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Document 32014D0024
Council Implementing Decision 2014/24/CFSP of 20 January 2014 implementing Decision 2012/642/CFSP concerning restrictive measures against Belarus
Durchführungsbeschluss 2014/24/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Durchführungsbeschluss 2014/24/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
ABl. L 16 vom 21.1.2014, p. 32–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 21/01/2014
21.1.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 16/32 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES
vom 20. Januar 2014
zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 1 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen. |
(2) |
Der Rat ist der Ansicht, dass die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP angegebenen Gründe für die Aufnahme einer Person in die Liste geändert werden sollten. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Januar 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1).
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses 2012/652/GASP erhält der Eintrag Nr. 210 folgende Fassung:
|
Namen Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise |
Namen (belarussische Schreibweise) |
Namen (russische Schreibweise) |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
210 |
Ternavsky, Anatoly Andreevich (Ternavski, Anatoli Andrievich; Ternavskiy, Anatoly Andreyevich) |
ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий Андрэевiч |
ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий, Андреевич |
Geburtsdatum: 1950 Geburtsort: Donetsk, Ukraine |
Er unterhält enge Verbindungen zu Familienmitgliedern von Präsident Lukaschenko. Sein Unternehmen Univest-M ist Partner des President's Sports Club und hat bis Mai 2011 die Schwiegertochter des Präsidenten beschäftigt. Er unterstützt das Regime, insbesondere finanziell, durch Zahlungen von Univest-M an das belarussische Ministerium für Inneres, die belarussische (staatliche) Rundfunk- und Fernsehgesellschaft und die Gewerkschaft der Abgeordnetenkammer der Nationalversammlung. Er profitiert von dem Regime durch umfassende Geschäftstätigkeiten in Belarus. Univest-M besitzt ein Tochterunternehmen, FLCC, mit führender Markposition im Öl- und im Kohlenwasserstoffsektor. Univest-M zählt zudem zu den größten Entwicklungs- und Immobiliengesellschaften in Belarus. Geschäftstätigkeiten in diesem Umfang sind in Belarus ohne Zustimmung des Lukaschenko-Regimes undenkbar. Er tritt über Univest-M als Sponsor mehrerer Sportvereine auf und unterhält somit gute Beziehungen zu Präsident Lukaschenko. |