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Document 32013R0445

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 445/2013 der Kommission vom 14. Mai 2013 zur Zulassung von Hydroxy-Analog von Selenmethionin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 130 vom 15.5.2013, p. 21–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/445/oj

15.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 130/21


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 445/2013 DER KOMMISSION

vom 14. Mai 2013

zur Zulassung von Hydroxy-Analog von Selenmethionin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung vor und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2)

Für Hydroxy-Analog von Selenmethionin wurde ein Antrag auf Zulassung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingereicht. Diesem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3)

Der Antrag betrifft die Zulassung von Hydroxy-Analog von Selenmethionin, einer organischen Selenverbindung, als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten in der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“.

(4)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) zog in ihrem Gutachten vom 11. Dezember 2012 (2) den Schluss, dass Hydroxy-Analog von Selenmethionin unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat und dass es als wirksame Selenquelle für alle Tierarten angesehen werden kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(5)

Die Bewertung von Hydroxy-Analog von Selenmethionin hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6)

Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Begrenzung der Supplementierung mit organischem Selen für die bereits zugelassenen organischen Selenverbindungen, die Selenhefen und Hydroxy-Analog von Selenmethionin gelten sollte. Falls dem Futtermittel auch anorganische Selenverbindungen zugesetzt werden, sollte die Supplementierung mit organischem Selen 0,2 mg je kg Alleinfuttermittel nicht überschreiten.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“ angehört, wird unter den in dem genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Mai 2013

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

(2)  The EFSA Journal 2013; 11(1):3046.


ANHANG

Kennnummer des Zusatzstoffs

Name des Zulassungsinhabers

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

Gehalt des Elements (Se) in mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verbindungen von Spurenelementen.

3b814

Hydroxy-Analog von Selenmethionin

 

Charakterisierung des Zusatzstoffs

 

Feste und flüssige Zubereitung von Hydroxy-Analog von Selenmethionin

 

Selengehalt: 18 000 bis 24 000 mg Se/kg

 

Organisches Selen > 99 % des Gesamtgehalts an Se

 

Hydroxy-Analog von Selenmethionin > 98 % des Gesamtgehalts an Se

 

Feste Zubereitung: 5 % Hydroxy-Analog von Selenmethionin und 95 % Trägerstoff

 

Flüssige Zubereitung: 5 % Hydroxy-Analog von Selenmethionin und 95 % destilliertes Wasser

 

Charakterisierung des Wirkstoffs

 

Organisches Selen aus Hydroxy-Analog von Selenmethionin (R,S-2-Hydroxy-4-methylselenbutansäure)

 

Chemische Formel: C5H10O3Se

 

CAS-Nummer: 873660-49-2

 

Analysemethode  (1)

 

Zur Bestimmung des Gehalts an Hydroxy-Analog von Selenmethionin im Futtermittelzusatzstoff:

Hochleistungsflüssigchromatographie in Verbindung mit UV-Detektion bei 220 nm (HPLC-UV)

 

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Selen im Futtermittelzusatzstoff:

Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICPMS) nach Mikrowellenaufschluss mit HNO3/H2O2, oder

Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICPAES) nach Aufschluss mit HNO3/HCl

 

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Selen in Vormischungen und Futtermitteln:

Atomabsorptionsspektrometrie mit Hydriderzeugung (HGAAS) nach Mikrowellenaufschluss mit HNO3/H2O2 (EN 16159:2012)

Alle Tierarten

 

0,50 (insgesamt)

1.

Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

2.

Hinweise zur Anwendersicherheit: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.

3.

maximale Supplementierung mit organischem Selen:

0,20 mg Se/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

4. Juni 2023


(1)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/authorisation/evaluation_reports/Pages/index.aspx.


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