.2005.


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