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Document 32010D0408

    2010/408/: Beschluss des Rates vom 13. Juli 2010 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Finnland

    ABl. L 189 vom 22.7.2010, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 17/07/2011; Aufgehoben durch 32011D0417

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/408/oj

    22.7.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 189/17


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 13. Juli 2010

    über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Finnland

    (2010/408/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 126 Absatz 13 und Artikel 136,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Bemerkungen Finnlands,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

    (2)

    Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

    (3)

    Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 des Vertrags (Defizitverfahren), das durch die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1) näher geregelt wird, sieht einen Beschluss über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang des Vertrags enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung des Defizitverfahrens. In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (2) werden detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung des genannten Protokolls festgelegt.

    (4)

    Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 2005 sollten Effizienz und wirtschaftliche Grundlagen des Pakts gestärkt und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet werden. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche und budgetäre Hintergrund auf allen Stufen des Defizitverfahrens in vollem Umfang berücksichtigt wird. Auf diese Weise bietet der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Rahmen, der die Regierungen bei der umgehenden Wiederherstellung einer soliden Haushaltsposition mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage unterstützt.

    (5)

    Nach Artikel 126 Absatz 5 des Vertrags hat die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte. Unter Berücksichtigung ihres Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses gemäß Artikel 126 Absatz 4 gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass in Finnland ein übermäßiges Defizit besteht. Deshalb übermittelte sie dem Rat am 15. Juni 2010 eine Stellungnahme zu Finnland (3).

    (6)

    Nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags sollte der Rat die Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, berücksichtigen, bevor er nach Prüfung der Gesamtlage entscheidet, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Im Falle Finnlands führt die Prüfung der Gesamtlage zu folgenden Schlussfolgerungen.

    (7)

    Nach den von den finnischen Behörden im April 2010 gemeldeten Daten soll das gesamtstaatliche Defizit 2010 4,1 % des BIP erreichen und damit den Referenzwert von 3 % des BIP übersteigen. Obschon der dritte Nachtragshaushalt, den das Finanzministerium am 14. Mai 2010 dem Parlament vorgelegt hat, darauf schließen lässt, dass die Steuereinnahmen 2010 höher als geplant ausfallen könnten, hat dies nicht zu einer offiziellen Änderung des Defizitziels geführt. Das geplante Defizit liegt zwar nicht in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP, aber die geplante Überschreitung des Referenzwertes kann im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts als Ausnahme angesehen werden. Die Überschreitung ist insbesondere Folge eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Außerdem kann die geplante Überschreitung des Referenzwerts als vorübergehend angesehen werden. Der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen zufolge wird das Defizit im Jahr 2011 unter den Referenzwert absinken, was durch eine prognostizierte Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung gestützt wird. Das Defizitkriterium des Vertrags ist nicht erfüllt.

    (8)

    Laut Datenmeldung der finnischen Behörden vom April 2010 bleibt der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand 2010 mit 49,9 % des BIP unter dem Referenzwert von 60 % des BIP. Die Kommissionsdienststellen gehen in ihrer Frühjahrsprognose 2010 von einer Schuldenquote von 50,5 % des BIP im Jahr 2010 aus, die 2011 auf 54,9 % des BIP steigen dürfte, womit sie immer noch unter dem Referenzwert von 60 % des BIP liegen wird. Das Schuldenstandskriterium des Vertrags ist somit erfüllt.

    (9)

    Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 können „einschlägige Faktoren“ bei den Verfahrensschritten, die zu einem Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nach Artikel 126 Absatz 6 führen, nur dann berücksichtigt werden, wenn die doppelte Voraussetzung, dass das Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend überschritten wird, vollständig erfüllt ist. Im Falle Finnlands ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Daher werden bei den Verfahrensschritten, die zu diesem Beschluss führen, keine einschlägigen Faktoren berücksichtigt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Finnland ein übermäßiges Defizit besteht.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2010.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    D. REYNDERS


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

    (2)  ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

    (3)  Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Finnland sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/sgp/deficit/countries/index_en.htm


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