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Document 52002AE0520

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 1999/311/EG über die Verabschiedung der dritten Phase des europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich (TEMPUS III) (2000-2006)" (KOM(2002) 47 endg. — 2002/0037 (CNS))

    ABl. C 149 vom 21.6.2002, p. 36–38 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002AE0520

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 1999/311/EG über die Verabschiedung der dritten Phase des europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich (TEMPUS III) (2000-2006)" (KOM(2002) 47 endg. — 2002/0037 (CNS))

    Amtsblatt Nr. C 149 vom 21/06/2002 S. 0036 - 0038


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 1999/311/EG über die Verabschiedung der dritten Phase des europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich (TEMPUS III) (2000-2006)"

    (KOM(2002) 47 endg. - 2002/0037 (CNS))

    (2002/C 149/10)

    Der Rat beschloss am 28. Februar 2002, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 11. April 2002 an. Berichterstatterin war Frau Florio.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 390. Plenartagung am 24. und 25. April (Sitzung vom 24. April) einstimmig folgende Stellungnahme.

    "Die Zusammenarbeit im Hochschulbereich stärkt und vertieft die Gesamtheit der Beziehungen zwischen den Völkern Europas, hebt die gemeinsamen kulturellen Werte hervor, ermöglicht einen lohnenden Meinungsaustausch und erleichtert die multinationalen Aktivitäten in Wissenschaft, Kultur, Kunst sowie im wirtschaftlichen und im sozialen Bereich."(1)

    1. Die Zusammenarbeit im Hochschulbereich - Gründe für die Entstehung des TEMPUS-Programms

    1.1. Das im Jahr 1990 als Hochschul-Kooperationsprogramm lancierte Programm TEMPUS wurde konzipiert als integrierender Bestandteil der Programme zur Unterstützung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformen in den Ländern Mittel- und Osteuropas, in den Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und in der Mongolei.

    1.2. Das Programm wurde im Laufe der letzten zehn Jahre einer Reihe von Änderungen und Anpassungen unterzogen, die insbesondere auf die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den MOEL zurückzuführen sind. So wurde beschlossen, ab dem Jahr 1993 - bis dahin waren elf Staaten förderungsberechtigt - das Programm auch auf die Länder der ehemaligen Sowjetunion auszuweiten. Das Programm wurde dann mit der Aufnahme der Neuen Unabhängigen Staaten zwei weitere Male geändert (TEMPUS II und TEMPUS II a).

    1.3. Es bestand die Notwendigkeit, im Bereich der Hochschulbildung einen Vergleichsrahmen zu finden sowie tiefgreifende Reformen zu fördern, die zur Verbreitung moderner wissenschaftlicher Unterrichtsmethoden in den mittel- und osteuropäischen Ländern und in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion führen sollten, welche den Herausforderungen des grundlegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels gerecht wurden. Außerdem sollte dies dem Ziel der Verstärkung der demokratischen Einrichtungen und des friedlichen Zusammenlebens aller Völker des Kontinents dienen.

    1.4. Aus diesem Grund wurde im Hinblick auf die Veränderung der geopolitischen Lage das Fördergebiet in späteren Programmphasen auch auf die Balkanländer ausgedehnt. Dabei ging man von dem Grundsatz aus, dass die Zusammenarbeit auf Hochschulebene auch zu einer Festigung und spürbaren Stärkung der jungen Demokratien auf dem Balkan führen könnte. Gegenwärtig sind Kroatien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und die Bundesrepublik Jugoslawien förderberechtigt in TEMPUS aufgenommen.

    1.5. Zunächst ließen sich drei Schwerpunkte des Programms TEMPUS erkennen:

    1) Unterstützung für die Reform der Lehrpläne;

    2) Reform der Hochschulstrukturen und -einrichtungen sowie ihrer Verwaltung;

    3) Entwicklung und Ergänzung der Hochschulbildung, um den Abstand zwischen den Hochschulsystemen zu überwinden. Die Reformen zielen im Wesentlichen auf eine umfassende Veränderung des Hochschulwesens ab, insbesondere in den vormals sozialistischen Ländern. Dabei soll es an die notwendigen wirtschaftlichen Reformen angepasst und sollen die Kontakte zur Industrie verbessert und verstärkt werden.

    1.5.1. Diese Ziele sollen vorwiegend erreicht werden durch Gemeinsame Europäische Projekte (die von einem Netz von Einrichtungen durchgeführt werden) sowie durch Einzelzuschüsse an Dozenten, Wissenschaftler, Ausbilder, Verwaltungskräfte an Hochschulen und Bildungsplaner, Beamte in leitender Stellung in Ministerien und Bildungsfachkräfte. Diese für Aufenthalte vorgesehenen Zuschüsse können für verschiedenste Tätigkeiten genutzt werden, und sie können entscheidend für ein besseres Verständnis zwischen unterschiedlichen Kulturen und für deren Annäherung beitragen.

    2. TEMPUS III: Ausweitung des Programms auf die MEDA-Partnerländer

    2.1. Der Rat möchte nun mit einer Veränderung des Beschlusses 1999/311/EG das Programm TEMPUS auch auf einige Mittelmeerländer ausweiten, die bereits von dem EU-Programm MEDA profitieren.

    2.2. Mit der Annahme des Beschlusses zur Partnerschaft wird das Programm TEMPUS dann auf folgende Partner im Mittelmeerraum ausgeweitet: Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, die Palästinenserbehörde, Syrien und Libanon.

    2.3. Der Einschluss dieser Länder wurde notwendig, um Ungleichgewichte zu beseitigen, die im Laufe der letzten Jahre auf dem Gebiet der Hochschulbildung entstanden sind. Dieses Vorgehen basiert auf der Verstärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs mit den förderberechtigten Mittelmeerländern.

    2.4. Auch Israel könnte sich an der im Programm TEMPUS vorgesehenen Partnerschaft beteiligen. Da es allerdings gegenwärtig nicht in den Genuss der bilateralen MEDA-Fonds kommt, erfolgt eine Beteiligung auf der Grundlage der Eigenfinanzierung.

    3. Allgemeine Bemerkungen

    3.1. Die Einbeziehung der Länder des südlichen Mittelmeerraums in das Programm ist von außerordentlicher Bedeutung, weil sie die Möglichkeiten verstärkter Integration der EU-Staaten mit einer Region erhöht, deren wirtschaftliche Potenziale bislang noch nicht in ausreichendem Maße erschlossen worden sind.

    3.2. Diese Zusammenarbeit, deren Anfänge in die Sechzigerjahre zurückreichen, wurde in den Neunzigern erheblich ausgebaut. Sie bekam einen entscheidenden Impuls mit der Erklärung von Barcelona, die im November 1995 auf der Europa-Mittelmeerraum-Konferenz angenommen wurde.

    3.3. Der Ausschuss hat bereits jüngst die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit den Mittelmeerländern unterstrichen(2) - auch und vor allem unter dem Eindruck der Ereignisse des 11. Septembers. Er betrachtet die Konferenz von Barcelona als ein grundlegendes Mittel dafür, auf die Bedürfnisse der Staaten dieses Raums eingehen und die Herausforderungen annehmen zu können, welche die Beziehungen mit diesen Staaten mit sich bringen.

    3.4. Dieser Prozess zur Verstärkung der euromediterranen Zusammenarbeit wurde auch durch die Erklärung von Lissabon, in der die Bedeutung von Bildung und Ausbildung unterstrichen wurde, positiv beeinflusst. Sie werden darin als wichtige Mittel zur entschieden qualitätsorientierten Bewältigung der neuen Herausforderungen eines zunehmend integrierten Marktes bezeichnet.

    4. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verstärkung der Kooperation zwischen der Europäischen Union und den förderberechtigten Mittelmeerländern immer dringlicher wird, begrüßt der Ausschuss deren Beteiligung an der TEMPUS III-Partnerschaft aus einer Reihe von Gründen, die mit dem Programmtypus und mit Fragen der internationalen Beziehungen zusammenhängen.

    4.1. Vor allem hat sich das Programm TEMPUS schon in der Vergangenheit als ein wirkungsvolles Instrument zur Entwicklung von Hochschulkooperation und Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den beteiligten Ländern erwiesen.

    Sodann eignet sich das Programm aufgrund seiner einfachen und adaptationsfähigen Struktur für eine problemlose Anwendung auf Länder unterschiedlicher Räume.

    4.2. So geht man von unterschiedlichen Arten von Projekten und grundlegenden Aktionen aus, welche die wichtigsten Instrumente für das Erreichen der von den Drittstaaten angegebenen Ziele und Prioritäten darstellen. Das wird auch dadurch belegt, dass das Programmschema im Rahmen der Kooperationspolitik der Europäischen Union mit anderen räumlichen Einheiten (LINK, ALFA, MED-CAMPUS) bereits mehrfach kopiert wurde.

    4.3. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass nach dem Scheitern des Programms MED-CAMPUS (das eher auf Management-Probleme als auf strukturelle Defizite zurückzuführen ist) die Hochschulkooperation mit den förderberechtigten Mittelmeerstaaten völlig eingestellt würde. Dadurch ging ein für die Völkerverständigung wertvolles Bindeglied verloren. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Aufnahme dieser Länder in das Programm TEMPUS die beste Möglichkeit zur Wiederaufnahme dieser Zusammenarbeit darstellt.

    4.4. Es ist wichtig, in dieser Hinsicht ein angemessenes Informationssystem zur möglichst breiten Information über das Programm in allen Universitäts- und Hochschuleinrichtungen zu entwickeln.

    4.4.1. Der Ausschuss legt Wert auf die Schaffung eines elektronischen Informationssystems der Hochschuleinrichtungen zur weitergehenden Verstärkung dieser Art von wissenschaftlicher und kultureller Zusammenarbeit.

    4.5. Der Ausschuss verpflichtet sich ferner, die weitere Entwicklung des Programms zu verfolgen, um alle Verbände und Gewerkschaften der Mittelmeerländer, mit denen er seit Jahren eine enge und ertragreiche Zusammenarbeit aufgebaut hat, über TEMPUS MEDA informieren und zur Teilnahme auffordern zu können.

    4.6. Der Ausschuss plädiert außerdem dafür, dass die im Rahmen des TEMPUS-Programms durchgeführten Maßnahmen in die vorgesehenen Maßnahmen anderer Programme - wie z. B. des 6. FTE-Rahmenprogramms - einbezogen werden. Weitere Intitiativen sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden, insbesondere die Initiative bezüglich des "Europäischen Forschungsraums", der auch auf die Mittelmeerländer ausgedehnt werden sollte.

    Brüssel, den 24. April 2002.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) Beschluss des Rates vom 29. April 1999 über die Verabschiedung der dritten Phase des europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich (TEMPUS III) (2000-2006), 1999/311/EG - ABl. L 120 vom 8.5.1999, S. 30.

    (2) Initiativstellungnahme vom 18. Oktober 2001 - ABl. C 36 vom 8.2.2002.

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