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Document 32019D1133

    Beschluss (EU) 2019/1133 des Rates vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC) zur Verlängerung des Mandats der IPEEC um den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 31. Dezember 2019 zu vertreten ist

    ST/9718/2019/INIT

    ABl. L 179 vom 3.7.2019, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1133/oj

    3.7.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 179/23


    BESCHLUSS (EU) 2019/1133 DES RATES

    vom 25. Juni 2019

    über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC) zur Verlängerung des Mandats der IPEEC um den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 31. Dezember 2019 zu vertreten ist

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Mandat der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC) (im Folgenden „Übereinkunft“) wurde am 24. Mai 2009 von zwölf Staaten, darunter vier Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, in Rom unterzeichnet und von der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 2009/954/EG des Rates (1) abgeschlossen.

    (2)

    Die Mitglieder der IPEEC können gemäß Nummer 7.1 der Übereinkunft beschließen, die Geltungsdauer der Übereinkunft zu verlängern. Der Politische Ausschuss als Plenum der IPEEC, das aus hochrangigen Vertretern aller ihrer Mitglieder zusammengesetzt und mit der Verwaltung des allgemeinen Rahmens und der allgemeinen Politik der IPEEC betraut ist, ist das geeignete Gremium, in dem die IPEEC-Mitglieder eine Verlängerung der Geltungsdauer der Übereinkunft beschließen können.

    (3)

    Die IPEEC-Mitglieder mit Ausnahme der Union haben in der Sitzung des Politischen Ausschusses am 21. Februar 2019 der Verlängerung des IPEEC-Mandats für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 31. Dezember 2019 zugestimmt.

    (4)

    Es ist angezeigt, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des IPEEC-Mandats festzulegen, da die Verlängerung des Mandats für die Union verbindlich ist.

    (5)

    Die IPEEC-Mitglieder erwägen die Möglichkeit, die derzeitigen Tätigkeiten der IPEEC und die Tätigkeiten der Internationalen Energieagentur (IEA) im Bereich der Energieeffizienz zu einem Energieeffizienz-Knotenpunkt zusammenzuschließen, um in diesem Bereich Synergien zu erzielen. Zweck der kurzfristigen Verlängerung des IPEEC-Mandats als vorläufige Maßnahme ist es, für genügend Zeit zu sorgen, um den Energieeffizienz-Knotenpunkt einzurichten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Tätigkeit der IPEEC fortgesetzt und ohne Unterbrechung auf den neuen Energieeffizienz-Knotenpunkt übertragen wird.

    (6)

    Auf der operativen Ebene wird bei der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2019 die Fortsetzung des IPEEC-Arbeitsprogramms und der Kerndienstleistungen für die IPEEC-Mitglieder berücksichtigt. Das beinhaltet u. a. die Tätigkeiten zur Energieeffizienz im Rahmen der G20, die in diesem Jahr Veranstaltungen umfassen werden, welche nach dem Ende des derzeitigen IPEEC-Mandats am 24. Mai 2019 geplant sind. Außerdem wird der Bereitstellung von Finanzmitteln zur Finanzierung der Aktivitäten im Verlängerungszeitraum Rechnung getragen, da das IPEEC-Sekretariat derzeit Beiträge für das gesamte Kalenderjahr 2019 erhält und die Aktivitäten, die verbleibenden Mitarbeiter und etwaige Mittel auf den neuen Energieeffizienz-Knotenpunkt übertragen werden könnten.

    (7)

    Daher ist es wichtig, das IPEEC-Mandat kurzfristig zu verlängern, um eine abrupte Beendigung der Tätigkeit der IPEEC am 24. Mai 2019 zu vermeiden. Gemäß Nummer 3.4 des IPEEC-Mandats müssen die IPEEC-Mitglieder den endgültigen Beschluss über die Verlängerung einvernehmlich fassen, und nach der Sitzung des Politischen Ausschusses vom 21. Februar 2019 ist ein Beschluss des Rates über den Standpunkt der Union erforderlich —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der im Namen der Union in der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC) zur Verlängerung des Mandats der IPEEC für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 31. Dezember 2019 zu vertretende Standpunkt lautet wie folgt:

    a)

    Die Verlängerung des Mandats der IPEEC für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 31. Dezember 2019 wird genehmigt.

    b)

    Dem Beschluss des Verwaltungsrats der Internationalen Energieagentur (IEA), das IPEEC-Sekretariat bis zum 31. Dezember 2019 auf der Grundlage der Vereinbarung über die Aufnahme des IPEEC-Sekretariats bei der IEA weiter bei der IEA aufzunehmen, wird zugestimmt.

    c)

    Der Übergang der Verwaltung der IPEEC auf einen neuen Energieeffizienz-Knotenpunkt, insbesondere die Übertragung der Arbeitsgruppen, Mittel und Bediensteten des IPEEC-Sekretariats, wird befürwortet.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 25. Juni 2019.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. ANTON


    (1)  Beschluss 2009/954/EG des Rates vom 30. November 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Übereinkunft über das „Mandat der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC)“ und der „Vereinbarung über die Einrichtung des Sekretariats der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz bei der Internationalen Energieagentur“ durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 37).


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