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Dokument 32024R0455

Durchführungsverordnung (EU) 2024/455 des Rates vom 2. Februar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala

ST/5326/2024/INIT

ABl. L, 2024/455, 2.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/455/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

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ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/455/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2024/455

2.2.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/455 DES RATES

vom 2. Februar 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Januar 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/287 angenommen.

(2)

Der Rat ist zutiefst besorgt angesichts von Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben bezwecken, einschließlich Versuchen, das rechtmäßige Ergebnis der Wahlen in Guatemala von 2023 unter Verstoß gegen die Verfassung des Landes, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze der Demokratie aufzuheben.

(3)

In diesem Zusammenhang ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(4)

Die Verordnung (EU) 2024/287 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 2. Februar 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. LAHBIB


(1)   ABl. L, 2024/287, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/287/oj.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 aufgenommen:

„A.   Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

1.

María Consuelo PORRAS ARGUETA DE PORRES

Funktion(en): Generalstaatsanwältin Guatemalas, Leiterin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 23.8.1953

Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin

Nationale Identifikationsnummer: 242159605 (Reisepass)

Geschlecht: weiblich

In ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin Guatemalas ist María Consuelo Porras Argueta De Porres (‚Porras‘) als höchste Beamtin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht, an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, auch durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht, die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft unter ihrer Führung willkürliche Verfahren gegen unabhängige Journalisten, Staatsanwälte, Richter und Aktivisten der Zivilgesellschaft, einschließlich indigener Führungspersönlichkeiten und Studierender, angestrengt. Sie ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024

2.

Ángel Arnoldo PINEDA ÁVILA

Funktion(en): Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 10.5.1975

Staatsangehörigkeit: Guatemalteke

Nationale Identifikationsnummer: 238937186 (Reisepass)

Geschlecht: männlich

Ángel Arnoldo Pineda Ávila ist Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht. Er ist nach der Generalstaatsanwältin der ranghöchste Beamte der Generalstaatsanwaltschaft und Leiter des Generalsekretariats dieser Institution. In dieser Funktion ist Ángel Arnoldo Pineda Ávila an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, unter anderem durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht (TSE), die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Er nahm im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft Behauptungen vorlegte, wonach das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 ungültig sei. Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024

3.

José Rafael CURRUCHICHE CUCUL

Funktion(en): Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit, öffentliches Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 28.7.1970

Staatsangehörigkeit: Guatemalteke

Nationale Identifikationsnummer: 229488307 (Reisepass)

Geschlecht: männlich

José Rafael Curruchiche Cucul ist Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht. Unter seiner Leitung führte die FECI die laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gründung der politischen Partei Movimiento Semilla des Präsidenten Arévalo. Er nahm persönlich an der Razzia der Generalstaatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten des Obersten Wahlgerichts Guatemalas teil, bei der versiegelte Wahlurnen geöffnet wurden. Außerdem war er im Juli 2023 an dem Antrag auf Aussetzung der Rechtspersönlichkeit von Movimiento Semilla beteiligt. Ferner nahm er im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft behauptete, das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 sei ungültig. Durch diese Handlungen ist José Rafael Curruchiche Cucul an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der Wahlen von 2023 in Guatemala aufzuheben. Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024

4.

Leonor Eugenia MORALES LAZO DE SÁNCHEZ

Funktion(en): Staatsanwältin in der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit, öffentliches Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 19.9.1979

Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin

Nationale Identifikationsnummer: 2227901800101

Geschlecht: weiblich

Leonor Eugenia Morales Lazo De Sánchez ist Staatsanwältin in der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht. Sie ist unmittelbar an den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gründung der politischen Partei Movimiento Semilla des Präsidenten Arévalo beteiligt. Sie nahm im Anschluss an die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen von August 2023 an der Razzia der Generalstaatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten des Obersten Wahlgerichts teil, bei der versiegelte Wahlurnen geöffnet wurden. Ferner nahm sie im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft behauptete, das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 sei ungültig. Durch diese Handlungen ist Leonor Eugenia Morales Lazo De Sanchez an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der Wahlen von 2023 in Guatemala aufzuheben. Sie ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024

5.

Fredy Raúl ORELLANA LETONA

Funktion(en): erstinstanzlicher Strafrichter an der Siebten Strafkammer

Geburtsdatum: 4.11.1982

Staatsangehörigkeit: Guatemalteke

Nationale Identifikationsnummer: 253127548 (Reisepass)

Geschlecht: männlich

Als erstinstanzlicher Strafrichter an der Siebten Strafkammer ist Fredy Raúl Orellana Letona verantwortlich für die Beaufsichtigung und die Genehmigung der Maßnahmen der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht und die wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Gründung der politischen Partei Movimiento Semilla ermittelt, deren Kandidat die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen in Guatemala im August 2023 gewonnen hat. Als Richter mit Aufsichtsbefugnis hat Fredy Raúl Orellana Letona Razzien im Hauptquartier von Movimiento Semilla im Juli 2023 und in den Räumlichkeiten des Obersten Wahlgerichts im Juli und September 2023 genehmigt. Er hat außerdem die vorläufige Aussetzung der Rechtspersönlichkeit von Movimiento Semilla angeordnet und der Verteidigung die Einsicht in die Verfahrensakte verweigert. Er hat es der FECI ermöglicht, gewählte Organe und die Richter des Obersten Wahlgerichts strafrechtlich zu verfolgen. Durch diese Handlungen ist Fredy Raúl Orellana Letona an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der Wahlen von 2023 in Guatemala aufzuheben. Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/455/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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