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Document 32023D1550

    Beschluss (EU) 2023/1550 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

    ST/11004/2023/INIT

    ABl. L 188 vom 27.7.2023, p. 40–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1550/oj

    27.7.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 188/40


    BESCHLUSS (EU) 2023/1550 DES RATES

    vom 25. Juli 2023

    zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

    gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

    auf Vorschlag der deutschen Regierung,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

    (2)

    Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

    (3)

    Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Peter KURZ ernannt worden war, wird ab 3. August 2023 der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei.

    (4)

    Die deutsche Regierung hat Herrn Wolfram LEIBE, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Oberbürgermeister der Stadt Trier, als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen ab dem 1. September 2023 für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Wolfram LEIBE, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Oberbürgermeister der Stadt Trier, wird vom 1. September 2023 bis zum 25. Januar 2025 zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. PLANAS PUCHADES


    (1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

    (2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).


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