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Document 32021D1967
Commission Implementing Decision (EU) 2021/1967 of 11 November 2021 setting up a mandatory data repository and a mandatory digital information exchange mechanism in accordance with Directive 2002/49/EC of the European Parliament and of the Council (Text with EEA relevance)
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2021/7948
ABl. L 400 vom 12.11.2021, p. 160–195
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
12.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 400/160 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1967 DER KOMMISSION
vom 11. November 2021
zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 und Anhang VI Nummer 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach den durch die Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingeführten Änderungen der Richtlinie 2002/49/EG muss die Kommission für die Mitgliedstaaten eine obligatorische Datenablage und einen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch entwickeln, um den Austausch von Informationen über die strategischen Lärmkarten und Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne zu ermöglichen. |
(2) |
Im Jahr 2007 wurde ein elektronischer Berichterstattungsmechanismus für Lärmdaten entwickelt, um die Anforderungen an die Berichterstattung nach der Richtlinie 2002/49/EG zu erfüllen, und zwar die Infrastruktur der Europäischen Umweltagentur zur Unterstützung und Verbesserung von Daten- und Informationsflüssen (im Folgenden „Reportnet“). Reportnet wird von der Kommission, mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, aktualisiert und weiterentwickelt. Es sollte Teil der europäischen Geodateninfrastruktur sein, die darauf ausgerichtet ist, den Austausch von Umweltgeodaten zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu fördern, den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten in der gesamten Union zu erleichtern und politische Entscheidungen über Grenzen hinweg zu unterstützen. Der Mechanismus gilt für alle Geodaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3), in der die Anforderungen an die Berichterstattung und die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Behörden mithilfe einer geeigneten Infrastruktur festgelegt sind. Reportnet wurde daher weiterentwickelt, um auch diesen Anforderungen gerecht zu werden. |
(3) |
Ein Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch setzt eine gemeinsame Sprache voraus, damit die Daten in der Datenablage verwaltet und ausgewertet werden können. Dementsprechend sollten die Daten, die an die Datenablage übermittelt oder mit dieser verknüpft werden, sehr spezifische Anforderungen hinsichtlich ihres Formats erfüllen. Im Anhang dieses Beschlusses ist daher als integraler Bestandteil der Entwicklung des Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch das Format der Daten festgelegt, die der Kommission unter Nutzung der obligatorischen Datenablage gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2002/49/EG zu übermitteln sind. |
(4) |
Infolge der Einführung des neuen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ihre Daten und ihre Infrastruktur an die neuen technischen Anforderungen anpassen. Den Mitgliedstaaten ist daher etwas Zeit für eine solche technische Anpassung einzuräumen. Daher sollte dieser Beschluss erst ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden. |
(5) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2002/49/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten nutzen die Plattform der Europäischen Umweltagentur für die elektronische Umwelt- und Klimaberichterstattung (Reportnet) als obligatorische Datenablage für die Übermittlung der in der Richtlinie 2002/49/EG genannten Informationen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses.
Artikel 2
Reportnet wird als der obligatorische Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG genutzt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2022.
Brüssel, den 11. November 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12.
(2) Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115).
(3) Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1).
ANHANG
Abschnitt 1
Berichterstattung über Ballungsräume, Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen
1.1. Ballungsräume
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
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|
Name des Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
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|
Fläche des Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
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|
Zahl der Einwohner im Gebiet des Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
||
|
Art der bestehenden Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
||
|
Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Ballungsraum). |
Obligatorisch. |
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|
Räumliche Ausdehnung des Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
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|
Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Benennungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
1.2. Großflughäfen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Offizieller Name des Großflughafens. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens. |
Obligatorisch. |
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|
Anzahl der Starts und Landungen am Großflughafen pro Jahr, mit Ausnahme der ausschließlich der Ausbildung dienenden Bewegungen mit Leichtflugzeugen. |
Obligatorisch. |
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|
Geometrie, die den Standort des Großflughafens repräsentiert. Punktgeometrie. |
Obligatorisch. |
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|
Informationen über den Datensatz des Flughafens entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem der Großflughafen verlinkt werden könnte. |
Optional. |
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|
Verweis auf den Flughafen (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Flughafens, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird. |
Optional. |
1.3. Haupteisenbahnstrecken
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke. |
Obligatorisch. |
||
|
Innerhalb des Mitgliedstaats verwendete Streckennummer für die Eisenbahnstrecke (Streckennummer der Eisenbahnstrecke). |
Optional. |
||
|
In dem Mitgliedstaat verwendete Bezeichnung der Eisenbahnstrecke. |
Optional. |
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|
Anzahl der Züge pro Jahr. |
Obligatorisch. |
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|
Länge des Abschnitts der Haupteisenbahnstrecke, in Metern. |
Obligatorisch. |
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|
Informationen über den Datensatz des Schienennetzes entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem die Haupteisenbahnstrecke verlinkt werden könnte. |
Optional. |
||
|
Verweis auf die Eisenbahnstrecke (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Schienennetzes, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird. |
Optional. |
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|
Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Haupteisenbahnstrecke). |
Obligatorisch. |
||
|
Geometrie der Haupteisenbahnstrecke. |
Obligatorisch. |
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|
Zusätzliche Attribute wie „fiktiv“, Netzwerkinformation, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
1.4. Hauptverkehrsstraßen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße. |
Obligatorisch. |
||
|
In dem Mitgliedstaat verwendeter Straßen-Code. |
Optional. |
||
|
In dem Mitgliedstaat verwendeter offizieller Name der Straße. |
Optional. |
||
|
Zur Referenzierung der Straße verwendeter europäischer Straßen-Code. |
Optional. |
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|
Anzahl der Kraftfahrzeuge pro Jahr im Abschnitt der Hauptverkehrsstraße. |
Obligatorisch. |
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|
Tatsächliche Länge des Abschnitts der Hauptverkehrsstraße, in Metern. |
Obligatorisch. |
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Informationen über den Datensatz des Straßennetzes entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG, mit dem die Hauptverkehrsstraße verknüpft werden könnte. |
Optional. |
||
|
Verweis auf die Straße (Geo-Objekt) im Referenzdatensatz des Straßennetzes, der in der Verknüpfung zum Referenzdatensatz bereitgestellt wird. |
Optional. |
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|
Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Hauptverkehrsstraße). |
Obligatorisch. |
||
|
Geometrie der Hauptverkehrsstraße. |
Obligatorisch. |
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|
Zusätzliche Attribute wie „fiktiv“, Netzwerkinformation, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
Abschnitt 2
Benannte zuständige Behörden und Stellen, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG verantwortlich sind
2.1. Zuständige Behörde — allgemeine Informationen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Name und Anschrift der Behörde, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG zuständig ist, einschließlich ihrer eindeutigen Kennung. |
Obligatorisch. |
2.2. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm in Ballungsräumen, gemeldet für jeden Ballungsraum
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
||
|
Lärmquelle im Ballungsraum, für die die Behörde zuständig ist. |
Obligatorisch. |
||
|
Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf den Ballungsraum. |
Obligatorisch. |
2.3. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Großflughäfen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens. |
Obligatorisch. |
||
|
Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf den Großflughafen. |
Obligatorisch. |
2.4. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Haupteisenbahnstrecken
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||
|
Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf die Haupteisenbahnstrecke. |
Obligatorisch. |
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Berichtsebene, auf der die zuständige Behörde für Haupteisenbahnstrecken verantwortlich ist. |
Obligatorisch. |
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Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (2). |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene eine subnationale Ebene ist. |
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|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke. |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Haupteisenbahnstrecke ist. Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist. |
2.5. Zuständige Behörde und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lärm von Hauptverkehrsstraßen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||
|
Rolle der zuständigen Behörde in Bezug auf die Hauptverkehrsstraße. |
Obligatorisch. |
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|
Berichtsebene, auf der die zuständige Behörde für Hauptverkehrsstraßen verantwortlich ist. |
Obligatorisch. |
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Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene eine subnationale Ebene ist. |
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Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße. |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße ist. Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist. |
2.6. Zuständige Behörde für die Ausweisung von ruhigen Gebieten — in einem Ballungsraum oder auf dem Land
Anmerkung zu den Informationen unter Abschnitt 2.6.: Wenn kein ruhiges Gebiet ausgewiesen ist, müssen keine Informationen gemeldet werden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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Eindeutige Kennung der zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
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|
Art des ruhigen Gebiets, für das die zuständige Behörde verantwortlich ist. |
Obligatorisch. |
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|
Eindeutige Kennung des ruhigen Gebiets. |
Obligatorisch. |
2.7. Referenzinformationen (3) zu den Gebietseinheiten für die Statistik
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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|
Bezeichnung des Referenzdatensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS). |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene der für Hauptverkehrsstraßen/Haupteisenbahnstrecken zuständigen Behörde für alle Gebietseinheiten (NUTS) gilt. |
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Verknüpfung zum Referenzdatensatz der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS). |
Optional. |
||
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Bezeichnung des Referenzdatensatzes der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU). |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene der für Hauptverkehrsstraßen/Hupteisenbahnstrecken zuständigen Behörde für alle lokale Verwaltungseinheiten (LAU) gilt. |
||
|
Verknüpfung zum Referenzdatensatzes für lokale Verwaltungseinheiten (LAU). |
Optional. |
Abschnitt 3
Lärmgrenzwerte
3.1. Bericht über die Lärmgrenzwerte
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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|
Kennung des Berichts über die Lärmgrenzwerte. |
Obligatorisch. |
||
|
Details des Berichts über die Lärmgrenzwerte. |
Obligatorisch. |
3.2. Im Bericht über die Lärmgrenzwerte gemeldete Werte
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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|
Lärmart, auf die der Lärmgrenzwert anzuwenden ist. |
Obligatorisch. |
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|
Erklärung, ob es einen Grenzwert gibt. |
Obligatorisch. |
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|
Status des Grenzwertes: in Kraft oder geplant. |
Obligatorisch. |
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Nutzung des Gebiets, in dem der Lärmgrenzwert gilt. |
Obligatorisch für Wohngebiete, in denen Grenzwerte gelten oder geplant sind. Optional für Krankenhäuser, Schulen und andere Gebiete. |
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Lärmindex des Grenzwertes. |
Obligatorisch für Lden und Lnight Optional für alle anderen Indizes. |
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Lärmpegel in dB. |
Obligatorisch bei geltendem oder geplantem Lärmgrenzwert. |
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|
Weitere Informationen über die Lärmgrenzwerte. |
Optional. |
Abschnitt 4
Ausarbeitung strategischer Lärmkarten
4.1. Ausarbeitung strategischer Lärmkarten — Lärmkonturen
Anmerkung: Lärmkonturkarten sind obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie den Flugverkehr innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Sofern Lärmkonturkarten für Straßen, Eisenbahnstrecken, den Flugverkehr und Industrieanlagen innerhalb von Ballungsräumen vorliegen, werden sie zusammen mit den im Folgenden angeführten Informationen übermittelt.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional. |
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In der Lärmkonturkarte eingezeichnete Lärmquelle. |
Obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Obligatorisch für Straßen, Eisenbahnstrecken, den Flugverkehr und Industrieanlagen innerhalb von Ballungsräumen, soweit zutreffend. |
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Weist eindeutig die unterschiedlichen Indexwerte oder Pegelbänder der Lärmkonturkarte aus. |
Obligatorisch für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. Obligatorisch sind die 55 dB Lden- und 65 dB Lden-Konturen. Andere Lärmwerte oder Lärmindizes optional. |
||
|
Weist eindeutig die unterschiedlichen Indexwerte oder Pegelbänder der Lärmkonturkarte aus. |
Obligatorisch für Straßen, Eisenbahnstrecken, Flughäfen und Industrieanlagen innerhalb des Ballungsraums, soweit vorhanden. Obligatorisch sind die 60 dB Lden-, 65 dB Lden-, 70 dB Lden- und 75 dB Lden-Konturen. Andere Lärmwerte oder Lärmindizes optional. |
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|
Kalenderjahr, für das die Lärmkonturkarte berechnet wurde. |
Obligatorisch. |
||
|
Geometrie (Lage) der Lärmkonturkarten. |
Obligatorisch. |
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Weitere Attribute wie Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors, Gültigkeitsinformation und Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
4.2. Lärmbelastungsdaten für Ballungsräume
Expositionsdaten können für einen gesamten Ballungsraum oder für lokale Verwaltungseinheiten2, über die sich ein Ballungsraum erstreckt, gemeldet werden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
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Lärmquelle, der die lärmbelastete Bevölkerung innerhalb eines Ballungsraums ausgesetzt ist. |
Obligatorisch für jede einzelne bestehende Lärmquelle im Ballungsraum. Optional für alle Quellen im Ballungsraum zusammengenommen. |
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Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wurde. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade. Optional für andere Arten der Exposition. |
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Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wurde. |
Obligatorische Werte sind: Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB. Optional für andere Lärmpegel. |
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|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die jeweilige Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die jeweilige Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
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Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die jeweilige gewählten Lärmquelle, Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
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Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch, wenn die Expositionswerte im Ballungsraum je lokale Verwaltungseinheit (LAU) gemeldet werden. |
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Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens. |
Obligatorisch, wenn Expositionsdaten für einen bestimmten Großflughafen innerhalb eines Ballungsraumes gemeldet werden. |
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Beschreibung der bei der Berechnung der Expositionsdaten berücksichtigten Lärmquellen. |
Obligatorisch, wenn die Expositionsdaten für alle Quellen im Ballungsraum zusammengenommen gemeldet werden. |
||
|
Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode. |
Obligatorisch. |
||
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Informationen über die Kriterien, die bei der Auswahl der in die Karten aufgenommenen Straßen und Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen zugrunde gelegt wurden. |
Optional. |
||
|
Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben. |
Optional. |
||
|
Link zur veröffentlichten Online-Information. |
Optional. |
4.3. Lärmbelastungsdaten für Großflughäfen
Expositionsdaten können je Großflughafen oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch den Großflughafen betroffen ist.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch, wenn Expositionswerte in Bezug auf Großflughäfen je lokale Verwaltungseinheit (LAU) gemeldet werden. |
||
|
||||
|
Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums. Optional für andere Arten der Exposition. |
||
|
Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade. Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB. Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Exposition. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
||||
|
Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen. |
||
|
Bestimmt den Wert des dB-Bereichs für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird. |
Obligatorisch für Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB. Optional für andere Lärmpegel. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastete Fläche (in km2). |
Obligatorisch. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen in Bezug auf die Art der Exposition und den Lärmpegel. |
Obligatorisch |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode. |
Obligatorisch. |
||
|
Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben. |
Optional. |
||
|
Link zur veröffentlichten Online-Information. |
Optional. |
4.4. Lärmbelastungsdaten für Haupteisenbahnstrecken
Expositionsdaten können je Gebietseinheit für die Statistik oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch Haupteisenbahnstrecken betroffen sind.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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|
Art der Aggregationsebene für die zu meldenden Daten, die die nationale oder subnationale Ebene umfasst, oder für alle Eisenbahnstrecken im Land, die mit der Belastung zusammenhängen, für Haupteisenbahnstrecken. |
Obligatorisch. |
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|
Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutige Kennung der Eisenbahnstrecke(n) innerhalb des Codes der Gebietseinheit. |
Optional. |
||
|
||||
|
Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums. Optional für andere Arten der Exposition. |
||
|
Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade. Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB. Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Exposition. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und dem Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
||||
|
Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen. |
||
|
Bestimmt das dB-Pegelband für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird. |
Obligatorisch für Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB. Optional für andere Lärmpegel. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist. |
Obligatorisch. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und des Lärmpegels. |
Obligatorisch. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Schulen entsprechend der gewählten Art der Exposition und des jeweiligen Lärmpegels. |
Optional. |
||
|
Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode. |
Obligatorisch. |
||
|
Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben. |
Optional. |
||
|
Link zur veröffentlichten Online-Information. |
Optional. |
4.5. Lärmbelastungsdaten für Hauptverkehrsstraßen
Belastungsdaten können je Gebietseinheit für die Statistik oder je lokale Verwaltungseinheit2 gemeldet werden, die vom Lärm durch Hauptverkehrsstraßen betroffen sind.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Art der Aggregationsebene für die zu meldenden Daten, die die nationale oder subnationale Ebene umfasst, für Hauptverkehrsstraßen oder für alle Straßen im Land, die mit der Belastung zusammenhängen. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutiger Code entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutiger Code einer oder mehrerer unter den Code der Gebietseinheit fallender Straßen. |
Optional. |
||
|
||||
|
Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade außerhalb eines Ballungsraums. Optional für andere Arten der Belastung. |
||
|
Bestimmt das dB-Pegelband für Lden oder Lnight, innerhalb dessen die Zahl der lärmbelasteten Personen berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade. Lden: 55–59, 60–64, 65–69, 70–74, über 75 dB, und Lnight: 50–54, 55–59, 60–64, 65–69, über 70 dB. Optional für andere Lärmpegel und/oder Arten der Belastung. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und des Lärmpegels. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
||||
|
Bestimmt die Eigenschaften der Gebäudefassade, an der die Lärmbelastung berechnet wird. |
Obligatorisch für die am stärksten lärmbelastete Fassade einschließlich Ballungsräumen. |
||
|
Bestimmt das dB-Pegelband für Lden, innerhalb dessen die Zahl der belasteten Personen berechnet wird. |
Obligatorisch für Lden: größer als 55 bzw. 65 bzw. 75 dB. Optional für andere Lärmpegel. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Personen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Fläche (in km2), die durch die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel belastet ist. |
Obligatorisch. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen entsprechend der Art der Exposition und dem Lärmpegel. |
Obligatorisch. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Krankenhäuser in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Anzahl der lärmbelasteten Schulen in Bezug auf die gewählte Art der Exposition und den jeweiligen Lärmpegel. |
Optional. |
||
|
Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendete Berechnungs- und Messmethode. |
Obligatorisch. |
||
|
Informationen über die für die Berechnung der Lärmbelastung an den am stärksten belasteten Fassaden verwendeten Methoden, wie in Anhang II Abschnitt 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG beschrieben. |
Optional. |
||
|
Link zur veröffentlichten Online-Information. |
Optional. |
4.6. Referenzinformationen2 zu den Gebietseinheiten für die Statistik
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Bezeichnung des Referenzdatensatzes der Gebietseinheit für die Statistik (NUTS). |
Obligatorisch, wenn die Lärmbelastungsdaten auf der Ebene von Gebietseinheiten (NUTS) erhoben werden. |
||
|
Verknüpfung zum Referenzdatensatz der Gebietseinheit für die Statistik (NUTS). |
Optional. |
||
|
Bezeichnung des Referenzdatensatzes der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU). |
Obligatorisch, wenn die Lärmbelastungsdaten auf der Ebene lokaler Verwaltungseinheiten (LAU) erhoben werden. |
||
|
Verknüpfung zum Referenzdatensatz für lokale Verwaltungseinheiten (LAU). |
Optional. |
Abschnitt 5
Lärmschutzprogramme
5.1. Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen in Ballungsräumen
Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.1.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Ballungsraums. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Einzelheiten des Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen. |
Optional. |
||
|
Art der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für den gesamten Ballungsraum. |
Obligatorisch. |
||
|
||||
|
Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch. |
||
|
Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU). |
Obligatorisch. |
||
|
Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Berichterstattung über Lärmdaten verwendet wurde. |
Optional. |
5.2. Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Großflughäfen
Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.2.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des Flughafens. |
Obligatorisch. |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Einzelheiten des Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen. |
Optional. |
||
|
Art der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Flughäfen im Land. |
Obligatorisch. |
||
|
||||
|
Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch. |
||
|
Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU). |
Obligatorisch. |
||
|
Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Berichterstattung über Lärmdaten verwendet wurde. |
Optional. |
5.3. Lärmschutzprogramme in der Vergangenheit und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Haupteisenbahnstrecken
Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.3.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Haupteisenbahnstrecke. |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Haupteisenbahnstrecke ist. Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist. |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Einzelheiten des Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen. |
Optional. |
||
|
Art der Aggregationsebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Haupteisenbahnstrecken im Land. |
Obligatorisch. |
||
|
||||
|
Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch. |
||
|
Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU). |
Obligatorisch. |
||
|
Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Meldung der Lärmdaten verwendet wurde. |
Optional. |
5.4. Lärmschutzprogramme, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, und laufende Lärmschutzmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen
Anmerkung für Informationen unter Abschnitt 5.4.: Wenn in der Vergangenheit keine Lärmschutzprogramme durchgeführt wurden, sind keine Informationen zu melden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Abschnitts einer Hauptverkehrsstraße. |
Obligatorisch, wenn die Berichtsebene ein Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße ist. Optional, wenn die Berichtsebene die nationale oder eine andere subnationale Ebene ist. |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Einzelheiten des Lärmschutzprogramms. |
Obligatorisch. |
||
|
Weitere, über die im Bericht zum Lärmschutzprogramm enthaltenen Informationen hinausgehende Erläuterungen. |
Optional. |
||
|
Ebene, auf der das Lärmschutzprogramm eingerichtet wird, etwa die nationale oder subnationale Ebene, oder für alle Hauptverkehrsstraßen im Land. |
Obligatorisch. |
||
|
||||
|
Eindeutiger Code (NUTS oder LAU) entsprechend der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) 1059/2003. |
Obligatorisch. |
||
|
Bezeichnung und Fassung des Datensatzes der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) 1059/2003 (NUTS oder LAU). |
Obligatorisch. |
||
|
Link zum Eurostat-Datensatz, der für die Meldung der Lärmdaten verwendet wurde. |
Optional. |
Abschnitt 6
Lärmaktionspläne
6.1. Lärmaktionsplan für Ballungsräume
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||||||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Die eindeutigen Kennungen der im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsräume. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Eindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Annahme des Lärmaktionsplans (Datum). |
Obligatorisch. |
||||||
|
Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum). |
Optional. |
||||||
|
Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält. |
Optional. |
||||||
|
Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
|
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation. |
Optional. |
||||||
|
Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
||||||
|
Anzahl der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation. |
Optional. |
||||||
|
Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind oder nicht. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. |
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums. |
Optional. |
||||||
|
Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind. |
Optional. |
||||||
|
Eine Beschreibung der festgestellten Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen. |
Obligatorisch. Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist Optional. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums. |
Optional. |
||||||
|
Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Zuge des Aktionsplans durchgeführt werden sollen, einschließlich des erwarteten Nutzens. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen im Lärmaktionsplan erfassten Ballungsraums. |
Optional. |
||||||
|
Lärmquellen innerhalb des Ballungsraums, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert. |
Obligatorisch, wenn unter 6.1.9.5 bis 6.1.9.7 keine Daten gemeldet werden. |
||||||
|
Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform). |
Obligatorisch, wenn unter 6.1.9.5 bis 6.1.9.7 keine Daten gemeldet werden. |
||||||
|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
||||||
|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
||||||
|
Für Straßen: geschätzte Reduzierung der Anzahl ischämischer Herzerkrankungen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. Für Eisenbahnstrecken und Flugverkehr: geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen. |
Optional. |
||||||
|
Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans. |
Optional. |
||||||
|
Angabe, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden. |
Obligatorisch. |
6.2. Von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume erfasste Gebiete
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
||
|
Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan des Ballungsraums erfasstes Gebiet). |
Obligatorisch. |
||
|
Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für einen Ballungsraum erfassten Gebiets. |
Obligatorisch. |
||
|
Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Dauer der Ausweisung als ruhiges Gebiet, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
6.3. Lärmaktionspläne für Großflughäfen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||||||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegte internationale Codes der Flughäfen, die Gegenstand des Lärmaktionsplans sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Eindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Annahme des Lärmaktionsplans (Datum). |
Obligatorisch. |
||||||
|
Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum). |
Optional. |
||||||
|
Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält. |
Optional. |
||||||
|
Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
|
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation. |
Optional. |
||||||
|
Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
||||||
|
Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. |
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist. |
Optional. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind. |
Optional. |
||||||
|
Beschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen. |
Obligatorisch. Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Entwicklung des Lärmaktionsplans ist Optional. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist. |
Optional. |
||||||
|
Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden sollen, einschließlich des erwarteten Nutzens. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutiger, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation festgelegter internationaler Code des jeweiligen Flughafens, der Gegenstand des Lärmaktionsplans ist. |
Optional. |
||||||
|
Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert. |
Obligatorisch, wenn unter 6.3.9.4 bis 6.3.9.6 keine Daten gemeldet werden. |
||||||
|
Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform). |
Obligatorisch, wenn unter 6.3.9.4 bis 6.3.9.6 keine Daten gemeldet werden. |
||||||
|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
||||||
|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
||||||
|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen. |
Optional. |
||||||
|
Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans. |
Optional. |
||||||
|
Erklärung, ob im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete beschrieben werden. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden. |
Obligatorisch. |
6.4. Vom Lärmaktionsplan für Großflughäfen erfasstes Gebiet
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
||
|
Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Großflughäfen erfasstes Gebiet). |
Obligatorisch. |
||
|
Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für einen Flughafen erfassten Gebiets. |
Obligatorisch. |
||
|
Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
6.5. Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
||||||
|
Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Angabe der über Kennungen der Schienenwege oder Gebietseinheiten für die Statistik in den Lärmaktionsplan aufgenommenen Haupteisenbahnstrecken. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Eindeutige Kennung der für die Entwicklung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Annahme des Lärmaktionsplans (Datum). |
Obligatorisch. |
||||||
|
Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum). |
Optional. |
||||||
|
Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält. |
Optional. |
||||||
|
Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans. |
Optional. |
||||||
|
Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
|
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation. |
Optional. |
||||||
|
Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
||||||
|
Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. |
Obligatorisch. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke. |
Optional. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind. |
Optional. |
||||||
|
Beschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen. |
Obligatorisch. Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist optional. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke. |
Optional. |
||||||
|
Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden, einschließlich des erwarteten Nutzens. |
Obligatorisch. |
||||||
|
Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen. |
Optional. |
||||||
|
||||||||
|
Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan berücksichtigten Eisenbahnstrecke. |
Optional. |
||||||
|
Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert. |
Obligatorisch, wenn unter 6.5.9.4 bis 6.5.9.6 keine Daten gemeldet werden. |
||||||
|
Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform). |
Obligatorisch, wenn unter 6.5.9.4 bis 6.5.9.6 keine Daten gemeldet werden. |
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|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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Geschätzte Reduzierung der Anzahl an Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, die von einem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzerkrankung betroffen sind. |
Optional. |
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Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen. |
Optional. |
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|
Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen. |
Optional. |
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Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie. |
Obligatorisch. |
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Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans. |
Optional. |
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|
Erläuterung, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden. |
Obligatorisch. |
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Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans. |
Obligatorisch. |
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|
Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden. |
Obligatorisch. |
6.6. Vom Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfasstes Gebiet
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
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|
Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfasstes Gebiet). |
Obligatorisch. |
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|
Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken erfassten Gebiets. |
Obligatorisch. |
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|
Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
6.7. Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
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Angabe der über Straßenkennungen oder Gebietseinheiten für die Statistik im Lärmaktionsplan berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen. |
Obligatorisch. |
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Eindeutige Kennung der für die Ausarbeitung, die Sammlung oder die Genehmigung zuständigen Behörde. |
Obligatorisch. |
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Annahme des Lärmaktionsplans (Datum). |
Obligatorisch. |
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Voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Datum). |
Optional. |
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Einzelheiten des Dokuments, das den Aktionsplan enthält. |
Optional. |
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Zusätzliche Informationen über die Rechtsgrundlage des Lärmaktionsplans. |
Optional. |
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Informationen über die geltenden Lärmgrenzwerte, die bei der Evaluierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm berücksichtigt wurden. Wahlweise bereitzustellen:
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Obligatorisch. |
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Zusammenfassung der Dokumentation der öffentlichen Konsultation. |
Optional. |
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Anfangs- und Enddatum der öffentlichen Konsultation. |
Obligatorisch. |
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Die zur Konsultation der Öffentlichkeit und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzten Mittel. |
Obligatorisch. |
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Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
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Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. |
Optional. |
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Erläuterung, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellungnahmen eingegangen sind. |
Obligatorisch. |
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Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan überarbeitet wurde und wie die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. |
Obligatorisch. |
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Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße. |
Optional. |
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Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 55 dB Lden oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
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Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet einer Lärmbelastung von 50 dB Lnight oder mehr ausgesetzt sind. |
Obligatorisch. |
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Anzahl der Personen, die durch einen anderen für den Lärmaktionsplan relevanten Lärmindex als Lden und Lnight belastet sind. |
Optional. |
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Beschreibung der festgestellten Probleme und verbesserungsbedürftigen Situationen. |
Obligatorisch. Eine Beschreibung der Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist Optional. |
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Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße. |
Optional. |
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Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen. |
Obligatorisch. |
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Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt werden, einschließlich des erwarteten Nutzens. |
Obligatorisch. |
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Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. |
Optional. |
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In der Kostenbewertung berücksichtigte Lärmminderungsmaßnahmen. |
Optional. |
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Eindeutige Kennung der jeweiligen im Lärmaktionsplan enthaltenen Straße. |
Optional. |
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Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm reduziert. |
Obligatorisch, wenn unter 6.7.9.4 bis 6.7.9.6 keine Daten gemeldet werden. |
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|
Erläuterung der Methode, die zur Schätzung der Anzahl der Personen, für die sich der Lärm reduziert, verwendet wurde (in Textform). |
Obligatorisch, wenn unter 6.7.9.4 bis 6.7.9.6 keine Daten gemeldet werden. |
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|
Geschätzte Reduzierung der Anzahl einer starken Belästigung ausgesetzter Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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Geschätzte Reduzierung der Anzahl unter starken Schlafstörungen leidender Personen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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Geschätzte Reduzierung der Anzahl ischämischer Herzerkrankungen in dem von dem Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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|
Informationen über andere im Aktionsplan geschätzte relevante gesundheitsschädliche Auswirkungen von Lärm in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet. |
Optional. |
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Informationen über die Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen. |
Optional. |
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Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen. |
Optional. |
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Angabe, ob der Lärmaktionsplan eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung vorsieht, und Erläuterung der Strategie. |
Obligatorisch. |
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Geschätzte Gesamtkosten des Aktionsplans. |
Optional. |
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Erläuterung, ob im Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete beschrieben werden. |
Obligatorisch. |
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Beschreibung der Vorkehrungen für die Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans. |
Obligatorisch. |
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Beschreibung, wie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans evaluiert werden. |
Obligatorisch. |
6.8. Vom Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfasstes Gebiet
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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Eindeutige Kennung des jeweiligen Lärmaktionsplans. |
Obligatorisch. |
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Externe Objektkennung des Geo-Objekts (vom Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfasstes Gebiet). |
Obligatorisch. |
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Räumliche Ausdehnung des von einem Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erfassten Gebiets. |
Obligatorisch. |
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|
Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
Abschnitt 7
Als Ruhige Gebiete ausgewiesene Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land
7.1. Ruhige Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land
Anmerkung für die Informationen unter Abschnitt 7.1.: Wenn kein ruhiges Gebiet ausgewiesen ist, müssen keine Informationen gemeldet werden.
Zu meldende Daten |
Inhalt |
Meldung obligatorisch oder optional |
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Eindeutige Kennung des jeweiligen ruhigen Gebiets. |
Obligatorisch. |
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Name des ruhigen Gebiets. |
Optional. |
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Beschreibung der Merkmale des ruhigen Gebiets wie Naturreservat, Spielplatz, Grünfläche. |
Obligatorisch. |
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Etwaige Unterlagen über die Ausweisung des ruhigen Gebiets. |
Optional. |
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Eindeutige Kennung des Ballungsraums, in dem das beschriebene ruhige Gebiet liegt. |
Obligatorisch, wenn das ruhige Gebiet in einem Ballungsraum liegt. |
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Definiert die Lärmquellen, vor denen das ruhige Gebiet geschützt ist. |
Optional. |
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Weitere Lärmquellen, vor denen das ruhige Gebiet geschützt ist. |
Optional. |
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Maßnahmen zum Schutz des ausgewiesenen ruhigen Gebiets vor Lärm. |
Obligatorisch. |
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Eindeutige Kennung des Lärmaktionsplans, der den Schutz oder Erhalt eines ruhigen Gebiets vorsieht. |
Obligatorisch, wenn das ruhige Gebiet Gegenstand eines Lärmaktionsplans ist. |
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Externe Objektkennung des Geo-Objekts (Ruhiges Gebiet). |
Obligatorisch. |
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Räumliche Ausdehnung des ruhigen Gebiets. |
Obligatorisch. |
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Weitere Attribute wie Gebietstyp, spezieller Gebietstyp, Umweltbereich, Rechtsgrundlage, Ausweisungsdauer, zuständige Behörde, Lebenszyklusinformation. |
Obligatorisch. |
(1) Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).
(2) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).
(3) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).