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Document 41979D0008
79/8/EEC: Decision of the representatives of the Governments of the Member States of the European Economic Community, meeting within the Council, of 18 December 1978 on the abolition of certain postal charges for customs presentation
79/8/EWG: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1978 über die Abschaffung der Gestellungsgebühr für bestimmte Warensendungen
79/8/EWG: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1978 über die Abschaffung der Gestellungsgebühr für bestimmte Warensendungen
ABl. L 6 vom 10.1.1979, p. 26–26
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(EL, ES, PT, FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
In force
79/8/EWG: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1978 über die Abschaffung der Gestellungsgebühr für bestimmte Warensendungen
Amtsblatt Nr. L 006 vom 10/01/1979 S. 0026 - 0026
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 9 Band 1 S. 0079
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0031
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 9 Band 1 S. 0079
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 5 S. 0139
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 5 S. 0139
BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT vom 18. Dezember 1978 über die Abschaffung der Gestellungsgebühr für bestimmte Warensendungen (79/8/EWG) DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat für diesen Sachbereich Vorschläge unterbreitet, und das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuß haben zu diesen Vorschlägen ihre Stellungnahme abgegeben. Es ist wichtig, dem Ziel eines echten freien Warenverkehrs, der den europäischen Bürgern zum unmittelbaren Nutzen gereicht, näher zu kommen - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Für Warensendungen aus einem anderen Mitgliedstaat, die von den bei der Einfuhr zu erhebenden Umsatz- und Verbrauchsteuern befreit sind, wird keine Gestellungsgebühr mehr erhoben. Artikel 2 Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit dieser Beschluß so bald wie möglich, spätestens jedoch ab 1. Juli 1979, angewandt werden kann. Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 1978. Der Präsident H.-D. GENSCHER