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Document 32007R1492

    Verordnung (EG) Nr. 1492/2007 der Kommission vom 17. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates hinsichtlich der Zollkontingente für bestimmte Waren mit Ursprung in Chile

    ABl. L 332 vom 18.12.2007, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/1492/oj

    18.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 332/5


    VERORDNUNG (EG) Nr. 1492/2007 DER KOMMISSION

    vom 17. Dezember 2007

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates hinsichtlich der Zollkontingente für bestimmte Waren mit Ursprung in Chile

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Durchführung der in dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits festgelegten Zollvorschriften durch die Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 werden die in dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (2) festgelegten Zollvorschriften durch die Gemeinschaft umgesetzt.

    (2)

    Durch den Beschluss 2005/106/EG (3) genehmigte der Rat ein Zusatzprotokoll zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (4) (nachstehend „das Protokoll“). Das Protokoll enthält neue Zollzugeständnisse der Gemeinschaft, von denen einige durch Kontingente beschränkt sind.

    (3)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 305/2005 der Kommission vom 19. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates hinsichtlich der Zollkontingente für bestimmte Waren mit Ursprung in Chile werden diese neuen Zugeständnisse umgesetzt.

    (4)

    Gemäß dem Protokoll werden die neuen Zollkontingentsmengen ab dem 1. Januar 2005 jährlich um fünf Prozent der ursprünglichen Menge erhöht. Im Sinne einer eindeutigen Regelung sind die 2005 für die fraglichen Waren verfügbaren Zollkontingentsmengen festzulegen, wobei die Erhöhung für das genannte Jahr bereits berücksichtigt wurde.

    (5)

    Die Verordnung (EG) Nr. 312/2003 ist daher entsprechend zu ändern.

    (6)

    Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2005 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab diesem Datum gelten und umgehend in Kraft treten.

    (7)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Verordnung (EG) Nr. 312/2003 wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 3 wird folgender Absatz angefügt:

    „(3)   Die jährliche Menge der Zollkontingente mit der laufenden Nummer 09.1941 im Anhang wird ab dem 1. Januar 2005 jedes Jahr um weitere fünf Prozent der ursprünglichen Menge erhöht.“

    2.

    Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2005.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat

    Brüssel, den 17. Dezember 2007

    Für die Kommission

    László KOVÁCS

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 305/2005 der Kommission (ABl. L 52 vom 25.2.2005, S. 6).

    (2)  ABl. L 352 vom 30.12.2002, S. 3.

    (3)  ABl. L 38 vom 10.2.2005, S. 1.

    (4)  ABl. L 38 vom 10.2.2005, S. 3.


    ANHANG

    Die Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 wird wie folgt geändert.

    1.

    Für die laufende Nummer 09.1925 wird die in der vierten Spalte angegebene Menge ersetzt durch:

    „581,50 Tonnen (1)

    2.

    Für die laufende Nummer 09.1929 wird die in der vierten Spalte angegebene Menge ersetzt durch:

    „42 275 Tonnen (2)

    3.

    Für die laufende Nummer 09.1941 wird die in der vierten Spalte angegebene Menge ersetzt durch:

    „1 050 Tonnen (3)


    (1)  Diese jährliche Menge des Zollkontingents gilt ab dem 1. Januar 2005. Sie wird ab 2006 jedes Jahr um 26,50 Tonnen (fünf Prozent der ursprünglichen Menge von 530 Tonnen) erhöht.“

    (2)  Diese jährliche Menge des Zollkontingents gilt ab dem 1. Januar 2005. Sie wird ab 2006 jedes Jahr um 1 925 Tonnen (fünf Prozent der ursprünglichen Menge von 38 500 Tonnen) erhöht.“

    (3)  Diese jährliche Menge des Zollkontingents gilt ab dem 1. Januar 2005. Sie wird ab 2006 jedes Jahr um 50 Tonnen (fünf Prozent der ursprünglichen Menge von 1 000 Tonnen) erhöht.“


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