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Document 32023R1545

    Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2023/4912

    ABl. L 188 vom 27.7.2023, p. 1–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1545/oj

    27.7.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 188/1


    VERORDNUNG (EU) 2023/1545 DER KOMMISSION

    vom 26. Juli 2023

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Duftstoffe sind organische Verbindungen mit charakteristischem, in der Regel angenehmem Geruch. Sie werden häufig in Parfüms und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln, aber auch in vielen anderen Produkten wie Waschmitteln, Weichspülern und sonstigen Haushaltsprodukten verwendet.

    (2)

    Eine Kontaktallergie ist eine veränderte spezifische Reaktivität im menschlichen Immunsystem, die lebenslang bestehen bleibt. Bei erneuter Exposition gegenüber einer ausreichenden Menge an Allergen können sich Ekzeme entwickeln (allergische Kontaktdermatitis). Ist eine Person bereits gegenüber einem Allergen sensibilisiert, reicht eine wesentlich geringere Konzentration aus, um Allergiesymptome hervorzurufen. Der Anteil der Bevölkerung in der Union, der allergisch auf allergieauslösende Duftstoffe reagiert, kann auf 1 bis 9 % (2) geschätzt werden.

    (3)

    Verschiedene Maßnahmen zielen darauf ab, die gesamte Bevölkerung vor der Entwicklung von Duftstoffallergien (Primärprävention) und sensibilisierte Personen vor dem Auftreten von Allergiesymptomen (Sekundärprävention) zu schützen.

    (4)

    Zur Primärprävention ist eine Beschränkung allergieauslösender Duftstoffe unter Umständen ausreichend. Bei sensibilisierten Personen können jedoch Symptome auftreten, wenn sie Allergenen in einer Konzentration ausgesetzt sind, die unter den zulässigen Höchstwerten liegt. Daher ist es im Rahmen der Sekundärprävention wichtig, Informationen über das Vorhandensein einzelner allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln bereitzustellen, damit sensibilisierte Personen den Kontakt mit dem Stoff, auf den sie allergisch reagieren, vermeiden können.

    (5)

    Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 darf ein kosmetisches Mittel nur dann auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, wenn eine Liste der Bestandteile auf seiner Verpackung erscheint. In diesem Artikel ist ferner festgelegt, dass die Riech- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe in der Liste der Bestandteile mit den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben werden und das Vorhandensein von Stoffen, die gemäß der Spalte „Sonstige“ in Anhang III dieser Verordnung aufgeführt werden müssen, zusätzlich in der Liste der Bestandteile anzugeben sind. Derzeit müssen 24 allergieauslösende Duftstoffe, die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind, auf der Liste der Bestandteile (einzeln gekennzeichnet) angegeben werden.

    (6)

    Auf Ersuchen der Kommission um Aktualisierung der Liste der einzeln gekennzeichneten allergieauslösenden Duftstoffe nahm der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) auf seiner Plenarsitzung am 26. und 27. Juni 2012 eine Stellungnahme (3) an. Er bestätigte, dass die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführten allergieauslösenden Duftstoffe nach wie vor relevant sind. Darüber hinaus wurden 56 weitere allergieauslösende Duftstoffe ermittelt, die beim Menschen eindeutig Allergien verursacht haben und die derzeit nicht einzeln gekennzeichnet werden müssen.

    (7)

    In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung der vom SCCS ermittelten zusätzlichen allergieauslösenden Duftstoffe potenziell ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über das Vorhandensein dieser allergieauslösenden Duftstoffe informiert werden müssen. Daher sollte in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eine Verpflichtung aufgenommen werden, diese allergieauslösenden Duftstoffe einzeln zu kennzeichnen, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, und von mehr als 0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden sind. Darüber hinaus sollten Duftstoffe wie Prehaptene und Prohaptene, die durch Luftoxidation oder Bioaktivierung in bekannte Kontaktallergene umgewandelt werden können, allergieauslösenden Duftstoffen gleichgestellt werden und denselben Beschränkungen und sonstigen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

    (8)

    Aus Gründen der Kohärenz und Klarheit ist es auch erforderlich, bestimmte in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bereits bestehende Einträge zu allergieauslösenden Duftstoffen zu aktualisieren, indem die gemeinsamen Bezeichnungen der Stoffe an die letzte Fassung des in Artikel 33 dieser Verordnung genannten Glossars der Bestandteile angeglichen und ähnliche Stoffe in einem Eintrag zusammengefasst werden. Wenn es für einen Stoff mehrere gemeinsame Bezeichnungen gibt, sollte in der Verpflichtung, ihn einzeln zu kennzeichnen, außerdem festgelegt werden, welche Bezeichnung in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g zu verwenden ist, um die Kennzeichnung zu vereinheitlichen und verbraucherfreundlicher zu gestalten und Wirtschaftsteilnehmern und nationalen Behörden die Arbeit zu erleichtern.

    (9)

    Aus Gründen der Vollständigkeit und Klarheit ist es auch erforderlich, bestimmte in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bereits bestehende Einträge zu allergieauslösenden Duftstoffen zu aktualisieren, indem Isomere hinzugefügt und die jeweiligen CAS- und EG-Nummern ergänzt und geändert werden, sodass Wirtschaftsteilnehmern und nationalen Behörden die Arbeit erleichtert wird.

    (10)

    Die Aktualisierung der Liste allergieauslösender Duftstoffe wird wahrscheinlich dazu führen, dass Einträge in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 durch eine Kombination bestehender und neuer Beschränkungen erstellt werden, weshalb vorzusehen ist, dass die Wirtschaftsteilnehmer zum einen die bestehenden Beschränkungen weiterhin anwenden und zum anderen über eine angemessene Frist verfügen sollten, um neuen Beschränkungen nachkommen zu können.

    (11)

    Was die neuen Beschränkungen betrifft, so sollte den Wirtschaftsteilnehmern eine angemessene Frist zur Anpassung eingeräumt werden, in der sie die Formulierung ihrer Produkte abändern und die erforderlichen Behälter bereitstellen können, damit sichergestellt ist, dass nur kosmetische Mittel, die die neuen Anforderungen erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Den Wirtschaftsteilnehmern sollte außerdem eine angemessene Frist eingeräumt werden, um kosmetische Mittel, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen und die vor dem Geltungsbeginn der neuen Kennzeichnungsvorschrift in Verkehr gebracht wurden, vom Markt zu nehmen. Angesichts des relativ geringen und stabilen Anteils der Verbraucherinnen und Verbraucher, die allergische Kontaktdermatitis entwickeln, der großen Zahl neuer allergieauslösender Duftstoffe, die einzeln gekennzeichnet werden müssen, und der erheblichen Zahl der betroffenen kosmetischen Mittel sollte der Übergangszeitraum drei bzw. fünf Jahre betragen.

    (12)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 26. Juli 2023

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59.

    (2)  Impact assessment study on fragrance labelling on cosmetic products — Publications Office of the EU (europa.eu), S. 64.

    (3)  SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“), Stellungnahme zu allergieauslösenden Duftstoffen in kosmetischen Mitteln (SCCS/1459/11), 26. und 27. Juni 2012.


    ANHANG

    Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

    1.

    Die Einträge 45, 46, 70, 73, 86, 88, 109, 114, 122, 124, 131, 133, 154, 157, 175, 196 und 324 erhalten folgende Fassung:

    Laufende Nummer

    Bezeichnung der Stoffe

    Einschränkungen

    Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

    Chemische Bezeichnung/INN

    Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Art des Mittels, Körperteile

    Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

    Sonstige

    a

    b

    c

    d

    e

    f

    g

    h

    i

    „45

    Benzylalkohol(6)  (*2)

    Benzyl Alcohol

    100-51-6

    202-859-9

     

     

    Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    46

    6-Methylcumarin (*2)

    6-Methyl Coumarin

    92-48-8

    202-158-8

    Mundmittel

    0,003 %

    Der Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, wird in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    70

    3,7-Dimethyl-2,6-octadienal

    Citral

    5392-40-5

    226-394-6

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Citral‘ angegeben.

     

    (E)-3,7-Dimethyl-octa-2,6-dienal (*1)

    Geranial

    141-27-5

    205-476-5

    (Z)-3,7-Dimethyl-octa-2,6-dienal (*1)

    Neral

    106-26-3

    203-379-2

    73

    2-Methoxy-4-(1-propenyl)-phenol

    Isoeugenol

    97-54-1

    202-590-7

    a)

    Mundmittel

    b)

    sonstige Mittel

    b)

    0,02 %

    a) b)

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    (E)-2-Methoxy-4-(prop-1-enyl)phenol;

    (trans-Isoeugenol)

    5932-68-3

    227-678-2

    (Z)-2-Methoxy-4-(prop-1-enyl)phenol;

    (cis-Isoeugenol)

    5912-86-7

    227-633-7

    86

    Citronellol/ (±)

    3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol

    Citronellol

    106-22-9/

    26489-01-0

    203-375-0/

    247-737-6

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    (3R)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol

    1117-61-9

    214-250-5

    (3S)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol

    7540-51-4

    231-415-7

    88

    1-Methyl-4-prop-1-en-2-yl-cyclohexen; dl-Limonen (racemisch); Dipenten (*1)

    Limonene

    138-86-3/

    7705-14-8

    205-341-0/

    231-732-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt für jeden Stoff weniger als 20 mmol/L.(15)

     

    (R)-p-mentha-1,8-dien; (d-Limonen)

    5989-27-5

    227-813-5

    (S)-p-mentha-1,8-dien; (l-Limonen) (*1)

    5989-54-8

    227-815-6

    109

    Pinus mugo, Öl und Extrakt von Nadeln und Zweigen (*2)

    Pinus Mugo Leaf Oil; Pinus Mugo Twig Leaf Extract; Pinus Mugo Twig Oil

    90082-72-7

    290-163-6

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Pinus Mugo‘ angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

     

    114

    Pinus pumila, Öl und Extrakt von Nadeln und Zweigen (*2)

    Pinus Pumila Needle Extract;

    Pinus Pumila Twig Leaf Extract

    Pinus Pumila Twig Leaf Oil

    97676-05-6

    307-681-6

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Pinus Pumila‘ angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

     

    122

    Cedrus atlantica, Öl und Extrakt (*2)

    Cedrus Atlantica Bark Extract;

    Cedrus Atlantica Bark Oil;

    Cedrus Atlantica Bark Water;

    Cedrus Atlantica Leaf Extract;

    Cedrus Atlantica Wood Extract;

    Cedrus Atlantica Wood Oil

    92201-55-3/

    8023-85-6

    295-985-9/

    -

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Cedrus Atlantica Oil/Extract‘ angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

     

    124

    Balsamterpentin (Pinus spp.); Terpentin, Öl und rektifiziertes Öl; Terpentin, dampfdestilliert (Pinus spp.) (*2)

    Turpentine

    9005-90-7;

    8006-64-2;

    8052-14-0

    232-688-5;

    232-350-7;

    -

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt für jeden Stoff weniger als 10 mmol/L.(15)

     

    131

    p-Mentha-1,3-dien (*2)

    Alpha-Terpinene

    99-86-5

    202-795-1

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

     

    133

    p-Mentha-1,4(8)-dien (*2)

    Terpinolene

    586-62-9

    209-578-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

     

    154

    Myroxylon balsamum var. pereirae, Extrakte und Destillate; Perubalsam-Öl, Absolue und Anhydrol (Perubalsam-Öl) (*2)

    Myroxylon Balsamum Pereirae Balsam Extract;

    Myroxylon Balsamum Pereirae Balsam Oil; Myroxylon Pereirae Oil;

    Myroxylon Pereirae Resin Extract;

    Myroxylon Pereirae Resin

    8007-00-9

    232-352-8

     

    0,4 %

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Myroxylon Pereirae Oil/Extract‘ angegeben.

     

    157

    1-(2,6,6-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

    Alpha-Damascone;

    cis-Rose ketone 1

    43052-87-5/

    23726-94-5

    -/

    245-845-8

    a)

    Mundmittel

    b)

    sonstige Mittel

    b)

    0,02 %

    a) b)

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Rose Ketones‘ angegeben.

     

    trans-Rose ketone 1

    24720-09-0

    246-430-4

    1-(2,6,6-Trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

    Rose ketone 4 (Damascone)

    23696-85-7

    245-833-2

    1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

    Rose ketone 3 (delta-Damascone)

    57378-68-4

    260-709-8

    trans-Rose ketone 3

    71048-82-3

    275-156-8

    (Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on (16)  (*2)

    cis-Rose ketone 2

    (cis-beta-Damascone)

    23726-92-3

    245-843-7

    (E)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

    trans-Rose ketone 2

    (trans-beta-Damascone)

    23726-91-2

    245-842-1

    175

    3-Propyliden-1(3H)-isobenzofuranon;

    3-Propylidenphthalid (*2)

    3-Propylidenephthalide

    17369-59-4

    241-402-8

    a)

    Mundmittel

    b)

    sonstige Mittel

    b)

    0,01 %

    a) b)

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    196

    Verbena Absolute (*2)  (*3)

    Lippia citriodora absolute

    8024-12-2/

    85116-63-8

    -

    285-515-0

     

    0,2 %

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    324

    Methyl-2-hydroxybenzoat (*2)

    Methyl Salicylate

    119-36-8

    204-317-7

    a)

    Mittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Gesichts-Make-up, Körperlotionspray/-aerosole, Sprüh-/Aerosoldeodorant und Duftstoffe auf hydroalkoholischer Basis) und Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (ausgenommen Sprüh-/Aerosolprodukte)

    a)

    0,06 %

    Nicht in Mitteln für Kinder unter 6 Jahren verwenden, ausgenommen k) ‚Zahnpasta‘.

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    b)

    Gesichts-Make-up (ausgenommen Lippenmittel, Augen-Make-up und Make-up-Entferner)

    b)

    0,05 %

    c)

    Augen-Make-up und Make-up-Entferner

    c)

    0,002 %

    d)

    Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte)

    d)

    0,009 %

    e)

    Deospray/-aerosole

    e)

    0,003 %

    f)

    Körperlotionspray/-aerosole

    f)

    0,04 %

    g)

    Abzuspülende Hautmittel (ausgenommen Handreinigungsmittel) und auszuspülende Haarmittel

    g)

    0,06 %

    h)

    Handreinigungsmittel

    h)

    0,6 %

    i)

    Duftstoffe auf hydroalkoholischer Basis

    i)

    0,6 %

    j)

    Lippenmittel

    j)

    0,03 %

    k)

    Zahnpasta

    k)

    2,52 %

    l)

    Mundspülungen für Kinder im Alter von 6-10 Jahren

    l)

    0,1 %

    m)

    Mundspülungen für Kinder über 10 Jahre und Erwachsene

    m)

    0,6 %

    n)

    Mundspray

    n)

    0,65 %

    2.

    Die Einträge 125, 126, 158, 160-163, 165, 167 und 168 werden gestrichen.

    3.

    Folgende Einträge werden angefügt:

    Laufende Nummer

    Bezeichnung der Stoffe

    Einschränkungen

    Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

    Chemische Bezeichnung/INN

    Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Art des Mittels, Körperteile

    Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

    Sonstige

    a

    b

    c

    d

    e

    f

    g

    h

    i

    „327

    [3R-(3α,3aβ,7β,8aα)]-1-(2,3,4,7,8,8a-Hexahydro-3,6,8,8-tetramethyl-1H-3a,7-methanoazulen-5-yl)ethan-1-on (*4)

    Acetyl Cedrene

    32388-55-9

    251-020-3

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    328

    Pentyl-2-Hydroxybenzoat (*4)

    Amyl Salicylate

    2050-08-0

    218-080-2

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    329

    1-Methoxy-4-(1E)-1-propen-1-yl-benzol (trans-Anethol) (*4)

    Anethole

    104-46-1/ 4180-23-8

    203-205-5/ 224-052-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    330

    Benzaldehyd (*4)

    Benzaldehyde

    100-52-7

    202-860-4

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    331

    Bornan-2-on; 1,7,7-Trimethylbi-cyclo[2.2.1]-2-heptanon (*4)

    Camphor

    76-22-2/ 21368-68-3/ 464-49-3/ 464-48-2

    200-945-0/ 244-350-4/ 207-355-2/ 207-354-7

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    332

    (1R,4E,9S)-4,11,11-Trimethyl-8-methylenbicyclo[7.2.0]undec-4-en (*4)

    Beta-Caryophyllene

    87-44-5

    201-746-1

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    333

    2-Methyl-5-(prop-1-en-2-yl)cyclohex-2-en-1-on; (5R)-2-Methyl-5-prop-1-en-2-ylcyclohex-2-en-1-on; (5S)-2-Methyl-5-prop-1-en-2-ylcyclohex-2-en-1-on (*4)

    Carvone

    99-49-0 / 6485-40-1/ 2244-16-8

    202-759-5/ 229-352-5/ 218-827-2

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    334

    2-Methyl-1-phenyl-2-propylacetat; Dimethylbenzylcarbinylacetat (*4)

    Dimethyl Phenethyl Acetat

    151-05-3

    205-781-3

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    335

    Oxacyclohepta-decan-2-on (*4)

    Hexadecanolactone

    109-29-5

    203-662-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    336

    1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylcyclopenta-γ-2-benzopyran (*4)

    Hexamethylindenopyran

    1222-05-5

    214-946-9

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    337

    3,7-Dimethyl-octa-1,6-dien-3-yl-acetat (*4)

    Linalyl Acetate

    115-95-7

    204-116-4

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    338

    Menthol;

    DL-Menthol;

    L-Menthol;

    D-Menthol (*4)

    Menthol

    89-78-1 / 1490-04-6 / 2216-51-5 / 15356-60-2

    201-939-0/ 216-074-4/ 218-690-9/ 239-387-8

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    339

    3-Methyl-5-(2,2,3-Trimethyl-3-Cyclopentenyl)pent-4-en-2-ol (*4)

    Trimethylcyclopentenyl Methylisopentenol

    67801-20-1

    267-140-4

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    340

    o-Hydroxybenzaldehyd (*4)

    Salicylaldehyde

    90-02-8

    201-961-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    341

    5-(2,3-Dimethyl-tricyclo[2.2.1.02,6]-hept-3-yl)-2-methylpent-2-en-1-ol (alpha-Santalol);

    (1S-(1a,2a(Z),4a))-2-Methyl-5-(2-methyl-3-methylenbicyclo[2.2.1]hept-2-yl)-2-penten-1-ol

    (beta-Santalol) (*4)

    Santalol

    11031-45-1/

    115-71-9/

    77-42-9

    234-262-4/

    204-102-8/

    201-027-2

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    342

    [1R-(1alpha)]-alpha-Ethenyldecahydro-2-hydroxy-a,2,5,5,8a-pentamethyl-1-naphthalenepropanol (*4)

    Sclareol

    515-03-7

    208-194-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    343

    2-(4-Methylcyclohex-3-en-1-yl)propan-2-ol; p-Menth-1-en-8-ol (alpha-Terpineol); 1-Methyl-4-(1-methylvinyl)cyclohexan-1-ol (beta-Terpineol); 1-Methyl-4-(1-methylethylidene)cyclohexan-1-ol (gamma-Terpineol) (*4)

    Terpineol

    8000-41-7/

    98-55-5/

    138-87-4/

    586-81-2

    232-268-1/

    202-680-6/

    205-342-6/

    209-584-3

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    344

    1-(1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on; 1-(1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro-2,3,5,5-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on; 1-(1,2,3,5,6,7,8,8a-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on; 1-(1,2,3,4,6,7,8,8a-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on (*4)

    Tetramethyl acetyloctahydronaphthalenes

    54464-57-2/

    54464-59-4/

    68155-66-8/

    68155-67-9/

    259-174-3/ 259-175-9/ 268-978-3/ 268-979-9/

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    345

    3-(2,2-Dimethyl-3-hydroxypropyl)toluen (*4)

    Trimethylbenzenepropanol

    103694-68-4

    403-140-4

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    346

    4-Hydroxy-3-methoxybenz-aldehyd (*4)

    Vanillin

    121-33-5

    204-465-2

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    347

    Cananga odorata, Blütenöl und -extrakt; Öl und Extrakt aus Ylang-Ylang (*4)

    Cananga Odorata Flower Extract; Cananga Odorata Flower Oil

    83863-30-3/

    8006-81-3/ 68606-83-7/

    93686-30-7

    281-092-1/ -/

    -/

    297-681-1

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Cananga Odorata Oil/Extract‘ angegeben.

     

    348

    Cinnamomum cassia, Blätteröl (*4)

    Cinnamomum Cassia Leaf Oil

    8007-80-5/

    84961-46-6

    -/

    284-635-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    349

    Cinnamomum zeylanicum, Rindenöl (*4)

    Cinnamomum Zeylanicum Bark Oil

    8015-91-6/

    84649-98-9

    -/

    283-479-0

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    350

    Citrus aurantium amara und dulcis, Blütenöl (*4)

    Citrus Aurantium Amara Flower Oil

    72968-50-4

    277-143-2

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Citrus Aurantium Flower Oil‘ angegeben.

     

    Citrus Aurantium Dulcis Flower Oil

    8028-48-6/ 8016-38-4

    232-433-8/

    -

    351

    Citrus aurantium amara und dulcis, Fruchtschalenöl (*4)

    Citrus Aurantium Amara Peel Oil

    68916-04-1/ 72968-50-4

    -/

    277-143-2

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Citrus Aurantium Peel Oil‘ angegeben.

     

    Citrus Aurantium Dulcis Peel Oil;

    Citrus Sinensis Peel Oil

    97766-30-8/ 8028-48-6/

    8008-57-9

    307-891-8/

    232-433-8/

    -

    352

    Citrus aurantium bergamia, Öl (Bergamottöl) (*4)

    Citrus Aurantium Bergamia Peel Oil

    8007-75-8

    89957-91-5

    68648-33-9/

    8007-75-8/

    85049-52-1

    616-915-9

    289-612-9

    -/

    616-915-9/

    -

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    353

    Citrus limon, Öl (*4)

    Citrus Limon Peel Oil

    84929-31-7/

    8008-56-8

    284-515-8/

    -

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    354

    Cymbopogon citratus/schoenanthus/flexuosus, Öle (*4)

    Cymbopogon Schoenanthus Oil

    8007-02-1/ 89998-16-3

    -/

    289-754-1

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Lemongrass Oil‘ angegeben.

     

    Cymbopogon Flexuosus Oil

    91844-92-7

    295-161-9

    Cymbopogon Citratus Leaf Oil

    8007-02-1/

    91844-92-7

    295-161-9/ 295-161-9

    355

    Eucalyptus globulus, Öl (*4)

    Eucalyptus Globulus Leaf Oil;

    97926-40-4/ 8000-48-4/

    308-257-3/

    616-775-9/

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Eucalyptus Globulus Oil‘ angegeben.

     

    Eukalyptus Globulus Leaf/Twig Oil

    8000-48-4

    616-775-9

    356

    Eugenia caryophyllus, Öl (*4)

    Eugenia Caryophyllus Leaf Oil

    8000-34-8 / 8015-97-2/ 84961-50-2

    616-772-2/ -/

    284-638-7

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Eugenia Caryophyllus Oil‘ angegeben.

     

    Eugenia Caryophyllus Flower Oil

    84961-50-2

    284-638-7

    Eugenia Caryophyllus Stem Oil

    84961-50-2

    284-638-7

    Eugenia Caryophyllus Bud Oil

    84961-50-2

    284-638-7

    357

    Jasminum grandiflorum/officinale, Öl und Extrakt (*4)

    Jasminum Grandiflorum Flower Extract;

    Jasminum Officinale Oil;

    Jasminum Officinale Flower Extract

    84776-64-7/

    90045-94-6/ 8022-96-6/ 8024-43-9

    90045-94-6

    283-993-5/

    289-960-1/ -/

    -

    289-960-1

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Jasmine Oil/Extract‘ angegeben.

     

    358

    Juniperus virginiana, Öl (*4)

    Juniperus Virginiana Oil; Juniperus Virginiana Wood Oil

    8000-27-9 / 85085-41-2

    -/

    285-370-3

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Juniperus Virginiana Oil‘ angegeben.

     

    359

    Laurus nobilis, Öl (*4)  (*6)

    Laurus Nobilis Leaf Oil

    8002-41-3/

    8007-48-5/

    84603-73-6

    -/

    -/

    283-272-5

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    360

    Lavandula hybrida , Öl/Extrakt;

    Lavandula Hybrida Oil;

    Lavandula Hybrida Extract;

    Lavandula Hybrida Flower Extract;

    91722-69-9/

    8022-15-9/

    93455-96-0/

    93455-97-1/

    92623-76-2

    294-470-6/

    -/

    -/

    -/

    296-408-3

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Lavandula Oil/Extract‘ angegeben.

     

    Lavandula intermedia, Öl/Extrakt;

    Lavandula Intermedia Flower/Leaf/Stem Extract; Lavandula Intermedia Flower/Leaf/Stem Oil; Lavandula intermedia, Oil

    84776-65-8/

    8000-28-0/

    90063-37-9

    283-994-0/

    -/

    289-995-2

    Lavandula angustifolia, Öl/Extrakt (*4)

    Lavandula Angustifolia Oil; Lavandula Angustifolia Flower/Leaf/Stem Extract

    84776-65-8/

    8000-28-0/

    90063-37-9

    283-994-0/

    -/

    289-995-2

    361

    Mentha piperita, Öl (*4)

    Mentha Piperita Oil

    8006-90-4/

    84082-70-2

    -/

    282-015-4

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    362

    Mentha spicata, Öl (Grüne-Minze-Öl) (*4)

    Mentha Viridis Leaf Oil

    8008-79-5/

    84696-51-5

    616-927-4/

    283-656-2

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    363

    Narcissus poeticus/pseudonarcissus/jonquilla/tazetta, Extrakt (*4)

    Narcissus Poeticus Extract

    90064-26-9/

    68917-12-4

    290-087-3/

    -

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Narcissus Extract‘ angegeben.

     

    Narcissus Pseudonarcissus Flower Extract

    90064-27-0

    290-088-9

    Narcissus Jonquilla Extract

    Narcissus Tazetta Extract

    90064-25-8

    290-086-8

    364

    Pelargonium graveolens, Öl (*4)

    Pelargonium Graveolens Flower Oil

    90082-51-2/

    8000-46-2

    290-140-0/ -

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    365

    Pogostemon cablin, Öl (*4)

    Pogostemon Cablin Oil

    8014-09-3/ 84238-39-1

    -/

    282-493-4

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    366

    Rosa damascena, Blütenöl/-extrakt;

    Rosa Damascena Flower Oil; Rosa Damascena Flower Extract

    8007-01-0/

    90106-38-0/

    -/

    290-260-3

     

     

    Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Rose Flower Oil/Extract‘ angegeben.

     

    Rosa alba, Blütenöl/-extrakt;

    Rosa Alba Flower Oil; Rosa Alba Flower Extract

    93334-48-6

    297-122-1

    Rosa canina, Blütenöl;

    Rosa Canina Flower Oil

    84696-47-9

    283-652-0

    Rosa centifolia, Blütenöl/-extrakt;

    Rosa Centifolia Flower Oil; Rosa Centifolia Flower Extract

    84604-12-6

    283-289-8

    Rosa gallica, Blütenöl;

    Rosa Gallica Flower Oil

    84604-13-7

    283-290-3

    Rosa moschata, Blütenöl;

    Rosa Moschata Flower Oil

    -

    -

    Rosa rugosa, Blütenöl (*4)

    Rosa Rugosa Flower Oil

    92347-25-6

    296-213-3

    367

    Santalum album, Öl (*4)

    Santalum Album Oil

    8006-87-9/

    84787-70-2

    -/

    284-111-1

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    368

    2-Methoxy-4-(2-propenyl)phenol-acetat (*4)

    Eugenyl Acetate

    93-28-7

    202-235-6

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    369

    (2E)-3,7-Dimethyl-2,6-octadien-1-ol-acetat (*4)

    Geranyl Acetate

    105-87-3

    203-341-5

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    370

    2-Methoxy-4-prop-1-enylphenyl-acetat (*4)

    Isoeugenyl Acetate

    93-29-8

    202-236-1

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

     

    371

    2,6,6-Trimethylbi-cyclo[3.1.1]hept-2-en (alpha-Pinen);

    6,6-Dimethyl-2-methylenbicyclo[3.1.1]heptan (beta-Pinen) (*4)  (*5)

    Pinene

    80-56-8/

    7785-70-8/

    127-91-3/

    18172-67-3

    201-291-9/

    232-087-8/

    204-872-5/ 242-060-2

     

     

    Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

    0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

    0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, werden in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

    Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

     


    (*1)  Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkung/en nicht eingehalten wird/werden, dürfen bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

    (*2)  Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkungen nicht eingehalten werden, dürfen, sofern damit die am 15. August 2023 geltenden Einschränkungen eingehalten werden, bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

    (*3)  Zur Verwendung als ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und Derivate siehe Anhang II Nr. 450.“

    (*4)  Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkung/en nicht eingehalten wird/werden, dürfen bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

    (*5)  Da es sich bei diesem Stoff um ein Monoterpen handelt, unterliegt er der Einschränkung des Peroxidwerts gemäß Eintrag 130.

    (*6)  Zur Verwendung von ‚Laurus nobilis L., Samenöl‘ siehe Anhang II Nr. 359.“


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