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Document 32007D0169

2007/169/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 2007 über die Anwendung von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf bestimmte Kurier- und Paketdienste in Dänemark (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 840) (Text von Bedeutung für den EWR )

ABl. L 78 vom 17.3.2007, p. 28–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 219M vom 24.8.2007, p. 346–348 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/169(1)/oj

17.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 78/28


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 16. März 2007

über die Anwendung von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf bestimmte Kurier- und Paketdienste in Dänemark

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 840)

(Nur der dänische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/169/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1), insbesondere auf Artikel 30 Absätze 4 und 6,

gestützt auf den per E-Mail eingereichten Antrag des Königreichs Dänemark vom 20. November 2006 sowie auf die von den Kommissionsdienststellen am 8. Dezember 2006 per E-Mail angeforderten und von den dänischen Behörden am 22. Dezember 2006 per E-Mail bereitgestellten Zusatzinformationen,

gestützt auf die Stellungnahme der unabhängigen nationalen Behörde Konkurrencestyrelsen (dänische Wettbewerbsbehörde), nach der die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG erfüllt sind,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Maßgabe von Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG fallen Aufträge, die die Ausübung einer richtlinienrelevanten Tätigkeit ermöglichen sollen, nicht unter die Richtlinie, wenn die Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgeübt wird, auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, wird nach objektiven Kriterien festgestellt, wobei die besonderen Merkmale des betreffenden Sektors zu berücksichtigen sind. Der Zugang gilt als frei, wenn der Mitgliedstaat die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zur Öffnung eines Sektors oder eines Teils dieses Sektors umgesetzt hat und anwendet.

(2)

Diese Rechtsvorschriften sind Gegenstand von Anhang XI der Richtlinie 2004/17/EG, die sich hinsichtlich der Postdienste auf die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (2) stützt.

(3)

Gemäß Artikel 62 Absatz 2 der Richtlinie 2004/17/EG findet Titel III dieser Richtlinie mit den Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich keine Anwendung auf Wettbewerbe, die in dem betreffenden Mitgliedstaat zur Durchführung einer Tätigkeit organisiert werden, auf die Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie gemäß einer Entscheidung der Kommission anwendbar ist oder gemäß Absatz 4 Unterabsätze 2 oder 3 oder Absatz 5 Unterabsatz 4 desselben Artikels als anwendbar gilt.

(4)

Der vom Königreich Dänemark gestellte Antrag betrifft bestimmte Kurier- und Paketdienste. Die betreffenden Dienste können als zwischen Unternehmen im In- und Ausland geleistete Paketdienste beschrieben werden. Sie umfassen auch im In- und Ausland geleistete Dienste mit leichten Gütern/Palettengütern und im In- und Ausland erbrachte Kurier- und Expressdienste. Im Sinne der letzten Kommissionsentscheidungen (3) kann zwischen den oben genannten Diensten unterschieden werden. Folglich kann jeder dieser Dienste als ein gesonderter Markt angesehen werden. Der dänische Antrag betrifft folglich sechs verschiedene Märkte. Gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2004/17/EG fallen Logistik-Dienste wie Kurier- und Expressdienste insofern unter die Richtlinie, als diese Dienste von Unternehmen erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b erbringen.

(5)

Als ein öffentliches Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2004/17/EG, das mehrere der in Artikel 6 der Richtlinie genannten Tätigkeiten ausübt, ist Post Danmark, in dessen Namen der Antrag gestellt wurde, ein Auftraggeber im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG. Gemäß den vorliegenden Informationen wäre Post Danmark das einzige auf diesen Märkten tätige Unternehmen, das vom vorliegenden Beschluss betroffen wäre, da es sich bei den anderen Marktteilnehmern um private Gesellschaften handelt, die nicht auf der Basis von Sonder- oder Alleinrechten tätig sind.

(6)

Diese sowie alle anderen in der vorliegenden Entscheidung enthaltenen Beurteilungen orientieren sich ausschließlich an der Richtlinie 2004/17/EG und lassen die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften unberührt.

(7)

Dänemark hat die Richtlinie 97/67/EG umgesetzt und angewandt. Daher kann in Anlehnung an Artikel 30 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Zugang zum Markt als frei gelten.

(8)

Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, sollte anhand verschiedener Indikatoren beurteilt werden, von denen keiner für sich genommen den Ausschlag gibt.

(9)

Ein zu berücksichtigender Parameter ist der Marktanteil der wichtigsten Marktteilnehmer auf einem bestimmten Markt und ein anderer der Grad der Konzentration. In Bezug auf die Umsatzzahlen oder die Zahl der Sendungen schwankt der Marktanteil von Post Danmark auf jedem der sechs betreffenden Märkte den Informationen zufolge zwischen weniger als 1 % (4) und höchstens 35—40 % (5). In Anbetracht der Konzentration auf diesen Märkten handelt es sich dabei um akzeptable Niveaus. Post Danmark ist der größte alleinige Marktteilnehmer auf lediglich zwei dieser Märkte, und zwar dem Markt für inländische Paketdienste und dem Markt für inländische Kurier- und Expressdienste (6). Auf diesen beiden Märkten ist der kombinierte Marktanteil der beiden wichtigsten Konkurrenten von Post Danmark dem von Post Danmark vergleichbar oder liegt darüber (7). Auf den Märkten, auf denen Post Danmark nicht den höchsten Marktanteil hat, liegen die aggregierten Marktanteile seiner beiden wichtigsten Konkurrenten um ein Mehrfaches (8) höher als der Marktanteil von Post Danmark. Diese Faktoren sind als Hinweis zu werten, dass der Markt unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist.

(10)

In Anbetracht der zuvor genannten Indikatoren sollte die Bedingung des unmittelbar wirksamen Wettbewerbs in Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG in Bezug auf die Paket- und Kurierdienste in Dänemark als erfüllt angesehen werden, die in Erwägungsgrund 4 spezifiziert sind (9). Wie bereits in Erwägungsgrund 7 erwähnt, ist auch die Voraussetzung des freien Zugangs als erfüllt anzusehen. Daher sollte die Richtlinie 2004/17/EG nicht zur Anwendung kommen, wenn Auftraggeber Aufträge vergeben, die die Erbringung der im Antrag genannten Paket- und Kurierdienste in Dänemark ermöglichen sollen, oder wenn sie Wettbewerbe für die dortige Ausübung dieser Tätigkeit durchführen.

(11)

Diese Entscheidung stützt sich auf die Rechts- und Sachlage im November/Dezember 2006, so wie sie in den vom Königreich Dänemark beigebrachten Informationen dargestellt wird. Sollten aufgrund entscheidender Änderungen der Rechts- und Sachlage die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG nicht länger gegeben sein, kann die Entscheidung zurückgenommen werden.

(12)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für das öffentliche Auftragswesen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Richtlinie 2004/17/EG findet keine Anwendung auf Aufträge, die es den Auftraggebern ermöglichen sollen, in Dänemark die folgenden Paket- und Kurierdienste zu erbringen:

a)

inländische Paketdienste zwischen Unternehmen,

b)

internationale Paketdienste zwischen Unternehmen,

c)

inländische Dienste mit leichten Gütern/Palettengütern,

d)

internationale Dienste mit leichten Gütern/Palettengütern,

e)

inländische Kurier- und Expressdienste und

f)

internationale Kurier- und Expressdienste.

Artikel 2

Diese Entscheidung stützt sich auf die Rechts- und Sachlage im November/Dezember 2006, so wie sie in den vom Königreich Dänemark beigebrachten Informationen dargestellt wird. Sollten aufgrund entscheidender Änderungen der Rechts- und Sachlage die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG nicht länger gegeben sein, kann die Entscheidung zurückgenommen werden.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

Brüssel, den 16. März 2007

Für die Kommission

Charlie McCREEVY

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/97/EG des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 107).

(2)  ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

(3)  Entscheidung der Kommission vom 2.12.1991 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.102 — TNT/CANADA POST, DBP POSTDIENST, LA POSTE, PTT POST & SWEDEN POST) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates, Ziffer 19 ff.; Entscheidung der Kommission vom 8.11.1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.843 — PTT Post/TNT/GD Express Worldwide) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates, Ziffer 10 ff.; Entscheidung der Kommission vom 1.7.1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1513 — DEUTSCHE POST/DANZAS/NEDLLOYD) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates, Ziffer 8 ff.; Entscheidung der Kommission vom 20.März 2001 betreffend ein Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP/35 141 — Deutsche Post AG) Ziffer 26 ff.; Entscheidung der Kommission vom 21.10.2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2908 — DEUTSCHE POST/DHL (II)) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates, Ziffer 10 ff.

(4)  Auf dem Markt für internationale Kurier- und Expressdienste im Jahr 2005.

(5)  Markt für inländische Paketdienste zwischen Unternehmen im Jahr 2005 (von und nach Dänemark).

(6)  2005 lag der Marktanteil von Post Danmark in Bezug auf den Umsatz bei 16—19 % für inländische Kurier- und Expressdienste und bei 35—40 % in Bezug auf den Umsatz für inländische Paketdienste zwischen den Unternehmen.

(7)  2005 machte der aggregierte Marktanteil der beiden wichtigsten Konkurrenten auf dem Markt für inländische Paketdienste zwischen Unternehmen in Bezug auf den Umsatz 36—44 % aus, wohingegen ihr kombinierter Marktanteil ebenfalls in Bezug auf den Umsatz auf dem Markt für inländische Kurier- und Expressdienste bei 23—29 % lag.

(8)  Z. B. auf dem Markt für leichte Güter/Palettengüter, auf dem Post Danmark einen Marktanteil von 3—5 % in Bezug auf den Umsatz hat, wohingegen der aggregierte Marktanteil seiner beiden wichtigsten Konkurrenten in Bezug auf den Umsatz bei 69—83 % liegt. Der Unterschied ist auf dem Markt für internationale Kurier- und Expressdienste noch ausgeprägter, auf dem Post Danmark 2005 einen Marktanteil in Bezug auf den Umsatz von bis zu 1 % hatte, während der aggregierte Marktanteil der beiden wichtigsten Marktteilnehmer ebenfalls in Bezug auf den Umsatz bei 65—80 % lag.

(9)  Die betreffenden Dienste können als zwischen Unternehmen im In- und Ausland geleistete Paketdienste beschrieben werden. Sie umfassen auch im In- und Ausland geleistete Dienste mit leichten Gütern/Palettengütern und im In- und Ausland erbrachte Kurier- und Expressdienste.


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