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Document 32023D0646

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/646 des Rates vom 20. März 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

    ST/7030/2023/INIT

    ABl. L 80I vom 20.3.2023, p. 7–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/646/oj

    20.3.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 80/7


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/646 DES RATES

    vom 20. März 2023

    zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 12. April 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/235/GASP angenommen.

    (2)

    Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 25. September 2022 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er den weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt seitens der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende bedauerte und in der er erwähnte, dass dies zu Toten und einer großen Zahl von Verletzten geführt hat. In der Erklärung hieß es ferner, dass jede für die Tötung von Mahsa Amini verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden muss, und die iranische Regierung wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Zuge transparenter und glaubwürdiger Ermittlungen festgestellt wird, wie viele Menschen getötet und festgenommen worden sind, dass alle friedlich Demonstrierenden freigelassen werden und dass alle Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten. Weiter wurde in der Erklärung betont, dass die Entscheidung Irans, den Internetzugang erheblich einzuschränken und Instant-Messaging-Plattformen zu blockieren, einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt. Schließlich hieß es in der Erklärung, dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen prüfen wird, um auf die Tötung von Mahsa Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren.

    (3)

    Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage — wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2022 bestätigt wurde —, zusammen mit Iran anzugehen, sollten acht Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (4)

    Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. März 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)   ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51.


    ANHANG

    Die folgenden Personen und die folgende Organisation werden in die Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen:

     

    Personen

     

    Name

    Identifizierungsinformationen

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „206.

    KHOSROU PANAH Abdol Hossein

    عبدالحسین خسرو پناه

    alias KHOSROW PANAH Abdul Hossein; KHOSROPANAH Abdolhossein

    Geburtsdatum: 21.3.1966

    Geburtsort: Dezful, Iran

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Vorsitzender und Sekretär des Obersten Rates der Kulturrevolution

    Verbundene Organisation: Oberster Rat der Kulturrevolution

    Abdol Hossein Khosrou Panah ist ein konservativer Geistlicher und übt seit Januar 2023 die Funktion des Vorsitzenden und Sekretärs des Obersten Rates der Kulturrevolution aus.

    Der Oberste Rat der Kulturrevolution hat verschiedene Projekte gefördert, mit denen die Freiheit von Mädchen und Frauen durch die Festlegung von Beschränkungen in Bezug auf ihre Kleidung und Bildung untergraben wurde. Mit seinen Gesetzen wurden auch Minderheiten wie die Baha’i diskriminiert. Er ist treibende Kraft bei der Förderung von Maßnahmen des derzeitigen Regimes und dessen islamistischer Ansichten.

    Als Vorsitzender und Sekretär des Obersten Rates der Kulturrevolution ist Khosrou Panah daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    207.

    ALAM-AL HODA Ahmad

    احمد علم الهدی

    Geburtsdatum: 31.8.1944

    Geburtsort: Maschhad, Iran

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Freitagsimam von Maschhad und Vertreter der Provinz Khorasan Razavi in der Expertenversammlung

    Ahmad Alam-Al Hoda ist der Freitagsimam von Maschhad und Vertreter der Provinz Khorasan Razavi in der Expertenversammlung.

    In seinen Reden und in den Medien beteiligt er sich an der Verbreitung von Hetze gegen Frauen, Demonstrierende und religiöse Minderheiten.

    Alam-Al Hoda ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    208.

    RASTINEH Ahmad

    احمد راستینه

    Geburtsdatum: 1980

    Geburtsort: Provinz Bakhtiari, Iran

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Abgeordneter des Parlaments und dort Sprecher der Kulturkommission

    Ahmad Rastineh ist Abgeordneter des iranischen Parlaments (Madschles) und der Sprecher dessen Kulturkommission. Die Kulturkommission hat eine überwachende Funktion zur Kontrolle der und Aufsicht über die für die ‚Verbreitung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab‘ zuständigen Einrichtungen.

    Ahmad Rastineh setzt sich für eine strenge Auslegung der kulturellen Grundsätze der islamischen Revolution ein, insbesondere in Bezug auf Frauen und das Tragen des Kopftuches bzw. des Hidschab. Während der Proteste von 2022/2023 rief er dazu auf, das Gesetz zur Kopftuchpflicht für iranische Frauen zu bekräftigen. Er unterstützte zudem die Kontrolle des Internets und das Abschalten des Internets durch die Regierung.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    209.

    KHAN MOHAMMADI Hodjatoleslam Ali

    حجت الاسلام علی خان محمدی

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen

    Hodjatoleslam Ali Khan Mohammadi ist der Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.

    Er hat 2022 und 2023 in seiner Funktion als Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen das Nichttragen des Hidschab zur Straftat erklärt und sich für eine strenge Auslegung der kulturellen Grundsätze der islamischen Revolution eingesetzt, insbesondere in Bezug auf Frauen und das Tragen des Kopftuches bzw. des Hidschab. In Ausübung seiner Funktion hat er seine Unterstützung für die Legitimierung der Unterdrückung von Aktivistinnen und Aktivisten, die sich gegen das Tragen des Hidschab einsetzen, ausgedrückt und dazu beigetragen und damit die Rechte und Freiheiten von Frauen und Mädchen untergraben.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    210.

    AKBARI Mohammad Sadegh

    محمد صادق اکبری

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Oberster Richter der Provinz Mazandaran

    Mohammad Sadegh Akbari ist Oberster Richter der Provinz Mazandaran.

    In seinem Amt ist er zuständig für das Verhängen von Todesstrafen in unfairen Gerichtsverfahren (ohne Rechtsbeistand, mit erzwungenen Aussagen) und für das Foltern von Verurteilten. Während der Proteste von 2022/2023 war er verantwortlich dafür, dass Geschäfte, die die Hidschab-Gesetze nicht achteten, geschlossen wurden, und dass ein 35-jähriger Demonstrierender mit geistiger Behinderung, der einen Koran verbrannt haben soll, zum Tode verurteilt wurde.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    211.

    BARATI Morteza

    مرتضی براتی

    alias BARATI Qazi

    Geburtsdatum: 30.11.1962

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Vorsitzender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Isfahan

    Morteza Barati ist Vorsitzender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Isfahan.

    Im Januar 2023 verurteilte er mindestens drei Demonstrierende zum Tod durch Erhängen, ohne ihnen das Recht auf ein faires Verfahren zuzugestehen.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    212.

    AL HOSSEINI Musa Asif

    موسی آصف الحسینی

    alias AL-HOSSEINI Asef

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Leitender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Karadsch, Provinz Alborz

    Musa Asif Al Hosseini ist der Leitende Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Karadsch, Provinz Alborz.

    Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet und unter Druck und Folter erpresste Aussagen verwertet wurden. Während der Proteste von 2022/2023 führte er den Vorsitz in den Verfahren gegen Demonstrierende und verhängte mehrere Todesstrafen, von denen zwei (an Mohammed Karami und Mohammed Hosseini) vollstreckt wurden.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023

    213.

    JALILI Vahid

    وحید جلیلی

    Geburtsdatum: 1973

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Leiter für kulturelle Angelegenheiten und Politikentwicklung von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) (staatliche Rundfunkgesellschaft des Iran)

    Vahid Jalili ist der Leiter für kulturelle Angelegenheiten und Politikentwicklung der in der EU-Liste geführten Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) (staatliche Rundfunkgesellschaft des Iran).

    Während der Proteste von 2022/2023 sendete die IRIB erzwungene Aussagen von ausländischen Geiseln. Aufgrund seiner Leitungsfunktion bei der IRIB ist Jalili unmittelbar an der Untergrabung der Menschenrechte ausländischer Geiseln und an deren unmenschlicher Behandlung beteiligt. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, das Regime unterstützende Aussagen zu Propagandazwecken zu verbreiten.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023“

     

    Organisationen

     

    Name

    Identifizierungsinformationen

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „34.

    Oberster Rat der Kulturrevolution

    damit verbundene Einzelperson: KHOSROU PANAH Abdol Hossein (Vorsitzender und Sekretär)

    Der Oberste Rat der Kulturrevolution ist ein politisches Gremium des Regimes, das für die Vorbereitung und Ausformulierung von politischen Strategien und Plänen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Religion und Forschung zuständig ist.

    Er hat verschiedene Projekte gefördert, mit denen die Freiheit von Mädchen und Frauen durch die Festlegung von Beschränkungen in Bezug auf ihre Kleidung und Bildung untergraben wurde. Mit seinen Beschlüssen wurden auch Minderheiten wie die Baha’i diskriminiert. Er ist treibende Kraft bei der Förderung von Maßnahmen des derzeitigen Regimes.

    Der Oberste Rat der Kulturrevolution ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    20.3.2023“


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