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Document 32006D0285
2006/285/EC: Commission Decision of 12 April 2006 amending Decision 2003/135/EC as regards the extension of plans for the eradication and emergency vaccination of feral pigs against classical swine fever to certain areas of North Rhine-Westfalia and Rhineland-Palatinate and the termination of these plans in other areas of Rhineland-Palatinate (Germany) (notified under document number C(2006) 1531)
2006/285/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. April 2006 zur Änderung der Entscheidung 2003/135/EG hinsichtlich der Ausweitung der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und zur Notimpfung in der Schwarzwildpopulation auf bestimmte Gebiete von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und zur Beendigung dieser Pläne in anderen Gebieten von Rheinland-Pfalz (Deutschland) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1531)
2006/285/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. April 2006 zur Änderung der Entscheidung 2003/135/EG hinsichtlich der Ausweitung der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und zur Notimpfung in der Schwarzwildpopulation auf bestimmte Gebiete von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und zur Beendigung dieser Pläne in anderen Gebieten von Rheinland-Pfalz (Deutschland) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1531)
ABl. L 118M vom 8.5.2007, p. 603–605
(MT)
ABl. L 104 vom 13.4.2006, p. 51–53
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 27/03/2013; Aufgehoben durch 32013D0164
13.4.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 104/51 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 12. April 2006
zur Änderung der Entscheidung 2003/135/EG hinsichtlich der Ausweitung der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und zur Notimpfung in der Schwarzwildpopulation auf bestimmte Gebiete von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und zur Beendigung dieser Pläne in anderen Gebieten von Rheinland-Pfalz (Deutschland)
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1531)
(Nur der deutsche und der französische Text sind verbindlich)
(2006/285/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Kommission hat die Entscheidung 2003/135/EG vom 27. Februar 2003 zur Genehmigung der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und Notimpfung gegen die klassische Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in den deutschen Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland (2) als Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche erlassen. |
(2) |
Deutschland hat die Kommission darüber unterrichtet, dass die klassische Schweinepest sich auf die Schwarzwildpopulation in bestimmten Gebieten von Nordrhein-Westfalen ausgebreitet hat. Ferner hat Deutschland mitgeteilt, dass die Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und zur Notimpfung von Schwarzwild gegen diese Tierseuche auf die betreffenden Gebiete sowie einige angrenzende Gebiete von Rheinland-Pfalz ausgedehnt worden sind. |
(3) |
Deutschland hat die Kommission des Weiteren darüber unterrichtet, dass die Seuchenlage hinsichtlich der klassischen Schweinepest sich in bestimmten Gebieten von Rheinland-Pfalz erheblich verbessert hat und daher die Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und zur Notimpfung in der Schwarzwildpopulation in diesen Gebieten nicht mehr angewendet werden brauchen. |
(4) |
Die Entscheidung 2003/135/EG ist daher entsprechend zu ändern. |
(5) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 2003/135/EG wird durch den Text im Anhang der vorliegenden Entscheidung ersetzt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik gerichtet.
Brüssel, den 12. April 2006
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5. Richtlinie geändert durch die Beitrittsakte von 2003.
(2) ABl. L 53 vom 28.2.2003, S. 47. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2005/950/EG (ABl. L 345 vom 28.12.2005, S. 30).
ANHANG
„ANHANG
1. GEBIETE, IN DENEN TILGUNGSPLÄNE GELTEN:
A. |
Im Bundesland Rheinland-Pfalz:
|
B. |
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen:
|
2. GEBIETE, IN DENEN NOTIMPFUNGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN:
A. |
Im Bundesland Rheinland-Pfalz:
|
B. |
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen:
|