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Document 32022R0923

    Delegierte Verordnung (EU) 2022/923 der Kommission vom 11. März 2022 zur Berichtigung der schwedischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1189 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2022/1416

    ABl. L 160 vom 15.6.2022, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/923/oj

    15.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 160/28


    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/923 DER KOMMISSION

    vom 11. März 2022

    zur Berichtigung der schwedischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1189 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1189 der Kommission (2) enthält einen Fehler in Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b hinsichtlich der geltenden Bestimmungen für die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material von Getreidearten.

    (2)

    Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1189 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    (Betrifft nicht die deutsche Fassung.)

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 11. März 2022

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1.

    (2)  Delegierte Verordnung (EU) 2021/1189 der Kommission vom 7. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten (ABl. L 258 vom 20.7.2021, S. 18).


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