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Document 32023R1545

Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2023/4912

ABl. L 188 vom 27.7.2023, p. 1–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1545/oj

27.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 188/1


VERORDNUNG (EU) 2023/1545 DER KOMMISSION

vom 26. Juli 2023

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Duftstoffe sind organische Verbindungen mit charakteristischem, in der Regel angenehmem Geruch. Sie werden häufig in Parfüms und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln, aber auch in vielen anderen Produkten wie Waschmitteln, Weichspülern und sonstigen Haushaltsprodukten verwendet.

(2)

Eine Kontaktallergie ist eine veränderte spezifische Reaktivität im menschlichen Immunsystem, die lebenslang bestehen bleibt. Bei erneuter Exposition gegenüber einer ausreichenden Menge an Allergen können sich Ekzeme entwickeln (allergische Kontaktdermatitis). Ist eine Person bereits gegenüber einem Allergen sensibilisiert, reicht eine wesentlich geringere Konzentration aus, um Allergiesymptome hervorzurufen. Der Anteil der Bevölkerung in der Union, der allergisch auf allergieauslösende Duftstoffe reagiert, kann auf 1 bis 9 % (2) geschätzt werden.

(3)

Verschiedene Maßnahmen zielen darauf ab, die gesamte Bevölkerung vor der Entwicklung von Duftstoffallergien (Primärprävention) und sensibilisierte Personen vor dem Auftreten von Allergiesymptomen (Sekundärprävention) zu schützen.

(4)

Zur Primärprävention ist eine Beschränkung allergieauslösender Duftstoffe unter Umständen ausreichend. Bei sensibilisierten Personen können jedoch Symptome auftreten, wenn sie Allergenen in einer Konzentration ausgesetzt sind, die unter den zulässigen Höchstwerten liegt. Daher ist es im Rahmen der Sekundärprävention wichtig, Informationen über das Vorhandensein einzelner allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln bereitzustellen, damit sensibilisierte Personen den Kontakt mit dem Stoff, auf den sie allergisch reagieren, vermeiden können.

(5)

Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 darf ein kosmetisches Mittel nur dann auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, wenn eine Liste der Bestandteile auf seiner Verpackung erscheint. In diesem Artikel ist ferner festgelegt, dass die Riech- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe in der Liste der Bestandteile mit den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben werden und das Vorhandensein von Stoffen, die gemäß der Spalte „Sonstige“ in Anhang III dieser Verordnung aufgeführt werden müssen, zusätzlich in der Liste der Bestandteile anzugeben sind. Derzeit müssen 24 allergieauslösende Duftstoffe, die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind, auf der Liste der Bestandteile (einzeln gekennzeichnet) angegeben werden.

(6)

Auf Ersuchen der Kommission um Aktualisierung der Liste der einzeln gekennzeichneten allergieauslösenden Duftstoffe nahm der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) auf seiner Plenarsitzung am 26. und 27. Juni 2012 eine Stellungnahme (3) an. Er bestätigte, dass die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführten allergieauslösenden Duftstoffe nach wie vor relevant sind. Darüber hinaus wurden 56 weitere allergieauslösende Duftstoffe ermittelt, die beim Menschen eindeutig Allergien verursacht haben und die derzeit nicht einzeln gekennzeichnet werden müssen.

(7)

In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung der vom SCCS ermittelten zusätzlichen allergieauslösenden Duftstoffe potenziell ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über das Vorhandensein dieser allergieauslösenden Duftstoffe informiert werden müssen. Daher sollte in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eine Verpflichtung aufgenommen werden, diese allergieauslösenden Duftstoffe einzeln zu kennzeichnen, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, und von mehr als 0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden sind. Darüber hinaus sollten Duftstoffe wie Prehaptene und Prohaptene, die durch Luftoxidation oder Bioaktivierung in bekannte Kontaktallergene umgewandelt werden können, allergieauslösenden Duftstoffen gleichgestellt werden und denselben Beschränkungen und sonstigen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

(8)

Aus Gründen der Kohärenz und Klarheit ist es auch erforderlich, bestimmte in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bereits bestehende Einträge zu allergieauslösenden Duftstoffen zu aktualisieren, indem die gemeinsamen Bezeichnungen der Stoffe an die letzte Fassung des in Artikel 33 dieser Verordnung genannten Glossars der Bestandteile angeglichen und ähnliche Stoffe in einem Eintrag zusammengefasst werden. Wenn es für einen Stoff mehrere gemeinsame Bezeichnungen gibt, sollte in der Verpflichtung, ihn einzeln zu kennzeichnen, außerdem festgelegt werden, welche Bezeichnung in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g zu verwenden ist, um die Kennzeichnung zu vereinheitlichen und verbraucherfreundlicher zu gestalten und Wirtschaftsteilnehmern und nationalen Behörden die Arbeit zu erleichtern.

(9)

Aus Gründen der Vollständigkeit und Klarheit ist es auch erforderlich, bestimmte in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bereits bestehende Einträge zu allergieauslösenden Duftstoffen zu aktualisieren, indem Isomere hinzugefügt und die jeweiligen CAS- und EG-Nummern ergänzt und geändert werden, sodass Wirtschaftsteilnehmern und nationalen Behörden die Arbeit erleichtert wird.

(10)

Die Aktualisierung der Liste allergieauslösender Duftstoffe wird wahrscheinlich dazu führen, dass Einträge in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 durch eine Kombination bestehender und neuer Beschränkungen erstellt werden, weshalb vorzusehen ist, dass die Wirtschaftsteilnehmer zum einen die bestehenden Beschränkungen weiterhin anwenden und zum anderen über eine angemessene Frist verfügen sollten, um neuen Beschränkungen nachkommen zu können.

(11)

Was die neuen Beschränkungen betrifft, so sollte den Wirtschaftsteilnehmern eine angemessene Frist zur Anpassung eingeräumt werden, in der sie die Formulierung ihrer Produkte abändern und die erforderlichen Behälter bereitstellen können, damit sichergestellt ist, dass nur kosmetische Mittel, die die neuen Anforderungen erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Den Wirtschaftsteilnehmern sollte außerdem eine angemessene Frist eingeräumt werden, um kosmetische Mittel, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen und die vor dem Geltungsbeginn der neuen Kennzeichnungsvorschrift in Verkehr gebracht wurden, vom Markt zu nehmen. Angesichts des relativ geringen und stabilen Anteils der Verbraucherinnen und Verbraucher, die allergische Kontaktdermatitis entwickeln, der großen Zahl neuer allergieauslösender Duftstoffe, die einzeln gekennzeichnet werden müssen, und der erheblichen Zahl der betroffenen kosmetischen Mittel sollte der Übergangszeitraum drei bzw. fünf Jahre betragen.

(12)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juli 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59.

(2)  Impact assessment study on fragrance labelling on cosmetic products — Publications Office of the EU (europa.eu), S. 64.

(3)  SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“), Stellungnahme zu allergieauslösenden Duftstoffen in kosmetischen Mitteln (SCCS/1459/11), 26. und 27. Juni 2012.


ANHANG

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

1.

Die Einträge 45, 46, 70, 73, 86, 88, 109, 114, 122, 124, 131, 133, 154, 157, 175, 196 und 324 erhalten folgende Fassung:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„45

Benzylalkohol(6)  (*2)

Benzyl Alcohol

100-51-6

202-859-9

 

 

Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

46

6-Methylcumarin (*2)

6-Methyl Coumarin

92-48-8

202-158-8

Mundmittel

0,003 %

Der Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, wird in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

70

3,7-Dimethyl-2,6-octadienal

Citral

5392-40-5

226-394-6

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Citral‘ angegeben.

 

(E)-3,7-Dimethyl-octa-2,6-dienal (*1)

Geranial

141-27-5

205-476-5

(Z)-3,7-Dimethyl-octa-2,6-dienal (*1)

Neral

106-26-3

203-379-2

73

2-Methoxy-4-(1-propenyl)-phenol

Isoeugenol

97-54-1

202-590-7

a)

Mundmittel

b)

sonstige Mittel

b)

0,02 %

a) b)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

(E)-2-Methoxy-4-(prop-1-enyl)phenol;

(trans-Isoeugenol)

5932-68-3

227-678-2

(Z)-2-Methoxy-4-(prop-1-enyl)phenol;

(cis-Isoeugenol)

5912-86-7

227-633-7

86

Citronellol/ (±)

3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol

Citronellol

106-22-9/

26489-01-0

203-375-0/

247-737-6

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

(3R)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol

1117-61-9

214-250-5

(3S)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol

7540-51-4

231-415-7

88

1-Methyl-4-prop-1-en-2-yl-cyclohexen; dl-Limonen (racemisch); Dipenten (*1)

Limonene

138-86-3/

7705-14-8

205-341-0/

231-732-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt für jeden Stoff weniger als 20 mmol/L.(15)

 

(R)-p-mentha-1,8-dien; (d-Limonen)

5989-27-5

227-813-5

(S)-p-mentha-1,8-dien; (l-Limonen) (*1)

5989-54-8

227-815-6

109

Pinus mugo, Öl und Extrakt von Nadeln und Zweigen (*2)

Pinus Mugo Leaf Oil; Pinus Mugo Twig Leaf Extract; Pinus Mugo Twig Oil

90082-72-7

290-163-6

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Pinus Mugo‘ angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

 

114

Pinus pumila, Öl und Extrakt von Nadeln und Zweigen (*2)

Pinus Pumila Needle Extract;

Pinus Pumila Twig Leaf Extract

Pinus Pumila Twig Leaf Oil

97676-05-6

307-681-6

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Pinus Pumila‘ angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

 

122

Cedrus atlantica, Öl und Extrakt (*2)

Cedrus Atlantica Bark Extract;

Cedrus Atlantica Bark Oil;

Cedrus Atlantica Bark Water;

Cedrus Atlantica Leaf Extract;

Cedrus Atlantica Wood Extract;

Cedrus Atlantica Wood Oil

92201-55-3/

8023-85-6

295-985-9/

-

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Cedrus Atlantica Oil/Extract‘ angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

 

124

Balsamterpentin (Pinus spp.); Terpentin, Öl und rektifiziertes Öl; Terpentin, dampfdestilliert (Pinus spp.) (*2)

Turpentine

9005-90-7;

8006-64-2;

8052-14-0

232-688-5;

232-350-7;

-

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt für jeden Stoff weniger als 10 mmol/L.(15)

 

131

p-Mentha-1,3-dien (*2)

Alpha-Terpinene

99-86-5

202-795-1

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

 

133

p-Mentha-1,4(8)-dien (*2)

Terpinolene

586-62-9

209-578-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

 

154

Myroxylon balsamum var. pereirae, Extrakte und Destillate; Perubalsam-Öl, Absolue und Anhydrol (Perubalsam-Öl) (*2)

Myroxylon Balsamum Pereirae Balsam Extract;

Myroxylon Balsamum Pereirae Balsam Oil; Myroxylon Pereirae Oil;

Myroxylon Pereirae Resin Extract;

Myroxylon Pereirae Resin

8007-00-9

232-352-8

 

0,4 %

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Myroxylon Pereirae Oil/Extract‘ angegeben.

 

157

1-(2,6,6-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

Alpha-Damascone;

cis-Rose ketone 1

43052-87-5/

23726-94-5

-/

245-845-8

a)

Mundmittel

b)

sonstige Mittel

b)

0,02 %

a) b)

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Rose Ketones‘ angegeben.

 

trans-Rose ketone 1

24720-09-0

246-430-4

1-(2,6,6-Trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

Rose ketone 4 (Damascone)

23696-85-7

245-833-2

1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

Rose ketone 3 (delta-Damascone)

57378-68-4

260-709-8

trans-Rose ketone 3

71048-82-3

275-156-8

(Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on (16)  (*2)

cis-Rose ketone 2

(cis-beta-Damascone)

23726-92-3

245-843-7

(E)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on(16)  (*2)

trans-Rose ketone 2

(trans-beta-Damascone)

23726-91-2

245-842-1

175

3-Propyliden-1(3H)-isobenzofuranon;

3-Propylidenphthalid (*2)

3-Propylidenephthalide

17369-59-4

241-402-8

a)

Mundmittel

b)

sonstige Mittel

b)

0,01 %

a) b)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

196

Verbena Absolute (*2)  (*3)

Lippia citriodora absolute

8024-12-2/

85116-63-8

-

285-515-0

 

0,2 %

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

324

Methyl-2-hydroxybenzoat (*2)

Methyl Salicylate

119-36-8

204-317-7

a)

Mittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Gesichts-Make-up, Körperlotionspray/-aerosole, Sprüh-/Aerosoldeodorant und Duftstoffe auf hydroalkoholischer Basis) und Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (ausgenommen Sprüh-/Aerosolprodukte)

a)

0,06 %

Nicht in Mitteln für Kinder unter 6 Jahren verwenden, ausgenommen k) ‚Zahnpasta‘.

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

b)

Gesichts-Make-up (ausgenommen Lippenmittel, Augen-Make-up und Make-up-Entferner)

b)

0,05 %

c)

Augen-Make-up und Make-up-Entferner

c)

0,002 %

d)

Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte)

d)

0,009 %

e)

Deospray/-aerosole

e)

0,003 %

f)

Körperlotionspray/-aerosole

f)

0,04 %

g)

Abzuspülende Hautmittel (ausgenommen Handreinigungsmittel) und auszuspülende Haarmittel

g)

0,06 %

h)

Handreinigungsmittel

h)

0,6 %

i)

Duftstoffe auf hydroalkoholischer Basis

i)

0,6 %

j)

Lippenmittel

j)

0,03 %

k)

Zahnpasta

k)

2,52 %

l)

Mundspülungen für Kinder im Alter von 6-10 Jahren

l)

0,1 %

m)

Mundspülungen für Kinder über 10 Jahre und Erwachsene

m)

0,6 %

n)

Mundspray

n)

0,65 %

2.

Die Einträge 125, 126, 158, 160-163, 165, 167 und 168 werden gestrichen.

3.

Folgende Einträge werden angefügt:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„327

[3R-(3α,3aβ,7β,8aα)]-1-(2,3,4,7,8,8a-Hexahydro-3,6,8,8-tetramethyl-1H-3a,7-methanoazulen-5-yl)ethan-1-on (*4)

Acetyl Cedrene

32388-55-9

251-020-3

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

328

Pentyl-2-Hydroxybenzoat (*4)

Amyl Salicylate

2050-08-0

218-080-2

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

329

1-Methoxy-4-(1E)-1-propen-1-yl-benzol (trans-Anethol) (*4)

Anethole

104-46-1/ 4180-23-8

203-205-5/ 224-052-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

330

Benzaldehyd (*4)

Benzaldehyde

100-52-7

202-860-4

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

331

Bornan-2-on; 1,7,7-Trimethylbi-cyclo[2.2.1]-2-heptanon (*4)

Camphor

76-22-2/ 21368-68-3/ 464-49-3/ 464-48-2

200-945-0/ 244-350-4/ 207-355-2/ 207-354-7

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

332

(1R,4E,9S)-4,11,11-Trimethyl-8-methylenbicyclo[7.2.0]undec-4-en (*4)

Beta-Caryophyllene

87-44-5

201-746-1

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

333

2-Methyl-5-(prop-1-en-2-yl)cyclohex-2-en-1-on; (5R)-2-Methyl-5-prop-1-en-2-ylcyclohex-2-en-1-on; (5S)-2-Methyl-5-prop-1-en-2-ylcyclohex-2-en-1-on (*4)

Carvone

99-49-0 / 6485-40-1/ 2244-16-8

202-759-5/ 229-352-5/ 218-827-2

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

334

2-Methyl-1-phenyl-2-propylacetat; Dimethylbenzylcarbinylacetat (*4)

Dimethyl Phenethyl Acetat

151-05-3

205-781-3

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

335

Oxacyclohepta-decan-2-on (*4)

Hexadecanolactone

109-29-5

203-662-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

336

1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylcyclopenta-γ-2-benzopyran (*4)

Hexamethylindenopyran

1222-05-5

214-946-9

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

337

3,7-Dimethyl-octa-1,6-dien-3-yl-acetat (*4)

Linalyl Acetate

115-95-7

204-116-4

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

338

Menthol;

DL-Menthol;

L-Menthol;

D-Menthol (*4)

Menthol

89-78-1 / 1490-04-6 / 2216-51-5 / 15356-60-2

201-939-0/ 216-074-4/ 218-690-9/ 239-387-8

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

339

3-Methyl-5-(2,2,3-Trimethyl-3-Cyclopentenyl)pent-4-en-2-ol (*4)

Trimethylcyclopentenyl Methylisopentenol

67801-20-1

267-140-4

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

340

o-Hydroxybenzaldehyd (*4)

Salicylaldehyde

90-02-8

201-961-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

341

5-(2,3-Dimethyl-tricyclo[2.2.1.02,6]-hept-3-yl)-2-methylpent-2-en-1-ol (alpha-Santalol);

(1S-(1a,2a(Z),4a))-2-Methyl-5-(2-methyl-3-methylenbicyclo[2.2.1]hept-2-yl)-2-penten-1-ol

(beta-Santalol) (*4)

Santalol

11031-45-1/

115-71-9/

77-42-9

234-262-4/

204-102-8/

201-027-2

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

342

[1R-(1alpha)]-alpha-Ethenyldecahydro-2-hydroxy-a,2,5,5,8a-pentamethyl-1-naphthalenepropanol (*4)

Sclareol

515-03-7

208-194-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

343

2-(4-Methylcyclohex-3-en-1-yl)propan-2-ol; p-Menth-1-en-8-ol (alpha-Terpineol); 1-Methyl-4-(1-methylvinyl)cyclohexan-1-ol (beta-Terpineol); 1-Methyl-4-(1-methylethylidene)cyclohexan-1-ol (gamma-Terpineol) (*4)

Terpineol

8000-41-7/

98-55-5/

138-87-4/

586-81-2

232-268-1/

202-680-6/

205-342-6/

209-584-3

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

344

1-(1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on; 1-(1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro-2,3,5,5-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on; 1-(1,2,3,5,6,7,8,8a-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on; 1-(1,2,3,4,6,7,8,8a-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2-naphthyl)ethan-1-on (*4)

Tetramethyl acetyloctahydronaphthalenes

54464-57-2/

54464-59-4/

68155-66-8/

68155-67-9/

259-174-3/ 259-175-9/ 268-978-3/ 268-979-9/

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

345

3-(2,2-Dimethyl-3-hydroxypropyl)toluen (*4)

Trimethylbenzenepropanol

103694-68-4

403-140-4

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

346

4-Hydroxy-3-methoxybenz-aldehyd (*4)

Vanillin

121-33-5

204-465-2

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

347

Cananga odorata, Blütenöl und -extrakt; Öl und Extrakt aus Ylang-Ylang (*4)

Cananga Odorata Flower Extract; Cananga Odorata Flower Oil

83863-30-3/

8006-81-3/ 68606-83-7/

93686-30-7

281-092-1/ -/

-/

297-681-1

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Cananga Odorata Oil/Extract‘ angegeben.

 

348

Cinnamomum cassia, Blätteröl (*4)

Cinnamomum Cassia Leaf Oil

8007-80-5/

84961-46-6

-/

284-635-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

349

Cinnamomum zeylanicum, Rindenöl (*4)

Cinnamomum Zeylanicum Bark Oil

8015-91-6/

84649-98-9

-/

283-479-0

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

350

Citrus aurantium amara und dulcis, Blütenöl (*4)

Citrus Aurantium Amara Flower Oil

72968-50-4

277-143-2

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Citrus Aurantium Flower Oil‘ angegeben.

 

Citrus Aurantium Dulcis Flower Oil

8028-48-6/ 8016-38-4

232-433-8/

-

351

Citrus aurantium amara und dulcis, Fruchtschalenöl (*4)

Citrus Aurantium Amara Peel Oil

68916-04-1/ 72968-50-4

-/

277-143-2

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Citrus Aurantium Peel Oil‘ angegeben.

 

Citrus Aurantium Dulcis Peel Oil;

Citrus Sinensis Peel Oil

97766-30-8/ 8028-48-6/

8008-57-9

307-891-8/

232-433-8/

-

352

Citrus aurantium bergamia, Öl (Bergamottöl) (*4)

Citrus Aurantium Bergamia Peel Oil

8007-75-8

89957-91-5

68648-33-9/

8007-75-8/

85049-52-1

616-915-9

289-612-9

-/

616-915-9/

-

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

353

Citrus limon, Öl (*4)

Citrus Limon Peel Oil

84929-31-7/

8008-56-8

284-515-8/

-

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

354

Cymbopogon citratus/schoenanthus/flexuosus, Öle (*4)

Cymbopogon Schoenanthus Oil

8007-02-1/ 89998-16-3

-/

289-754-1

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Lemongrass Oil‘ angegeben.

 

Cymbopogon Flexuosus Oil

91844-92-7

295-161-9

Cymbopogon Citratus Leaf Oil

8007-02-1/

91844-92-7

295-161-9/ 295-161-9

355

Eucalyptus globulus, Öl (*4)

Eucalyptus Globulus Leaf Oil;

97926-40-4/ 8000-48-4/

308-257-3/

616-775-9/

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Eucalyptus Globulus Oil‘ angegeben.

 

Eukalyptus Globulus Leaf/Twig Oil

8000-48-4

616-775-9

356

Eugenia caryophyllus, Öl (*4)

Eugenia Caryophyllus Leaf Oil

8000-34-8 / 8015-97-2/ 84961-50-2

616-772-2/ -/

284-638-7

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Eugenia Caryophyllus Oil‘ angegeben.

 

Eugenia Caryophyllus Flower Oil

84961-50-2

284-638-7

Eugenia Caryophyllus Stem Oil

84961-50-2

284-638-7

Eugenia Caryophyllus Bud Oil

84961-50-2

284-638-7

357

Jasminum grandiflorum/officinale, Öl und Extrakt (*4)

Jasminum Grandiflorum Flower Extract;

Jasminum Officinale Oil;

Jasminum Officinale Flower Extract

84776-64-7/

90045-94-6/ 8022-96-6/ 8024-43-9

90045-94-6

283-993-5/

289-960-1/ -/

-

289-960-1

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Jasmine Oil/Extract‘ angegeben.

 

358

Juniperus virginiana, Öl (*4)

Juniperus Virginiana Oil; Juniperus Virginiana Wood Oil

8000-27-9 / 85085-41-2

-/

285-370-3

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Juniperus Virginiana Oil‘ angegeben.

 

359

Laurus nobilis, Öl (*4)  (*6)

Laurus Nobilis Leaf Oil

8002-41-3/

8007-48-5/

84603-73-6

-/

-/

283-272-5

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

360

Lavandula hybrida , Öl/Extrakt;

Lavandula Hybrida Oil;

Lavandula Hybrida Extract;

Lavandula Hybrida Flower Extract;

91722-69-9/

8022-15-9/

93455-96-0/

93455-97-1/

92623-76-2

294-470-6/

-/

-/

-/

296-408-3

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Lavandula Oil/Extract‘ angegeben.

 

Lavandula intermedia, Öl/Extrakt;

Lavandula Intermedia Flower/Leaf/Stem Extract; Lavandula Intermedia Flower/Leaf/Stem Oil; Lavandula intermedia, Oil

84776-65-8/

8000-28-0/

90063-37-9

283-994-0/

-/

289-995-2

Lavandula angustifolia, Öl/Extrakt (*4)

Lavandula Angustifolia Oil; Lavandula Angustifolia Flower/Leaf/Stem Extract

84776-65-8/

8000-28-0/

90063-37-9

283-994-0/

-/

289-995-2

361

Mentha piperita, Öl (*4)

Mentha Piperita Oil

8006-90-4/

84082-70-2

-/

282-015-4

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

362

Mentha spicata, Öl (Grüne-Minze-Öl) (*4)

Mentha Viridis Leaf Oil

8008-79-5/

84696-51-5

616-927-4/

283-656-2

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

363

Narcissus poeticus/pseudonarcissus/jonquilla/tazetta, Extrakt (*4)

Narcissus Poeticus Extract

90064-26-9/

68917-12-4

290-087-3/

-

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Narcissus Extract‘ angegeben.

 

Narcissus Pseudonarcissus Flower Extract

90064-27-0

290-088-9

Narcissus Jonquilla Extract

Narcissus Tazetta Extract

90064-25-8

290-086-8

364

Pelargonium graveolens, Öl (*4)

Pelargonium Graveolens Flower Oil

90082-51-2/

8000-46-2

290-140-0/ -

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

365

Pogostemon cablin, Öl (*4)

Pogostemon Cablin Oil

8014-09-3/ 84238-39-1

-/

282-493-4

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

366

Rosa damascena, Blütenöl/-extrakt;

Rosa Damascena Flower Oil; Rosa Damascena Flower Extract

8007-01-0/

90106-38-0/

-/

290-260-3

 

 

Ist der Stoff oder sind die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, wird er/werden sie in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g als ‚Rose Flower Oil/Extract‘ angegeben.

 

Rosa alba, Blütenöl/-extrakt;

Rosa Alba Flower Oil; Rosa Alba Flower Extract

93334-48-6

297-122-1

Rosa canina, Blütenöl;

Rosa Canina Flower Oil

84696-47-9

283-652-0

Rosa centifolia, Blütenöl/-extrakt;

Rosa Centifolia Flower Oil; Rosa Centifolia Flower Extract

84604-12-6

283-289-8

Rosa gallica, Blütenöl;

Rosa Gallica Flower Oil

84604-13-7

283-290-3

Rosa moschata, Blütenöl;

Rosa Moschata Flower Oil

-

-

Rosa rugosa, Blütenöl (*4)

Rosa Rugosa Flower Oil

92347-25-6

296-213-3

367

Santalum album, Öl (*4)

Santalum Album Oil

8006-87-9/

84787-70-2

-/

284-111-1

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

368

2-Methoxy-4-(2-propenyl)phenol-acetat (*4)

Eugenyl Acetate

93-28-7

202-235-6

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

369

(2E)-3,7-Dimethyl-2,6-octadien-1-ol-acetat (*4)

Geranyl Acetate

105-87-3

203-341-5

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

370

2-Methoxy-4-prop-1-enylphenyl-acetat (*4)

Isoeugenyl Acetate

93-29-8

202-236-1

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

 

371

2,6,6-Trimethylbi-cyclo[3.1.1]hept-2-en (alpha-Pinen);

6,6-Dimethyl-2-methylenbicyclo[3.1.1]heptan (beta-Pinen) (*4)  (*5)

Pinene

80-56-8/

7785-70-8/

127-91-3/

18172-67-3

201-291-9/

232-087-8/

204-872-5/ 242-060-2

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln vorhanden, werden in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.

Der Peroxidgehalt beträgt weniger als 10 mmol/L.(15)

 


(*1)  Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkung/en nicht eingehalten wird/werden, dürfen bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

(*2)  Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkungen nicht eingehalten werden, dürfen, sofern damit die am 15. August 2023 geltenden Einschränkungen eingehalten werden, bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

(*3)  Zur Verwendung als ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und Derivate siehe Anhang II Nr. 450.“

(*4)  Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkung/en nicht eingehalten wird/werden, dürfen bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

(*5)  Da es sich bei diesem Stoff um ein Monoterpen handelt, unterliegt er der Einschränkung des Peroxidwerts gemäß Eintrag 130.

(*6)  Zur Verwendung von ‚ Laurus nobilis L., Samenöl‘ siehe Anhang II Nr. 359.“


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