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Document 32007E0468
Council Joint Action 2007/468/CFSP of 28 June 2007 on support for activities of the Preparatory Commission of the Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation (CTBTO) in order to strengthen its monitoring and verification capabilities and in the framework of the implementation of the EU Strategy against the Proliferation of Weapons of Mass Destruction
Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP des Rates vom 28. Juni 2007 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP des Rates vom 28. Juni 2007 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
ABl. L 176 vom 6.7.2007, p. 31–38
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
6.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 176/31 |
GEMEINSAME AKTION 2007/468/GASP DES RATES
vom 28. Juni 2007
zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll und die innerhalb der Europäischen Union wie auch in Drittstaaten getroffen werden müssen. |
(2) |
Die Europäische Union setzt die EU-Strategie zügig um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte von multilateralen Einrichtungen zu unterstützen. |
(3) |
Die Unterzeichnerstaaten des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. September 1996 angenommenen Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) haben die Einsetzung einer mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Vorbereitungskommission beschlossen, der bis zur Errichtung der CTBT-Organisation (CTBTO) die wirkungsvolle Anwendung des CTBT obliegt. |
(4) |
Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP (1) betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln angenommen. |
(5) |
Ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission sind wichtige Ziele der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. |
(6) |
Die CTBTO-Vorbereitungskommission, deren Ziele sich mit den in den Erwägungsgründen 4 und 5 genannten Zielen decken, prüft bereits, wie ihr Verifikationssystem durch möglichst rasche Bereitstellung von Expertise und Ausbildung für das Personal der an der Umsetzung des Verifikationssystems beteiligten Unterzeichnerstaaten am besten gestärkt werden kann. Es ist daher angezeigt, die CTBTO-Vorbereitungskommission mit der technischen Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion zu beauftragen. |
(7) |
Der Rat hat am 20. März 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP (2) zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. |
(8) |
Die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006 durchgeführten Nuklearversuche haben erneut deutlich gemacht, dass der CTBT rasch in Kraft gesetzt und die Einrichtung des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO beschleunigt werden muss — |
HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:
Artikel 1
(1) Zum Zweck der sofortigen praktischen Umsetzung einiger Bestandteile der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Europäische Union die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) und setzt sich dabei für folgende Ziele ein:
a) |
Stärkung der Fähigkeiten des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO, auch im Bereich der Detektion von Radionukliden; |
b) |
Erhöhung der operativen Leistungsfähigkeit des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO, auch durch die Überprüfung und Validierung der Modalitäten für Vor-Ort-Inspektionen. |
(2) Mit den von der Europäischen Union geförderten Projekten werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
a) |
Förderung des Ausbaus der Fähigkeiten im Bereich der Überwachung und Verifikation von Edelgasen; |
b) |
Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Integrierten Feldübung 2008 im Bereich der Vor-Ort-Inspektionen (IFE08/OSI). |
Diese Projekte kommen allen Unterzeichnerstaaten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zugute.
Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Der Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Generalsekretär/Hoher Vertreter“ genannt) unterstützt wird, ist für die Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion zuständig. Die Kommission wird in vollem Umfang einbezogen.
(2) Die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte werden von der CTBTO-Vorbereitungskommission durchgeführt. Diese nimmt ihre Aufgabe unter der Aufsicht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters wahr, der den Vorsitz unterstützt. Zu diesem Zweck trifft der Generalsekretär/Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission.
(3) Der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission informieren einander regelmäßig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten über die Projekte.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 1 670 000 EUR.
(2) Ausgaben, die aus dem in Absatz 1 festgelegten Betrag bestritten werden, werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geltenden gemeinschaftlichen Verfahren und Vorschriften verwaltet, mit der Ausnahme, dass eine etwaige Vorfinanzierung nicht im Eigentum der Gemeinschaft verbleibt.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission, dessen Gegenstand ein nichtrückzahlbarer Zuschuss ist. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die CTBTO-Vorbereitungskommission gewährleistet, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieser Gemeinsamen Aktion zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.
Artikel 4
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der CTBTO-Vorbereitungskommission ausgearbeitet werden, über die Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Die Kommission wird in vollem Umfang einbezogen. Sie liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion.
Artikel 5
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Ihre Geltungsdauer endet
a) |
15 Monate nach Abschluss des EU-Finanzierungsabkommens zwischen der Kommission und der CTBTO-Vorbereitungskommission, oder |
b) |
12 Monate nach ihrer Annahme, wenn in dieser Zeit kein Finanzierungsabkommen geschlossen worden ist. |
Artikel 6
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Luxemburg am 28. Juni 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. GABRIEL
(1) ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34.
(2) ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 68.
ANHANG
EU-Unterstützung für Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
I. Einleitung
Die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006 angekündigten Nuklearversuche haben die Notwendigkeit nicht nur eines baldigen Inkrafttretens des Vertrags, sondern auch der zügigen Einrichtung des Verifikationssystems des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen deutlich gemacht. Der Vorfall bot dem Provisorischen Technischen Sekretariat (PTS) die Gelegenheit zu einem systemweiten Test in Echtheit und veranschaulichte zugleich den potenziellen Nutzen eines globalen Verifikationssystems für die Unterzeichnerstaaten. Ferner verdeutlichte er die technische Relevanz der CTBT-Verifikationsregeln, einschließlich der Bedeutung validierter und effizienter Vor-Ort-Inspektionen. Für die Zwecke dieses Projektvorschlags hat das PTS im Hinblick auf die Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten einige Punkte herausgearbeitet, die vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die bei dem Vorfall in der Demokratischen Volksrepublik Korea gemacht wurden, besondere Beachtung verdienen. Der Vorschlag umfasst die folgenden beiden Komponenten:
a) |
Edelgase, |
b) |
die Integrierte Feldübung 2008 (IFE 08/OSI). |
II. Beschreibung der Projekte
1. Projektkomponente Edelgas; Verbesserung der Kenntnisse des PTS auf dem Gebiet der Edelgasmessungen
a) |
Derzeit sind bereits rund zwei Drittel der Stationen des Internationalen Überwachungssystems (IMS) in Betrieb. Der Ausbau des Systems wird als prioritäres Anliegen mit dem Ziel weiterverfolgt, bis Anfang 2008 ein Niveau von 90 % zu erreichen. Der Vorfall in der Demokratischen Volksrepublik Korea wurde von den seismologischen Haupt- und Nebenstationen des Provisorischen Technischen Sekretariats genau aufgezeichnet, so dass die Unterzeichnerstaaten über zuverlässige Messdaten zum Zeitpunkt, zum Ort und zur Größenordnung des Vorfalls verfügen. Das System seismologischer Stationen ist inzwischen zu rund 80 % aufgebaut. |
b) |
Die Zahl der in Betrieb befindlichen Stationen, die in der Lage sind, das Vorhandensein relevanter Edelgase in der Atmosphäre zu überwachen, muss jedoch bis zum Inkrafttreten des Vertrags erhöht werden. Derzeit sind 10 Prototypstationen betriebsbereit oder im Bau, was 25 % der Stationen entspricht, die bis zum Inkrafttreten in Betrieb sein sollen. Diese Stationen führen experimentelle und vorläufige Messungen im Rahmen des internationalen Edelgas-Experiments (INGE) des PTS durch. Es sei daran erinnert, dass dieses Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf vier Technologien basiert, die die folgenden vier Länder vorgeschlagen haben: Frankreich, Russland, Schweden und die Vereinigten Staaten. Nach dem Vorfall in der Demokratischen Volksrepublik Korea haben zahlreiche Unterzeichnerstaaten einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Standpunkt vertreten, dass die Fähigkeiten des PTS zur Überwachung des Vorhandenseins von Edelgasen verstärkt werden müssen. |
c) |
Die Überwachung von Edelgasen ist eine grundlegende und äußerst sensible Technik zur Detektion von Nuklearexplosionen, die unterirdisch oder unter Wasser stattfinden. Von allen Überwachungstechnologien stellt sie zusammen mit der Radionuklidüberwachung die einzige Technik dar, mit der eine Nuklearexplosion zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. |
d) |
Um die Qualität und die Genauigkeit der derzeitigen und der künftigen Fähigkeiten des PTS in Bezug auf Edelgas-Messungen sicherzustellen, ist es von herausragender Bedeutung, den „Edelgashintergrund“ zu kennen, von dem in anderen Regionen der Welt, in denen es derzeit keine Stationen gibt, auszugehen ist. Es muss daher eine Methode zur Kategorisierung der Vorfälle, die im Wege von Edelgassystemmessungen detektiert werden, entwickelt werden. Edelgas-Feldmessungen sind die beste Methode, um dies zu erreichen und Antworten auf solche „Unbekannten“ zu erhalten. Die INGE-Stationen sammeln derzeit Daten in Nord- und Südamerika, Europa, Asien und Ozeanien. In Südasien, im Persischen Golf und im südlichen Afrika gibt es zwar Nuklearanlagen, aber es liegen keine Hintergrunddaten für Radioxenon vor. Darüber hinaus müssen in Europa Messungen an besonderen Standorten, z. B. in der Nähe von radiopharmazeutischen Anlagen oder Kernkraftwerken, durchgeführt werden. |
e) |
Zu diesem Zweck sollten Messungen in der Nähe von Kernkraftwerken oder Radiopharmaka-Produktionsstätten durchgeführt werden, um die Unterschiede zwischen theoretischen Freisetzungsmodellen, aufgezeichneten Durchschnittsfreisetzungen und experimentellen, tatsächlich gemessenen Ergebnissen aufzeigen zu können. Ferner muss der Edelgashintergrund in anderen Regionen der Welt, in denen gegenwärtig keine Stationen vorhanden sind, untersucht werden. |
f) |
Damit die vorstehend dargelegten notwendigen Verbesserungen der Fähigkeiten im Bereich der Edelgase herbeigeführt werden können, bittet das PTS um Unterstützung des folgenden Projekts:
|
g) |
Es ist geplant, die Messungen in folgenden Regionen durchzuführen: Europa (1), Persischer Golf (2), südliches Afrika (3) und Südasien (4). Die Messungen in Region (3) und teilweise in Region (1) werden voraussichtlich mit Ausrüstung des CEA (Frankreich) durchgeführt; dagegen wird für die Messungen in den Regionen (2) und (4) sowie teilweise in Region (1) voraussichtlich Ausrüstung des FOI (Schweden) herangezogen. |
h) |
Die Ausrüstung für dieses Projekt wird vom CEA (Frankreich) und vom FOI (Schweden) kostenfrei zur Verfügung gestellt; diese wird das PTS auch für die Einrichtung und den Betrieb unter Vertrag nehmen. |
i) |
Die Dauer dieser Projektkomponente wird auf ungefähr ein bis eineinhalb Jahre geschätzt. |
j) |
Vorläufige Kostenschätzung: 960 507 EUR. |
2. Projektkomponente Vor-Ort-Inspektionen; Unterstützung der Vorbereitung der integrierten Feldübung 2008
a) |
Der Vorfall in der Demokratischen Volksrepublik Korea hat erneut deutlich gemacht, wie wichtig Vor-Ort-Inspektionen als entscheidende Stütze des CTBT-Verifikationssystems sind. Die vom Internationalen Überwachungssystem und vom Internationalen Datenzentrum im Rahmen des vorläufigen Betriebs und Tests des Systems zum Vorfall in der Demokratischen Volksrepublik Korea bereitgestellten Daten waren zwar außerordentlich wertvoll und zuverlässig, doch könnte endgültige Klarheit über die Art des Vorfalls nur durch eine Vor-Ort-Inspektion (OSI) am ermittelten Ort des Vorfalls gewonnen werden. Die Vorbereitungskommission trägt die zentrale Verantwortung dafür, dass rechtzeitig zum Inkrafttreten des Vertrags das System der Vor-Ort-Inspektionen die höchste Einsatzbereitschaft erreicht. |
b) |
Die Gremien der politischen Entscheidungsfindung innerhalb der Vorbereitungskommission, insbesondere Arbeitsgruppe B, haben wiederholt unterstrichen, dass der geforderte Grad an Einsatzbereitschaft am wirkungsvollsten durch OSI-Feldübungen zu erreichen ist. Die erste groß angelegte Übung dieser Art, die integrierte Feldübung 2008 (IFE08), wird im September 2008 in Kasachstan stattfinden. Dies wird der erste Versuch sein, eine tatsächliche Vor-Ort-Inspektion zu simulieren, indem drei wichtige Grundpfeiler des OSI-Systems zusammengebracht werden, nämlich
|
c) |
Die umfassende Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung von IFE08 sind Voraussetzung für die Vollendung des OSI-Systems in naher Zukunft. Aus der Evaluierung der Ergebnisse und aus den bei IFE08 gemachten Erfahrungen wird das PTS wichtige Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Schritte noch unternommen werden müssen, damit das OSI-System einsatzbereit ist. Die Verfügbarkeit angemessener — sowohl finanzieller als auch personeller — Ressourcen für IFE08 sowie Sachbeiträge der Unterzeichnerstaaten in Form von Ausrüstung, Ausbildung und logistischer Unterstützung ist entscheidend für den Erfolg von IFE08. |
d) |
In der aktuellen Phase der Vorbereitungen für IFE08 hat das PTS folgende Bereiche ermittelt, in denen eine Unterstützung durch die Unterzeichnerstaaten besonders wichtig wäre:
|
e) |
Für die zwei Komponenten zur Unterstützung von IFE08 werden folgende Kosten veranschlagt:
|
III. Dauer
Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 15 Monate veranschlagt.
IV. Nutzerstaaten
Die Nutzerstaaten der Projekte in dieser Gemeinsamen Aktion — deren Ziel die Stärkung der Überwachungs- und Verifizierungsfähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission ist — sind alle Unterzeichnerstaaten des CTBT.
V. Für die Durchführung zuständige Stelle
Die CTBTO-Vorbereitungskommission ist mit der Durchführung der Projekte betraut. Diese erfolgt unmittelbar durch Personal des Provisorischen Technischen Sekretariats der CTBTO-Vorbereitungskommission, Experten der Vertragsstaaten der CTBTO-Vorbereitungskommission oder Auftragnehmer. Wird die Projektdurchführung von Auftragnehmern übernommen, so erfolgt die Beschaffung von Gütern, Arbeit oder Leistungen durch die CTBTO-Vorbereitungskommission im Rahmen dieser Gemeinsamen Aktion entsprechend der Finanzierungsvereinbarung der Europäischen Kommission mit der CTBTO-Vorbereitungskommission.
Die für die Durchführung der Projekte zuständige Stelle erstellt
a) |
einen Halbzeitbericht nach den ersten sechs Monaten der Durchführung der Projekte, |
b) |
einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach Ende der Projekte. |
Die Berichte werden an den Vorsitz übermittelt, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt wird.
VI. Dritt-Teilnehmer
Die Projekte werden ausschließlich aus dieser Gemeinsamen Aktion finanziert. Experten der CTBTO-Vorbereitungskommission und aus den Unterzeichnerstaaten des CTBT können als Dritt-Teilnehmer gelten. Sie arbeiten nach den Standardvorschriften für den Einsatz von Experten der CTBTO-Vorbereitungskommission.
VII. Insgesamt veranschlagte erforderliche Finanzmittel
Der Beitrag der Europäischen Union deckt die vollständige Durchführung des in diesem Anhang beschriebenen Projekts ab. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf:
Projektkomponente Edelgas: |
960 507 EUR |
Project Component On-Site Inspection: |
672 214 EUR |
Insgesamt |
1 632 721 EUR |
Außerdem wird eine Rückstellung von etwa 3 % der veranschlagten Kosten (insgesamt 37 279 EUR) zur Deckung unvorhergesehener Kosten gebildet.
VIII. Finanzieller Bezugsrahmen zur Deckung der Kosten der Projekte
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 1 670 000 EUR.