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Document 32013D0399
2013/399/CFSP: Political and Security Committee Decision EUTM Mali/1/2013 of 19 July 2013 on the appointment of an EU Mission Commander for the European Union military mission to contribute to the training of the Malian Armed Forces (EUTM Mali)
2013/399/GASP: Beschluss EUTM Mali/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 19. Juli 2013 zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
2013/399/GASP: Beschluss EUTM Mali/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 19. Juli 2013 zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
ABl. L 202 vom 27.7.2013, p. 22–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2014; Aufgehoben durch 32014D0174
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27.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 202/22 |
BESCHLUSS EUTM MALI/1/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 19. Juli 2013
zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
(2013/399/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUTM Mali zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung des Befehlshabers der Mission. |
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(2) |
Aufgrund von Artikel 2 des Beschlusses 2013/34/GASP wurde Brigadegeneral François LECOINTRE zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali ernannt. |
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(3) |
Am 19. Juni 2013 hat Frankreich Brigadegeneral Bruno GUIBERT als neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali in der Nachfolge von Brigadegeneral François LECOINTRE benannt. |
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(4) |
Am 28. Juni 2013 kam der EU-Militärausschuss überein, dem PSK zu empfehlen, Brigadegeneral Bruno GUIBERT zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali zu ernennen. |
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(5) |
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Brigadegeneral Bruno GUIBERT wird mit Wirkung ab dem 1. August 2013 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 2013.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS