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Document 32017D1176

Beschluss (GASP) 2017/1176 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (EUTM Mali/1/2017)

ABl. L 170 vom 1.7.2017, p. 94–95 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/01/2018; Aufgehoben durch 32018D0135

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1176/oj

1.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 170/94


BESCHLUSS (GASP) 2017/1176 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 26. Juni 2017

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (EUTM Mali/1/2017)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die geeigneten Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM Mali, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Mission, zu fassen.

(2)

Am 7. Dezember 2016 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2016/2352 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Peter DEVOGELAERE zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali erlassen.

(3)

Mit dem Beschluss (EU) 2017/971 des Rates (3) wurde die Befehlskette der EUTM Mali geändert. Infolgedessen wurde der Beschluss (GASP) 2016/2352 aufgehoben und Brigadegeneral Peter DEVOGELAERE zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali ernannt.

(4)

Am 10. April 2017 hat Belgien vorgeschlagen, Brigadegeneral Bart LAURENT als Nachfolger von Brigadegeneral Peter DEVOGELAERE zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali zu ernennen.

(5)

Am 29. Mai 2017 hat der EU-Militärausschuss dem PSK empfohlen, Brigadegeneral Bart LAURENT als Nachfolger von Brigadegeneral Peter DEVOGELAERE mit Wirkung vom 12. Juli 2017 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali zu ernennen.

(6)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Bart LAURENT wird mit Wirkung vom 12. Juli 2017 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2017.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2352 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Dezember 2016 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2016/939 (EUTM Mali/2/2016) (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 25).

(3)  Beschluss (EU) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 133).


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