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Document 32010D0407

2010/407/: Beschluss des Rates vom 13. Juli 2010 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Dänemark

ABl. L 189 vom 22.7.2010, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 23/06/2014; Aufgehoben durch 32014D0406

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/407/oj

22.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 189/15


BESCHLUSS DES RATES

vom 13. Juli 2010

über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Dänemark

(2010/407/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 126 Absatz 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Bemerkungen Dänemarks,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

(2)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

(3)

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 des Vertrags (Defizitverfahren), das durch die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1) näher geregelt wird, sieht einen Beschluss über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang des Vertrags enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung des Defizitverfahrens. In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (2) werden detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung des genannten Protokolls festgelegt.

(4)

Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2005 sollten seine Effizienz und wirtschaftlichen Grundlagen gestärkt und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet werden. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche und budgetäre Hintergrund auf allen Stufen des Defizitverfahrens in vollem Umfang berücksichtigt wird. Auf diese Weise bietet der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Rahmen, der die Regierungen bei der umgehenden Wiederherstellung einer soliden Haushaltsposition mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage unterstützt.

(5)

Nach Artikel 126 Absatz 5 des Vertrags hat die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte. Unter Berücksichtigung ihres Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 und der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses gemäß Artikel 126 Absatz 4 gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass in Dänemark ein übermäßiges Defizit besteht. Deshalb übermittelte sie dem Rat am 15. Juni 2010 (3) eine Stellungnahme zu Dänemark.

(6)

Gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags sollte der Rat die Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, berücksichtigen, bevor er nach Prüfung der Gesamtlage entscheidet, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Im Falle Dänemarks führt die Prüfung der Gesamtlage zu folgenden Schlussfolgerungen.

(7)

Nach den von den dänischen Behörden im April 2010 übermittelten Daten ist für 2010 ein gesamtstaatliches Defizit von 5,4 % des BIP und damit eine Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP geplant. Das geplante Defizit liegt nicht in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP, die geplante Überschreitung des Referenzwerts kann im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts jedoch als ausnahmsweise angesehen werden. Sie ist insbesondere Folge eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Gemäß der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen ist das reale BIP in Dänemark im Jahr 2009 um 4,9 % gesunken und soll sich im Jahr 2010 wieder um 1,6 % erholen. Das Defizit des Jahres 2010 geht sowohl auf den Wirtschaftsabschwung als auch auf die von den dänischen Behörden im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm getroffenen konjunkturfördernden Maßnahmen zurück. Die geplante Überschreitung des Referenzwerts kann jedoch nicht als vorübergehend angesehen werden. Nach der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen soll sich das Defizit unter der Annahme einer unveränderten Politik (4) 2011 auf 4,9 % des BIP verringern. Das Defizitkriterium des Vertrags ist somit nicht erfüllt.

(8)

Laut der Datenmeldung der dänischen Behörden vom April 2010 liegt der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand mit 45,1 % des BIP im Jahr 2010 weiterhin unter dem Referenzwert von 60 % des BIP. Der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen zufolge soll der Schuldenstand 2010 46 % des BIP betragen und 2011 auf 49,5 % des BIP ansteigen und somit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Das Schuldenstandskriterium des Vertrags ist somit erfüllt.

(9)

Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 können „einschlägige Faktoren“ bei den Verfahrensschritten, die zu einem Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nach Artikel 126 Absatz 6 führen, nur dann berücksichtigt werden, wenn die doppelte Voraussetzung, dass das Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt und der Referenzwert vorübergehend überschritten wird, vollständig erfüllt ist. Dies trifft im Falle Dänemarks nicht zu. Daher werden in den Verfahrensschritten auf dem Weg zu diesem Beschluss keine sonstigen einschlägigen Faktoren berücksichtigt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Dänemark ein übermäßiges Defizit besteht.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

Brüssel, den 13. Juli 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. REYNDERS


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

(3)  Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Dänemark sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/sgp/deficit/countries/index_en.htm

(4)  Bei der Annahme einer unveränderten Politik wird die (teilweise) Rücknahme der zur Bewältigung der Krise ergriffenen außerordentlichen Maßnahmen berücksichtigt.


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