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Document 32019D0118

    Beschluss (EU) 2019/118 des Rates vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt

    ST/15619/2018/INIT

    ABl. L 24 vom 28.1.2019, p. 23–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/118/oj

    28.1.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 24/23


    BESCHLUSS (EU) 2019/118 DES RATES

    vom 21. Januar 2019

    über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union und ihren Mitgliedstaaten am 10. Juni 2016 unterzeichnet. Es wird seit dem 10. Oktober 2016 zwischen der Union einerseits und Botsuana, Lesotho, Namibia, Eswatini und Südafrika andererseits und seit dem 4. Februar 2018 zwischen der Union einerseits und Mosambik andererseits vorläufig angewandt.

    (2)

    Gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Abkommens stellt der Handels- und Entwicklungsausschuss spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine Liste mit 21 Personen auf, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen.

    (3)

    Es ist zweckmäßig, den im Handels- und Entwicklungsausschuss im Namen der Union im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt festzulegen.

    (4)

    Daher sollte der von der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handels- und Entwicklungsausschusses ' der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    F. MOGHERINI


    (1)  ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 3.


    ENTWURF

    BESCHLUSS Nr. 1/2019 DES HANDELS- UND ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES

    vom …

    im Hinblick auf die Annahme der Liste mit Schiedsrichtern

    DER HANDELS- UND ENTWICKLUNGSAUSSCHUSS —

    gestützt auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 94, 100, 103 und 104 —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Liste mit Schiedsrichtern gemäß Artikel 94 des Abkommens wird hiermit angenommen.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

    Geschehen zu …

    Für den Handels- und Entwicklungsausschuss

    Minister für Handel von

    EU-Vertreter


    ANHANG

    LISTE DER SCHIEDSRICHTER NACH ARTIKEL 94 DES ABKOMMENS

    Von den SADC-WPA-Staaten ausgewählte Schiedsrichter:

    1.

    Boitumelo Sendy GOFHAMODIMO

    2.

    Leonard Moses PHUTI

    3.

    Tsotetsi MAKONG

    4.

    Sakeus AKWEENDA

    5.

    Faizel ISMAIL

    6.

    Kholofelo Ngokoane KUGLER

    7.

    Nkululeko J. HLOPHE

    8.

    Samuel Jay LEVY

    Von der EU ausgewählte Schiedsrichter:

    9.

    Jacques BOURGEOIS

    10.

    Claus-Dieter EHLERMANN

    11.

    Pieter Jan KUIJPER

    12.

    Giorgio SACERDOTI

    13.

    Laurence BOISSON DE CHAZOURNES

    14.

    Ramon TORRENT

    15.

    Michael Johannes HAHN

    16.

    Hélène RUIZ FABRI

    Von den Vertragsparteien gemeinsam ausgewählte Schiedsrichter (Nichtstaatsangehörige, die den Vorsitz übernehmen können):

    17.

    Merit JANOW

    18.

    Ichiro ARAKI

    19.

    Christian HÄBERLI

    20.

    Claus VON WOBESER

    21.

    Daniel MOULIS


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